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Theorie der Unternehmung


Inhaltsübersicht
I. Begriffliches
II. Nicht-evolutorische und evolutorische Ansätze zu einer Theorie der Unternehmung
III. Begründungen für die Existenz und Entstehung von Unternehmungen

I. Begriffliches


Die Theorie der Unternehmung wird in den einzelnen Sichtweisen über Inhalt und Ausrichtung der Betriebswirtschaftslehre unterschiedlich gesehen. Hier wird die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre als Einzelwirtschaftstheorie der Institutionen verstanden und die Theorie der Unternehmung als ein Teil hiervon. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre hat in dieser Sichtweise das Rüstzeug bereitzustellen, um den wirtschaftlichen Aspekt im Handeln einzelner Menschen, in der OrganisationUnternehmung “ und in anderen Organisationen zu untersuchen: in Behörden und weiteren Betrieben für öffentliche Güter, Verbänden, aber auch Haushalten (Schneider, Dieter 1995, Kapitel I, II).
Da das Handeln des Einzelnen allein und in Organisationen untersucht werden soll, erscheint es zweckmäßig, zwischen Unternehmen und Unternehmung zu unterscheiden.
Das Unternehmen betrifft das Handeln eines einzelnen Menschen, betrachtet unter einem Aspekt: dem Einkommensaspekt. Wer Einkommen erwerben will, ist gehalten, durch Einsatz seines Wissens, seiner Arbeitskraft und seines sonstigen Vermögens sich mit den Wegen zum und den Unsicherheiten beim Erwerb von Einkommen auseinander zu setzen. Die Notwendigkeit dazu tritt deshalb auf, weil unter Menschen das Wissen unvollständig und ungleich verteilt ist und sie durch ihre Handlungen in Rivalität zu anderen geraten. Um Unternehmen zu untersuchen, sei folgende Sprachregelung gewählt: Jedermann ist im Hinblick auf die Wege zum Einkommenserwerb und zur Verringerung von Einkommensunsicherheiten Unternehmer seines Wissens, seiner Arbeitskraft und seines sonstigen Vermögens. Bei dieser Sichtweise ist auch der Arbeiter oder Angestellte eigenverantwortlicher Unternehmer, zumindest bei der Berufs- und Arbeitsplatzwahl.
Unternehmungen sind Organisationen, deren Mitglieder ( „ Unternehmer “ im vorgenannten Sinne) sowohl in Beschaffungsmärkten als auch in Absatzmärkten tätig sind und zwischen diesen Märkten Marktzufuhrhandlungen (z.B. Fertigung, Lagerhaltung) ausführen, wobei die Organisationsmitglieder im Innenverhältnis untereinander Dienste, Sachen, Verfügungsrechte gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Neben dem Verwirklichen anderer Zwecke wird in Unternehmungen Einkommen für die Unternehmungsleitung, die Mitarbeiter, Geldgeber und andere Anspruchsberechtigte (z.B. den Fiskus) erzielt.
Die Theorie der Unternehmung, wie sie im Folgenden skizziert wird, beschränkt sich auf den Einkommensaspekt menschlichen Handelns. Sozial- und verhaltenswissenschaftliche Ansätze in der Betriebswirtschaftslehre vermeiden gemeinhin für ihr Untersuchungsziel den Begriff „ Theorie der Unternehmung “ .

II. Nicht-evolutorische und evolutorische Ansätze zu einer Theorie der Unternehmung


Ist der Untersuchungsgegenstand einer Theorie der Unternehmung nur die Produktion von Gütern oder die Eigenschaft, Marktteilnehmer zu sein, wie in der sog. „ neoklassischen “ Theorie der Unternehmung? Interessieren auch die Organisation und der Finanzbereich, wie in der „ Produktionsorientiertung “ Erich Gutenbergs, oder ist es Aufgabe einer Theorie der Unternehmung, unter einer Sichtweise Antworten auf alle diese Fragen und die des Rechnungswesens zu suchen, wie in der institutionellen Mikroökonomie und der evolutorischen Theorie der Unternehmung? Die methodologische Sichtweise prägt die alternativen Antworten auf diese Fragen. Diese bisherigen Sichtweisen zu einer Theorie der Unternehmung seien nach zwei Lösungsideen geordnet.

1. Nicht-evolutorische Ansätze durch bildhafte Vergleiche mit Denkmustern der Physik


Bildhafte Vergleiche aus anderen Erfahrungswissenschaften werden auf ausgewählte wirtschaftliche Probleme angewandt, um zu einer Problemlösung zu kommen. Bildhafte Vergleiche aus der Biologie erweisen sich dabei als unpassend, weil Unternehmungen zwar ihre Verfahrensweisen (Routinen) ändern können, jedoch Organismen nicht ihre Gene (Nelson, Richard R. 1995, S. 78). Die in der Wirtschaftstheorie gängigen bildhaften Vergleiche entstammen älteren Denkmustern der Physik (vgl. zu den Quellen im Einzelnen und zum Folgenden Schneider, Dieter 1997b, S. 7 – 70). Sie seien unter dem Begriff „ nicht-evolutorische Theorien “ zusammengefasst, da sie von einem vorab festgelegten, dem Handelnden bewussten Wissen und Können ausgehen, dessen Veränderungen nicht modellieren.
(1) Aus naturphilosophischen Denkmustern über den kürzesten Weg, den Lichtstrahlen in Gasen und Flüssigkeiten einschlagen, entwickelte sich das Wirtschaftlichkeitsprinzip (ökonomische Prinzip) als Grundsatz zur „ vernünftigen “ Erklärung und Gestaltung von Sachverhalten. Als Folge dieses Denkmusters bürgert sich nach und nach ein von jedem empirischen Sinn entleertes entscheidungslogisches Begriffsverständnis für „ ökonomisches Prinzip “ ein: Erreiche mit gegebenen Mitteln ein Ziel in bestmöglicher Weise! Diese Formulierung vernachlässigt, dass neben einem Wissen über Ziele und Mittel ein Wissen über Handlungsmöglichkeiten und Prognosen sowie ein Können zur Zielerreichung vorauszusetzen sind.
(2) Erweitert wird das ökonomische Prinzip durch die Übernahme einer Analogie aus der Energiephysik in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Diese bildet das Vorbild von Nutzenmaximierungskalkülen unter Nebenbedingungen; denn es werden Verhaltensannahmen für Menschen unterstellt, analog dem damaligen Konzept einer potenziellen Energie. Diesem Vorbild folgt die neoklassische Mikroökonomie.
In der neoklassischen Theorie der Unternehmung existiert paradoxerweise die Unternehmung als Organisation nicht (Loasby, Brian J. 1971, S. 881). Von einer neoklassischen Theorie der Unternehmung zu sprechen, ist nur berechtigt, wenn nicht eine Organisation mit Personalwirtschaft, Finanzierung, Rechnungswesen usw. gemeint ist, sondern abstrahiert wird auf eine Wirtschaftseinheit „ Anbieter alternativer Mengen bei vorgegebenen Preisen oder vorgegebener Mengen zu alternativen Preisen “ . Erst nach Öffnen und Ausfüllen der leeren Hutschachtel, der „ black-box “ -Konzeption einer Produktionsfunktion (Holmstrom, Bengt R./Tirole, Jean 1989 S. 63), kann eine Theorie der Unternehmung beginnen, die diesen Namen verdient.
Dem Denkmuster der Produktionsorientierung in der neoklassischen volkswirtschaftlichen Theorie wird in der Betriebswirtschaftslehre nach 1951 eine Produktionsorientierung durch Erich Gutenberg und seine Schüler beiseite gestellt, die das Denken in Produktionsfunktionen mit einem in Absatzfunktionen verbindet und um Kapitalbedarfs- und Kapitalfondsfunktionen erweitert (Gutenberg, Erich 1951; Gutenberg, Erich 1955). Anleihen daraus finden Eingang in eine lehrbuchträchtige, dem Wirtschaftlichkeitsprinzip folgenden Entscheidungsorientierung, z.B. bei Wöhe (Wöhe, Günter 1960).
Zur Erklärung von Unternehmungen bindet später die institutionelle Mikroökonomie Nutzenmaximierungskalküle teils in bildhafte Vergleiche mit Hilfe von Begriffen aus der Rechtslehre ein (Lehre von den Verfügungsrechten), hebt teils die „ Kosten “ der Benutzung von Märkten hervor (Transaktionskostenansatz) oder das Handeln im Auftrag anderer (Principal-Agent-Modelle).
(3) Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens begrenzen die Planbarkeit, wie sie neoklassische und institutionelle Mikroökonomie voraussetzen. Begrenzte Planbarkeit stellt den Sinn einer Nutzenmaximierung unter Nebenbedingungen in Frage. Dies schon deshalb, weil jeder auf Dauer angelegte Plan Vorsorge für die möglichen Folgen nicht rational planbarer Ex-post-Überraschungen zu treffen hat. Entstehung und Entwicklung von Unternehmungen ist nicht durch die Optimierung eines Plans zu erklären, sondern nur über einen Versuchs- und Irrtumspfad im Zeitablauf (Langlois, Richard N. 1995, S. 95).
Handlungen auf einem Versuchs- und Irrtumspfad sind nicht folgenlos rückgängig zu machen. Diese zeitliche Unumkehrbarkeit von Handlungen engt die Anwendbarkeit nicht-evolutorischer Theorien ausschlaggebend ein. Anspruchsvoll klingendes mathematisches Blendwerk, wie die dynamische stochastische Programmierung unter Nebenbedingungen in der Realoptionstheorie, modellieren treffsicher an der zeitlichen Unumkehrbarkeit der Handlungen vorbei, da die benutzten stochastischen Prozesse der Gleichgewichtsthermodynamik entstammen und reversible Prozesse unterstellen (Wulwick, Nancy J. 1995, S. 416). Der Tatbestand unumkehrbarer Abhängigkeiten ist ein Grund, weshalb die Existenzbedingungen für ein Gleichgewicht Wettbewerb im Sinne einer Rivalität zwischen den Marktteilnehmern wegdefinieren, und insoweit nicht-evolutorische Theorien zu Glasperlenspielen werden lassen.

2. Evolutorischer Ansatz auf der Grundlage von Unternehmerfunktionen


Ein zweites Vor-Bild greift Sachverhalte aus dem zu untersuchenden „ wirtschaftlichen “ Erfahrungsbereich heraus und filtert diese Beobachtungssachverhalte durch Abstraktion zu einer Lösungsidee für Probleme. Auf diese Weise lässt sich eine evolutorische Theorie der Unternehmung entwerfen. Die evolutorische Theorie der Unternehmung hebt die Vereinfachung auf, dass der Stand des Wissens und Könnens als vorgegeben gilt. Welche Ziele, Mittel, Handlungsmöglichkeiten und daraus herzuleitende Prognosen jeder Einzelne in einem Planungszeitraum erwägt, lässt sich erst erklären, wenn die Entwicklung des Wissens und Könnens hierüber untersucht wird.
(1) Diese evolutorische Theorie erforscht Institutionen in Form von Regelsystemen (Ordnungen) und Institutionen in Form von Handlungssystemen (Organisationen) daraufhin, ob bzw. wie Menschen unter Unsicherheit und bei unvollständigem, ungleich verteiltem Wissen in der Lage sind,

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jenes Einkommen zu erreichen, das sie erwerben wollen,

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das zu verwirklichen, was sie mit der Verwendung des Einkommens bezwecken, und

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inwieweit Regelsysteme und Handlungssysteme dazu beitragen, Ursachen für das Abweichen zwischen einem beabsichtigten Erwerben oder Verwenden von Einkommen und dem tatsächlich Erreichten zu vermeiden oder in ihren Folgen einzugrenzen.


Als Teilbereich der evolutorischen Theorie einzelwirtschaftlicher Institutionen sucht die Theorie der Unternehmung nach Einflussgrößen, aus denen sich Handlungsabläufe in einer Unternehmung erklären lassen, nach denen darüber hinaus Handlungsabläufe zu messen und zu gestalten sind. Sie sieht es als eine Forschungsaufgabe an, Fähigkeiten oder „ Kernkompetenzen “ einer Unternehmung zu erkennen, um Wettbewerbsvorteile zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
(2) Evolution der Unternehmung bezeichnet dabei einen Strom an Handlungsabläufen, der das Entstehen, Geschehen in oder Vergehen einer Unternehmung umfasst. Dieser Strom wird durch die Uferbefestigungen der Unternehmungsregeln (also der Rechtsetzungen, Handelsbräuche und ethischen Normen) kanalisiert. Die Flut an Handlungsabläufen, die in Unternehmungen zu beobachten sind, ergießt sich in Beschaffungs- und Absatzmärkte oder strömt in der Produktion zwischen Beschaffungs- und Absatzmärkten. Diese Flut an Unternehmungsprozessen suchen Forscher durch Pfeiler als Wellenbrecher gedanklich zu bändigen: durch eine Unternehmungsstruktur.
Zur Unternehmungsstruktur gehören die Merkmale für die jeweiligen Beschaffungs- und Absatzmarktstrukturen, die Erklärung von Marktprozessen, der Marktzufuhr und die Wege zur Verringerung von Einkommensunsicherheiten bei der Koordination von Marktprozessen und Marktzufuhr. Zu diesen Wegen zählen zum einen die Eigenkapitalausstattung als Insolvenzpuffer und die Liquiditätsvorsorge, aber auch Investitionsmischungen, um Risiken zu streuen. Zum anderen bedarf es der „ Ressourcen “ .
Ressourcen sind in Märkten beschaffte Produktionsfaktoren, verändert bzw. veredelt durch Findigkeit und Können von Unternehmungsleitungen, Mitarbeitern oder externen Spezialisten zu unternehmungseigenen Merkmalen für Wettbewerbsfähigkeit. Während Produktionsfaktoren von allen Konkurrenten in Märkten zu kaufen sind, verkörpern Ressourcen unternehmungsspezifische materielle und v.a. immaterielle Wirtschaftsgüter. Deren hauptsächliche Eigenschaften sind ein erschwerter Erwerb oder eine eingeschränkte Nachahmbarkeit durch Mitbewerber, z.B. die Fähigkeit zu Innovationen.
(3) Die Unternehmungsstruktur sei durch das Ausüben von Unternehmerfunktionen erklärt. Jeder Einzelne beweist seine Fähigkeiten zu eigenverantwortlichem Einkommenserwerb und der Verringerung dabei auftretender Unsicherheiten durch das Ausüben von Unternehmerfunktionen. Anlass für ein solches Tätigwerden ist die Hoffnung, innerhalb der Menge an unvollständigem und ungleich verteiltem Wissen und Können für sich und gegenüber anderen Menschen Ziele zu verwirklichen durch Auswertung von eigenem Wissen und Können.
Drei Unternehmerfunktionen steuern Handlungsabläufe in Beschaffungs- und Absatzmärkten (Marktprozesse) oder zwischen Beschaffungs- und Absatzmärkten (Produktionsprozesse), verwirklichen aber mitunter Unbeabsichtigtes:

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Durch die zeitweise und teilweise Übernahme der Einkommensunsicherheiten anderer Personen werden Institutionen begründet, z.B. eine OrganisationUnternehmung “ durch Arbeitsverträge mit festem Gehalt für Mitarbeiter, welche die Einordnung in eine Hierarchie akzeptieren, oder durch Vereinbarungen zur zeitweisen Geldüberlassung mit in Höhe und Zeitpunkt festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen. Der Vertragspartner Arbeitnehmer/Kreditgeber erzielt hierbei während der Laufzeit ein vertraglich abgesichertes Einkommen. Die zeitweise Übernahme von Einkommensunsicherheiten wird nicht alle Unsicherheitsursachen einschließen können. Selbst wenn der Unternehmer, der eine Unternehmung errichtet, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, mögen sich während der Vertragslaufzeit die Umweltbedingungen zum Nachteil oder auch Vorteil des Arbeitnehmers oder Kreditgebers ändern: Unvorhergesehene Kaufkraftänderungen des Geldes, überraschende gesetzliche Be- oder Entlastungen kürzen oder erhöhen das Realeinkommen des Arbeitnehmers oder Kreditgebers.

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Das Verwirklichen von Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen erhält eine OrganisationUnternehmung “ nach außen (gegenüber anderen Marktteilnehmern und Obrigkeiten). Das Erzielen von Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen in und zwischen Märkten sowie gegenüber Regulierungen setzt Findigkeit zu Handlungsmöglichkeiten unter Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens voraus.

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Die Unternehmerfunktion des Durchsetzens von Änderungen betrifft die Koordination als gemeinsame Planerarbeitung, Planabstimmung (Entscheidungsfindung) sowie Steuerung und Kontrolle von Handlungen in Organisationen zusammenarbeitender oder teilweise auch gegeneinander arbeitender Menschen: gegenüber Mitarbeitern, aber auch Geldgebern, soweit diese nicht über Kapitalmärkte jederzeit ihre Ansprüche veräußern können oder wollen. Die Koordinationsfunktion kann sich auf das Verwirklichen neuer Handlungsabläufe beziehen, aber auch auf das Formen neuer Ordnungen (Regelsysteme) und ihres Einhaltens. Unsicherheit und Ungleichverteilung des Wissens unter den Menschen haben zur Folge, dass selbst bei gleichen Zielen die einen dies, die anderen jenes durchgeführt oder nicht realisiert sehen wollen. Koordination bewahrt eine Organisation vor dem Auseinanderbrechen. Deshalb lässt sich das Durchsetzen von Änderungen als unternehmungserhaltende Funktion nach innen bezeichnen.


Bei der Abgrenzung der Unternehmerfunktion des Durchsetzens von Änderungen von den anderen beiden Unternehmerfunktionen ist zu beachten: Die Übernahme von Einkommensunsicherheiten oder die Suche nach Spekulationsgewinnen über Innovationen aus der Sicht einer Unternehmungsleitung verlangt in anderen Organisationen, deren Mitglied die Unternehmung ist, ein Durchsetzen von Änderungen: so in Märkten bei der Einführung neuer Produkte oder technischer Standards (wie Industrie-Normen).

III. Begründungen für die Existenz und Entstehung von Unternehmungen


Die skizzierte evolutorische Theorie der Unternehmung hilft die Frage zu beantworten: Warum existieren Unternehmungen als Beobachtungstatbestand in dieser oder jener Form? Für die Antwort ist nicht die Betriebswirtschaftslehre allein zuständig. Vielmehr sind folgende Blickrichtungen für das Entstehen, Wachsen und Vergehen von Unternehmungen zu unterscheiden (Schneider, Dieter 1995, S. 110 – 116):

1. Technische, soziologische und verhaltenswissenschaftliche Gründe


Bei einmal als gegeben vorausgesetzten (bescheidenen oder umfangreichen) Tauschbeziehungen existieren Unternehmungen
(1) in unterschiedlicher Form aus technischen Gründen: Fertigungsverfahren nötigen dazu, für die verschiedenen Erzeugnisse in allen Produktionsstufen den Einsatz an Produktionsfaktoren zu organisieren. Arbeitsteilung nutzt spezielle persönliche Begabungen und Lerneffekte bei wiederholten Tätigkeiten aus. Arbeitsteilung legt schon in der fast marktlosen antiken Landgutswirtschaft bestimmte Arbeitsabläufe und damit Organisationsaufgaben für die Zusammenarbeit fest, erst recht in industrieller, automatisierter Fertigung.
(2) Soziologische Gründe bestimmen u.a. Art und Ausmaß von Hierarchien: In der Wirtschaftsgeschichte konnten nicht immer alle mitarbeitenden Menschen über ihre Mitwirkung selbst bestimmen, sondern mussten sich durch physische Gewalt (Sklaven) oder psychisch-sozialen Zwang (Ehefrauen, Kinder und Geschwister; Abordnung von Schülern zum Ernteeinsatz) von den Führungskräften (Hausherren, Priestern, Parteifunktionären) fremd bestimmen, ja ausbeuten lassen.
(3) Verhaltenswissenschaftlich zu erklärende Sachverhalte, wie die Handlungsmotive der Führenden wie der Geführten und deren jeweilige psychische Ausprägung, beeinflussen die Größe solcher Organisationen und Art der Leitung sowie ihr Gebaren in Absatz- und Beschaffungsmärkten.

2. Voraussetzung einer Erklärung durch Unternehmerfunktionen: Geld als Recheneinheit


Die Klassifikation aus technischen, soziologischen und verhaltenswissenschaftlichen Gründen reicht weder aus, das Entstehen aller Unternehmungen zu erklären, noch gelangt man auf diese Weise zu Urteilen darüber, welche Unternehmungsstrukturen und Erscheinungsformen von Unternehmungsregeln gesellschaftlich oder einzelwirtschaftlich zweckmäßig sind. Einen Beurteilungsmaßstab für gesellschaftlich zweckmäßige Unternehmensregeln geben Normen zur Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung vor, wie eine Wettbewerbsordnung unter Regeln gerechten Verhaltens. Wettbewerb bedeutet Rivalität zwischen den Unternehmern ihres Wissens, ihrer Arbeitskraft und ihres sonstigen Vermögens, sowie in und zwischen den von ihnen gebildeten Organisationen. Da der Wettbewerb unter Unsicherheit und bei ungleich verteiltem Wissen und Können stattfindet, spielt für die Formen der Zusammenarbeit und der Rivalität das Ausüben von Unternehmerfunktionen eine ausschlaggebende Rolle.
Für eine Erklärung des Entstehens der Institution „ Unternehmung “ ist zu beachten, dass erst ein quantitativer Begriff, Geld in der Funktion als Recheneinheit, das Ausüben der Unternehmerfunktionen einer Übernahme von Einkommensunsicherheiten anderer durch „ Risikoteilung “ oder das Erzielen von Arbitrage- bzw. Spekulationsgewinnen durch die Kombination unterschiedlicher Produktionsfaktoren zu Produkten ermöglicht. Ob aus der Produktion über zahlreiche Produktionsstufen hinweg mit dem Absatz Gewinne oder Verluste erzielt werden, lässt sich ohne Rückgriff auf eine Recheneinheit „ Geld “ weder planen noch kontrollieren.

3. Planung oder „ unsichtbare Hand “ als Erklärung von Unternehmungen aus der Übernahme von Einkommensunsicherheiten


Wer aus der Absicht, für sich selbst Einkommensunsicherheiten zu verringern, eine OrganisationUnternehmung “ errichtet und dabei z.B. Arbeitsplätze mit Festlohnverträgen schafft, mindert dadurch Einkommensunsicherheiten anderer Unternehmer ihrer Arbeitskraft, die eine feste Vergütung für die Vertragslaufzeit anstreben. Neben diese einseitige Übernahme von Einkommensunsicherheiten tritt eine gegenseitige, z.B. in einer Partnerschaft von Freiberuflern oder einer offenen Handelsgesellschaft. Sie kann für jeden der Unternehmer, die gemeinsam Arbeitskraft oder Geld oder beides einsetzen, das Ausmaß eines Abweichens des beabsichtigten vom späteren tatsächlichen Einkommenserwerb verringern. Dies v.a. dann, wenn aus unterschiedlichen Ursachen Verlustgefahren drohen und Grund zu der Annahme besteht, dass nicht alle Verlustursachen zugleich eintreten, aber die einzelnen Unternehmer aufgrund ihres Spezialistenwissens und ihrer Veranlagung besser als ein Einzelner den Folgen aus Ex-post-Überraschungen begegnen können.
Eine Verringerung von Einkommensunsicherheiten für andere geschieht nur bei altruistischem Handeln absichtlich, d.h. durch menschlichen Plan. Ein solcher Plan setzt Wissen voraus, wie die Unsicherheitsverringerung für andere erreicht werden kann. Mangelt es an diesem Wissen über beabsichtigte und unbeabsichtigte Folgen oder handeln Unternehmer bzw. Unternehmungsleitungen egoistisch, dann können sich unbeabsichtigt dennoch Institutionen entwickeln, die Einkommensunsicherheiten verringern, wie „ von einer unsichtbaren Hand geleitet “ , um eine Metapher von Adam Smith (Smith, Adam 1977, S. 184) zu verwenden.
Auf den ersten Blick erscheint die Übernahme von Einkommensunsicherheiten zu Unternehmungen zu führen, die als Ergebnis menschlichen Plans und nicht als ungeplantes Ergebnis menschlichen Handelns zu erklären sind; schließlich bündeln Kaufleute bewusst ihre Mittel und feilschen gegenseitig um Rechte und Pflichten. Doch eine solche Erklärung wäre vordergründig. Um diese Behauptung zu begründen, sei eines von Daniel Bernoullis Beispielen zitiert, mit denen er erstmals die Entscheidungsregel unter Ungewissheit „ Maximiere den Erwartungswert des Risikonutzens des Vermögens “ erläutert: die Gepflogenheiten der Kaufleute bei der Versicherung der Waren auf See. Bernoulli (Bernoulli, Daniel 1896, S. 42) geht davon aus, dass die Chance auf Verdoppelung des Vermögens nicht den doppelten Nutzen bringe (sondern in seinem Beispiel der Nutzen nur mit dem Logarithmus des Vermögens wachse). Er prüft bei angenommenen quantitativen Wahrscheinlichkeiten für den Schiffsuntergang (jedes zehnte), welches Vermögen ein Kaufmann mindestens haben muss, damit der Selbstbehalt eines Teilrisikos für ihn vorteilhaft ist, und über welches Vermögen ein anderer Kaufmann verfügen muss, der Waren auf See gegen Untergang oder Beschädigung versichert.
Eine Institution, wie die Seeversicherung, hat sich dann wie „ von einer unsichtbaren Hand geleitet “ entwickelt, wenn jahrhundertealten Gepflogenheiten der Kaufleute keine rational nachvollziehbaren Argumente zugrunde lagen, sondern sie nach früheren Erfahrungen oder Fingerspitzengefühl bestimmte Gebräuche von Generation zu Generation „ vererbten “ und diese dabei nur am Rande abwandelten. Nun ist aber bekannt, dass vor dem 17. Jahrhundert der Menschheit der heutige Begriff der Wahrscheinlichkeit (im umgangssprachlichen und erst recht in einem entscheidungslogisch präzisierten Sinne) unbekannt war. Damit fehlte es an dem Wissen über Theorien, wie eine Institution „ Seeversicherung “ als Ergebnis rationalen menschlichen Plans zu entwerfen sei. Daraus lässt sich schließen: Wenn solche altüberkommenen Gepflogenheiten erst nach Jahrhunderten eine vereinfachte vernünftige Erklärung in einem Planungsmodell finden, können diese Gebräuche nicht als Durchführung eines menschlichen Plans betrachtet werden; denn zur Planung reichen erlernte Erfahrungen und Fingerspitzengefühl nicht aus.
Rationale Rekonstruktionen von Gepflogenheiten in Entscheidungsmodellen bieten eine methodische Richtschnur für „ unsichtbare Hand “ -Erklärungen von Regelsystemen und Handlungssystemen. Insoweit ist zumindest das Entstehen einzelner Gattungen von Unternehmungen durch das Wirksamwerden einer „ unsichtbaren Hand “ zu erklären; denn es kann nicht bestritten werden, dass z.B. Institutionen zum Versichern gegen Unsicherheitsursachen dem Gemeinwohl dienen können.
Was beispielhaft an den Entscheidungen unter Unsicherheit gezeigt wurde, gilt in ähnlicher Weise für Regelsysteme zur Koordination bzw. Organisation, insb. aber für solche zur Rechnungslegung, denn deren gemeinwohl-verträgliche Grundsätze haben sich über einen irrtumsreichen Lernprozess entwickelt (Schneider, Dieter 1997a, S. 7 – 22).

4. Erklärung von Unternehmungen aus dem Streben nach Arbitragegewinnen


(1) Wer nach Spekulations- bzw. Arbitragegewinnen strebt, kann diese zum ersten zwischen den Beschaffungspreis-Obergrenzen und Absatzpreis-Untergrenzen für Dienste, Sachen, Verfügungsrechte verschiedener Personen und Organisationen finden: zu (fast) gleicher Zeit in unterschiedlichen Marktorten oder in einem oder mehreren Marktorten zu unterschiedlichen Marktzeiten (örtliche und zeitliche Arbitragen). Preisunterschiede, die sich durch Arbitragen oder Spekulationen auszunutzen lohnen (z.B. nicht durch Lager- oder Transportkosten aufgezehrt werden), sind in der Hauptsache durch ungleich verteiltes Wissen zwischen Anbietern und Nachfragern zu erklären.
(2) Eine zweite Form von Arbitragen entsteht aus der Umwandlung von Diensten (Arbeitsleistungen) mit anderen Produktionsfaktoren zu Produkten. Bei dieser Produktionsstufen-Arbitrage wird die Art der Leistungserstellung, die Gestaltung oder Differenzierung im Absatzmarktgegenstand, zur Spekulationsgelegenheit.
Aus Selbstversorgungs-Gemeinschaften mit Aufrechnung von Leistungen und Gegenleistungen ihrer Mitglieder erwachsen zunächst Unternehmungen, die Auftragsproduktion für nicht zur Selbstversorgungs-Gemeinschaft gehörende Menschen durchführen. Auftragsproduktion vermeidet die Unsicherheit des Absatzes bereits erstellter Erzeugnisse. Aber der Entfaltung gesellschaftlicher Arbeitsteilung durch Auftragsproduktion sind enge Grenzen gesetzt: Bei einer Auftragsproduktion müsste über viele Produktionsstufen hinweg „ die Reihe der Tauschverhandlungen ? erst vom Consumenten zu den Urproducenten hinauf, dann wieder von diesen zu jenem herunter und so vielleicht mehrmals hin und her gehen müssen, ehe das Product wirklich hergestellt würde “ (Mangoldt, Hans von 1966, S. 61). Dieses Zitat beschreibt ein Musterbeispiel für den zeitraubenden Versuchs- und Irrtumspfad, den zentrale Planung selbst in der gemäßigten Form der Auftragsvergabe zur Produktion einschlagen muss.
Einer zusätzlichen Unsicherheitsübernahme durch Unternehmer bedarf es, wenn sie ohne vertraglich oder durch Anordnung gesicherten Absatz produzieren. Nach dieser zusätzlichen Unsicherheitsübernahme entstehen aus der Suche nach Arbitragegewinnen jene Unternehmungen, die für Abnehmer in einem „ anonymen “ Markt produzieren. Nicht bekannt ist jedoch häufig nur, wer wie viel von einem Gut kauft, mit der Person oder Organisation „ Käufer “ können gleichwohl jahrelange Geschäftsbeziehungen bestehen.
(3) Arbitragen gegen Regulierungen setzen ein Finden und Benutzen rechtlicher Gestaltungsformen für die Zusammenarbeit einzelner Anbieter mit einzelnen Nachfragern voraus, die mit beiderseitigem Vorteil Geboten oder Verboten in den Unternehmungsregeln legal ausweichen. Innerhalb eines Staates ist jede Einzelperson und jede von Einzelpersonen gebildete Organisation der Gewalt staatlicher Einrichtungen unterworfen, die ihr Handeln vielfältig regulieren. Dem lässt sich durch Ausweichhandlungen begegnen, die rechtlich zulässig sind. Ein Musterbeispiel sind institutionenbildende Steuerausweichhandlungen, wie die Konstruktion von Holdings in der internationalen Konzernbesteuerung. Gelegentlich wird bei Ausweichhandlungen vor Regulierungen auch rechtswidrig gehandelt und auf das Nichtentdecken spekuliert.
(4) Alle Arbitragen erfordern Zeit, und deshalb sind Arbitragegewinne im Zeitpunkt ihrer Planung immer unsicher: Sie verwirklichen sich als Spekulationsgewinne oder -verluste. Erst die Realisierung von Gewinnen im Markt lässt Einkommen entstehen und schafft eine Voraussetzung dafür, die Unternehmung gegenüber Rivalen und Staaten zu erhalten. Das schließt nicht aus, dass deren Begehrlichkeit gerade durch verwirklichte Spekulationsgewinne geweckt wird. Eine Wettbewerbsordnung hofft sogar darauf, dass Nachahmer ihre Mittel zu Tätigkeiten umlenken, die bisher anderen Erfolg brachten, um eine gesamtwirtschaftlich bessere Verwendung knapper Mittel zu erreichen, in dem Spekulationsgewinne Einzelner nach und nach weggeschwemmt werden.

5. Das Durchsetzen von Änderungen als nachgeordnete Unternehmerfunktion bei der Erklärung von Unternehmungen


Die Unternehmerfunktion „ Änderungen durchzusetzen “ begründet gemeinsam mit den anderen die Existenz von Dienstleistungsunternehmungen, wie etwa Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aber auch Organisationsformen von Unternehmungen, die als Ausweichhandlungen vor Rechtsetzungen zur Verwirklichung einer bestimmten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung entstanden sind (z.B. die GmbH & Co. KG). Geht man von der Unternehmerfunktion des Suchens nach Arbitragegewinnen und dem Wunsch aus, Änderungen durchzusetzen, dann bahnen beide Funktionen auch den Weg, um das Entstehen von kurzlebigen Arbeitsgemeinschaften einzelner Baufirmen oder gemeinsame Produktionsentwicklungen von Kunden und Lieferanten zu erklären. Ob engere Kooperationsformen bis zu Konzernverschachtelungen entstehen, richtet sich zumindest auch danach, welche Arbitragegewinne verwirklicht und im Wiederholungsfall erwartet werden.
In der evolutorischen Theorie der Unternehmung stehen „ genetisch “ die drei Unternehmerfunktionen in folgender Beziehung zueinander: Grundlegend ist die Unternehmerfunktion einer Übernahme von Einkommensunsicherheiten anderer, aus der sich Markt- und Geldwesen, aber auch einzelne Erscheinungsformen von Unternehmungen, v.a. aber deren Regelsysteme, wie das Rechnungswesen, erklären lassen.
Die Unternehmerfunktion des Erzielens von Arbitragegewinnen bildet eine nachgeordnete Unternehmerfunktion. Sie setzt die Existenz verschiedenartiger Märkte des Geldwesens voraus: also von Institutionen zur Verringerung von Einkommensunsicherheiten, die nicht oder nicht nur aus menschlichem Plan, sondern auch als unbeabsichtigtes Ergebnis wiederholten menschlichen Handelns hervorgegangen sind. Erst wenn Märkte und ein allgemeines Tauschmittel „ Geld “ bestehen, das zugleich als Recheneinheit für Arbitragegewinne und -verluste dient, lassen sich Unternehmungen im heutigen Sinne errichten: als geordnete Handlungsabläufe, die in und zwischen unsicherheitsbeladenen Beschaffungs- und Absatzmärkten stattfinden und bei denen Marktprozesse mit Marktzufuhrhandlungen verbunden werden.
Die Unternehmerfunktion des Durchsetzens von Änderungen in einer Institution „ Unternehmung “ setzt ihrerseits Planungen von Arbitragegewinnen voraus, weil die Erhaltung einer Institution „ Unternehmung “ nach innen sinnvollerweise in Abstimmung mit den Plänen zu ihrer Erhaltung nach außen erfolgt: gegenüber Beschaffungs- und Absatzmärkten, Aufsichtsbehörden und Abgaben fordernden Staatseinrichtungen. Diese Unternehmerfunktion kann deshalb als der Unternehmerfunktion des Erzielens von Arbitragegewinnen nachgeordnet betrachtet werden.
Diese Rangordnung der Unternehmerfunktionen dient dazu, die Vielfalt von Unternehmungen und von Ordnungen in Unternehmungen aus dem Gesichtspunkt einer Verringerung von Einkommensunsicherheiten zu erklären.
Literatur:
Bernoulli, Daniel : Specimen Theoriae novae de Mensura Sortis. Commentarii academiae scientiarum imperialis Petropolitanae (Tomus V), deutsch: Versuch einer neuen Theorie der Wertbestimmung von Glücksfällen, hrsg. v. Pringsheim, Alfred, Leipzig 1896
Gutenberg, Erich : Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Der Absatz, Berlin et al. 1955
Gutenberg, Erich : Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, Berlin et al. 1951
Holmstrom, Bengt R./Tirole, Jean : The Theory of the Firm, in: Handbook of Industrial Organization, hrsg. v. Schmalensee, Richard/Willig, Robert D., Amsterdam et al. 1989, S. 63 – 133
Langlois, Richard N. : Capabilities and coherence in firms and markets, in: Resource-Based and Evolutionary Theories of the Firm: Towards a Synthesis, hrsg. v. Montgomery, Cynthia A., Boston et al. 1995, S. 71 – 100
Loasby, Brian J. : Hypothesis and Paradigm in the Theory of the Firm, in: Economic Journal, Jg. 81, 1971, S. 863 – 885
Mangoldt, Hans von : Die Lehre vom Unternehmergewinn, Frankfurt am Main 1966
Nelson, Richard R. : Recent Evolutionary Theorizing about Economic Change, in: Journal of Ecnonomic Literature, Jg. 33, 1995, S. 48 – 90
Schneider, Dieter : Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Rechnungswesen, 2. A., München et al. 1997a
Schneider, Dieter : Beriebswirtschaftslehre, Bd. 3: Theorie der Unternehmung, München 1997b
Schneider, Dieter : Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Grundlagen, 2. A., München et al. 1995
Smith, Adam : Theorie der ethischen Gefühle, 2. A., Hamburg 1977
Wöhe, Günter : Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München 1960
Wulwick, Nancy J. : The Hamiltonian Formalism and optimal growth theory, in: Measurement, Quantification and Economic Analyis, hrsg. v. Rima, Ingrid, London 1995, S. 406 – 435

 

 


 

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