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Relative Einzelkostenrechnung


Inhaltsübersicht
I. Kennzeichnung
II. Die Relativierung der Einzelkosten
III. Die Gestaltung der Grundrechnung
IV. Prognose relevanter Kosten
V. Auswertung in den Formalphasen
VI. Empirische Relevanz

I. Kennzeichnung


Die Kennzeichnung muss sich auf den verwendeten Kostenbegriff und die Definitionsmerkmale beziehen. Hieraus ergibt sich die Abgrenzung zur Grenzplankostenrechnung.

1. Entscheidungsorientierte Kosten


Der relativen Einzelkostenrechnung wird der sog. entscheidungsorientierte Kostenbegriff zugrunde gelegt. Hiernach sind Kosten „ ? die durch die Entscheidung über das betrachtete Objekt ausgelösten zusätzlichen – nicht kompensierten – Ausgaben “ (Riebel, P.  1994, S. 427). Mit diesem Begriffsinhalt kann die Differenzierung in die kurzfristige Betrachtung und die langfristige Betrachtung überwunden werden, da für jede Situation die Ergebnisse i.S.d. Entscheidungstheorie (vgl. Blumentrath, U.  1969, S. 8) prognostiziert werden können.
Entsprechend der weit verbreiteten Verwendung des Begriffs der (entscheidungsorientierten) Kosten und der hiermit verbundenen Bezeichnung für das zu diskutierende System des internen Rechnungswesens wird im Weiteren von Kosten gesprochen, obwohl inhaltlich genauer von Ausgaben zu sprechen wäre.

2. Definitionsmerkmale


Prägendes Merkmal der relativen Einzelkostenrechnung im Verhältnis zu anderen Systemen des internen Rechnungswesens ist die Relativierung des Einzelkostenbegriffs; die relative Einzelkostenrechnung weist darüber hinaus – wie andere Systeme auch – jedoch noch weitere Merkmale auf.

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Entsprechend der sequenziellen Zerlegung der betrieblichen Gesamtplanung werden alle Ergebnisse i.S.d. Entscheidungstheorie erfasst, die durch eine Handlungsalternative ausgelöst werden.

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Es werden nach dem entscheidungsorientierten Kostenbegriff Ausgaben (und entsprechend Einnahmen für den Output) als Rechengrößen verwendet.

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Zur Vermeidung der generellen Schlüsselung und zur Erreichung der hiermit verbundenen Relativierung des Begriffs der Einzelkosten wird eine Bezugsobjekthierarchie aufgebaut. Relative Einzelkosten sind Kosten, die durch ein beliebiges Objekt der Hierarchie veranlasst und nach dem Identitätsprinzip (vgl. Riebel, P.  1994, S. 76) bei ihm originär, d.h. ohne Schlüsselung, erfasst werden.
Es wird von Bezugsobjekten statt von Bezugsgrößen gesprochen, um eine deutlichere Unterscheidung gegenüber dem in der Plankostenrechnung verwendeten Begriff der Bezugsgröße zu erreichen, der einen ganz anderen Sachverhalt wiedergeben soll (vgl. Kilger, W.  1993, S. 141).

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Die beschäftigungsunabhängigen und beschäftigungsabhängigen  Kosten werden nach ihrer Verhaltensweise unabhängig von einer Plandauer differenziert (vgl. Layer, M.  1967, S. 43).

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Für die beschäftigungsunabhängigen Kosten wird ihre zeitliche Struktur ausgewiesen (vgl. Layer, M.  1967, S. 38). Sie schlägt sich nieder in der Mindestdauer der Unveränderlichkeit.

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Die mit der Bereitstellung und dem Einsatz von Produktionsfaktoren verbundenen Kosten werden weiter so differenziert, dass sie als natürliche Kostenarten ausgewiesen werden können.

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Die kostenbestimmenden Merkmale der Produktionsfaktoren, die Planwerte und die Istwerte werden nach den Kostengliederungskriterien in Grundrechnungen ausgewiesen.


3. Abgrenzung zur Grenzplankostenrechnung


Die Grenzplankostenrechnung schließt prinzipiell an die hierarchische Zerlegung der betrieblichen Gesamtplanung an, bei der zwischen Investitionsplanung und Produktionsplanung unterschieden wird. Sie bezieht sich auf die Produktionsplanung.
Die Differenzierung in Einzelkosten und Gemeinkosten wird lediglich auf eine Kostenträgereinheit bezogen. Die (analog hierzu zu entwickelnde) Bezugsobjekthierarchie der Grenzplankostenrechnung hat daher nur zwei Hierarchieebenen, nämlich die Ebene der Kostenträgereinheiten und die Ebene aller Kostenträgereinheiten aller Kostenträger; sämtliche zusätzlich denkbaren Leistungsverbundenheiten zwischen Bündeln von Erzeugnissen und Kosten werden ignoriert.
Der Planungshorizont der Grenzplankostenrechnung beträgt ein Jahr. Die Kosten werden in (beschäftigungs-)variable und fixe danach differenziert, ob sie innerhalb eines Jahres beeinflusst werden sollen oder nicht (vgl. Kilger, W.  1993, S. 352). Durch die Einführung von sog. Fristigkeitsgraden (vgl. Kilger, W.  1993, S. 355) wird versucht, die zeitliche Struktur der fixen Kosten rudimentär zu erfassen.
Die Grenzplankostenrechnung baut auf vorgegebener Kapazität und Auslastung auf, sodass davon ausgegangen werden muss, dass sämtliche Dispositionen für die Planperiode bereits getroffen wurden. Sie ist daher von der Konzeption her nicht für die Entscheidungsvorbereitung einsetzbar. Die Verwendung der vorgegebenen Planbeschäftigung für die Ableitung der zulässigen Kosten bewirkt, dass sich Entscheidungen eines Stellenleiters, die sich auf die Beschäftigung seiner Stelle auswirken, nicht kontrolliert werden können.

II. Die Relativierung der Einzelkosten


Der Aufbau der Bezugsobjekthierarchie dient dazu, durch den Ausweis der Leistungsverbundenheit die generelle Schlüsselung von Gemeinkosten zu vermeiden. Nach dem Identitätsprinzip können Bezugsobjekte für die Kostenzuordnung u.a. Erzeugnisse, Kostenstellen, Absatzsegmente und Projekte sein. Entsprechend der Zugehörigkeit eines Bezugsobjekts zu mehreren Kategorien existieren für jedes Bezugsobjekt mehrere Bezugsobjekthierarchien (vgl. z.B. Riebel, P.  1994, S. 179 f.). Für die Gestaltung der Grundrechnung ist es jedoch notwendig, im Wege einer Über- und Unterordnung der Kategorien eine Schachtelung der Bezugsobjekthierarchien zu erreichen, sodass als Ergebnis eine Bezugsobjekthierarchie entsteht.
Welche Kategorie der Bezugsobjekte für die Basishierarchie ausgewählt wird, ist u.a. vom Wirtschaftszweig abhängig. Für Industriebetriebe mit mechanisch-technologischer Produktion kann die Orientierung an den Erzeugnissen und Erzeugnisbündeln (vgl. Layer, M.  1967, S. 39) als zweckmäßig angesehen werden, während z.B. in Universitäten die Stellen die Basis für die Bezugsobjekthierarchie bilden müssen (vgl. Layer, M.  2000, S. 507), weil die Kernleistungen der Universität, Forschung und Lehre, Kuppelprodukte sind und daher in der Bezugsobjekthierarchie erst nachrangig getrennt erfasst werden können.
Bezugsobjektebenen resultieren in einer Basishierarchie der Erzeugnisbündel aus der Leistungsverbundenheit der Erzeugnisse, die aus der gemeinsamen Inanspruchnahme von Kostenstellen und der Differenzierung der Absatzsegmente ersehen werden kann. Das Ergebnis ist eine Bezugsobjekthierarchie, in der nach dem Prinzip der Schachtelung sämtliche Kategorien von Bezugsobjekten enthalten sind (vgl. z.B. Layer, M.  1967, S. 40 f.; Layer, M.  2000, S. 510).

III. Die Gestaltung der Grundrechnung


Die Ausrichtung des internen Rechnungswesens auf die Unterstützung sämtlicher unternehmerischer Aufgaben macht es erforderlich, die Aufzeichnungen auswertungszweckneutral zu gestalten. Hierzu ist eine Grundrechnung aufzubauen, die von individuellen Auswertungsrechnungen zu differenzieren ist. Die Grundrechnung ist als Datenbank zu interpretieren, aus der die jeweils relevanten Kosten für einen bestimmten Zweck zu extrahieren sind. Sie ist eine simultane Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Der Zweck der Gestaltung der Grundrechnung liegt in der Minimierung der mit dem Einsatz der Grundrechnung und der Auswertungsrechnungen verbundenen Kosten.
Die Grundrechnung ist zur Abdeckung des Informationsbedarfs in allen Formalphasen prinzipiell für die kostenbestimmenden Merkmale, die Planwerte sowie die Istwerte parallel zu führen.

1. Prinzipien der Gestaltung


Die Prinzipien beziehen sich auf die anschauliche Darstellung der Grundrechnung, während für die Identifikation jeder Aufzeichnungsstelle in einem System der Datenverarbeitung i.d.R. nur eine ziffernmäßige Bezeichnung in Frage kommt.

a) Grundrechnung in Tabellenform


Die tabellarische Grundrechnung gibt die Bezugsobjekte der Bezugsobjekthierarchie sowie die ihnen zugeordneten Stellen und Absatzsegmente i.d.R. in den Spalten der Tabelle sowie alle Differenzierungen der Kostenarten nach ihrer Verhaltensweise auf Beschäftigungsänderungen, nach der zeitlichen Struktur und den natürlichen Kostenarten in den Zeilen einer Tabelle wieder (vgl. z.B. Riebel, P.  1994, S. 167 und S. 172). Die Eintragung in einer Zelle der Tabelle kennzeichnet die dort gesammelten Kostenelemente eindeutig hinsichtlich aller Merkmale der Kostengliederung. Die Anschaulichkeit der Darstellung wird bei realen Unternehmensgrößen jedoch schnell zunichte, weil die Tabelle so groß wird, dass sie keine Übersicht mehr bieten kann.

b) Grundrechnung in Kontenform


Die kontenmäßige Grundrechnung verwendet die in einem Kontenplan für die Abbildung der innerbetrieblichen Vorgänge zur Verfügung stehenden Kontenklassen (Gemeinschaftskontenrahmen) bzw. Kontengruppen der Klasse 9 (IKR) (vgl. Kronthaler, L.  1999, S. 64 ff.). Entsprechend der simultanen Erfassung von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgergesichtspunkten sowie der Differenzierungsmerkmale der Kostenarten in der Kontonummer kennzeichnet die Eintragung in einem Konto die dort gesammelten Kostenelemente eindeutig hinsichtlich aller  Merkmale der Kostengliederung (vgl. hierzu z.B. Layer, M.  1967, S. 189 ff.).

2. Umsetzung in betriebswirtschaftlicher Standardsoftware


Betriebswirtschaftliche Standardsoftware enthält u.a. Module bzw. Teilmodule, die der Abbildung der Vorgänge dienen, die sich im betrieblichen Rechnungswesen niederschlagen. Da die Leistungen und Kosten in Datenbanken abgespeichert werden, ist prinzipiell auch die Grundrechnung der relativen Einzelkostenrechnung in betriebswirtschaftlicher Standardsoftware abbildbar. Die Erfassung aller Merkmale der Kostengliederung ist im Übrigen unabhängig davon erreichbar, ob die originäre Aufzeichnung unmittelbar die Merkmale der Kostengliederung ausweist oder nicht, sofern nur sämtliche Merkmale bei der Buchung miterfasst werden. Bei dem Modul CO-PA der Standardsoftware R/3 der SAP AG können z.B. die Aufzeichnungen der Finanzbuchhaltung, die nach der herkömmlichen Form der Abrechnung in Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern unterscheidet, entsprechend den Grundsätzen der relativen Einzelkostenrechnung ausgewiesen werden.

IV. Prognose relevanter Kosten


Die volle Abdeckung aller Formalphasen durch das interne Rechnungswesen macht es notwendig, dass die nach dem Identitätsprinzip einer Handlungsalternative zuzurechnenden Kosten bzw. Erlöse und Kosten aus den Aufzeichnungen der Grundrechnung systematisch abgeleitet werden können. Relevant sind hierbei Veränderungen der beschäftigungsvariablen und der beschäftigungsfixen Kosten (vgl. z.B. Riebel, P.  1994, S. 82) durch die Realisierung einer Handlungsalternative auf allen in Frage kommenden Ebenen der Bezugsobjekthierarchie. Hiernach werden alle Ergebnisse i.S.d. Entscheidungstheorie erfasst, sodass die relevanten Kosten  nicht als Teilkosten bezeichnet werden können.
Die einsetzbaren Instrumente für die Prognose der relevanten Kosten hängen davon ab, ob bei der Realisierung der Handlungsalternative Engpässe zu erwarten sind oder nicht.

1. Prognose ohne Erfassung potenzieller Engpässe


Kann von ungehemmter Bereitstellung der benötigten Ressourcen ausgegangen werden, so bieten die Instrumente der Produktionsfunktion und der Investitionsfunktion die Möglichkeit, die Input-Output-Beziehungen abzubilden und die Lösung schnell zu errechnen.
Die Mehrproduktunternehmung und die Erfassung gegenseitiger Leistungsverflechtungen in mehrstufiger Produktion erfordern den Einsatz der sog. betriebswirtschaftlichen Produktionsfunktion (vgl. Kloock, J.  1969, S. 126). Wenn zur realistischen Abbildung die endliche Produktionsgeschwindigkeit (vgl. Preßmar, D.  1971, S. 36) und der hieraus resultierende Zeitbedarf berücksichtigt wird, so sind dynamische Produktionsfunktionen (vgl. z.B. Küpper, K.-U.  1980, S. 82 f. oder Troßmann, E.  1983) erforderlich. Die Produktionsfunktion ergibt den Bedarf an Repetierfaktormengen und Potenzialfaktorleistungen (vgl. Layer, M.  1975, S. 138).
Infolge der mangelnden Teilbarkeit von Potenzialfaktoren lassen sich aus den Faktorleistungen die notwendigen Bereitstellungen nicht unmittelbar ableiten. Mithilfe einer modifizierten Gaußklammer-Funktion (vgl. Kakarott, A.  1991, S. 231) lassen sich die Potenzialfaktorquantitäten bestimmen, die durch die Handlungsalternative veranlasst werden (vgl. Layer, M.  1992, S. 232 ff.).

2. Prognose unter Erfassung potenzieller Engpässe


Wenn nicht von ungehemmter Bereitstellung ausgegangen werden kann, so sind je nach der Art des Entscheidungsfelds unterschiedliche Folgeaktionen mit unterschiedlichen Kategorien von Einnahmen bzw. Ausgaben zu erfassen. So muss beim Auftreten eines Engpasses der bisherige Plan revidiert werden, wodurch Deckungsbeiträge entgehen. Die Ermittlung der in der jeweiligen Situation tatsächlich eintretenden Folgen macht den Einsatz von Entscheidungstabellen notwendig (vgl. Krüger, G.  1972, S. 85 ff.).

V. Auswertung in den Formalphasen


Bei jeder Zerlegung des Gesamtplans in Teilpläne ist die Lösung von Teilplanungsproblemen Ausgangspunkt für die Gesamtplanung und die Kontrollen, die zusammen mit der Realisation die Formalphasen des Betriebsprozesses (vgl. Kosiol, E.  1973, S. 355) bilden.

1. Lösung von Teilplanungsproblemen


Die prognostizierten Ergebnisse aller Handlungsalternativen bilden die Basis für die rationale Auswahl. In Risiko- bzw. Ungewissheitssituationen sind auf die Ergebnisse Entscheidungsregeln anzuwenden (vgl. Layer, M.  1975, S. 23 f.).
Beispiele für die Lösung einzelner Entscheidungen sind in der Literatur sehr zahlreich zu finden (vgl. z.B. Riebel, P.  1994, S. 176 ff., S. 204 ff., 269 ff.; Layer, M.  1967, S. 58 ff.). Die Systematisierung der Teilplanungsprobleme (Layer, M.  1967, S. 62 f., S. 211 ff.; Layer, M.  2000, S. 518 ff.) sichert die Vollständigkeit der Teilpläne.

2. Die Gesamtplanung


Die Aktionen aus der Umsetzung eines Plans sind unterschiedlich verbindlich. Zu Beginn der Realisierung einer Maßnahme sind nicht zwangsläufig sämtliche Aktionsparameter für die gesamte Plandauer endgültig festzulegen. Die Realisierung der später notwendigen Aktionen kann durch eine Planrevision verhindert werden, sodass ihre Ergebnisse zunächst nur Vorschauwerte sind.
Vorschauwerte sind in Perspektivplänen abzubilden. Die Teilperioden eines Perspektivplans müssen der Mindestdauer der Unveränderlichkeit der beschäftigungsunabhängigen Ausgaben entsprechen, da die Ausgaben lediglich zum Ende der Mindestdauer vermeidbar sind. Sind in einem Perspektivplan Ausgaben mit unterschiedlichen Mindestdauern der Unveränderlichkeit abzubilden, so führt das zu einer Solldeckungsrechnung (vgl. Layer, M.  1967, S. 171) mit einem System geschachtelter Teilperioden unterschiedlicher Länge.
Aktionspläne enthalten dagegen Vorgabewerte für die Dispositions- und Realisierungsaufgaben der Verantwortlichen. Sie sind für die Aktionen in der Kontrollperiode verbindlich. Die Art der Vorgaben ist auf den Dispositionsspielraum des Verantwortlichen (vgl. Layer, M.  1967, S. 157) abzustimmen. Zu den Vorgabearten zählen Mengenvorgaben, Ausgabevorgaben, Produktivitätskennziffern (Riebel, P.  1994, S. 173), Wirtschaftlichkeitskennziffern und Deckungsbudgets (vgl. Riebel, P.  1994, S. 475 ff., S. 498 ff.) bzw. Solldeckungsbeiträge über die beeinflussbaren Ausgaben.

3. Kontrollrechnungen


Aufgaben von Kontrollrechnungen sind die Koordination von Teilentscheidungen sowie die Verbesserung künftiger Planungen, die Motivation rechenschaftspflichtiger Verantwortlicher sowie die Vorbeugung. Zur Erfüllung der Aufgaben ist sowohl die Überwachung der Planeinhaltung als auch die Kontrolle der Betriebsgebarung erforderlich.

a) Überwachung der Planeinhaltung


Die Unsicherheit der Planung erfordert die realisationsbegleitende Kontrolle, damit bei erkennbaren systematischen Abweichungen rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. Hierzu ist es notwendig, sowohl den Kostenanfall, die Kostenabdeckung als auch die Erwirtschaftung der Solldeckungsbeiträge auf der Basis der Solldeckungsrechnung zu überwachen (vgl. Layer, M.  1967, S. 172 ff.) sowie auftretende Abweichungen zu analysieren. Die Kontrolle der Planeinhaltung ist auch Ausgangspunkt für die Selbstkontrolle von Verantwortlichen, die Dispositionen unter Erfassung von Einflussfaktoren, die von ihnen nicht beeinflussbar sind, zu treffen haben.

b) Überwachung der Betriebsgebarung


Die Kontrolle der Betriebsgebarung ist Fremdkontrolle durch die rechenschaftsberechtigten Verantwortlichen im Unternehmen. An Hand der Vorgaben und der realisierten Werte wird überwacht, ob der rechenschaftspflichtige Mitarbeiter seine Aufgaben plangemäß erfüllt hat. Bei der Überwachung beschäftigungsunabhängiger Ausgaben ist hierbei zwischen beeinflussbaren und planmäßig anfallenden Ausgaben (vgl. Layer, M.  1967, S. 134 ff.) zu unterscheiden.

c) Unterstützung von Kontrollrechnungen Externer


Für die Unterstützung von Kontrollrechnung externer Rechenschaftsberechtigter sind aus der Unternehmung Nachrichten zu übermitteln, die bestimmten Konventionen (z.B. Vorschriften des HGB) genügen müssen. Bei Kenntnis der Konventionen kann aus der Grundrechnung konzeptionell ohne Schwierigkeiten z.B. der Jahresabschluss erstellt werden.

VI. Empirische Relevanz


Die empirische Relevanz der relativen Einzelkostenrechnung lässt sich an Hand von zwei Kriterien beurteilen, und zwar einmal daran, ob es Unternehmen gibt, für deren individuelle Betriebsverhältnisse sie angemessen ist. Zum anderen ist danach zu fragen, wie häufig sie in der Praxis eingesetzt wird.
Die Angemessenheit eines Systems des internen Rechnungswesens ist an Hand von Situationsmerkmalen (vgl. Schmitt-Eisleben, D.  1994, S. 308 ff.) und Strukturmerkmalen (vgl. Schmitt-Eisleben, D.  1994, S. 151 ff.) des Unternehmens zu beurteilen. Vor allem Strukturmerkmale des Absatzes werden in der Praxis als wichtig oder sehr wichtig eingeschätzt (vgl. Layer, M.  1985, S. 727). Durch die Erhebung der in einem Unternehmen vorzufindenden Merkmale ist es erreichbar, die relative Einzelkostenrechnung als nicht zweckmäßig auszuschließen oder als zweckmäßig zu klassifizieren.
Nach einer empirischen Erhebung wurde von 21,4 % der in der Stichprobe enthaltenen 254 Unternehmen die relative Einzelkostenrechnung eingesetzt (vgl. Schmitt-Eisleben, D.  1994, S. 52). Ein weiterer Anhaltspunkt ergibt sich aus der Anzahl eingesetzter Teilmodule betriebswirtschaftlicher Standardsoftware, in denen die Grundsätze der relativen Einzelkostenrechnung abgebildet sind. In einer Vortragsveranstaltung an der Universität Frankfurt am 22. Januar 1999 wurde von Sinzig erwähnt, dass das Modul CO-PA der R/3-Software von SAP mehr als 1200 Mal im Einsatz sei (vgl. auch Sinzig, W.  1990). Da die relative Einzelkostenrechnung nicht in jeder Unternehmenssituation angemessen ist, kann hiernach für \'angemessene\' Situationen von einer weiten Verbreitung ausgegangen werden.
Literatur:
Blumentrath, Ulrich : Investitions- und Finanzplanung mit dem Ziel der Endwertmaximierung, Wiesbaden 1969
Kakarott, Axel : Strategische Preis- und Kapazitätsplanung für neue Produkte, Münster 1991
Kilger, Wolfgang : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 10. A., 1993
Kloock, Josef : Betriebswirtschaftliche Input-Output-Modelle, Wiesbaden 1969
Kosiol, Erich : Zur Problematik der Planung in der Unternehmung, in: Bausteine der Betriebswirtschaftslehre, Bd I, hrsg. v. Kosiol, Erich, Berlin 1973, S. 353 – 381
Kronthaler, Ludwig : in: Schlußbericht des Arbeitskreises „ Hochschulrechnungswesen “ der deutschen Universitätskanzler, hrsg. v. Weichselbaumer, Jürgen, München 1999
Krüger, Gerhard : Vergleichsrechnungen bei Wertanalysen, München 1972
Küpper, Hans-Ulrich : Interdependenzen zwischen Produktionstheorie und der Organisation des Produktionsprozesses, Berlin 1980
Layer, Manfred : Sollkonzeption für ein universitäres Berichts- und Controllingsystem, in: Neues öffentliches Rechnungswesen, hrsg. v. Budäus, Dietrich/Küpper, Willi/Streitferdt, Lothar, Wiesbaden 2000, S. 489 – 522
Layer, Manfred : Die Prognose der Investitionsausgaben für mehrstufige Mehr-Produkt-Projekte mit Hilfe einer dynamischen Investitionsfunktion, in: Praxis und Theorie der Unternehmung, hrsg. v. Hansmann, Karl-Werner/Scheer, August-Wilhelm, Wiesbaden 1992, S. 223 – 242
Layer, Manfred : Die Abstimmung des Internen Rechnungswesens auf die individuellen Unternehmensverhältnisse, in: Information und Wirtschaftlichkeit, hrsg. v. Ballwieser, Wolfgang/Berger, Karl-Heinz, Wiesbaden 1985, S. 715 – 742
Layer, Manfred : Die Kostenrechnung als Informationsinstrument der Unternehmensleitung, in: Neuere Entwicklungen in der Kostenrechnung (I), hrsg. v. Jacob, Herbert, Wiesbaden 1976, S. 97 – 138
Layer, Manfred : Optimale Kapazitätsausnutzung und Kapazitätsbereitstellung, Würzburg et al. 1975
Layer, Manfred : Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit der Deckungsbeitragsrechnung im Rechnungswesen der Unternehmung, Berlin 1967
Preßmar, Dieter : Kosten- und Leistungsanalyse im Industriebetrieb, Wiesbaden 1971
Riebel, Paul : Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 7. A., 1994
Schmitt-Eisleben, Daniel : Abstimmung des Internen Rechnungswesens auf die individuellen Unternehmensbedürfnisse, Münster et al. 1994
Sinzig, Werner : Datenbankorientiertes Rechnungswesen: Grundzüge einer EDV-gestützten Realisierung der Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Berlin et al., 3. A., 1993
Troßmann, Ernst : Grundlagen einer dynamischen Theorie und Politik der betrieblichen Produktion, Berlin 1983

 

 


 

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