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Due Diligence


Inhaltsübersicht
I. Begriff
II. Anlässe
III. Zielsetzung
IV. Durchführung
V. Bereiche der Due Diligence
VI. Aufgabenträger

I. Begriff


Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence „ sorgsame Erfüllung, im Verkehr erforderliche Sorgfalt “ . Es handelt sich originär um einen unbestimmten Rechtsbegriff des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts (securities act und securities exchange act), der den Sorgfaltsmaßstab für an der Zulassung von Aktien zum amtlichen Handel beteiligten Experten wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte definiert. Die Intention dieses Sorgfaltsmaßstabs ist der Schutz der Anleger durch die Sicherstellung einer umfassenden und vertrauenswürdigen Informationsgewährung über ein Anlageobjekt (Lawrence, 1995).
Hiervon ausgehend hat der Begriff in einer Vielzahl von Anlässen Verwendung gefunden, in denen es um die sorgfältige und gewissenhafte Erarbeitung einer Informationsgrundlage für geschäftliche Transaktionen geht – weniger als Verhaltensmaßstab und haftungsbegründende Anspruchsgrundlage im Rechtsstreit als vielmehr in Bezug auf die durchzuführenden Handlungen der Informationserarbeitung und -dokumentation. Konstituierend sind regelmäßig bestehende Informationsasymmetrien, die für die beteiligten Parteien Ungewissheit und damit Risiken im Hinblick auf den Vertragszweck darstellen.
Anlass einer Due Diligence ist allgemein die Übertragung von Sachen oder Rechten bzw. Gesamtheiten von Sachen und Rechten. Bei der Due Diligence handelt es sich demnach um Analysen und Prüfungen, die im Rahmen der Vorbereitung von Transaktionen mit dem Ziel der Informationsversorgung der Entscheidungsträger sowie der Chancen- und Risikoerkennung auf betriebswirtschaftlicher und juristischer Ebene in den Planungs- und Entscheidungsprozess integriert werden (Berens, /Strauch, 2005, S. 12).

II. Anlässe


1. Unternehmensakquisitionen und -fusionen


Aufgrund der schlecht-strukturierten und innovativen Entscheidungssituation ist das Interesse an einer adäquaten Informationsbereitstellung bei Unternehmensakquisitionen und -fusionen evident.
Die Due Diligence stellt hierbei weder eine Unternehmensbewertung noch eine Jahres- oder Zwischenabschlussprüfung dar. Vielmehr übersetzt mit „ vorausgehende Überprüfung des Kaufobjektes beim Unternehmenskauf “ (Krüger, /Kalbfleisch, 1999, S. 174) ist ihr Ziel die Konkretisierung des dem Käufer a priori nicht vollständig erschließbaren Konglomerats materieller und immaterieller Ressourcen. In diesem Sinne kann eine Jahresabschlussprüfung Bestandteil einer Due Diligence sein, objektbezogen geht sie jedoch darüber hinaus und schließt sämtliche unternehmenswert- bzw. kaufpreisbestimmenden Faktoren in die Betrachtung mit ein. Durch eine Unternehmensbewertung können die gewonnenen Erkenntnisse zu einem Gesamtwert verdichtet werden; in der Due Diligence müssen jedoch sämtliche das Preis-Methoden-Paket bestimmenden Komponenten, wie die Gewährleistungsbedingungen, der Zahlungsmodus, die Steuerplanung etc., erarbeitet und beurteilt werden.
Die besondere Relevanz einer Due Diligence resultiert aus den Risiken eines Unternehmenskaufs. Empirische Analysen von Akquisitionen weisen Misserfolgsquoten von 30 – 50% auf – ein Grund hierfür ist die mangelhafte Kenntnis des Käufers über das Kaufobjekt.
In zivilrechtlicher Hinsicht ist zu konstatieren, dass das allgemeine Kaufrecht – einschlägig sind § 433 BGB für den Kauf eines Unternehmens im Wege der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (asset deal) und § 453 BGB für den Kauf von Gesellschaftsanteilen (share deal) – der Komplexität des Unternehmenskaufs nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt (Merkt, 1995, S. 1044 ff.; Loges, 1997, S. 965). Den Vertragsparteien empfiehlt sich daher zur Vermeidung von Sach- und/oder Rechtsmängelklagen die Ausarbeitung eines von den gesetzlichen Regelungen unabhängigen Gewährleistungs- und Garantieprogramms. Dies erfolgt während der Due Diligence durch die Aufdeckung und Spezifikation sämtlicher Sachverhalte, die den Kaufpreis nachträglich relativieren. Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten auf diesem Wege eine höhere Sicherheit, aufgrund derer in juristischer Hinsicht die Transaktion geringer anfällig wird für Rechtsstreitigkeiten und in wirtschaftlicher Hinsicht der Risikoabschlag im Kaufpreisangebot verringert wird.

2. Börseneinführung


Ein weiterer Anlass stellt die Platzierung der Aktien einer Aktiengesellschaft an der Börse (initial public offering) dar. Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Transaktion ist das Vertrauen der Anleger in die Werthaltigkeit der angebotenen Anteile. Aufgrund der Anzahl und Streuung potenzieller Anleger erlangt die Institution Due Diligence eine besondere Bedeutung im Rahmen der Börseneinführung. Die zur Durchführung der Due Diligence beauftragten Experten übernehmen dabei eine Ausgleichsfunktion im Interessenkonflikt zwischen Emittent und Investoren.
Auftraggeber der Due Diligence ist die konsortialführende Emissionsbank, die an einem vollständigen Bild der wirtschaftlichen Lage, der Plausibilität der Planungsrechnungen und der Bewertung interessiert ist. Damit wird mit der Due Diligence die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmens im Börsenzulassungsprospekt gelegt.

3. Kreditgewährung


Bei der Gewährung von Fremdkapital durch Banken übernimmt die Due Diligence die vorbereitende Funktion einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Zu beurteilen ist hierbei die Werthaltigkeit von Sicherheiten und die Nachhaltigkeit der Ertragskraft des Schuldners. Fehleinschätzungen dieser Sachverhalte können sich auf dessen Fähigkeit der termin- und betragsgerechten Zins- und Tilgungszahlungen auswirken.
Insbes. unter dem Aspekt der Inanspruchnahme von Banken im Rahmen einer Kreditgeberhaftung – die in den USA bereits existiert und auch auf europäischer Ebene diskutiert wird – muss der Gläubiger die Risiken in der Geschäftstätigkeit des Vertragspartners aufdecken und bewerten. Z. B. können Umweltrisiken des Schuldners nicht allein dessen Bonität gefährden; auch Banken werden mitunter für Sicherungsgüter haftbar gemacht, sofern Miteigentum bestand oder die Bank in unternehmerische Entscheidungen eingegriffen hat (Gottschall, 1996).

III. Zielsetzung


1. Offenlegung von Unternehmensinformationen


Informationsasymmetrien können Transaktionen hemmen oder gänzlich verhindern. Aus diesem Grunde besteht die Zielsetzung zunächst in dem Abbau der Wissensunterschiede zwischen den Parteien.
Dabei besteht jedoch ein Interessenkonflikt zwischen den Vertragsparteien. Der Käufer wird an einer vollständigen Offenlegung aller wesentlichen Informationen interessiert sein. Für den Verkäufer wirkt sich nachteilig aus, dass entdeckte Schwachstellen zu Abschlägen im Kaufpreisangebot führen, positive Sachverhalte hingegen den Grenzpreis des Käufers erhöhen, diese jedoch kaum zu Zugeständnissen in den Verhandlungen führen.
Gewährleistungsrechtlich bedeutsam an der Offenlegung ist, dass der Verkäufer allein für diejenigen Mängel an der Kaufsache einzustehen hat, die er vor dem Kauf nicht offen legte – eine Haftung für bekannte Mängel ist insofern ausgeschlossen. Demnach stellt sich der Verkäufer im Falle der Zulassung einer Due Diligence besser. Die eventuellen Ansprüche des Käufers haben somit die Funktion, den Verkäufer zur Offenlegung derjenigen Tatsachen zu bewegen, die von einer gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sein sollen (Merkt, 1995, S. 1046 f.; Holzapfel, /Pöllath, 2005, S. 21 f.). Formal geschieht dies durch eine Anlage zum Kaufvertrag (disclosure schedule), in der die offengelegten Sachverhalte sowie die Bereiche, die von einer Gewährleistung ausgeschlossen sein sollen, aufgeführt sind.

2. Analyse und Prüfung


Die während der Due Diligence durchzuführenden Handlungen werden mit Untersuchung, Analyse, Prüfung (investigation, review, audit) charakterisiert. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung um die theoretische Fundierung der Due Diligence hat bislang allerdings nicht stattgefunden.
Analysen dienen dazu, Erkenntnisse durch die Zerlegung einer komplexen Gesamtheit in ihre Elemente und Eigenschaften zu gewinnen. Ausgehend von der angestrebten Aussage über die Zielgesellschaft erfolgt eine Aufteilung nach betrieblichen Funktionen oder Prozessen, um die Komplexität für die Aufgabenträger zu reduzieren. Am Ende des Analyseprozesses sind die einzelnen Informationen wieder zusammenzuführen und in einem Gesamturteil zu verdichten.
Dieser letzte Schritt der Urteilsgewinnung anhand der Bildung von Vergleichswerten führt zu dem Begriff der Prüfung. Charakteristisch für diese ist die Bildung von Normen, aus denen für die einzelnen Prüfungsobjekte Soll-Objekte als theoretisches Konstrukt eines ordnungsmäßigen Ist-Objektes abgeleitet werden. Das Prüfungsurteil wird durch den Vergleich des Soll-Objektes mit dem Ist-Objekt gebildet; die ermittelte Abweichung stellt das Maß für die Entsprechung des Prüfungsobjektes mit der angelegten Norm dar. Fraglich ist, wie für das Urteil über die Zielgesellschaft adäquate Normen zu gewinnen und hieraus Soll-Objekte zu konstruieren sind (Berens, /Schmitting, /Strauch, 2005, S. 82).
Beispiel:
Bei der Prüfung einer Produktionsanlage hinsichtlich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die handelsrechtlichen Vorschriften als Normen heranzuziehen. Die korrekte Darstellung im Jahresabschluss kann für den Käufer eine relevante Information sein. Im Rahmen der Due Diligence muss er jedoch (darüber hinaus) eigene, den Kaufmotiven adäquate Normen hinsichtlich der Verwendung der Anlage gemäß zukünftigem Verwendungszweck und ihres Beitrages zum Unternehmenswert entwickeln.
Prüfungsnormen im Rahmen der Due Diligence sind vom Käuferunternehmen auf den jeweiligen Anlass und bezogen auf die konkrete Zielgesellschaft zu entwickeln. In diesem Sinne können Normen unter Ordnungsmäßigkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten angelegt werden, die der Urteilsbildung über die beabsichtigte Transaktion dienlich sind.

3. Entscheidungsgrundlage


Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse kann sich der Käufer ein differenziertes Bild von der Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft machen. Insbes. steht hierbei die Einschätzung der Erreichbarkeit der Käuferstrategie bei einem Erwerb der Zielgesellschaft im Vordergrund. Diese Käuferstrategie sollte zuvor durch ein regelmäßig mehrdimensionales Zielsystem konkretisiert worden sein. Am Ende einer Due Diligence sollte die Aussage stehen, welcher Preis für die Zielgesellschaft – unter Beachtung von Alternativen wie dem eigenen Aufbau entsprechender Potenziale – gerechtfertigt erscheint.

4. Exkulpation


Dem Vorwurf einer Verletzung von Sorgfaltspflichten, durch die dem Käuferunternehmen ein Schaden zugefügt wurde, können sich das Management und die beauftragten Experten wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ausgesetzt sehen.
Die relevanten Anknüpfungspunkte aus dem Gesellschaftsrecht bilden § 93 I AktG für die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und § 43 I GmbHG für die Geschäftsführer einer GmbH. Hiernach haben diese bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.
Anspruchsgrundlagen gegen externe Sachverständige ergeben sich aus dem Auftragsverhältnis und den Regelungen über die Berufshaftung. Regressansprüche, verbunden mit entsprechend hohen Haftungssummen, sind in den USA wohlbekannt; auch in der deutschen Rechtsprechung lässt sich eine Tendenz zur Verschärfung der Haftung erkennen, die aus einer beim Unternehmenskauf erhöhten Sorgfaltspflicht der Berater und Prüfer resultiert.
Mit Hilfe der bei einer Due Diligence durchgeführten Arbeiten einschließlich ihrer Dokumentation können die Beteiligten den Entlastungsbeweis antreten, dass sie alle für die Transaktion relevanten Aspekte beurteilt haben.

IV. Durchführung


1. Einordnung in den Akquisitionsprozess


Den Schutzinteressen des Verkäufers vor der Offenlegung interner Informationen und den Einsichtsinteressen des Käufers Rechnung tragend, wird die Due Diligence in der Regel nach dem Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung oder eines letter of intent und vor der Vertragsunterzeichnung stattfinden.
Die Due Diligence kann jedoch auch mehrstufig durchgeführt werden. Diese Sichtweise (Binder, /Lanz, 1993, S. 19) führt zur Unterscheidung in pre due diligence (Analyse des Unternehmens aufgrund extern verfügbarer Informationen), pre acquisition due diligence (nach dem letter of intent, vor der Vertragsunterzeichnung), post completion due diligence (nach der Vertragsunterzeichnung, vor dem Eigentumsübergang) und post acquisition due diligence (nach dem Eigentumsübergang, vor der Integration).

2. Projektmanagement und Programmplanung


An einer Due Diligence ist während eines kurzen Zeitraums eine Vielzahl von Aufgabenträgern beteiligt. Zur Koordination von Aufgabeninhalten und Aufgabenträgern bedarf es daher eines entsprechend konzipierten Projektmanagements.
In aufbauorganisatorischer Hinsicht gehört hierzu die Zusammenstellung des Due Diligence-Teams und seine Ausstattung mit Aufgaben und Kompetenzen.
Die Ablauforganisation umfasst die Programm- und Ablaufplanung. Hierbei erfolgt zunächst die Aufteilung der Zielgesellschaft in einzelne Funktionen, Abteilungen oder Prozesse, um den Ablauf transparenter zu gestalten und den Beteiligten Aufgabenbereiche zuordnen zu können. Ergebnis dieses ersten Schrittes sind in sich konsistente Bereiche. Die Tatsache, dass i.A. zwischen den Bereichen Interdependenzen bestehen, erfordert eine permanente Koordination unter den Aufgabenträgern.
Nach der Systematisierung in Bereiche sind Prioritäten festzulegen sowie die Reihenfolge der Durchführung zu bestimmen (Berens, /Hoffjan, /Strauch, 2005, S. 130 f.).
Die Prioritätenfestlegung betrifft zum einen die Schwerpunkte unter den Bereichen, sowie zum anderen die Schwerpunkte innerhalb dieser, um die Ressourcen Zeit und finanzieller Aufwand möglichst zieladäquat einzusetzen. Orientieren sollte sich die Schwerpunktsetzung hierbei an der Bedeutung der einzelnen Bereiche für die Akquisitionsziele und an den in den Bereichen vermuteten Risiken.
Sofern keine parallele Bearbeitung der Bereiche erfolgt, ergibt sich die Reihenfolge entweder aus bestehenden Abhängigkeiten oder aus der Intention, möglichst frühzeitig transaktionsverhindernde Sachverhalte (deal breakers) aufzudecken und den Prozess daraufhin abzubrechen.

3. Dokumentation und Berichterstattung


Der laufenden Dokumentation und abschließenden Berichterstattung kommt eine zweifache Bedeutung zu. Zum einen ist es in wirtschaftlicher Hinsicht notwendig, die Kommunikation unter den Aufgabenträgern während des Prozesses und den Informationsfluss zu den Entscheidungsträgern sicherzustellen. Zum anderen ist in juristischer Hinsicht bedeutsam, dass eine Beweisführung im Falle späterer Auseinandersetzungen nur nach vorheriger schriftlicher Aufzeichnung möglich sein wird.
Zur Dokumentation werden Arbeitspapiere angefertigt. Hierzu gehören alle schriftlichen Unterlagen, welche die Planung, Durchführung und Ergebnisse aufzeichnen. Im einzelnen sind dies Checklisten, Fragebögen, Gesprächsnotizen sowie Kopien von Unterlagen der Zielgesellschaft.
Die Berichterstattung umfasst zum einen Due Diligence Memoranden als Kurzberichte, welche die Ergebnisse einzelner Bereiche oder Aufgabenträger zusammenfassen. Zum anderen wird i.d.R. ein Gesamtbericht erstellt (Due Diligence Kompendium oder Report), der sämtliche Basisdaten und Ermittlungen zusammenfasst und den Gesamtverlauf der Arbeiten für den Auftraggeber darstellt.

V. Bereiche der Due Diligence


Neben den nachstehend näher erläuterten Bereichen können in einer Due Diligence – je nach Schwerpunktsetzung – weitere Aspekte einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden. Hierzu gehören Human Resources Due Diligence, Organizational & IT Due Diligence, Environmental Due Diligence etc.

1. Financial & Tax Due Diligence


Gegenstand der Financial & Tax Due Diligence ist die Bestandsaufnahme des Rechnungswesens, die Abbildung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie die Aufdeckung von Steuerrisiken und die steuerliche Gestaltung des Eigentumsübergangs (Brebeck, /Bredy, 2005, S. 374; Kolb, /Görtz, 1997). Als Informationsquellen dienen Jahres- und Konzernabschlüsse, Prüfungsberichte und Management Letter der WP, Planungsrechnungen des Managements sowie Betriebsprüfungsberichte.
Bei der Financial Due Diligence werden die Abschlüsse zunächst auf ihre Eignung zur Ableitung der nachhaltigen Gewinne und Cashflows untersucht. Hierzu müssen einmalige Erträge und Aufwendungen eliminiert und geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Beziehungen zwischen Zielgesellschaft und bisherigen Gesellschaftern im Hinblick auf die Angemessenheit der Vergütung für Tätigkeiten und die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu prüfen. Auf der Basis bereinigter Jahresabschlüsse kann anschließend die Plausibilität von Planungsrechnungen beurteilt werden.
Die Tax Due Diligence (Kneip, /Jänisch, 2005) prüft die steuerliche Situation des Unternehmens bis zum Eigentumsübergang zur Feststellung von Steuerrisiken. Im Rahmen der Steuerplanung wird dann die optimale Art des Eigentumsübergangs (asset deal, share deal) festgelegt (Welbers, 2005, S. 437).

2. Legal Due Diligence


Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden die gesellschaftsrechtliche Struktur des Unternehmens sowie die privatrechtlichen Verträge und Beziehungen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen festgestellt und im Hinblick auf den Eigentumsübergang beurteilt (Fritzsche, /Griese, 2005, S. 459).
Ziel ist es, Erkenntnisse über die derzeitige Konstitution der Zielgesellschaft zu gewinnen und Entwicklungen zu erkennen, die sich aus den zivilrechtlichen Verträgen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Auflagen und Genehmigungen ergeben.
Schließlich obliegt dem juristischen Teil die Ausarbeitung des Vertragswerkes. Aus diesem Grund nimmt die rechtliche Prüfung oftmals eine zentrale Stellung im Rahmen der Due Diligence ein, da die Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen und die Verhandlungsergebnisse in Form von festgelegten Sollzuständen, Garantieklauseln oder Haftungsbegrenzungen, Rücktrittsrechten, Kaufpreismodalitäten etc. im Vertragswerk Berücksichtigung finden müssen.

3. Market Due Diligence


Gegenstand der marktbezogenen Analysen sind die Umfeldbedingungen, das Leistungsprogramm, die Organisation des Marketing und die Marketingprogramme. Um das Absatzrisiko und die Innovationskraft in der Zukunft einzuschätzen und damit die Plausibilität der Umsatz- und Gewinnprognosen zu prüfen, ist es erforderlich, die Struktur und den Wettbewerb in der betreffenden Branche zu erklären (Sebastian, /Niederdrenk, /Tesch, 1998).
Sind die Faktoren des Branchenwettbewerbs identifiziert, muss die Position des Unternehmens innerhalb der Branche ermittelt werden. Ausgangspunkt hierfür ist das aktuelle Leistungsprogramm. Art, Qualität und Preise der Produkte, ihre Marktanteile und ihre Stellung im Produktlebenszyklus sind näher zu analysieren.

4. Production Due Diligence


Die Analyse des Produktionsbereichs bezieht sich auf die technische Ausstattung und den Zustand der Betriebsstätten, die Einsatzstoffe und die Fertigungsprozesse.
Das Ziel ist die Beantwortung der Fragen, inwieweit Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Vorräte ihren bilanziellen Werten entsprechen, ob die Produktionsprozesse effizient und störungsfrei ablaufen und ob sich Synergieeffekte in der Produktion erzielen lassen.
Zu Beginn der Analyse des Produktionsbereiches sollte eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Hierbei kann ein erster Eindruck von der Produktivität und der sie bestimmenden Faktoren wie Material- und Produktionsfluss, Organisation der Fertigungssteuerung, Qualitätskontrolle etc. gewonnen werden.
In Verbindung mit den Daten aus dem Rechnungswesen sind darüber hinaus das Alter, die Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten, die Restnutzungsdauern, Investitionen, Reparaturerfordernisse sowie die Kapazitätsauslastung der Maschinen und Anlagen zu bestimmen.
Wird beabsichtigt, in der Zukunft ganz oder teilweise andere Produkte herzustellen und/oder die Produktionsprozesse mit denen des Käuferunternehmens zu verbinden, ist die Flexibilität der Maschinen und Anlagen zu beachten.

VI. Aufgabenträger


Aufgrund der Bedeutung der Due Diligence für die gesamte Transaktion und des Spektrums spezieller Fragestellungen wird eine Due Diligence von einer Vielzahl von Generalisten einerseits und Spezialisten andererseits durchgeführt.
Zum Due Diligence-Team gehören aus dem Käuferunternehmen Führungskräfte des betroffenen Geschäftsbereichs sowie Mitarbeiter unterer Ebenen zur Beurteilung der operativen Zusammenarbeit und der Identifikation möglicher Synergien.
Externe Sachverständige sind für gesamte Teilreviews verantwortlich, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, oder werden für spezifische Gutachten beauftragt, z.B. Umweltgutachter, Versicherungsmathematiker oder EDV-Spezialisten. Bei der Hinzuziehung externer Berater kommt der Spezifikation der durchzuführenden Arbeiten bei der Auftragserteilung besondere Bedeutung zu, zum einen im Hinblick auf die Auswertung der Arbeitsergebnisse, zum anderen zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Haftungsfragen bei Schlechtleistung.
Literatur:
Berens, W./Hoffjan, A./Strauch, J. : Planung und Durchführung der Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 119 – 171
Berens, W./Schmitting, W./Strauch, J. : Funktionen, Terminierung und rechtliche Einordnung der Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 75 – 118
Berens, W./Strauch, J. : Herkunft und Inhalt des Begriffes Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 3 – 23
Binder, P. M./Lanz, R. : \'Due-diligence\': Systematisches und professionelles Instrument für erfolgreichere Firmen-Akquisitionen, in: Index, H 4 – 5/1993, S. 15 – 20
Brebeck, F./Bredy, J. : Financial Due Diligence I: Vermögen, Ertrag und Cashflow, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 371 – 394
Fritzsche, M./Griese, M. : Legal Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 457 – 487
Gottschall, D. : Bilanz der neuen Werte, in: manager magazin, H 7/1996, S. 130 – 135
Holzapfel, H.-J./Pöllath, R. : Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 12. A., Köln 2005
Kneip, C./Jänisch, C : Tax Due Diligence: Steuerrisiken und Steuergestaltungen beim Unternehmenskauf, München 2005
Kolb, U./Görtz, B. : Der Financial Due Diligence-Report, in: M&A Review 1997, S. 311 – 316
Krüger, D./Kalbfleisch, E. : Due Diligence bei Kauf und Verkauf von Unternehmen, in: DStR 1999, S. 174 – 180
Lawrence, G. M. : Due Diligence in Business Transactions, New York 1995
Loges, R. : Der Einfluß der „ Due Diligence “ auf die Rechtsstellung des Käufers eines Unternehmens, in: DB 1997, S. 965 – 969
Merkt, H. : Due Diligence und Gewährleistung beim Unternehmenskauf, in: BB 1995, S. 1041 – 1048
Sebastian, K.-H./Niederdrenk, R./Tesch, A. : Market Due Diligence: Bewertung von Unternehmen aus Sicht des Marktes, in: M&A Review 1998, S. 207 – 211
Welbers, H. : Tax Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, hrsg. v. Berens, W./Brauner, H. U./Strauch, J., 4. A., Stuttgart 2005, S. 435 – 456

 

 


 

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