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Mittelständische Unternehmungen


Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Wirtschaftliche Bedeutung
III. Gesellschaftliche Bedeutung
IV. Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmungen
V. Zusammenfassung

I. Begriff


Alltagssprachlich sind die Konturen des Begriffs Mittelständische Unternehmung äußerst unscharf, da der Standesbegriff aus einer mittlerweile historischen gesellschaftlichen Entwicklungsphase stammt. Auch fachsprachlich gibt es keine einheitliche Normierung, sondern verschiedene Konzeptionen.
Die weiteste Begriffsfassung geht davon aus, dass Unternehmer/innen an sich, also aufgrund ihrer spezifischen Rolle in der Gesellschaft, dem gesellschaftlichen Mittelstand zuzurechnen sind. Dies verlagert die Definitionsproblematik jedoch bloß auf einen anderen, ebenso unscharfen Begriff: Wer ist Unternehmer/in?
Da unternehmerisches Verhalten keine bestimmte Mindestgröße der zugehörigen Unternehmung verlangt, bedeutete dies, dass auch kleinste Unternehmungen als mittelständisch zu klassifizieren wären. Aber auch in diesem Fall ist das Abgrenzungsproblem noch immer nicht präzise lösbar, weil es dann zu klären gilt, ab welchem Umfang oder ab welcher Merkmalstruktur eine selbstständige Tätigkeit überhaupt eine Unternehmung ausmacht. Sogar die sonst gut normierte juristische Fachsprache kennt dazu verschiedene Antworten, je nachdem um welchen Rechtsbereich (z.B. Steuerrecht oder Handelsrecht) es sich handelt.
Der Standesbegriff entstammt einer Wahrnehmung von Wirtschaft und Gesellschaft als statisches Konstrukt. Dadurch wird die Anwendung des Begriffs auf dynamische Phänomene wie Unternehmungen und Unternehmerfamilien in dynamischen Umwelten erschwert (Berghoff, Hartmut 2004; Schwiering, Dieter/Fischer, Hajo 1999; Hamer, Eberhard 1987). Unternehmungen werden gegründet, können wachsen, verkauft oder beendet werden. Unternehmer/innen können auch ein Portefeuille an Unternehmungen halten, sodass darunter neben typisch mittelständischen auch kleinste Einheiten sein können – mit der Konsequenz, dass nicht die einzelne Unternehmung als Organisation mittelständisch ist, sondern die diese Unternehmung(en) besitzende Person. Gleichzeitig können Gesellschafter an mittelständischen Unternehmungen aus verschiedenen „ Ständen “ , z.B. von „ großindustriellen “ oder professionellen Investoren kommen.
Eine engere Begriffsfassung durch Ausgrenzung kleiner Unternehmungen aus dem Begriff der mittelständischen Unternehmungen kommt in zum Teil nur noch historisch bedeutsamen, aber in einer langen Tradition stehenden Begriffen wie z.B. Kleingewerbe, Kleinhandel oder Minderkaufmann zum Ausdruck.
Die Abgrenzung nach oben ist heute besonders stark durch die für den Zweck der Wirtschafts- und insbesondere Wettbewerbs- und Förderpolitik geschaffenen Grenzwerte beeinflusst. Diesbezüglich hat die Europäische Kommission eine Obergrenze für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) eingeführt, welche den Zweck hat, jene Unternehmungen zu definieren, für die allein wegen ihrer Größe Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen nach Artikel 87 des EG Vertrages (Europäische Union, 1997) gemacht werden dürfen. Diese Abgrenzung ist allerdings keine sozial- oder wirtschaftswissenschaftlich begründete, sondern in einem politischen Aushandlungsprozess als Kompromiss entstanden. Der in den Jahren 2001 bis 2003 diskutierte Vorschlag einer Anhebung der Obergrenze auf 499 Beschäftigte scheiterte, sodass mit Wirkung vom 01.01.2005 die in Tab. 1 wiedergegebene Abgrenzungsempfehlung gilt (Europäische Union, 2003).
Mittelständische Unternehmungen
Tab. 1: KMU-Abgrenzungsempfehlung Europäische Union
Zusätzlich wurden für die Abgrenzung von Förderansprüchen auch Kriterien der Unabhängigkeit von bestimmten Gesellschaftern (Großunternehmungen) definiert.
Ob diese durch die EU für einen ganz bestimmten politischen Zweck gezogene Obergrenze für Mittelunternehmungen gleichzeitig zu einer Präzisierung und allenfalls auch Verschiebung der Obergrenze für mittelständische Unternehmungen, insofern also auch zu einer Angleichung der beiden Begriffsvarianten „ Klein- und Mittelunternehmungen “ und „ mittelständische Unternehmungen “ geführt hat, kann heute noch nicht verlässlich beantwortet werden. Der normierenden Kraft der praktischen Bedeutung der EU-Definition steht gegenüber, dass die Obergrenze im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Kontext ebenso wie in der Selbstwahrnehmung durch Unternehmer/innen im deutschen Sprachraum nicht selten höher (sogar über 500 Beschäftigte) angesetzt wird (Schmidt, Axel 1998).
Die normative Kraft der EU-Definition bewirkt auch, dass aufgrund der einfachen statistischen Erfassbarkeit die Beschäftigtenzahl gegenüber den Kriterien des Umsatzes, der Bilanzsumme und des Abhängigkeitsgrades dominiert, was zu Verzerrungen zwischen mehr oder weniger arbeitsintensiven Branchen führt. Die im Jahr 1992 durch die Europäische Kommission initiierten und als European Observatory regelmäßig vorgelegten Berichte über die Situation und Entwicklung der Klein- und Mittelunternehmungen in Europa gliedern ihre Daten branchenübergreifend nach der Beschäftigtenzahl.
Dass dies nicht so sein muss, zeigt die geradezu ins andere Extrem ausufernde, oft zwischen kleinsten Branchen differenzierende Abgrenzungspraxis der Small Business Administration in den USA. Diese ist allerdings nicht durch einen (historischen) Mittelstandsbegriff „ belastet “ (zwischen Small Business und Big Business gibt es keine Zwischengröße), sondern orientiert sich an der Branchenstruktur, sodass beispielsweise in manchen Branchen Unternehmungen mit bis zu 1.500 Beschäftigten zum Small Business gezählt werden.
Die meisten mittelständischen Unternehmungen sind gleichzeitig Familienunternehmungen (Schauer, Reinbert/Kailer, Norbert/Feldbauer-Durstmüller, Birgit 2005). Die Definition von Familienunternehmungen ist allerdings um nichts leichter. Dies resultiert vor allem aus der aktuellen Problematik des Familienbegriffs (Wer gehört zu einer Familie? Welche Bedeutung hat der Trauschein? Welche Rolle spielen Kinder aus verschiedenen Beziehungen?) und der möglichen Bandbreite des Einflusses von Familienmitgliedern durch Geschäftsführung, Finanzierung, operative Mitarbeit, informelle Machtausübung oder Prägung der Unternehmungskultur. Daraus können sowohl positive Wirkungen (z.B. höhere Motivation oder Durchhaltevermögen in schwierigen Phasen) als auch negative Wirkungen (z.B. Überlagerung von ökonomischen Erfordernissen durch private Präferenzen) resultieren.
Ähnlich wie für Familienunternehmungen wurden auch für mittelständische Unternehmungen wegen der verzerrenden Wirkungen der quantitativen Abgrenzungskriterien wiederholt qualitative Kriterien zur Diskussion gestellt (Pichler, J. Hanns/Pleitner, Hans Jobst/Schmidt, Karl-Heinz 2000; Pfohl, Hans-Christian 1997). Der Vorteil qualitativer Kriterien liegt in ihrer Anschaulichkeit, der Nachteil in ihrer geringen Trennschärfe. Einzelne dieser Kriterien (wie z.B. Prägung der Unternehmung durch eine Unternehmerpersönlichkeit oder individualisierte Leistungserstellung) können nämlich auch für Großbetriebe bzw. müssen nicht für jede mittelgroße Unternehmung zutreffen, die dann zwar mittelgroß, aber nicht mittelständisch wäre.
Zusammenfassend ist zur Begriffsabgrenzung der mittelständischen Unternehmungen daher festzustellen, dass diese keineswegs mit scharfen Konturen und über Branchen- und Raumgrenzen hinweg einheitlich möglich ist. Die für einen ganz bestimmten Zweck von der EU definierte Obergrenze für Mittelunternehmungen entwickelt jedoch eine normierende Kraft, welche die ursprünglich und auch aktuell im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Kontext sowie in der Selbstwahrnehmung durch Unternehmer/innen höher angesetzte Grenze auf 250 Beschäftigte nach unten drückt.

II. Wirtschaftliche Bedeutung


Die Bedeutung der mittelständischen Unternehmungen ergibt sich sowohl inhaltlich aus ihren direkten Beiträgen zur Wirtschaftsleistung eines Raumes als auch prozessual aus ihren Beiträgen zum Funktionieren der marktwirtschaftlichen Ordnung (Wossidlo, Peter R. 1993).
Mittelständische Unternehmungen
Tab. 2: Die Rolle der KMU, (Europäische Kommission, 2003, S. 28)
Die Daten aus Tab. 2 zeigen, dass auf Klein- und Mittelunternehmungen rund zwei Drittel der Arbeitsplätze und rund die Hälfte der Wertschöpfung entfallen. Die Tatsache, dass der wirtschaftliche Output (gemessen an Umsatz oder Wertschöpfung) niedriger ist als in Großbetrieben, deutet auf eine niedrigere Arbeitsproduktivität hin, was allerdings nicht mit geringerer ökonomischer Effizienz gleichgesetzt werden darf, weil sich nicht in allen Leistungsprozessen Arbeit im selben Ausmaß durch Kapital substituieren lässt.
Effizienzprobleme können für Klein- und Mittelunternehmungen aus Skalen- und Verbundeffekten resultieren und in allen Funktionsbereichen auftreten, so z.B. bei Beschaffung und Absatz durch fixe Transaktionskosten oder bei der Produktion durch fixe Anlagenkosten. Klein- und Mittelunternehmungen sind daher nach rein wirtschaftlichen Maßstäben dann erfolgreicher, wenn es ihnen gelingt, in Bereichen tätig zu sein, wo Skalen- und Verbundeffekte geringere Bedeutung haben.
Für das Funktionieren einer Marktwirtschaft ist das Aufeinandertreffen einer großen Anzahl von Anbietern und Nachfragern wichtig. Durch das Vorhandensein von Klein- und Mittelunternehmungen ist diese Vielzahl und Vielfalt eher gewährleistet, als wenn das Angebot von einem oder einigen wenigen Anbietern beherrscht wird. Allerdings ist dafür nicht die absolute Unternehmensgröße entscheidend, sondern der Marktanteil, was bedeutet, dass in einem geografisch oder rechtlich geschützten Umfeld auch kleine Unternehmungen monopolähnliche Stellungen haben können. Umgekehrt können auch große Unternehmungen, insbesondere im globalen Maßstab, nur über kleine Marktanteile verfügen. Gleichzeitig sind kleine Unternehmungen tendenziell den Sanktionen des marktwirtschaftlichen Systems stärker unterworfen als Großunternehmungen, welche die Spielregeln und deren Überwachung eher zu ihren Gunsten beeinflussen können (Krämer, Werner 2003; Ridinger, Rudolf 1997; Albach, Horst 1983).

III. Gesellschaftliche Bedeutung


Über ihre wirtschaftliche Bedeutung hinaus wird mittelständischen Unternehmungen auch eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zugeschrieben (Hamer, Eberhardt 1987). Das ist dann der Fall, wenn für die Gesellschaft wünschenswerte Leistungen oder Effekte entstehen, die nicht über einen Markt und dessen Preismechanismus gesteuert werden (können). Die Messbarkeit dieser Effekte ist zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich unmöglich. Beispielsweise werden solche Effekte den mittelständischen Unternehmungen in folgenden Bereichen zugeschrieben: höhere Leistungsmotivation sowohl der Unternehmer/innen als auch der Arbeitnehmer/innen; geringere Standortbelastungen durch „ sanftere “ , umweltfreundlichere Technologien; höhere Beiträge zur lokalen Lebensqualität durch vielfältige Nahversorgung, aber auch durch Zusammenfallen von Wohnort und Betriebsort; höhere Beiträge zur persönlichen Entwicklung von Jugendlichen in dualen Ausbildungssystemen; höhere Anteile an lokalen Abgaben. Diese positiven Effekte führen zu der These, dass mittelständische Unternehmungen mehr Kosten der Gesellschaft internalisieren als externalisieren, es Großunternehmungen hingegen leichter fällt, selbst verursachte Kosten zu externalisieren, d.h. auf die Gesellschaft abzuwälzen (Mugler, Josef 2005).
Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene haben sich Interessenvertretungen der mittelständischen Unternehmungen als Gegengewicht zur Vertretung großindustrieller Interessen etabliert. Die große Anzahl und Vielfalt der zu vertretenden Unternehmungen macht diese Interessenpolitik allerdings schwieriger und weniger schlagkräftig als im Falle einer auf eine kleine Anzahl und auf gleiche Interessen gestützten Interessenvertretung.

IV. Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmungen


Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit mittelständischen Unternehmungen hat in der Betriebswirtschaftslehre zwar schon früh eingesetzt, aber erst relativ spät eine breite Anerkennung erfahren. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten die Thesen von der Überlegenheit der Großunternehmungen, welche auf der Basis der Studien des Vereins für Socialpolitik, Bücher, Karl/s Gesetz der Massenproduktion bzw. Schmalenbach, Eugens Kostenstrukturlehre und der marxistischen Wirtschaftslehre entstanden.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein erstes Forschungsinstitut für Handwerksbetriebe 1919 in Karlsruhe mit dem Ziel gegründet, Rationalisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und damit Kleinunternehmungen im Wettbewerb zu stärken. Trotz unleugbarer Erfolge erwiesen sich die Versuche, dem rationalen Management der Großunternehmungen nachzueifern, letztlich für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als nicht ausreichend. Insofern darf es nicht überraschen, dass Kleinhandel und Handwerk nach politischer Schirmherrschaft ihres „ Standes “ suchten und diese in gelenkten Wirtschaftssystemen bis hin zu Diktaturen auch fanden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden neue Impulse für eine Betriebswirtschaftslehre der mittelständischen Unternehmungen zuerst durch die Rencontres de St. Gall (1948), einer Kooperation von Wissenschaftlern aus verschiedenen europäischen Ländern unter der Führung von Gutersohn, Alfred/ (St. Gallen), Rößle, Karl/ (München) und Heinrich, Walter (Wien). Ihr historischer Verdienst besteht darin, dass der früher dominierende defensive Ansatz (Rationalisierung und Positionierung in staatlich gelenkten Wirtschaften) durch eine offensive Argumentation für die Behauptung der mittelständischen Unternehmungen in der freien Marktwirtschaft aus eigener Kraft (Gutersohns Hauptwerk trägt den Titel: „ Das Gewerbe in der freien MarktwirtschaftGutersohn, Alfred 1977) ersetzt wurde. Dies sollte vor allem durch die „ Befriedigung individualisierter Bedürfnisse durch Leistungen, die ein Ergebnis der Persönlichkeit des gewerblichen Unternehmers, seiner umfassenden beruflichen Ausbildung und des üblichen Einsatzes seiner personellen Kräfte und Mittel sind “ , geschehen (Schweizerisches Institut für gewerbliche Wirtschaft, 1949). Damit wurden auch bereits Aspekte der späteren Entrepreneurship-Debatte angesprochen.
Neben dem seit 1929 bestehenden und 1948 neu organisierten Deutschen Handwerksinstitut als Dachorganisation für einschlägige Forschungseinrichtungen entstanden neue Forschungsinstitute mit teilweise auch neuen Forschungsprogrammen (insbesondere: 1946 das Institut für gewerbliche Wirtschaft in St. Gallen, 1952 das Institut für Gewerbeforschung in Wien, 1959 das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn, gefolgt von ähnlichen Instituten an weiteren Standorten). Eine spezielle und eigenständige Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmungen an Universitäten wurde (mit Ausnahme der Hochschule für Welthandel in Wien 1936) zunächst nicht begründet. Eine spürbare Besinnung auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der mittelständischen Unternehmungen setzte auf akademischem Boden erst nach den Umwelt- und Energiekrisen sowie den Arbeitsplatzverlagerungen in den 1970er-Jahren ein. Ein Meilenstein war diesbezüglich die Wahl der „ Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmen “ zum Generalthema der Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft im Jahr 1984 (Albach, Horst/Held, Thomas 1984). Ab 1987 bemühte sich der Förderkreis Gründungsforschung um die Etablierung von Lehrstühlen für Unternehmensgründung bzw. Entrepreneurship im deutschen Sprachraum, die mittlerweile auf über 50 angewachsen sind. Sie befassen sich in einem weiteren oder engeren Bezug auch mit anderen Fragen mittelständischer Unternehmungen. Die an einigen wenigen Universitäten und Fachhochschulen vertretene Betriebswirtschaftslehre mittelständischer Unternehmungen orientiert sich heute meist entweder an funktionalen Besonderheiten oder an den typischen Entwicklungsphasen von Unternehmungen (von der Gründung bis zur Beendigung bzw. Übergabe) und integriert damit ihrerseits das Konzept Entrepreneurship.
Da eine einigermaßen repräsentative Aufzählung aktueller einschlägiger Literatur heute auf dem verfügbaren Raum nicht unterzubringen ist, werden im Literaturverzeichnis vorwiegend Hinweise auf aktuelle vertiefende Überblickswerke gegeben (insbesondere Bögenhold, Dieter 2000; Mugler, Josef 2005; Mugler, Josef 1998; Pfohl, Hans-Christian 1997; Pichler, J. Hanns/Pleitner, Hans Jobst/Schmidt, Karl-Heinz 2000; Ridinger, Rudolf 1997; Welter, Friederike 2005).

V. Zusammenfassung


Trotz massiver Abgrenzungsprobleme stehen mittelständische Unternehmungen heute (vielleicht mehr denn je) im Blickfeld sowohl wirtschaftspolitischer als auch wirtschaftswissenschaftlicher Betrachtungen, weil ihre wirtschaftliche und darüber hinaus auch gesellschaftliche Bedeutung grundsätzlich anerkannt sind. In der betriebswirtschaftlichen Forschung stehen neben der Auseinandersetzung mit mittelstandsspezifisch funktionalen Besonderheiten vor allem die strategische Frage des nachhaltigen Erfolgs in offenen, zunehmend globalisierten Marktwirtschaften und das unternehmerische Verhalten (Entrepreneurship) in verschiedenen Lebenszyklusphasen im Vordergrund.
Literatur:
Albach, Horst : Die Bedeutung mittelständischer Unternehmen in der Marktwirtschaft, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 53, H. 9/1983, S. 870 – 888
Berghoff, Hartmut : Moderne Unternehmensgeschichte, Paderborn 2004
Bögenhold, Dieter : Kleine und mittlere Unternehmen im Strukturwandel. Arbeitsmarkt und Strukturpolitik, Frankfurt a.M. 2000
Europäische Kommission, : Beobachtungsnetz der europäischen KMU, Nr. 7/2003, URL: http://www.europa.eu.int/comm/enterprise, 2003
Europäische Union, : Konsolidierte Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Luxemburg 1997
Europäische Union, : Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20.05.2003, Brüssel 2003
Gutersohn, Alfred : Das Gewerbe in der freien Marktwirtschaft Bd. 1. Das Wesen des Gewerbes und die Eigenart seiner Leistungen, 2. A., Berlin 1977
Hamer, Eberhard : Das mittelständische Unternehmen. Eigenarten, Bedeutung, Risiken und Chancen, Stuttgart 1987
Krämer, Werner : Mittelstandsökonomik, München 2003
Mugler, Josef : Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetriebe, 3. A., Wien 1998
Mugler, Josef : Grundlagen der BWL der Klein- und Mittelbetriebe, Wien 2005
Pfohl, Hans-Christian : Betriebswirtschaftslehre der Mittel- und Kleinbetriebe. Größenspezifische Probleme und Möglichkeiten zu ihrer Lösung, 3. A., Berlin 1997
Pichler, J. Hanns/Pleitner, Hans Jobst/Schmidt, Karl-Heinz : Management in KMU. Die Führung von Klein- und Mittelunternehmen, 3. A., Bern et al. 2000
Ridinger, Rudolf : Gesamtwirtschaftliche Funktionen des Mittelstandes, Berlin 1997
Schauer, Reinbert/Kailer, Norbert/Feldbauer-Durstmüller, Birgit : Mittelständische Unternehmen. Probleme der Unternehmensnachfolge, Linz 2005
Schmidt, Axel G. : Die neue Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission. Implikationen für den deutschen Mittelstand, Trier 1998
Schweizerisches Institut für gewerbliche Wirtschaft, : Protokoll der Verhandlungen der „ Recontres de St. Gall “ vom 29. bis 23. April 1949 in Weißbad/Schweiz, St. Gallen
Schwiering, Dieter/Fischer, Hajo : Mittelstand und Mittelstandsbezug in Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspraxis, in: Zeitschrift für Klein- und Mittelunternehmen, Jg. 47, H. 3/1999, S. 182 – 199
Welter, Friederike : Der Mittelstand an der Schwelle zur Informationsgesellschaft, Berlin 2005
Wossidlo, Peter R. : Mittelständische Unternehmungen, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, hrsg. v. Wittmann, Waldemar/Kern, Werner/Köhler, Richard et al., 5. A., Stuttgart 1993, Sp. 2888 – 2898

 

 


 

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