Arbeitsmedizin
Inhaltsübersicht
I. Übersicht
II. Historische Entwicklung und Institutionalisierung
III. Begriff
IV. Aufgaben und Ziele
V. Aufgabenschwerpunkte
VI. Arbeitsmedizinische Forschung und Praxis
VII. Zukunftsperspektiven
I. Übersicht
Die moderne Arbeitsmedizin in Deutschland als eine der Facharztdisziplinen der Humanmedizin fußt auf jahrhundertealtem Erfahrungswissen aus der Arbeitswelt. Praktische Fabrikarzttätigkeit und wissenschaftliche Arbeitsphysiologie ergänzten sich seit Mitte des 19. Jh. insbesonders bei der Beurteilung der Arbeitsschwere, zumal körperliche Schwerarbeit noch bei über 80% der Tätigen vorlag und nur der kleine Kreis um die Betriebsführung (ca. 5%) Leichtarbeit verrichtete. Heutzutage sind diese Zahlenwerte gegeneinander ausgetauscht. Dies allein schon deutet darauf hin, dass sich insbesondere seit der Mitte des 20. Jh. unsere Arbeitswelt mit ihren zunehmend geringeren physischen Belastungen und muskulären Beanspruchungen grundlegend in Richtung Dienstleistungstätigkeit (primärer und sekundärer Sektor zur Zeit ca. 74%) mit vornehmlich mentalen und psycho-sozialen Stressoren gewandelt hat. Insofern hat sich auch die Arbeitsmedizin längst aus ihren traditionellen Aufgaben gelöst, um neuen Anforderungen in sich dynamisch weiterentwickelnden alten und neuen Berufen sowie den zugehörigen Aus- und Weiterbildungen gerecht zu werden. Auch die starke Vertretung (un)verheirateter Frauen in Teil- oder Vollzeit-Arbeitsverhältnissen wirft arbeitsmedizinische Fragen auf. Des Weiteren führen politische Zusammenschlüsse (Europäische Union EU) und die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung dazu, dass sich durch derzeitige und zukünftige Zuwanderungen die Personalstrukturen von Kleinst- (< 10 Arbeitnehmer), Klein- (10 – 49 Arbeitnehmer), Mittel- (50 – 99 Arbeitnehmer) und Großbetrieben (≥ 100 Arbeitnehmer) in allen Berufsfeldern verändern werden, womit vielfältige, spezielle arbeits- und sozialmedizinische Aufgaben verbunden sind.
Deshalb muss die Arbeitsmedizin in Gegenwart und Zukunft mehr noch als bisher ganzheitlich gesundheits- und leistungsbezogen auf verschiedenen Beurteilungsebenen (Luczak, 1997, S. 16) Einfluss nehmen auf die Gesamtheit der Ausprägungen menschlicher Berufsarbeit. Dies betrifft alle singulären sowie interdependenten Belastungen und Beanspruchungen aus physischer (muskulärer), mentaler (geistiger), psychischer (seelischer) und sozialer (gemeinnütziger) Tätigkeit. Da der arbeitende Mensch immer weniger den natürlichen, sondern vermehrt künstlichen Arbeits- und Umweltbedingungen ausgesetzt ist, gewinnen aus arbeits- und gesundheitsmedizinischer Sicht Fragen nach der Aushaltbarkeit (kurzzeitiger Aspekt), Erträglichkeit (mittelfristig) sowie Schädigungslosigkeit und langfristigen Ausführbarkeit der jeweiligen Arbeit besonders an Bedeutung. Dabei dürfen die Arbeitsanforderungen die allgemein anerkannten sowie arbeitsmedizinisch individuell beurteilten Grenzen der Leistungsfähigkeit nicht überschreiten. Wahrnehmung und Bewertung einer (dis-)komfortablen Arbeitssituation durch die Arbeitenden wird durch psycho-soziale Begriffe wie Zumutbarkeit einer Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Persönlichkeitsentfaltung bei der Arbeit sowie Sozialverträglichkeit durch Partizipation an Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation beschrieben. Je sensibler und ethisch verantwortlicher der kostenintensive Faktor \'Mensch\' bei der Umsetzung betrieblicher Ziele und Aufgaben eingesetzt wird, umso größeren Nutzen (Nutzen-Kosten-Analysen) kann die \'Human-Ressource\' erbringen (Return on Investment in Human Health). Denn ein gutes \'Betriebsklima\' ohne Mobbing mit durchwegs starkem Corporate Culture- und Corporate Identity- Empfinden bewirkt auch hohe Arbeitsmoral mit Verantwortungsbewusstsein und dauerhafter Handlungsbereitschaft.
II. Historische Entwicklung und Institutionalisierung
Hinweise auf arbeitsbedingte Gefährdungen von Menschen finden sich u.a. bereits in frühen Überlieferungen bei Asklepiades, /, Hippokrates, /, Galen, / u.a.m. mit Abhandlungen über Rheuma, Arthritis, Gelenkerkrankungen und Rückenschmerzen der Steinhauer, Hautschäden bei Berg- und Hüttenleuten, Staublungenerkrankungen bei Webern etc. (Koelsch, 1970). Im 18. Jh. schlug der Schweizer Tissot, als Erster vor, in Krankenhäusern Abteilungen für Berufskrankheiten einzurichten. Im Zuge der Industrialisierung im 18. und 19. Jh. führten die bahnbrechenden medizinischen Erkenntnisse europaweit zu einer starken ärztlichen Spezialisierung, – u.a. auch in die Teildisziplinen der Physiologie und Arbeitsphysiologie, die in Deutschland von Max Rubner, Atzler, E. A. Müller, Graf, Lehmann, Valentin, Konietzko, Fruhmann, Nowak, Laurig, Ulmer u.v.a. im 20. Jh. weitergeführt wurden.
Die ärztlichen Berichte seit dem 17. Jh. aus den europäischen Industrieländern fanden zunehmend auch politisch Widerhall, – bspw. in der Etablierung der aus Technikern und Ärzten bestehenden Gewerbeaufsicht seit 1870. Fabrikärzte wie C. Knaps (1862), L. Ney (1879), F. Koelsch, E. W. Baader u.v.m. untersuchten nun verstärkt die neuen Fabrikkrankheiten. Sie waren mit praktischen Erkenntnissen und Grundlagenforschungen Wegbereiter einer wissenschaftlichen und messenden Arbeitsmedizin für die späteren Werks-, Betriebs- und Fachärzte für Arbeitsmedizin.
Einige Daten seien herausgegriffen: 14.05.1925 Implementierung der gewerblich-klinischen Arbeitsmedizin im Auguste-Victoria-Krankenhaus durch Gründung der ersten \'Station für Gewerbekrankheiten\' (Leitung: E. W. Baader); 1949 Gründung des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sowie 1962 der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (DGAUM); 1973 Erlass des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG); 1974/75 Inkrafttreten der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) verfassten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) \'Fachkräfte für Arbeitssicherheit\' (BGV A6) und \'Betriebsärzte\' (BGV A7); 1976 Beschluss des 79. Deutschen Ärztetages über die Einführung der Gebietsbezeichnung \'Arbeitsmedizin\' (4-jährige Facharztausbildung) und die Zusatzbezeichnung \'Betriebsarzt\' (nur 2-jährige Weiterbildung). Eine Neufassung der Muster-Weiterbildungsordnung für Ärzte [(M-)WBO-Ä] soll zukünftig nur noch die Facharztausbildung Arbeitsmedizin zulassen. Von den am 31.12.2000 registrierten 13.395 Arbeits- und Betriebsmedizinern sollten lt. ASiG alle der mehr als 2,5 Mio. deutschen Betriebe mit über 38 Mio. Erwerbstätigen und einer Jahresarbeitszeit von 57,1 Mrd. Stunden betreut werden, was die Bedeutung dieses Fachgebietes unterstreicht (Statist. Bundesamt/Pressestelle). Wegen des Mangels an betriebsärztlichen Kräften sowie Weiterbildungsstellen für Ärzte (Eikmann, /Herr, 2001) wird bisher nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer betriebsmedizinisch versorgt, weshalb die Verantwortlichen bereits neue Modelle und Varianten erproben (bspw. sog. \'Unternehmermodell\').
Neben Lehrstühlen für Arbeitsmedizin an Universitäten wurden seit 1953 auch solche für Arbeitswissenschaft oder Ergonomie an Technischen Universitäten eingerichtet, womit schwerpunktmäßig Ziele der Arbeitsphysiologie, -pathophysiologie, -psychologie, -hygiene, -toxikologie, -pädagogik sowie von Arbeitsgestaltung, -organisation, -sicherheit, -schutz, Produktions- und Produktergonomie etc. verfolgt werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Gründung der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) im Jahre 1953 (Raehlmann, /Volpert, 1997, S. 21). In internationalen Dachorganisationen wie International Commission on Occupational Health (ICOH), International Ergonomics Association (IEA) sind die Verbände vieler Länder zusammengeschlossen.
III. Begriff
Die klassische Definition für \'Arbeitsmedizin\' von der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) lautet:
„ Arbeitsmedizin ist die Lehre von den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Sie beruht auf dem Studium der physischen und psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt. Diese Reaktionen werden mit modernen Methoden objektiviert und qualifiziert. Die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden müssen aufgedeckt werden. Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit zu harmonisieren. Durch präventive und hygienische Maßnahmen sind Schäden an Leben und Gesundheit zu verhüten. Aufgetretenen gesundheitlichen Störungen aller Art muss durch den Einsatz moderner Früh- und Feindiagnostik und umfassender Therapie in Praxis und Klinik entgegengewirkt werden. Das trifft speziell für die Erkennung und Behandlung der bisher anerkannten Berufskrankheiten am Arbeitsplatz (verursacht durch chemisch-physikalische Einwirkungen usw.) zu. Dem Geschädigten ist die Wiederanpassung durch Rehabilitation an seine Arbeitsumwelt zu erleichtern. Zumindest ist aber für ihn durch eine objektive und sachkundige Wertung und fachgerechte Begutachtung eine optimale Entschädigung zu erwirken. “
In dieser Definition sind gegenwärtige und zukünftige Ziele und Gesundheitsaufgaben der Arbeitsmedizin umrissen, die den arbeitenden Menschen in den Betrachtungsmittelpunkt stellen und eine praxisentsprechende Umsetzung von \'man-machine-systems\', also Anpassunng aller arbeitsrelevanten Faktoren an den Menschen anstreben. Allerdings verändert sich die Gesellschaft sowie die gesamte Arbeitswelt sozial-ethisch, produktionstechnisch und anforderungsbezogen dermaßen schnell und tiefgreifend, dass die betriebsmedizinischen Aufgaben schwerpunktmäßig angepasst werden müssen. Demgemäß geht es bei der seit Jahren rückläufigen Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle, besonders der tödlichen (774 + 576 im Jahr 2002), zukünftig nicht nur darum, „ ? Schäden an Leben ? zu verhüten “ , wie es auch § 618 BGB und § 62 HGB formulieren. Vielmehr ist gleichermaßen vorrangig der präventiv-medizinische Auftrag betrieblicherseits (Verhältnisprävention) sowie von den Erwerbstätigen selbst (Verhaltensprävention), sowohl im Betrieb als im Privatbereich umzusetzen. Dies auch unter dem Aspekt, dass bei einer mittleren Arbeitszeit/Erwerbstätigem von 1.503 h/a (per 31.12.1999) der AN kaum 18% der Jahresstunden im Betrieb, wohl aber über 82% der Zeit in persönlicher gesundheitsbezogener Verantwortung zubringt! ArbSchG (§§ 11 – 13), BGV A7 (§ 2) und ASiG (§ 3) \'Aufgaben der Betriebsärzte\' bieten unter anderem mit einem weit gesteckten Beratungsauftrag für „ den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ? “ eine gute Handhabe. Es ist allerdings nicht damit getan, arbeitsbezogene Mängel nur aufzudecken, sondern deren vollständige Beseitigung muss im Hinblick auf Gesundheitsschutz, -erhaltung und -förderung der Arbeitnehmer kurzfristig erfolgen. Dabei ist auf die enormen volkswirtschaftlichen, vor allem aber auch betrieblichen gesundheits- und krankheitsbedingten Kosten (BRD 1999: rd. 11% des BIP entsprechend 216,8 Mrd. Euro nach der neuen Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes) sowie die bedeutenden Einsparpotenziale bei den zumeist vermeidbaren Berufskrankheiten und Arbeitsausfällen hinzuweisen. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für das Jahr 2001 betragen Arbeitsunfälle und Verdachtsanzeigen auf BK pro 1.000 Versicherte in den westlichen Bundesländern 15?, in den östlichen dagegen 20?, was einen großen Nachholbedarf hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bedeutet. Die durchschnittliche Krankenstandsquote betrug lt. Mitteilung der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2000 4,25%. Schutzmaßnahmen, auf die der Gesetzgeber in ArbSchG und 12 spezifizierenden Einzelverordnungen abhebt, bedürfen einer strikten Anwendung sowie betriebsärztlichen Überwachung und Kontrolle. In einer zukünftigen Neu-Definition arbeitsmedizinischer Inhalte werden auch erforderliche Forschungsaufgaben über die zunehmenden psycho-mentalen Arbeitsanforderungen (Mobbing; Stress und Stressbewältigung) sowie den Stellenwert von Betriebssport zur (Teil-)Kompensation der allgemein fortschreitenden Muskel- und Kraftdefizite (Rücken; Beine) als Folge von beruflicher Leicht- und Dauer-Sitzarbeit sowie Fehlernährung (ca. 57% aller Frauen und Männer sind übergewichtig; Abb. 1) benannt werden müssen. Die befriedigende Lösung dieses Aufgabenkomplexes sollte auch zu einem engeren ärztlich-konsiliarischen Zusammenwirken sowie der stärkeren Vernetzung mit sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlich-ergonomischen Arbeitsfeldern führen.
Abb. 1: Schematische Darlegung der Verteilungen des BMI (Body Mass Index) für die Jahre 1950, 2000 und 2040 in der Bevölkerung westlicher Industrienationen auf der Basis von Daten der WHO und Gesundheitsexperten; modifiziert nach A. Prentice (Prentice, 1998)
IV. Aufgaben und Ziele
Wesentliche Inhalte, Aufgaben und Ziele der praktisch-präventiven, der wissenschaftlichen und klinisch-kurativen Arbeitsmedizin sowie der allgemeinen und beruflichen Rehabilitation sind bereits in den von DGAUM e.V. sowie VDBW e.V. verfassten Definitionen und Leitlinien umrissen. Im Einzelnen sind u.a. zu präzisieren:
(1) Erfüllung eines umfangreichen arbeitsmedizinischen Leistungssspektrums entsprechend den \'Leitlinien der DGAUM für arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln\', den Leitlinien des VDBW (Jancik, 2001), den arbeitsmedizinisch relevanten Empfehlungen mit Leitliniencharakter sowie den vielfältigen gesetzgeberischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (VDBW e. V., 1997, S. 94). Dazu zählen Beratungen, Untersuchungen, Beurteilungen (ggf. zusammen mit Umweltmedizinern, Allergologen, Sicherheitsingenieuren, Ernährungswissenschaftlern u.a.m.), theoretische und praktische Unterweisungen am Arbeitsplatz (Information, Schutzmaßnahmen, Betriebssport,) sowie Erste-Hilfe- und notfallmedizinische Versorgung u.a.m.)
(2) Sprechstunden-Ambulanz, auch mit Beratungen bzgl. Arbeitsplatzfragen, personell-psychischen Problemen, Allergien (Diebschlag, 1996; Diebschlag, /Diebschlag, 2000), Ernährung (Adipositas)
(3) Umfassender Gesundheitsschutz, d.h.
- | Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (s. BGV A7) betreffend Erst-, Nach- und nachgehende Untersuchungen | - | Humanisierung und Anpassung der Arbeit an den Menschen, z.B. Reduzierung von Disstress | - | Arbeitsanforderungen entsprechend Eignung des jeweiligen AN | - | Schaffung gesundheitlich verträglicher Arbeitsbedingungen, bspw. durch Arbeitsanalysen, Senkung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie sonstigen gesundheitsschädlichen Einwirkungen seitens Arbeit, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung | - | Vorrangig Erfüllung von Sicherheits- und Präventionsaufgaben (Primär-, Sekundär-, Tertiär-Prävention entsprechend: den Krankheiten, dem Risiko zu erkranken, der Verschlimmerung eines bestehenden Leidens zuvorkommen) |
(4) Förderung und Aufrechterhaltung des körperlichen, geistigen und psycho-sozialen Wohlbefindens der AN entsprechend WHO-Definition \'Gesundheit\': Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens, – nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Schwäche; ergänzt um das berufliche Wohlbefinden von der Int. Labour Org. (ILO), Genf.
(5) Nachhaltige Beachtung von Belastungen und Beanspruchungen älterer männlicher und weiblicher AN, deren Anteil an der Personalstruktur entsprechend Altersstruktur der Bevölkerung (Abb. 2) zunehmen wird.
Abb. 2: Altersaufbau der deutschen Bevölkerung; modifiziert nach Versicherungsmedizin (N.N., 2001, S. 82).
(6) Besondere Anforderungen bzgl. der Integration eingeschränkt leistungsfähiger sowie ausländischer AN
(7) Kontinuierliche Weiterbildung und Aktualisierung der Kenntnisse beim Betriebspersonal über Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin sowie durch Kontakte zu bspw. ZIDA (Zentrale Informations-, Dokumentations- und Auskunftsstelle Arbeitsmedizin), Datenbanken wie CIVS (Chemikalien-Informationssystem zu verbraucherrelevanten Stoffen), Gefahrstoffdatenbank zur GefStoffV etc., Hochschulinstituten und Kliniken, wissenschaftlichen Gesellschaften (Berufsverb. Dt. Arbeitsmediziner, DGAUM, VDBW, ICOH u.a.m.), arbeitsmedizinischen Akademien der Landesärztekammern sowie zu Zentren wie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Deutsches Zentrum der Int. Dokumentationsstelle für Arbeitsschutz beim Int. Arbeitsamt in Genf, European Health Foundation, WHO Collaborating Center of Occupational Medicine etc.
(8) Dokumentation, Auswertung und Statistik betrieblicher Krankenstands- und Gesundheitsdaten
(9) Nutzung des betriebswirtschaftlichen Methodeninventars zum Nachweis des monetären Erfolges arbeitsmedizinischer Tätigkeiten für den Betrieb
(10) Verstärkte \'Kundenorientierung\' der betrieblich tätigen Arbeitsmediziner, d.h. Beratung i.w.S. aller im Arbeitsprozess zusammenarbeitenden Interessensvertreter (u.a. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat)
(11) Mitarbeit der betrieblich tätigen Arbeitsmediziner bei vielfältigen Firmen-Produktentwicklungen und Güteprüfungen
(12) Erfüllung der Inhalte von Qualitätssicherungssystemen für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienste. Die GQB (Gesellschaft für Qualitätssicherung der betriebsmedizinischen Betreuung e.V.) unterstützt entsprechende Aktivitäten.
V. Aufgabenschwerpunkte
\'Klassische\' Schwerpunkte der praktischen, wissenschaftlichen und klinischen Arbeitsmedizin waren und sind Feststellung und Untersuchung der pathophysiologischen Zusammenhänge zwischen chemischen, physikalischen, infektiösen, pulmonalen und dermalen Einflussfaktoren sowie der Gesamtheit der Körperfunktionen bzw. spezieller Organsysteme (Berufskrankheiten).
In Erweiterung dieses Spektrums spricht man heute von Biomonitoring, einem Standardverfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge, womit generaliter teils warnende, teils überwachende Aufgaben verbunden werden. Dies bedeutet verstärkte Bemühungen in der Verhaltens- und Verhältnisprävention (Individual-/ Gruppen- sowie Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention) bzgl. frühzeitiger Erkennung, Meidung und Beseitigung von Risikofaktoren aller Art. Die Erfolge dieser arbeitsmedizinischen Akzentuierung von Prävention, Arbeitssicherheit und Arbeitnehmergesundheit bedürfen zukünftig noch verstärkt beweis- und wirksamkeitsgesicherter Argumentationen (evidence based occupational medicine), um den betrieblichen Nutzen-Kosten-Effekt im Sinne eines positiven Return on Investment in Human Health auch quantitativ belegen zu können.
Vermehrte Anstrengungen sind des Weiteren zu unternehmen, um das hohe Niveau der bisherigen arbeitsmedizinischen Vorsorge von Groß- und Mittelbetrieben auch auf bisher noch nicht betreute Klein- und Kleinstbetriebe zu übertragen, deren arbeitsmedizinische Beratung z.B. durch überbetriebliche Dienste wahrgenommen werden könnte.
Die Zunahme allergischer Erkrankungen, wie obstruktiver Atemwegserkrankungen, Kontaktekzeme etc. durch allgemeine Umweltbedingungen, toxisch-allergische Berufsfelder sowie Einflüsse aus dem Heim- und Freizeitbereich bedeutet eine arbeitsmedizinisch besonders ernst zu nehmende Aufgabe. Dies auch unter dem Aspekt, dass heute bereits ein Drittel der hiesigen Bevölkerung gegen ubiquitäre Umweltallergene sensibilisiert ist und Krankheitsbilder wie Idiopathic Environmental Intolerances (IEI, lt. WHO), Multiple Chemical Sensitivity (MCS), Chronic Fatigue Syndrome (CFS), Sick Building Syndrome (SBS) u.v.a. Beziehungen zu Allergien vermuten lassen.
Neue Forschungsergebnisse, auch aus dem Bereich der maximalen (= noch zulässigen) Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte), der Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzen (BAT-Werte) etc., werden für die betrieblich tätigen Arbeitsmediziner sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu einer Erweiterung und Vertiefung ihrer Tätigkeitsfelder führen.
Insbesondere die noch frühzeitigere Erkennung von Gesundheits- und Berufskrankheits-Risiken durch psycho-mentale Überbelastungen, negative Umgebungseinflüsse aus den vier Hauptklimafaktoren (Diebschlag, /Heidinger, 1996), Lärm und aerogene Fremdstoffkonzentrationen wird zu gemeinsamen Anstrengungen von betrieblichem Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement führen müssen. Dies schließt Themen der Bildschirmtätigkeit (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G37), Schichtarbeitsysteme, Schutzimpfungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G35, G42, BK 3.1), Ernährungsqualität und -quantität ( „ Überernährung durch Unterernährung “ ) u.v.a. ein, worüber mit den Arbeitnehmern auch in Gesundheitszirkeln zu sprechen ist.
Ein besonderes Anliegen der Arbeitsmedizin im Betrieb betrifft die wissenschaftlichen und praktischen Arbeitsanalysen sowie die Reduzierung berufsbedingter psychischer Störungen/Überforderungen (Disstress, Strain) mit zum Teil schweren Befindlichkeitsstörungen und häufig auch somatischen Krankheitszeichen am Muskel-Skelettsystem (u.a. Bandscheiben), des Intestinums (u.a. Magen-Darm), des Herzens (Koronare Herzkrankheit KHK) und Einbußen der pulmokardialen Leistungsbreite. Dafür werden unter anderem veränderte Arbeits-, Arbeitsplatz- und Arbeitsorganisationsbedingungen hinsichtlich PC- und Telearbeit, Informationsüberflutung, steigendes Arbeitstempo sowie häufig wechselnde Kollegen, Arbeitsteams und Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich gemacht, wobei Angst (Abb. 3) um die existentielle Sicherheit, dauernd erwartete Höchstleistungen (lebenslanges Lernen), hohe zeitliche und örtliche Flexibilität sowie Anpassungsfähigkeit Disstress zum Dauerstress mit innerer Destabilisierung und Arbeitsverdrossenheit werden lassen können. Frauen mit der Doppelbelastung aus Beruf und Familie sind psychisch und gesamtgesundheitlich besonders gefährdet. Auch ältere Arbeitnehmer mit naturgegebenen oder berufsbedingten „ Alterskrankheiten “ werden entsprechend dem veränderten Altersaufbau unserer Bevölkerung (Abb. 2) zunehmend die Personalstruktur von Betrieben prägen und zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bzw. Absentismus beitragen. Daraus resultierende Kosten werden zusätzlich die Betriebe selbst, aber auch die Sozialversicherungsträger und die gesamte Volkswirtschaft belasten.
Abb. 3: Psychische Störungen der deutschen Bevölkerung im IV. Quartal 2001 zunehmend auf hohem Level; modifiziert nach PRAFO im BDA (Bundesverband der Allgemeinärzte), zit. in: Deutsches Ärzteblatt (N.N., 2001, S. C2424).
VI. Arbeitsmedizinische Forschung und Praxis
Arbeits-, sozial- und umweltmedizinische Forschung an Universitätsinstituten und Kliniken sowie die Umsetzung der Ergebnisse in das betriebliche Alltagsgeschehen zum gesundheitlichen Wohle der Arbeitnehmer stehen vice versa in einem sich gegenseitig stimulierenden Verhältnis. Die Mitteilung neuer wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse erfolgt auf Jahrestagungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie in Publikationen in deutschen und internationalen Schriften. Die Umsetzung der betrieblichen arbeitsmedizinischen Versorgung der Arbeitnehmer erfolgt in der Praxis durch die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner, die je nach Betriebsgröße fest angestellt oder stundenweise tätig sind oder seitens überbetrieblicher Arbeitsmedizinischer Dienste entsprechend Erfordernis und Recht (ArbSchG, ASiG, BGV A7 u.a.) bereitgestellt werden. Die vom Arbeits-/Betriebsmediziner jährlich aufzuwendende Regel-Betreuungszeit pro Belegschaftsmitglied hängt vom Gefährdungspotenzial am jeweiligen Arbeitsplatz ab und wurde von den Berufsgenossenschaften festgelegt. Die betriebliche Alltagspraxis hat vielfach gezeigt, dass die Einbindung arbeitsmedizinischer Empfehlungen und Umsetzungen in das wirtschaftliche Management betriebliche Kosteneinsparungen bedeutet. Ein möglichst hoher Realisierungsgrad der vereinbarten Maßnahmen von Arbeits- und Gesundheitsschutz fördert die Arbeitnehmer-Akzeptanz der betriebsärztlichen Tätigkeiten.
VII. Zukunftsperspektiven
Gemäß ihrem umfassenden arbeitswissenschaftlichen, sicherheits- und gesundheitspräventiven Auftrag ist es auch zukünftig primäre Aufgabe der Arbeitsmedizin, dafür Sorge zu tragen, dass die betrieblichen Arbeitsvoraussetzungen und die persönlichen Leistungsbedingungen allen medizinischen und technisch-ergonomischen Anforderungen allzeit bestmöglich entsprechen. Dies wird in Zukunft noch umso bedeutsamer sein, als sich verändernde persönliche Lebens- sowie berufliche Arbeitsverhältnisse einer zunehmend überalterten arbeitenden Bevölkerung (im Jahre 2030 wird jeder dritte Bundesbürger über 60 Jahre alt sein; vgl. Abb. 2) neuer Einsichten und Initiativen für eine neue Qualität der Arbeit (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin 2001) bedürfen. Diese Um- und Neuorientierung ist auch deshalb geboten, weil die herkömmlichen allgemein- sowie arbeitsmedizinisch empfohlenen Maßnahmen einerseits zunehmend betriebs- und volkswirtschaftlich nicht mehr bezahlbar sind, andererseits bisher aber auch keineswegs den angestrebten Erfolg höherer Allgemeingesundheit und sonderlich reduzierter Arbeitsunfähigkeitstage erbracht haben (vgl. Statist. Bundesamt, Bonn, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, www.gbe-bund.de; Wiss. Institut der AOK, Bonn, Fehlzeitenreport, www.wido.de; Bundesministerium für Gesundheit, KG2-Statistik, www.bmgesundheit.de). Auch deshalb wird allenthalben eine Neuverteilung der Gewichte zwischen präventivem und kurativem Bereich zu Gunsten ersterem unumgänglich sein. Denn eine prosperierende Volkswirtschaft benötigt als Voraussetzung immer auch die körperlich, geistig und seelisch gesunde und somit motivierte, leistungsstarke arbeitende Bevölkerung, um ein hohes wirtschaftliches Niveau zu sichern. Was zukünftig also tun?
Volks- und betriebswirtschaftlich bedarf es grundlegender Änderungen und Erweiterungen der arbeitsmedizinischen Versorgungsstrukturen bzgl. Nachwuchsförderung, konsequenter Beachtung von Gesetzesregelungen (z.B. SBG IX) und Normen (ISO, EN, DIN), detaillierten Ursachenanalysen von Arbeitsunfällen sowie beruflich (mit)bedingten Krankheiten und Arbeitszeitausfällen durch Allergien (Diebschlag, 1996; Diebschlag, /Diebschlag, 2000; Diebschlag, 2002), Muskel-, Gelenk- und Bandscheibenschmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sog. Alterskrankheiten (Morbus Alzheimer, Mamma- und Prostatakarzinom etc.), Falschernährung und Übergewicht (siehe Abb. 1), generalisierte, endogene, exogene oder psychogene Angst- und Depressionsstörungen (Stress-, Erschöpfungs-, Schwangerschaftsdepression, Intoxikationspsychosen durch Gefahrstoffe sowie Alkohol- und Drogenabusus u.a.; vgl. Abb. 3), physisches und mentales Training zur Stärkung organischer Funktionen sowie fertigungs-, regel- und wissensbasierter Aktionen. Dazu sollten betrieblich oftmals getrennt arbeitende Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsysteme in einem integrierten, umfassenden Managementsystem die Unternehmensprozesse mit dem Ziel ständiger Verbesserungen vorfolgen. Im betrieblichen Gesundheitswesen hat sich die Einbeziehung erfolgreicher US-Managed Care-Konzepte bewährt, weil etwa 80% aller Krankheiten auf vermeidbaren ungünstigen Umwelteinflüssen und ungesunder Lebensweise beruhen. Demgemäß erarbeiten bereits in der Schweiz Health Maintenance Organisations mit hohem Qualitätsmanagement (u.a. Gesundheitszirkel, Gesundheitstraining, Info-Schriften) bedeutende Kosteneinsparungen, Effizienz- und Effektivitätssteigerungen.
Zukünftig von herausragender Bedeutung für den Unternehmenserfolg werden komplementäre Strategien für gesundheits- und persönlichkeitsfördernde Konzepte sein (Nefiodow, 1997; Abb. 4). Denn nie zuvor hatte Gesundheit einen allgemein derart als primär erachteten Stellenwert. Dieses berufliche und private \'Enjoy your Life\' erfordert von allen Arbeitnehmern mehr noch als bisher eine starke psychische Balance (Th. Mann, : „ Harmonie der Persönlichkeit “ 1924), bedarfsgerechte Ernährungspläne und revitalisierende Freizeitkonzepte.
Abb. 4: Schematisierte Darstellung der langen Wellen der Konjunktur und Basisinnovationen nach Kondratieff, , modifiziert nach Nefiodow (Nefiodow, 1997).
Zukunftsperspektiven dieser Art prägen das neue Berufsbild des Arbeitsmediziners mit einem erweiterten multidisziplinären, präventiven, stark praxisorientierten Handlungsspektrum, das über die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen hinausgeht und den Unternehmensverantwortlichen die Möglichkeit bietet, mit dem Arbeitsmediziner Zielvereinbarungen hinsichtlich Beratungsumfang und besonderen Tätigkeitsinhalten zu treffen. Für die BRD fehlt noch ein repräsentatives Tätigkeitsprofil des Betriebsarztes bzgl. seiner Aufgaben nach Art, Umfang und Qualität sowie zu dessen Gewicht und Bedeutung für die zu versorgenden über 2,5 Mio. Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen mit rund 38 Mio. Beschäftigten.
Literatur:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, : Forschungsprojekt \'Tätigkeitsprofil des Betriebsarztes in Deutschland – Repräsentative Analyse der realen Situation\', Dortmund 2001
Descartes, R. : L\'Homme (Paris 1664), in: Begründer der Experimentellen Physiologie, hrsg. v. Blasius, W./Boylan, J./Kramer, K., München 1971, S. 9 – 26
Diebschlag, W. : Berufs- und Nahrungsmittelallergien, Berlin et al. 1996
Diebschlag, W. : Grundlagen zur Physiologie, Pathophysiologie und Immunologie allergischer Erkrankungen, in: Praxis der Diätetik und Ernährungsberatung, hrsg. v. Müller, S.-D., 2. A., Stuttgart 2002, S. 310 – 329
Diebschlag, W./Diebschlag, B. : Hausstauballergien – Gesundheitliche und hygienische Aspekte, 2. A., München 2000
Diebschlag, W./Heidinger, F. : Über die Bedeutung der Luftfeuchtigkeit für die Atembarkeit von Luft, in: Psychol. Beiträge, Bd. 38, H. 1/2/1996, S. 58 – 78
Eikmann, T./Herr, C. : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung – eine Herausforderung für die Umweltmedizin?, in: Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, Bd. 36, 2001, S. 306
Jancik, J. M. : Leitlinien des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. zur betriebsärztlichen Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben, in: Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, Bd. 36, 2001, S. 314 – 316
Koelsch, F. : Beiträge zur Geschichte der Arbeitsmedizin (Bd. 8 / Schriften Bayer. LÄK), München 1970
Luczak, H. : Kerndefinition und Systematiken der Arbeitswissenschaft, in: Handbuch Arbeitswissenschaft, hrsg. v. Luczak, H./Volpert, W., Stuttgart 1997, S. 11 – 19
N.N., : Mitteilung, in: Versicherungsmedizin, Jg. 53, H. 2/2001, S. 82
N.N., : Mitteilung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 98, 2001, S. C2424
Nefiodow, L. A. : Der sechste Kondratieff, 2. A., St. Augustin 1997
Prentice, A. : Obesity – the inevitable penalty of civilisation, in: Obesity Matters, Jg. 1, 1998, S. 17 – 20
Raehlmann, I./Volpert, W. : Geschichte und Richtungen der Arbeitswissenschaft, in: Handbuch Arbeitswissenschaft, hrsg. v. Luczak, H./Volpert, W., Stuttgart 1997, S. 19 – 25
VDBW e.V., : Die Grundlagen des betriebsärztlichen Dienstes, 2. Aufl., Karlsruhe 1997
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