A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Zahlungsverkehr, inkl. internationalem Zahlungsverkehr


Inhaltsübersicht
I. Begriffsbestimmungen
II. Nationaler Zahlungsverkehr
III. Europäischer Zahlungsverkehr
IV. Internationaler Zahlungsverkehr
V. Kartengestützter Zahlungsverkehr
VI. Bezahlen im eCommerce

I. Begriffsbestimmungen


Unter Zahlungsverkehr ist die Gesamtheit aller Zahlungsvorgänge eines Wirtschaftsgebiets oder einer Wirtschaftseinheit zu verstehen. Der nationale Zahlungsverkehr ist dabei auf das Gebiet des Nationalstaates beschränkt. Der Europäische Zahlungsverkehr umfasst die Zahlungen innerhalb der Europäischen Währungsunion (EWU) und der Internationale Zahlungsverkehr alle Zahlungen mit Staaten außerhalb der EWU.

II. Nationaler Zahlungsverkehr


1. Zahlungsverkehrsnetze

a) Netze der Banken und Bankengruppen


Deutschland ist eines der Länder, das bei ausgewogener Struktur (vgl. hierzu I. 3) über mehrere Zahlungsverkehrsnetze verfügt.
Im einzelnen sind dies:

-

das Netz der Sparkassenorganisation,

-

das Netz der Kreditgenossenschaften,

-

das Netz der drei Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank,

-

das Netz der Postbank und

-

das Netz der Deutschen Bundesbank.


Die einzelnen Zahlungsverkehrsnetze stehen einerseits über das Netz der Deutschen Bundesbank miteinander in Verbindung, andererseits wird zwischen den Netzen der Direktaustausch praktiziert. Hieraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Leitwegsteuerung.
Die Vielzahl der Netze und Leitwege für die unterschiedlichen Zahlungsverkehrsinstrumente sind Basis für eine flexible und schnelle Zahlungsverkehrsabwicklung. Der Wettbewerb der Netze gewährleistet den qualitativ hohen Standard im Zahlungsverkehr, den Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern erreicht hat.

b) Rolle der Deutschen Bundesbank


Im Gegensatz zu anderen Nationalbanken in Europa betreibt die Deutsche Bundesbank aktiv das Massenzahlungsverkehrs-Clearing. Das Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundesbank steht unter dem Begriff EMZ (Elektronischer Massenzahlungsverkehr). Mit ihrem wettbewerbsneutralen Gironetz ist sie Bindeglied zwischen den Zahlungsverkehrsnetzen der einzelnen Banken bzw. Bankengruppen. Durch ihre Geschäftsbedingungen, ihre Abwicklungsverfahren, ihre Belastungs- und Gutschriftskonditionen sowie ihre Preisgestaltung übt die Bundesbank auch Einfluss auf die Zahlungsverkehrskonditionen der Banken aus. Die Kreditinstitute können jedoch selbst entscheiden, ob sie entweder die Zahlungsverkehrsnetze der Banken oder das der Bundesbank nutzen.
Neben der Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs betreibt sie das Großbetragszahlungssystem RTGSplus für den Individualzahlungsverkehr. Für Nichtbankenkunden betreibt die Bundesbank das „ Hausbankverfahren “ (HBV). Das HBV steht bis zu vier Jahre nach Teilnahme der Bundesbank an TARGET2 (voraussichtlicher Start 19.11.2007) auch Kreditinstituten zur indirekten Teilnahme an RTGSplus und TARGET zur Verfügung.
Es ist vorgesehen RTGSplus durch TARGET2, das neue Individualzahlungsverkehrssytem der Europäischen Zentralbank, zu ersetzen.

c) Großbetragszahlungssysteme der Deutschen Bundesbank


RTGSplus ist seit dem 05.11.2001 das Individualzahlungssystem der Deutschen Bundesbank. RTGSplus ist gekennzeichnet durch eine Bruttoabwicklung mit liquiditätssparenden Elementen. Direkte Teilnehmer können Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sein. Voraussetzung für die direkte Teilnahme ist, dass die betreffenden Institute im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen sind, Kreditinstitute im Sinne von Artikel 1, Strich 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie sind und der Bankenaufsicht unterliegen. Wertpapierfirmen müssen von einer anerkannten zuständigen Behörde zugelassen und beaufsichtigt werden.
Indirekte Teilnehmer sind Banken und Sparkassen, die über einen direkten Teilnehmer Zahlungen an RTGSplus senden oder aus RTGSplus empfangen können. Für die indirekte Teilnahme gibt ist keine räumlichen Beschränkungen für die Niederlassung.
Derzeit gibt es mehr als 170 direkt teilnehmende Banken und mehr als 8.300 indirekte Teilnehmer. Im Tagesdurchschnitt werden mehr als 128 Tsd. Inlands- und mehr als 43 Tsd. Target-Aufträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 740 Mrd. Euro verarbeitet.
Über ein Informations- und Steuerungssystem können die direkten Teilnehmer ihren Liquiditätseinsatz effizient steuern. Am Tagesanfang bzw. untertägig muss zur Steuerung des Systems von den Heimatkonten (bei der Bundesbank, direkt über TARGET oder Korrespondenzbank) Liquidität bereitgestellt werden. Mittels eines ausgefeilten Limitsystems reicht eine durchschnittliche, von allen Banken in das System eingebrachte Liquidität von ca. 66 Mrd. Euro (in der Tagesspitze) aus, das Gesamtvolumen abzuwickeln. Am Tagesende wird die Liquidität wieder auf die Heimatkonten der Banken zurückgebucht.

2. Zahlungsverkehrsstrukturen


Die beiden wichtigsten Zahlungsinstrumente im unbaren Zahlungsverkehr sind in Deutschland die Überweisung und die Lastschrift. Die Zahl der durchgeführten Transaktionen steigt Jahr für Jahr. Der Scheck verliert immer mehr an Bedeutung. Nach Fortfall der Scheckgarantie im Rahmen des eurocheque-Systems ab dem 01.01.2002 wird er als Zahlungsmittel im Privatkundengeschäft nahezu bedeutungslos werden. Auch im gewerblichen Bereich sinken die Nutzungszahlen. Dies ist nicht zuletzt dadurch begründet, dass die Bundesbank durch technische Anstrengungen die Dauer der Einlösungswege deutlich verringert hat und der Floatnutzen für den Aussteller immer unattraktiver geworden ist. Im Jahr 2007 soll der imagegestützte Scheckeinzug (ISE) eingeführt werden. Dabei wird ein elektronisches Abbild des Schecks der bezogenen Bank zur Einlösung vorgelegt. Dieses System wird die Kosten auf der Bankseite reduzieren. Nach Einführung des ISE wird es auf nationaler Ebene keinen Belegaustausch zwischen den Banken mehr geben.
Zahlungsverkehr, inkl. internationalem Zahlungsverkehr
Abb. 1: Überblick über den Zahlungsverkehr
Der Anteil beleghafter Kundenaufträge nimmt kontinuierlich ab. Dies liegt an der zunehmenden Nutzung von Selbstbedienungstechniken (SB-Terminal, Telefon-Banking) und an den immer beliebter werdenden Home-Banking- bzw. Internet-Banking-Angeboten der Kreditinstitute. Nicht zuletzt die tiefere Durchdringung der Privathaushalte durch das Internet versetzt eine permanent steigende Anzahl von Bankkunden in die Lage, ihre Bankgeschäfte bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zusätzlich wird die Selbstbedienung durch Kostenvorteile bei den Kontenpreismodellen unterstützt.
Im Firmenkundengeschäft kommen beleghafte Überweisungsaufträge nur noch in relativ geringen Stückzahlen vor. Lastschriften werden fast ausschließlich nur noch beleglos eingereicht.
Der Zahlungsverkehr zwischen den Kreditinstituten wird in Deutschland seit dem 07.06.1996 ausschließlich beleglos abgewickelt. Diese Entscheidung des gesamten Kreditgewerbes bedeutete eine deutliche Verringerung des Clearingaufwands und damit eine Beschleunigung der Zahlungsverkehrsabwicklung.
Voraussetzung dafür ist die vollständige Umwandlung aller beleghaft erteilten Zahlungsaufträge in Datensätze. Im Regelfall ist jede Zahlung am Geschäftstag nach der Bearbeitung beim erstbeauftragten Institut im Rechenzentrum der Empfängerbank.

3. Organisationsstrukturen


Administrative und infrastrukturelle Aufgaben binden heute in der Finanzwirtschaft immer mehr Kapazitäten. Vor allem für kleine und mittlere Kreditinstitute wird es daher zunehmend schwieriger, sich auf ihre Kernkompetenz, die Finanzdienstleistungen für Kunden, zu konzentrieren. Der Rückgang des beleghaften Zahlungsverkehr macht die Investition in Image-Processing-Techniken unwirtschaftlicher. Aus diesem Grund ist eine zunehmende Konzentration der Zahlungsverkehrsbearbeitung in Belegbearbeitungszentren bzw. in ausgegründeten „ Transaktionsbanken “ zu beobachten. Die aktuelle Scanner- und Kommunikationstechnik erlauben die Unabhängigkeit von den Standorten des Belegeingangs und der Belegverarbeitung. Aufgrund der ständig sinkenden Belegmengen kommt es im Markt der Zahlungsdienstleister bereits zu Konsolidierungen.

III. Europäischer Zahlungsverkehr


Zahlungsverkehr, inkl. internationalem Zahlungsverkehr
Abb. 2: Interbankenzahlungsverkehr im Euro-Raum

1. Europäische Währungsunion


Am 01.01.1999 haben 15 EU-Länder den Euro eingeführt.
An der Bargeldeinführung am 01.01.2002 nahmen nur die 12 Länder der so genannten Euro-Zone teil. Dies waren Belgien, Deutschland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien. Dänemark, Großbritannien und Schweden, haben sich mit der Option-out-Klausel dagegen ausgesprochen.
Die am 01.05.2004 neu zur EU hinzugekommenen Länder Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei nehmen zurzeit nicht an der gemeinsamen Währung teil.
Ab dem 01.01.2007 wird Slowenien als 13. Land ebenfalls den Euro als Bargeld einführen.
Neben den 25 Ländern der EU haben sich die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dem Euro angeschlossen.

2. Transparenzrichtline


Die EU-Kommission hat nach einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.02.1993 die Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen am 27.01.1997 verabschiedet. Ziel der Entschließung war, dass Regeln für die Transparenz und Effizienz grenzüberschreitender Zahlungen erarbeitet werden.
Als Hauptinhalte sind zu nennen:

-

EU-weit einheitlicher Schutzstandard für die Bankkunden durch Definition von Transparenz- und Qualitätsregeln (Mindestanforderungen),

-

Klarstellung der spezifischen Rechte und Pflichten der in den Überweisungsverkehr eingeschalteten Kreditinstitute,

-

Der Geltungsbereich ( „ In den Währungen der Mitgliedsländer und in Euro bis zu einem Gegenwert von 50.000 ECU “ ).


Die Kernbestimmungen der Richtlinie sind:

-

Die Definition von Transparenzregeln, d.h. der Bankkunde soll vor Auftragserteilung über Laufzeit, Entgelte, Werstellungsdatum, Berechnungsweise von Wechselkursen sowie über Beschwerdemöglichkeiten informiert werden,

-

Festlegung von Überweisungslaufzeiten (Regellaufzeit 6 Bankgeschäftstage),

-

Verbot der doppelten Gebührenberechnung,

-

Money-Back-Garantie. Darunter ist die verschuldensunabhängige Haftung des erstbeauftragten Kreditinstituts gegenüber dem Auftraggeber für die Übermittlung des vollen Überweisungsbetrags zu verstehen. Die Haftung ist auf 12.500 Euro begrenzt.


Bis zum 14.08.1999 musste die Richtlinie in nationales Recht umgewandelt werden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Erlass des Überweisungsgesetzes so geschehen. Das Überweisungsgesetz adaptiert mit Anpassungen bezüglich der Regellaufzeit (3 Geschäftstage) und des Geltungsbereichs (75.000 Euro) die Richtlinie auch für Inlandszahlungen. Die Festlegungen für den Inlandszahlungsverkehr traten am 01.01.2002 in Kraft.

a) EU-Preisverordnung


Mit der „ Verordnung Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro “ hat die Europäische Union massiv in die Preisgestaltung der Kreditinstitute eingegriffen.
In der Begründung für die Verordnung kritisiert die EU, dass die Preise für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro sich nicht spürbar an das Niveau von Inlandszahlungsverkehrspreisen angenähert haben. Die unterschiedlichen Preisstrukturen würden den Binnenmarkt hemmen und das Vertrauen in den Euro beeinträchtigen.
Aus diesen Gründen legt die EU-Preisverordnung fest, dass die Preise für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nicht von den im Inland geltenden Preisen abweichen dürfen. Die Verordnung gilt für alle Zahlungen bis 50.000 Euro.
Damit den Kreditinstituten die Ausführung der Zahlungen erleichtert wird, gibt die Verordnung vor, dass die Empfängerangaben International Bank Account Number (IBAN) und der S.W.I.F.T.-Bank-Identifier-Code (BIC) vom Auftraggeber vorzugeben sind.
Weiterhin fordert die Verordnung die Mitgliedsstaaten dazu auf, nationale, mit zusätzlichen Kosten verbundene Bestimmungen (z.B. Meldepflichten) abzuschaffen. Die zahlungsbilanzstatistische Meldegrenze wurde auf 12.500 Euro festgesetzt.
Neben Überweisungen schließt die Verordnung elektronische Zahlungen in Euro ein. Damit sind Kredit-, Debit- und Chargecard-Zahlungen am Point-of-sale oder Geldautomaten gemeint, sowie Lade-/Entladetransaktionen von Geldkarten.
Schecks sind von den Vorschriften der EU-Preisverordnung ausdrücklich wegen ihrer Ineffizienz ausgeschlossen worden.

b) Zahlungsverkehrsrichtlinie


Unter dem Begriff New Legal Framework/Payment Services Directive arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr. Dieser neue Rechtsrahmen soll die stark divergierende Rechtslage in den Ländern der EU vereinheitlichen. Dadurch sollen die Kreditinstitute bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA, Single Euro Payments Area) unterstützt werden.
Weiterhin soll ein freier und gleichberechtigter Marktzugang für alle Zahlungsverkehrsdienstleister erreicht und die Grundlagen für effiziente Prozesse in den Banken gelegt werden.

c) Single Euro Payments Area


Unter der Vision SEPA, Single Euro Payments Area, möchte die EU-Kommission einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum schaffen – als Folge der Einführung des Euro – in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden und nicht mehr, wie derzeit, zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.
Hierzu ist ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Verbraucher sollen ab Januar 2008 die Möglichkeit haben, pan-europäische Zahlungsverkehrsinstrumente zu verwenden. Hierzu zählen die Überweisung, die Lastschrift und das Kartengeschäft. Das Bankgewerbe hat die Verantwortung für die Bereitstellung (Spezifizierung) der SEPA-Produkte übernommen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die einfach, kosteneffizient und nutzerfreundlich sind.
Die Umsetzung von SEPA wird in dem freiwilligen Zusammenschluss von Bankenvertretern und europäischer Bankenvertreter im European Payment Council (EPC) koordiniert.
Die SEPA-Überweisung unterscheidet sich in ihren Ausprägungen nicht wesentlich von der deutschen Überweisung mit der Ergänzung, dass in die Empfängerdaten die Bankleitzahl durch den BIC und die Kontonummer durch die IBAN ersetzt werden.
Die SEPA-Lastschrift ist ein Novum für viele Länder außerhalb Deutschlands. Bei der Entwicklung der SEPA-Lastschrift haben sich die Arbeitskreise der EPC stark an dem erfolgreichen deutschen Lastschriftverfahren orientiert. Die wesentlichen Unterschiede sind:

-

Mandatserteilung durch den Zahlungspflichtigen;

-

Weiterleitung der Mandatsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung;

-

Vorlage der Lastschrift mindestens zwei Tage vor Fälligkeit;

-

Beachtung des Fälligkeitstages bei der Belastung;

-

Kennzeichnung des Einreichers durch den Unique Creditor Indentifier (UCI).


Ziel im Kartengeschäft ist es, dass jede Debitkarte an jedem Terminal innerhalb der SEPA eingesetzt werden kann. Es gibt dabei einen Wettbewerb zwischen verschiedenen nationalen Systemen (z.B das EC-Cash-Verfahren) und der Debit-Verfahren der großen Kreditkartengesellschaften (Maestro von Mastercard und V-Pay von VISA). Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erkennbar, welches System sich durchsetzen wird.
Die Festlegungen für die Bankprodukte geben Raum, neben den zum Start notwendigen Basisversionen zusätzliche Service als Produkterweiterung zu definieren. Z.B. können vor dem Fälligkeitstag vorliegende Lastschriften dem Zahlungspflichtigen angezeigt werden, damit der seine Liquidität planen kann.
Die EU geht davon aus, dass SEPA-Produkte die nationalen Formate wettbewerbsgetrieben ablösen werden.

3. Großbetragszahlungssysteme


Mit der Einführung der Europäischen Währungsunion wurde TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system) von der Europäischen Zentralbank (EZB) in Betrieb genommen.
TARGET setzte sich anfangs aus 15 nationalen Echtzeit-Bruttozahlungssystemen (RTGS-Systeme) der nationalen Zentralbanken (NZB) und dem Zahlungsverkehrsmechanismus der Europäischen Zentralbank (EPM) zusammen, die untereinander verknüpft sind. TARGET ist ein Echtzeitsystem: Unter normalen Umständen werden Zahlungen innerhalb einiger Minuten nach der Belastung des Kontos des überweisenden Teilnehmers dem Konto des begünstigten Teilnehmers gutgeschrieben; alle Zahlungen werden unabhängig von ihrer Höhe gleich behandelt. TARGET gewährleistet die taggleiche Endgültigkeit von Übertragungen. Die Zahlung ist endgültig, sobald der Betrag gutgeschrieben worden ist. Das eingegangene Geld ist Zentralbankgeld. Die Liquidität ist immer nur für die Dauer der Abwicklungszeit gebunden.
Im Jahr 2007 soll TARGET durch TARGET2 ersetzt werden. Die Nationalen Zentralbanken der EU-Länder haben nach Einführung von TARGET2 die Option ihre RTGS-Systeme auf das neue System zu migrieren. Die Deutsche Bundesbank hat dies für RTGSplus bereits erklärt.
Als Hauptnutzer von TARGET entwickeln die nationalen Zentralbanken von Deutschland, Italien und Frankreich gemeinsam die technische Plattform für TARGET2. Die Abwicklung in dem System unterscheidet dann nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
In allen TARGET2-Ländern werden harmonisierte Funktionalitäten, Services und gleiche technische Schnittstellen zu einem einheitlichen Preismodell geboten.
Ein weiteres Clearing-System, das sich in Europa etabliert hat, ist EURO1 der Euro Banking Association (EBA). Bei EURO1 handelt es sich um ein Groß-Betrags-Netto-System. Netto-System bedeutet, dass alle Ein- und Ausgänge eines teilnehmenden Instituts gegeneinander aufgerechnet werden. Ein entstehender Überschuss wird an die betreffende Bank ausgezahlt, bei Unterdeckung muss von der Teilnehmerbank Liquidität angeschafft werden. Die Ein- und Auslieferungen der Zahlungen werden via S.W.I.F.T. vorgenommen. Der Spitzenausgleich wird mittels TARGET ausgeführt.
EURO1 hat sich in kürzester Zeit nach TARGET zum zweitgrößten Clearing-System in Europa entwickelt.

4. Europäischer Massenzahlungsverkehr


Ausgehend von der Kritik der EU-Kommission (s.a. III.2.1 bis 2.3) an den Bankenkonditionen für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, sind von den Kreditinstituten erhebliche Anstrengungen zur Effizienzsteigerung im Zahlungsverkehr unternommen worden. Neben so genannten Clublösungen (z. B. „ S-Interpay “ der Sparkassenorganisation, der „ Tipa-Net “ -Ansatz der Genossenschaftsbanken) hat die EBA weitere automatisierte Verfahren etabliert.
Dieses ist zum einen das Step1-System zur Abwicklung von Kleinbetragszahlungen. Es wurde im November 2000 eingeführt. Die Verrechnung erfolgt über das Großbetragszahlungsystem EURO1. Um den Anforderungen der EU-Preisverordnung (s.a. 2.2) gerecht zu werden, startete zum anderen im April 2003 ein drittes System der EBA, Step2. Hier werden die Massenzahlungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (EU-Standardüberweisung) für ganz Europa in einem ACH, Automated Clearing House, verarbeitet.
Neben den Überweisungssystemen plant die EBA für 2007/2008 ein Lastschriftsystem, das analog Step2 für ganz Europa die „ Massen-Lastschriften “ in dem M-PEDD-System, Multi-purpose Pan-European Direct Debit Service, automatisiert abwickeln und damit den Anforderungen der SEPA Rechnung tragen soll.

IV. Internationaler Zahlungsverkehr


1. Korrespondenzbanken-Systeme


Im Gegensatz zum Inlandszahlungsverkehr steht für den Auslandszahlungsverkehr kein vergleichbares Gironetz zur Verfügung. Die in den einzelnen Ländern bestehenden nationalen Gironetze sind nicht miteinander verbunden. Zur Durchführung des Auslandszahlungsverkehrs haben die Kreditinstitute im Laufe der Zeit ein weltweites umfangreiches Korrespondenzbanken-Netz aufgebaut. Dieses Korrespondenzbanken-System wurde geschaffen, um den Firmenkunden mit Auslandsverbindung die geldmäßige Abwicklung von Export- und Importgeschäften anbieten zu können. Die Zahlungen können beispielsweise über Akkreditive, Dokumenteninkassi, Bankschecks oder Überweisungen erfolgen.
Diese zum Teil komplizierte Geschäftsabwicklung erfordert Absprachen zwischen den in Verbindung stehenden Korrespondenzbanken (Correspondent = Geschäftsfreund). Seit 1977 können Zahlungen über S.W.I.F.T. (Society for Worldwide Interbank Financial Transactions) abgewickelt werden. Hierzu ist anzumerken, dass S.W.I.F.T. lediglich die elektronische Nachrichtenübermittlung sicherstellt, jedoch noch nicht die geldmäßige Verrechnung. Das Korrespondenzbanken-System führt zu hohen Fixkosten und damit auch hohen Stückkosten im Auslandszahlungsverkehr.
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen, die über relativ geringe Beträge lauten, macht sich diese Kostenstruktur nachteilig bemerkbar. Vor dem Hintergrund des EG-Binnenmarktes ist es daher notwendig, kostengünstige, standardisierte Zahlungsabwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, um der Perspektive steigender Stückzahlen im Binnenmarkt Rechnung zu tragen (vgl. hierzu Abschn. III.4). Kontraproduktiv wirken sich die Bestimmungen der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung auf die Kostensituation aus. Durch die Beachtung einer Vielzahl von Vorschriften und die Überwachung von Empfänger- und Absenderangaben wird die interventionslose Durchleitung behindert.

V. Kartengestützter Zahlungsverkehr


1. Kredit- und Debitkarten


Derzeit geht der Trend weg von Korrespondenzbankbeziehungen und hin zu international operierenden Clearingbanken (z. B. ABN-Amro, Deutsche Bank, Citibank). Marktführer ist dabei die Sparkassenorganisation mit ca. 40 Millionen Electronic-Cash-Karten und einem Marktanteil von ca. 50%.
Als Ersatz für die in der Vergangenheit existierenden Selbstbedienungs-Kundenkarten, werden die Bankkundenkarten der Kreditinstitute mit unterschiedlichen Funktionalitäten ausgestattet. Dies sind z.B. die Electronic-Cash (EC-Cash)-Funktion für das Zahlen an deutschen POS-Terminals, Maestro für das Zahlen an internationalen POS-Terminals, Selbstbedienungsfunktion an Geldausgabeautomaten, SB-Terminals und Kontoauszugsdruckern und das Jugendschutzmerkmal, dass ab dem 01.01.2007 zur Alterslegitimation an Zigarettenautomaten dienen wird.
Für Kunden mit schlechterer Bonität kann die differenzierte Ausstattung z.B. bedeuten, dass sie nur am Point-of-Sale zahlen können, wenn eine online-Verbindung zum Rechenzentrum der kontoführenden Bank hergestellt werden kann, im offline-Fall keine Ersatzautorisierung stattfindet und der Zahlvorgang abgelehnt wird. An der optischen Gestaltung der Karte ist dies nicht zu erkennen.
Aufgrund der hohen Verbreitung der ec-Karten, stellen sie in Deutschland die wesentliche Kartenbasis für das Zahlen am Point-of-Sale (POS) dar (vgl. V.3 a – e). Im Wettbewerb mit den „ wilden Lastschriftverfahren “ gewinnt Electronic Cash in den letzten Jahren zunehmend Marktanteile. Durch die Zahlungsgarantie der kartenausgebenden Bank wird das Risiko für Händler ausgeschaltet. Die Bereitschaft des Handels für diese Garantie einen Preis, die so genannte Interchange Fee zu zahlen, ist deutlich gestiegen. Seit die großen Diskounter sich dazu entschlossen haben, ihren Kunden die Bezahlmöglichkeit mit EC-Cash anzubieten, sind die Steigerungsraten für EC-Cash-Transaktionen deutlich gestiegen.
Während sich ec-Karte und Kundenkarte als Debit-Karten – sofortige Belastung des Girokontos bei Verfügungen – in Deutschland auf breiter Front durchsetzten, verlief die Entwicklung auf dem Kreditkartenmarkt zunächst verhalten. Ein entscheidender Durchbruch auf dem Kreditkartenmarkt gelang erst mit Beginn der 1990er-Jahre. Seit Anfang 1989 bieten die deutschen Kreditinstitute die EUROCARD/MASTERCARD unter ihren eigenen Namen an. Seit Anfang 1992 geben alle Institute die EUROCARD/MASTERCARD in rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigenemission aus. Damit ist das Kreditkartengeschäft zu einem originären Bankgeschäft geworden, bei dem einzelnen Instituten Aufwand und Ertrag direkt zugerechnet werden. Im Jahr 2003 wurde die Dachmarke EUROCARD zugunsten von MASTERCARD aufgegeben.

2. Nationales- und Internationales Geldautomatennetz


Der Einstieg der deutschen Kreditwirtschaft in die kartengesteuerten Zahlungsanwendungen begann mit der 1979 zwischen den Spitzenverbänden geschlossenen „ Vereinbarung über das institutsübergreifende Geldausgabeautomatensystem “ . Hierzu war es auch notwendig, dem ec-Karteninhaber eine persönliche Geheimzahl (PIN) zu geben, mit der er sich am Geldautomaten legitimieren kann. Im Laufe der Zeit wandelte sich das Geldautomatensystem von einem reinen offline-System zur online – Autorisierung, zunächst innerhalb der Banken/Bankengruppen, dann auch im gesamten Kreditgewerbe:
Zum 01.07.1993 ist die neue Vereinbarung über das deutsche ec-Geldautomatensystem in Kraft getreten, die eine online-Verbindung sämtlicher deutsche Geldautomaten vorsieht.
In Deutschland stehen derzeit ca. 53.000 Geldautomaten zur Verfügung. Neben dem ec-Geldautomatennetz existiert ein Geldautomatenverbund europäischer Sparkassen mit derzeit über 60.000 Geldautomaten unter der Bezeichnung EUFISERV (European Financial Services Company).

3. Point-of-Sale (POS)-Systeme

a) Electronic Cash


Das bereits 1990 gestartete POS-System „ Electronic Cash “ ist vom Point of sale (POS) heute nicht mehr wegzudenken. Neben der Akzeptanz durch die gesamte Kreditwirtschaft ist durch die Zulassung vieler Netzbetreiber eine für den Handel positive Wettbewerbssituation entstanden. In 2005 wurden rund 56 Mrd. Euro mittels Electronic Cash umgesetzt.
Die technische Durchführung erfolgt über vom Handel frei wählbare Netzbetreiber, bei denen die POS-Terminals angeschlossen sind. Das Kreditgewerbe stellt die Kartenbasis (ec-Karten, Bank-Kundenkarten) zur Verfügung, übernimmt die Autorisierung und gibt die Zahlungsgarantie. Hierfür erhält die Kreditwirtschaft ein Umsatzentgelt in Höhe von 0,3% vom Umsatz, mind. 0,08 Euro.
Electronic Cash hat in den vergangenen Jahren enorme Zuwachsraten erzielt: so hat sich die Transaktionszahl im Vergleich von 1998 zu 2005 von ca. 300 Mio. auf ca. 900 Mio. verdreifacht. Die Zahl der Akzeptanzterminals lag zum 31.12.2005 bei rund 480.000 (1998: 230.000).
Mit Einführung der Chipkarte ist nunmehr auch Electronic Cash mit Chip möglich. Hierbei erfolgt bis zu einem vom kartenausgebenden Institut im Chip festgelegten Limit keine Online-Autorisierung mehr. Wird durch die Summe der „ Electronic Cash mit Chip “ -Einkäufe dieses Limit überschritten, so erfolgt daraufhin eine Online-Autorisierung. Der Vorteil liegt in der schnellen Umsatzverarbeitung und den geringen Transaktionskosten.

b) POS ohne Zahlungsgarantie (POZ)


Als unterschriftsbasierte Alternative hat das deutsche Kreditgewerbe1993 ein zum PIN-basierten Electronic Cash Verfahren ein alternatives Zahlungssystem eingeführt. Bei diesem Verfahren erfolgt lediglich eine Sperrenprüfung. Diese Prüfung findet nicht zentral, sondern in den jeweiligen Autorisierungssystemen der deutschen Kreditwirtschaft statt.

c) Weitere Lastschriftverfahren


Neben dem POZ-Verfahren gibt es noch das OLV- und das ELV-Verfahren als unterschriftsbasierte Zahlungssysteme. Diese Verfahren sind vom ZKA nicht genehmigte Verfahren, und werden daher als „ wilde Verfahren “ bezeichnet. Auch hierbei erfolgt keine Online-Autorisierung. Eine zentrale Sperrendatei existiert nicht. Die Kartenemittenten erhalten anders als beim POZ und Electronic Cash-Verfahren bislang keine Entgelte.
Eine Zahlungsgarantie für den Händler gibt es nicht, d.h. Zahlungsausfälle aufgrund von kriminellem Kartenmissbrauch oder Bonitätsproblemen der Kunden gehen zu Lasten des Händlers. Ein besonderes Problem beim Inkasso solcher Forderungen entsteht dadurch, dass der Händler aus den Daten des Magnetstreifens weder Name noch Anschrift des Kunden kennt.

d) edc/Maestro


Unter dem Dach von EUROPAY International erfolgte die Verknüpfung europäischer (electronic debit card – edc) und weltweiter Debit-Systeme (Maestro). Das Maestro-System ähnelt dem deutschen Electronic Cash. Es erfolgt eine Online-Autorisierung und grundsätzlich die PIN-Prüfung. In einigen Ländern ist auch eine Unterschriftsidentifikation möglich. Mittlerweile sind weltweit über 260 Mio. Karten Maestro-fähig. An mehr als 6,1 Mio. Terminals werden Maestro-Zahlungen akzeptiert. Die Akzeptanz von Maestro-Zahlungen wird gerade auch vor dem Hintergrund der Europäischen Union weiter zunehmen. Durch das Maestro-Symbol ist die ec-Karte weltweit einsetzbar.

e) GeldKarte


Das chipbasierte GeldKarten-System wurde nach einem erfolgreichen Feldversuch in Ravensburg 1996 von der deutschen Kreditwirtschaft eingeführt. Mittlerweile sind über 45 Mio. Debitkarten in Deutschland mit dem GeldKarten-Chip ausgestattet. Die GeldKarte hat die bestehenden Lücken bei den bargeldlosen Zahlungssystemen geschlossen. Durch sie ist es möglich, einfach, sicher und bequem auch Kleinbetragszahlungen bargeldlos abzuwickeln. Die GeldKarte ist eine Prepaid-Karte, die es in kontogebundener Form (z.B. als Funktion auf der ec-Karte) oder auch in kontoungebundener Form gibt. Der Chip lässt sich mit maximal 200 Euro aufladen.
Haupteinsatzfelder der GeldKarte sind z.B. im Automatenbereich zu finden, aber auch mit der Einführung des EURO als Bargeld wird die GeldKarte weitere Verbreitung finden.
Für die Interoperabilität von elektronischen Geldbörsensystemen wird an der Festlegung des einheitlichen internationalen CEPS-Standards gearbeitet (CEPS – Common Electronic Purse Specification). Das Clip-Logo wird künftig diese Interoperabilität auf den Karten symbolisieren (Abb. 3).
Zahlungsverkehr, inkl. internationalem Zahlungsverkehr
Abb. 3: Logo und Kartenfunktionen

VI. Bezahlen im eCommerce


Das Internet hat sich immer mehr vom reinen Informationsmedium zur umfassenden Plattform für Dienstleistungen. Händler die ihre Ware noch vor zwei Jahren im World Wide Web ausschließlich präsentiert haben, gehen jetzt mehr und mehr dazu über, diese auch aktiv über die Vertriebsschiene Internet zu verkaufen.
Der elektronische Handel im Internet (Electronic Commerce) verlangt zunehmend zum einen nach elektronischen Zahlungsmitteln, die 1:1 aus der realen Welt anhand der vertrauten Zahlungsarten übernommen werden können (z.B. Kreditkarte und Lastschrift). Andererseits werden neue Zahlungsarten benötigt, die z.B. den Verkauf von Informationen mit Beträgen im Bereich einiger Cents (Micropayments) regeln.
Bei der Entwicklung und dem Einsetzen von virtuellen Payments muss immer ein erhöhter Sicherheitsaspekt berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein breiter Markt unterschiedlicher, miteinander konkurrierender Zahlungssysteme entstanden ist. Dabei kann zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:

1.

Absicherung von bestehen Zahlungssystemen;

2.

Unabhängige Zahlungssysteme.


1. Absicherung von bestehen Zahlungssystemen


Die Kartenemittenten Mastercard und VISA haben jeweils eigene Systeme zum Schutz der Kreditkartennummer bei Einkäufen im Internet entwickelt. Zum einen „ Mastercard SecureCode “ und zum anderen „ Verified by VISA “ . Beide Systeme kennzeichnen sich dadurch aus, dass der Kunde sich dafür bei seiner Bank registrieren lassen muss. Beim Einkaufsvorgang wird durch die Eingabe eines Sicherungscodes/PIN eine sichere Verbindung zwischen Händler und Bank hergestellt, über die die Kartendaten übertragen werden.
Eine weiteres System namens „ Giropay “ , eine gemeinsame Entwicklung von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Postbank, sichert die Online-Überweisung ab. Wenn es zum Bezahlvorgang kommt, erhält der Käufer im Internet eine gesicherte, mit dem Zahlbetrag und den Empfängerangaben vorausgefüllte Überweisungsmaske, die er mit seiner PIN und einer Transaktionsnummer (TAN) autorisiert. Die Überweisung wird online disponiert und bei ausreichender Deckung auf dem Käuferkonto erhält der Händler eine Garantie, dass der Zahlbetrag ausgeführt wird. Diese Garantie wird durch entsprechende Interchange Fees vom Händler bezahlt.

2. Unabhängige Zahlungssysteme


Die Anbieter dieser Systeme stellen den Händlern sichere Verfahren zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung und bieten den Zahlungspflichtigen ebenso sichere und nachvollziehbare Verfahren zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen an. Die Autorisierung geschieht durch PIN-Eingabe, SMS oder Dialoge auf Java-fähigen Handys. Der eigentliche Geldfluss findet mit klassischen Zahlungsmitteln statt (Lastschrift, Kreditkarte, Telefonrechnung, Prepaid). Die Händler erhalten eine Zahlungsgarantie, die durch die Gebühren der Systemanbieter bezahlt wird. Bisher haben sich nur wenige Systeme dauerhaft am Markt etabliert.
Besonders herauszuheben ist das System der Firma paypal, bei dem der Geldtransfer durch e-Mails ausgelöst wird und auf Konten des Systembetreibers abgebildet wird. Die Liquiditätszu- und abführung aus diesem System geschieht durch die klassischen Zahlungsverkehrsinstrumente wie Überweisung, Lastschrift oder giropay.
Literatur:
Böhle, K./Riehm, U. : Blütenträume – Über Zahlungssysteminnovationen und Internet-Handel in Deutschland, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Forschungszentrum Karlsruhe, Wissenschaftliche Berichte FZKA 6161
Bundesverband Deutscher Banken, : www.banken-verband.de
Deutsche Bundesbank, : Wirtschaftsbericht 1999, S. 126 ff. (Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs)
Deutsche Bundesbank, : Neuere Entwicklungen beim Elektronischen Geld, Monatsbericht Juni 1999, S. 41 – 58
Deutsche Bundesank, : www.deutschebundesbank.de
EUFISERV, : www.eufiserv.com
Europäische Zentralbank, : „ TARGET und der Euro-Zahlungsverkehr “ , Monatsbericht November 1999, S. 49 – 60
Europäische Zentralbank, : TARGET-Broschüre, August 2000
Europäische Zentralbank, : Payment Systems in the European Union, Januar 1999
Europäische Zentralbank, : Fragen rund um den Einsatz von elektronischem Geld, November 2000
Europäische Zentralbank, : www.ecb.int
Grimm, R./Zangeneh, K. : Cybermoney im Internet, in: Struif, B (Hrsg.): SmartCard Workshop, Tagungsband der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD), Darmstadt, 30./31.Januar 1996
Issing, O. : Die geldpolitische Bedeutung des Zahlungsverkehrs, In ZfgK, H. 13, 1997, S. 617 – 621
Jaskulla, E.M. : Direct Banking im Cyberspace, in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, Jg. 8, H. 3, 1996, S. 214 – 224
Krauße, H. : Elektronische Geldbörse International, in: Karten-Zeitschrift für Zahlungsverkehr und Kartenleistungen, Jg. 8, H.1, 1997, S. 8 – 14
Mahler, A./Göbel, G. : Internetbanking, das Leistungsspektrum, in: Die Bank, Nr. 8, 1996, S.488 – 492
NACHA, : Cross-Border Council Global ACH, „ Concept Paper for a Global Automated Clearing House “ , Work Group, 11.05.1999, Vers. 1.4
Plassmann, I. : Die Rolle der Deutschen Bundesbank im innerdeutschen Zahlungsverkehr, in: Deutsche Bundesbank, (Hrsg.): Fünfzig Jahre Deutsche Mark, München 1998 S. 655 ff
Rehm, H./van Uehm, I. : Zum aktuellen Kartengeschäft der Sparkassenorganisation, Bankkarten-Forum, 23.09.1999
Rehm, H. : Perspektiven im Zahlungsverkehr in der Europäischen Währungsunion, in: Kredit und Kapital 1993, H. 2, S. 151 – 192
Rehm, H. : Zur künftigen Abwicklung des privaten Massen-Zahlungsverkehrs in der Europäischen Gemeinschaft, in: Untersuchung über das Spar-, Giro- und Kreditwesen Band 82/1, Berlin 1992, S. 563 – 603
Thießen, F. : Bezahlsysteme im Internet, Frankfurt 1999

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zahlungsverkehr
 
ZAW