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Kapitalbeteiligungsgesellschaften


Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Funktionen
III. Ziele
IV. Gesetzliche Regelungen, Förderung
V. Historischer Überblick
VI. Weitere Entwicklung

I. Begriff


Bei Kapitalbeteiligungsgesellschaften handelt es sich in Deutschland um institutionelle Eigenkapitalinvestoren, die in kleine und mittlere, zumeist nicht börsennotierte Unternehmen investieren und sich als neutrale Partner für diese Unternehmen verstehen. Das Produkt Beteiligungskapital oder Venture Capital beinhaltet erstens die Zufuhr von Eigenkapital für kleine und mittlere Unternehmen. Neben direkten Beteiligungen, d.h. der Übernahme von Aktien oder GmbH-Anteilen, werden auch eigenkapitalähnliche Instrumente wie stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen etc. zur Finanzierung der Investitionen bereitgestellt. Zweitens bieten Kapitalbeteiligungsgesellschaften intensive Managementberatung und -betreuung für ihre Partnerunternehmen. Auf das Tagesgeschäft wird zumeist kein direkter Einfluss ausgeübt; die Betreuung erfolgt vornehmlich über ein Mandat im Aufsichtsgremium. In der Regel streben Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Minderheitsbeteiligung an, was nicht ausschließt, dass bei einer Syndizierung von mehreren Beteiligungsgesellschaften nicht auch eine Mehrheit am Unternehmen entstehen kann. Ziel ihres Engagements ist der Aufbau von zeitlich begrenzten Partnerschaften, bei denen sowohl die Unternehmen als auch die Kapitalbeteiligungsgesellschaften Gewinn erzielen. Unter den Kapitalbeteiligungsgesellschaften gibt es branchenoffene, aber auch auf bestimmte Branchen spezialisierte Gesellschaften.

II. Funktionen


Die Funktionen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften leiten sich aus dem von ihnen angebotenen Produkt ab: die Finanzierung sowie die Beratung und Unterstützung ihrer Partnerunternehmen.

1. Finanzierung


Die Finanzierung von Unternehmen ist die Bereitstellung von externem Kapital in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln. Die dadurch verbesserte Eigenkapitalbasis dient der Verwirklichung von innovativen und wachstumsträchtigen Projekten in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung. Letztere umfassen im Einzelnen:

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Early stage: Frühphasenfinanzierung von jungen Unternehmen, bestehend aus Seed und Start-up. Diese Phasen eines Unternehmens reichen von der Vorbereitung einer Gründung, der Gründung selbst über den Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten bis hin zu den ersten erzielten Umsätzen, ohne dass jedoch der Break even point überschritten wird.

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Expansionsfinanzierung sowohl junger als auch etablierter Unternehmen mit bestehenden oder neuen Produkten in bestehenden oder neuen Märkten.

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Turnaroundfinanzierung von Unternehmen, die z.B. nach einer Ertragsschwäche die Talsohle durchschritten haben.

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Bridgefinanzierung von Unternehmen, die einen Börsengang planen und zu dessen Vorbereitung extern zusätzliches Eigenkapital aufnehmen.

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Replacementfinanzierung: Auskauf eines Gesellschafters aus dem bisherigen Gesellschafterkreis, der z.B. neue Entwicklungen im Unternehmen nicht mit tragen kann.

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Management Buy Out/Management Buy In: die Übernahme eines Unternehmens von den Alteigentümern durch das vorhandene oder ein fremdes Management, dem damit die Chance gegeben wird, in die Rolle des Unternehmers hinein zu wachsen. Derartige Übernahmen stehen häufig in Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen bei Mittelständlern oder Spin-offs aus Großunternehmen.

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Leveraged Buy Out: große mehrheitliche Unternehmensübernahmen durch Eigenkapitalinvestoren mit Hilfe des Managements. Letzteres wird mit bis zu 10% am Unternehmen beteiligt, um die beabsichtigte Umstrukturierung im Unternehmen durchzusetzen mit dem Ziel, das Unternehmen an die Börse zu bringen.


2. Beratung und Unterstützung


Die Beratung und Unterstützung der betreffenden Unternehmen ist abhängig von deren Entwicklung und ist dementsprechend mehr oder weniger intensiv und umfangreich.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften erwarten eine regelmäßige Berichterstattung seitens der Partnerunternehmen. Aufgrund ihrer Erfahrung sind sie in der Lage, anhand der Berichte eventuelle Schieflagen oder Fehlentwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Darüber hinaus wird zumeist bereits im Beteiligungsvertrag ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte vereinbart.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften streben die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums an, in dem sie vertreten sind. Über solche Gremien können die Partnerunternehmen am Know-how der Kapitalbeteiligungsgesellschaft teilhaben. Sie bringen sich ein, um Mehrwert zu generieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei vor allem in Bereichen wie Marketing und Vertrieb, Controlling, Planung und ggf. Personalbeschaffung. Sie stellen ihre eigenen Netzwerke für ihre Partnerunternehmen zur Verfügung, damit Synergieeffekte genutzt werden können.

III. Ziele


In Deutschland gibt es zwei Gruppen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften: öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die primär nicht auf Rendite abzielen, und erwerbswirtschaftliche, also renditeorientierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die öffentlich geförderten = mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind auf der Ebene der einzelnen Bundesländer organisierte Beteiligungsgeber, die als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft gegründet wurden. Sie refinanzieren sich über das ERP-Beteiligungsprogramm, das für sie ein Regelwerk beinhaltet. Wichtige Punkte darin sind:

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Finanzierung über stille Beteiligungen

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Maximales Investitionsvolumen: 2,5 Mio. Euro

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Rückzahlung der stillen Beteiligung durch den Unternehmer zum Nominalwert

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Laufzeit der stillen Beteiligung: zehn bis fünfzehn Jahre

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Maximal 12% p.a. Ertrag auf die stille Beteiligung.


Daraus folgt, dass die öffentlich geförderten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine unmittelbare Förderung betreiben. Die vorgegebene Ertragsgestaltung lässt das Erwirtschaften einer Rendite nicht zu. Aber diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften spielen volkswirtschaftlich eine wichtige Rolle, da sie relativ kleine Beteiligungen eingehen und somit Unternehmen auf künftige Partner vorbereiten. Des weiteren schaffen sie mit ihrem Engagement Arbeitsplätze und schieben Investitionen an.
Das Gros der deutschen Kapitalbeteiligungsgesellschaften zielt darauf ab, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erwirtschaften. Hierbei wird von einer Zielrendite von 30% p.a. brutto ausgegangen. Nach Abzug aller Aufwendungen und Erfolgsbeteiligung verbleiben netto 15 – 17%, welche die Investoren erwarten. Diese Zielrendite erscheint sehr hoch, zu bedenken ist aber, dass es sich bei diesen Investitionen um haftende Eigenmittel ohne Sicherheiten handelt, welche die vollen Risiken, aber auch die vollen Chancen eingehen. Diese Renditeerwartung erfüllen nicht alle Unternehmen, nur wenige werden Highflyer, und die meisten Beteiligungen erreichen nicht die Zielrendite. Einige Beteiligungen entwickeln sich zu totalen Ausfällen. Um diese Zahl möglichst gering zu halten, bedienen sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaften eines starken Selektionsprozesses, d.h. sie führen eine gezielte Auswahl unter den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten durch. Eine Faustregel besagt, dass von 100 Anfragen nach Beteiligungen nur 1 bis 3 zu einem Abschluss führen.

IV. Gesetzliche Regelungen, Förderung


Eine grundsätzliche und allgemein geltende rechtliche Grundlage für Kapitalbeteiligungsgesellschaften gibt es in Deutschland nicht. Jedoch trat 1987 das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) in Kraft, dessen erklärtes Ziel in der Förderung von Beteiligungskapital und der Eigenkapitalbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen bestand.
Die Förderung der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu bildenden Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) bestand auf steuerlicher Seite in der Freistellung der UBG von Gewerbe- und Vermögensteuer sowie der möglichen Ausnutzung des § 6 b EStG. Letzterer bot bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1999 die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei einzustellen, wenn die Mittel innerhalb einer bestimmten Frist reinvestiert werden.
Die Einräumung steuerlicher Vergünstigungen bedingt andererseits einen Katalog von Auflagen für die Investitionstätigkeit der UBG, darunter Reglementierungen für Mehrheitsbeteiligungen, für Auslandsbeteiligungen und für die Größenordnung der Beteiligungen. Außerdem sollten die UBGen nach zehn Jahren 70% ihres Aktienkapitals an der Börse einführen. Dieses Regelwerk wirkte hemmend und führte nicht zu der erwünschten breiten Akzeptanz des UBGG bei den deutschen Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Daran änderte auch eine erste Novellierung im Jahre 1994 nichts.
Erst die Novellierung des UBGG im Rahmen des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 1998 führte zu einer Öffnung in den Rechtsformen für die UBG, zu der Abschaffung des Zwangs zum Börsengang sowie zu einer weitgehenden Liberalisierung in den Anlagevorschriften. Die schon existierenden steuerlichen Maßnahmen wurden beibehalten, die Maßnahme des § 6 b EStG wurde statt an eine sechsjährige Haltepflicht an eine einjährige Haltepflicht gebunden. Das UBGG gewann damit an Attraktivität und hätte die rechtliche Grundlage für das Gros deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften werden können. Als jedoch der § 6b EStG im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999 gestrichen wurde, blieb dem UBGG erneut die Akzeptanz versagt.
Eine generelle Förderung von Beteiligungskapital gibt es Deutschland ebenfalls nicht, lediglich einige punktuelle Fördermaßnahmen. Als wichtigste ist hierbei das Programm „ Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU) “ zu nennen. Im Rahmen dieses Programms, das auf die Förderung von Early stage-Finanzierungen zielt, können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften entweder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), / zinsgünstig refinanzieren oder aber über die Technologiebeteiligungsgesellschaft (tbg), der Deutschen Ausgleichsbank ein Co-Investment erlangen. In beiden Varianten bietet das Programm eine gewisse Garantieübernahme seitens der durchführenden Institute. BTU hat einen wesentlichen Anteil an der außerordentlich positiven Entwicklung des Early stage-Segments im Beteiligungsmarkt.
Neben BTU verfügt die KfW über einige Refinanzierungsprogramme, u.a. den Beteiligungsfonds Ost, das Risikokapitalprogramm sowie das Innovationsprogramm. Über diese Programme können sich Beteiligungsgeber, also nicht nur Kapitalbeteiligungsgesellschaften zinsgünstig refinanzieren und eine gewisse Risikoübernahme durch die KfW erlangen.
Diese Programme sind für Kapitalbeteiligungsgesellschaften von Vorteil, ersetzen jedoch nicht eine generelle steuerliche Förderung, wie sie z.B. in den USA besteht und zum Erfolg des amerikanischen Beteiligungsmarktes beigetragen hat.

V. Historischer Überblick


Die Geschichte des Beteiligungskapitals als eine institutionelle Anlageform beginnt in Deutschland im Jahr 1965. In der Anfangsphase litt dieses neue Produkt unter mangelnder Bekanntheit und Akzeptanz seitens der Unternehmer, die ungünstigen Rahmenbedingungen stellten zusätzliche Hemmnisse für eine rasche Entwicklung des Beteiligungsmarktes dar. Darüber hinaus fehlte den Akteuren der Track record, Erfahrungen mussten gesammelt und auch durchlitten werden. So dauerte es 20 Jahre, ehe der Beteiligungsmarkt aus seiner Anonymität heraustrat und die Akteure ein Portfolio von rd. 1 Mrd. DM aufgebaut hatten.
Eine erste Aufschwungsphase war in den 1980er-Jahren zu verzeichnen: In dieser Phase traten neue Gesellschaften in den Markt, die das sogenannte „ American style venture capital “ aufbauen wollten. Der Markt entwickelte sich zu neuen Dimensionen. Die im Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Venture Capital Association e.V. (BVK) zusammengeschlossenen Gesellschaften hatten ihr Portfolio bis 1990 auf 3,2 Mrd. DM verdreifacht.
Dem ersten Aufschwung folgte in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre eine Entwicklungsphase mit deutlich abgeflachtem Niveau. Das Neugeschäft erreichte ca. 1 Mrd. DM p.a., d.h. neuerliche Wachstumsimpulse fehlten. Parallel dazu nahmen die Abgänge aus den Portefeuilles zu, da Fonds und Investments an das Ende ihrer Lebenszyklen kamen.
Ab 1996 setzte erneut ein ungeahnter Aufschwung im Beteiligungsgeschäft in Deutschland ein: Gewaltige Volumina an „ fresh money “ flossen in den Markt – allein 1997 und 1998 insgesamt 9 Mrd. DM. Zahlreiche neue Kapitalbeteiligungsgesellschaften wurden gegründet, und die Investitionsvolumina im Neugeschäft erreichten nie erreichte Größenordnungen: 2,4 Mrd. DM im Jahr 1997, 3,3 Mrd. DM im Jahr 1998, jeweils bezogen auf die Mitglieder des BVK. Dabei wuchsen die investierten Volumina schneller als die Zahl der Unternehmen, selbst im Early stagesegment wurden zweistellige Investitionsvolumina üblich. Folgerichtig verdreifachten die Mitglieder des BVK ihr Portfolio bis 1998 auf 9,5 Mrd. DM. Unter Einbeziehung derjenigen Gesellschaften, die nicht Mitglied des BVK sind, jedoch Daten zur Verfügung gestellt haben, ergibt sich für 1998 ein Gesamtmarktportfolio von 10,5 Mrd. DM.
Ein wesentliches Moment, das die Entwicklung des Beteiligungsmarktes förderte, war 1997 die Einführung des Neuen Marktes. Damit wurde Kapitalbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit für einen optimalen Exit aus ihren Engagements gegeben, was in der Vergangenheit nicht gegeben war. Am Neuen Markt waren rund 50% der Unternehmen Venture Backed. Die Aussicht auf hohe Renditen, erzielt über ein IPO, beeinflusste die Entwicklung des Beteiligungsmarktes positiv. Sie bot den Unternehmen die Chance, über das Engagement der Kapitalbeteiligungsgesellschaften hinaus sich langfristig externes Eigenkapital zu beschaffen.

VI. Weitere Entwicklung


Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind zu einem bedeutenden Bestandteil der Unternehmensfinanzierung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen geworden. Sowohl Jungunternehmer als auch etablierte mittelständische Unternehmen erkennen immer stärker, dass die Hausbank heute im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr jede Finanzierung mitträgt. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz zu, qualifizierte Eigenkapitalpartner aufzunehmen. Eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft kann es z.B. jungen Unternehmen erleichtern, ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, oder z.B. etablierten Mittelständlern die Lösung für ihre Nachfolgeprobleme bieten.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Beteiligungskapital belegt eine Studie, die Coopers & Lybrand, / und der BVK, durchführten. Demnach weisen mit Beteiligungskapital finanzierte Unternehmen nicht nur eine weit über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote auf, sie schaffen auch entschieden mehr Arbeitsplätze als Unternehmen, die nicht mit Beteiligungskapital finanziert wurden. Sie tätigen ferner deutlich mehr Investitionen, ihre Exportquote und ihre F & E-Aufwendungen liegen über dem Durchschnitt. Die befragten Unternehmen äußerten sich mehrheitlich positiv über das Engagement der Kapitalbeteiligungsgesellschaften, ohne das sie ihre Entwicklung so nicht hätten realisieren können.
Die geringe Eigenkapitalquote deutscher, insbesondere kleiner oder mittlerer Unternehmen stellt ein gewaltiges Potential für Beteiligungskapital dar. Unternehmen mit innovativen Konzepten und großen Wachstumspotentialen werden auch künftig auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen sein. Dies trifft sowohl für junge Unternehmen in aufstrebenden Technologiezweigen zu als auch für etablierte und expandierende Unternehmen sowie für solche, die ihre Nachfolge lösen müssen. Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind aus der Wirtschaft als wichtiges Intermediär der Eigenkapitalbeschaffung nicht mehr wegzudenken.
Literatur:
Coopers & Lybrand, /BVK, : Venture Capital, Frankfurt a. M. 1998
Frommann, H. : Entwicklungstrends am deutschen Beteiligungsmarkt, in: BVK-Jahrbuch 1993, S. 11 – 31
Frommann, H. : Venture Capital international, in: BVK-Jahrbuch 1993, S. 95 – 141
Frommann, H. : Zehn Jahre BVK: Der Verband gestern und heute, in: BVK-Jahrbuch 1998, S. 18 – 23
Hemer, J. : Beteiligungskapital und Technologieorientierte Existenzgründungen, Wiesbaden 1999
Hertz-Eichenrode, A. : Die Entwicklung des Beteiligungsmarktes in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1998, S. 9 – 17
Hertz-Eichenrode, A. : Der Markt für Beteiligungskapital in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1999, S.9 – 16
Leopold, G./Frommann, H. : Eigenkapital für den Mittelstand, München 1998
Lütjen, G. : Management Buy Out, Wiesbaden 1992
Schauerte, W. : Die Entwicklung und die Situation im Early stage-Geschäft in Deutschland, in: BVK-Jahrbuch 1999, S. 17 – 24
Schefczyk, M. : Erfolgsstrategien deutscher Venture Capital-Gesellschaften, Stuttgart 1998
Zemke, I. : Die Unternehmensverfassung von Beteiligungskapitalgesellschaften, Wiesbaden 1995

 

 


 

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