A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Finanzdienstleister


Inhaltsübersicht
I. Ökonomische Konzeption von Finanzdienstleistern
II. Formen und Charakteristika von Finanzdienstleistungen
III.  Ausgewählte Realtypen von Finanzdienstleistern

I. Ökonomische Konzeption von Finanzdienstleistern


1. Einführung


Der Begriff „ Finanzdienstleister “ wird nicht einheitlich abgegrenzt. Es lassen sich im Wesentlichen eine juristische und eine ökonomische Sichtweise finden. Die ökonomische Sichtweise leitet den Begriff des Finanzdienstleisters über die Konstrukte des Finanzkontraktes und der Finanzintermediation ab. Sie führt zu einer Begriffsbildung, bei der der Terminus „ Finanzdienstleister “ der Oberbegriff zu „ Banken “ (Banken), „ Versicherungsunternehmen “ usw. ist. Diese Perspektive wird im Folgenden im Vordergrund stehen, gleichwohl sind vorab Hinweise auf die juristische Begriffsannäherung notwendig.
Die juristische Perspektive ergibt sich aus den terminologischen Festlegungen im Gesetz über das Kreditwesen (KWG). § 1 KWG unterscheidet zwischen „ Kreditinstituten “ und „ Finanzdienstleistungsinstituten “ . Die Definition erfolgt jeweils durch die Enumeration von Geschäften, konkret von „ Bankgeschäften “ und „ Finanzdienstleistungen “ . Finanzdienstleistungsinstitute sind mithin nach dem KWG gegenüber Kreditinstituten abzugrenzen, der Oberbegriff für beide ist gemäß KWG der Terminus des „ Instituts “ . Allerdings dürfen Banken auch die KWG-Finanzdienstleistungen anbieten, womit die Abgrenzung unscharf wird. Noch unschärfer wird die Trennung dadurch, dass es mit den „ Finanzunternehmen “ eine weitere Kategorie in § 1 KWG gibt, die viele Leistungen beinhaltet, die in der Realität häufig auch von Banken angeboten werden. Eine begriffliche Abgrenzung zu Versicherungsunternehmen findet sich im KWG nicht. Aus den genannten Gründen ist eine Orientierung an der Legaldefinition des Finanzdienstleisters für die ökonomische Analyse ungeeignet.

2. Finanzkontrakte als Objekt der Finanzdienstleistungen


In ökonomischer Sichtweise sind Finanzdienstleister Unternehmen, die Finanzkontrakte vermitteln oder abschließen (Büschgen, Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 24 f.). Eine kohärente Konzeptualisierung des Begriffes „ Finanzdienstleister “ beginnt also beim Begriff des „ Finanzkontrakts “ . Ein Finanzkontrakt kann allgemein als ein Vertrag definiert werden, der gegenseitig unbedingte oder bedingte Ansprüche auf sofortige und/oder spätere Zahlungen konstituiert (s. Abb. 1) (Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 2).
Bei vielen Finanzkontrakten fallen Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinander. Da hierbei eine Vertragspartei in Vorleistung tritt, kommt es zu einer dauerhaften oder befristeten Kapitalüberlassung. Solche „ Finanzierungskontrakte “ stellen einen Subtypus der Finanzkontrakte dar und lassen sich weiter in Beteiligungs-, Fremd- und Hybridfinanzierung differenzieren. Nicht bei jedem Finanzkontrakt erfolgt die erste Zahlung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Fallen das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander, spricht man von „ Termingeschäften “ (auch: Derivate, derivate Finanzkontrakte). Bei Termingeschäften kann die Erfüllung verpflichtend, d.h. „ unbedingt “ sein, oder vom Eintritt eines vorab definierten Ereignisses abhängig, d.h. bedingt, sein. Das Ereignis kann hierbei die Ausübung eines entsprechenden Wahlrechts einer Vertragspartei ( „ Option “ ) oder ein vertraglich vereinbartes externes Ereignis sein (wie etwa bei Versicherungskontrakten). Die Zahlung der Options- bzw. Versicherungsprämie beim Vertragsabschluss berührt nicht den derivativen Charakter dieser Geschäfte (Börner, Christoph J. 2005, S. 87 f.).
Finanzdienstleister
Abb. 1: Systematisierung der Finanzkontrakte

3. Finanzintermediation als Funktion von Finanzdienstleistern


Damit Finanzkontrakte zustande kommen, müssen sich die potenziellen Vertragspartner finden und gegenseitig einschätzen können; sie müssen den Vertrag aushandeln, formell abschließen und technisch erfüllen. Bei vollkommenen Märkten binden diese Aktivitäten keine Ressourcen, insbesondere fallen keine Informationskosten an. In einer solchen Welt wären Banken, Versicherungsunternehmen usw. nicht zu erklären. In der Modellwelt unvollkommener Märkte führt der erforderliche Ressourceneinsatz zu Wohlfahrtsverlusten – „ Transaktionskosten “ – und verhindert evtl. sogar, dass an sich Nutzen stiftende Finanzkontrakte geschlossen werden. Die Theorie der Finanzintermediation erklärt in diesem Kontext die Existenz von Banken, Versicherungsunternehmen usw. dadurch, dass diese als Institutionen – „ Finanzintermediäre “ – modelliert werden, die Transaktionskosten reduzieren. Solche Finanzintermediäre verarbeiten die mit Finanzkontrakten einhergehenden endogenen Risiken aus Informationsasymmetrien ebenso effizient wie die aus der Marktunsicherheit resultierenden exogenen finanzwirtschaftlichen Risiken (Börner, Christoph J. 2003, S. 353 ff.).
Finanzintermediäre können Informationen und Risiken auf zwei unterschiedliche Weisen verarbeiten. Bei der Kontraktvermittlung ( „ Brokerage “ ) stellt der Finanzintermediär den Informationsfluss sicher und übernimmt die Abwicklung; er wird aber nicht Vertragspartner in dem zugrunde liegenden Finanzkontrakt. Dies ist etwa im Wertpapiergeschäft der Banken der Fall, wo Kapitalgeber und Kapitalnehmer den Finanzkontrakt „ Anleihe “ abschließen, der aber über eine Bank vermittelt wird. Im Gegensatz dazu treten bei der Kontrakttransformation ( „ Qualitative Asset Transformation “ ) die Finanzintermediäre selbst als Vertragspartner in Finanzkontrakten auf, d.h., sie werden selbst Kapitalnehmer oder -geber (Greenbaum, Stuart I./Thakor, Anjan V. 1995, S. 50 – 55). Dies ist etwa bei Spareinlagen, Bankkrediten und Versicherungsverträgen der Fall. Dadurch können sie zusätzlich zur Informationsverarbeitung effizient Liquiditäts- und Risikotransformation betreiben, die im Falle der Kontraktvermittlung vom Finanzmarkt – etwa an der Börse – geleistet werden muss. Die Kontraktvermittlung und -transformation sind dabei als abstrakte Segmente der Funktionen von Finanzintermediären zu begreifen, die in sich sehr facettenreich sind, wobei allerdings nicht jede Facette von jedem Finanzintermediär übernommen wird.

4. Finanzdienstleister als Anbieter von Intermediationsleistungen


Die Theorie der Finanzintermediation fragt nach der Allokationseffizienz unterschiedlicher institutioneller Arrangements. Sie erklärt damit zwar die Existenz einzelner Idealtypen von Finanzintermediären und Finanzkontrakten, sagt aber kaum etwas darüber aus, wie einzelne reale Unternehmen agieren sollen. Insofern ist zur Abbildung der Managementaufgabe eine Erweiterung der Perspektive notwendig, die – je nach Untersuchungsziel – in verschiedener Hinsicht erfolgen kann, aber regelmäßig Erweiterungen nach außen und Erweiterungen nach innen beinhalten wird. Die notwendige Komplettierung nach außen wird häufig über die Berücksichtigung der Wettbewerbsbeziehungen zwischen den Finanzintermediären abgebildet, während sich eine nach innen erweiterte Betrachtung auf den notwendigen Ressourceneinsatz beziehen wird. Um auf dieser Ebene zu Aussagen zu gelangen, wird außerdem das Zielsystem des Unternehmens konkretisiert werden müssen. Dies sieht im Wesentlichen vor, Gewinn- oder Auftragsziele zu erreichen. Insofern lassen sich Finanzdienstleister abschließend definieren als an einzelwirtschaftlichen Zielen orientierte Unternehmen, die im Zuge von Intermediationsleistungen Finanzkontrakte abschließen und vermitteln (s. Abb. 2). Die Finanzdienstleistung ist also nicht der Finanzkontrakt an sich, sondern das Vermitteln und Abschließen solcher Kontrakte (Börner, Christoph J. 2005, S. 86 f.; Bernet, Beat 2003, S. 20 ff.).
Finanzdienstleister
Abb. 2: Konzeption der Finanzdienstleister

II. Formen und Charakteristika von Finanzdienstleistungen


Gemäß der Unterscheidung zwischen Kontraktvermittlung und Kontraktabschluss durch den Anbieter lassen sich Finanzdienstleistungen in einem ersten Schritt grob systematisieren. Im nächsten Schritt kann nach der Art des abgeschlossenen bzw. vermittelten Kontraktes unterschieden werden (s. Abb. 3) (Büschgen, Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 122 – 186; Bitz, Michael 2002).
Finanzdienstleister
Abb. 3: Finanzdienstleistungen im Überblick
Gemeinsam ist den Finanzdienstleistungen, dass sie Finanzkontrakte zum Gegenstand haben. Allerdings ist der einzelne Finanzkontrakt nicht selbst eine Dienstleistung, wenn man als konstitutives Charakteristikum einer Dienstleistung die Notwendigkeit zur Einbringung eines externen Faktors annimmt. Ein solcher externer Faktor ist etwa bei Krediten und Versicherungsverträgen kaum erkennbar. In der oben vorgestellten Konzeption der Finanzdienstleistungen liegt der Dienstleistungscharakter jedoch im Vermitteln und Abschließen. Dieses konstituiert einen Dienstleistungsmarkt, der bei handelbaren Finanzkontrakten neben dem (Kapital-) Markt existiert, auf dem die Finanzkontrakte gehandelt werden. So erbringt die Bank etwa Leistungen im Wertpapierkommissionsgeschäft als eigenständigem Markt, der neben der Börse – als dem Markt für Aktien und Anleihen – besteht. Bei nicht handelbaren Finanzkontrakten fallen der Finanzmarkt und der Finanzdienstleistungsmarkt indessen zusammen. Hier konstituiert der Finanzintermediär überhaupt erst Möglichkeiten für das Zustandekommen der Verträge.
In dieser Sichtweise lassen sich auf Finanzdienstleister die vielfältigen Überlegungen und Konzepte zum Management von Dienstleistungsunternehmen übertragen. So sind die Finanzdienstleistungen etwa immateriell und hochgradig abstrakt, was besondere Nuancierungen im absatzpolitischen Instrumentarium ebenso erfordert wie ein speziell ausgestaltetes Qualitätsmanagement. Das Zusammenfallen von Leistungserstellung und Leistungsabsatz hat Auswirkungen auf die Planung der Kapazitäten in Produktion und Vertrieb. Greift man zudem die Intermediärfunktion der Finanzdienstleister auf, lässt sich das Informations- und Risikomanagement als besonders wichtige Aufgabenstellung im Management von Finanzdienstleistungsunternehmen erkennen, an die eine Vielzahl von regulatorischen Normen anknüpft, die mehr oder minder alle dem Anlegerschutz dienen.

III. Ausgewählte Realtypen von Finanzdienstleistern


In der Wirtschaftspraxis finden sich verschiedenste Unternehmen, die im oben genannten Sinne Finanzkontrakte anbieten oder vermitteln. Das Zusammenfassen einer Vielzahl von Finanzdienstleistungen – namentlich der Bank- und der Versicherungsleistungen – unter einer unternehmerischen Führung wird dabei oft mit dem Rubrum „ Allfinanz “ etikettiert (Börner, Christoph J. 2000, S. 49 – 73; Dinauer, Josef 2001).

1.  Banken


Banken schließen und vermitteln verschiedene Finanzkontrakte, wobei der Bankbegriff weitgehend durch die oben erwähnte Begriffsfestlegung im KWG definiert ist. Aus ökonomischer Perspektive lässt sich eine Bank als Finanzdienstleiter charakterisieren, der vorrangig Finanzierungskontrakte – d.h. zur Kapitalüberlassung führende Finanzkontrakte – anbietet oder vermittelt. Je nachdem lassen sich deshalb verschiedene Subtypen von Banken bilden. So werden in den angelsächsisch geprägten Bankensystemen Commercial Banks und Investment Banks unterschieden, während in Kontinentaleuropa traditionell der Typus der Universalbank vorherrscht. Commercial Banks sind Kreditinstitute, die selbst in Finanzierungskontrakte eintreten. Investment Banks vermitteln Finanzierungskontrakte. Universalbanken vereinen das Commercial Banking und das Investment Banking in einer Institution (Börner, Christoph J. 2003, S. 359 f.).
Die Charakterisierung von Banken als in Finanzierungskontrakten tätige Finanzdienstleister zeigt allerdings nur den Nukleus des Bankgeschäfts auf; in der Realität werden die Finanzierungsdienstleistungen der Banken arrondiert durch andere Aktivitäten wie beispielsweise den Zahlungsverkehr und das Geschäft mit derivativen Finanzkontrakten.
Dem solchermaßen definierten Bankbegriff können private Großbanken ebenso zugeordnet werden wie Direktbanken, Privatbankiers, Regionalbanken, Sparkassen und Landesbanken sowie Kreditgenossenschaften.

2. Ausgewählte Spezialbanken


Innerhalb des Spektrums der Finanzierungskontrakte vermittelnden und abschließenden Banken existiert eine Reihe von Finanzdienstleistern mit spezialisierten Geschäftsmodellen, die jeweils durch besondere regulatorische Rahmenbedingungen geprägt sind (Büschgen, Hans E./Börner, Christoph J. 2003, S. 81 – 89; Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold 1998, S. 91 – 106).

a)  Kapitalanlagegesellschaften


Kapitalanlagegesellschaften sind Finanzkontrakte vermittelnde Finanzdienstleister. Sie nehmen von Anlegern Gelder an und investieren diese – mit einem vergleichsweise hohen Grad an Autonomie, was den Kauf und Verkauf einzelner Titel anbelangt – in Wertpapiere oder ggf. andere Vermögenswerte. Sie betreiben damit Informations- und Losgrößentransformation, ohne aber selbst in die zugrunde liegenden Finanzkontrakte einzutreten.

b)  Bausparkassen


Bausparkassen sind in ökonomischer Sicht Banken, die Finanzierungskontrakte für den Immobilienerwerb in einer speziellen Bündelung anbieten: Im Anschluss an einen Depositenvertrag wird ein vorab spezifizierter Kreditkontrakt angeboten. Durch eine vertragliche Zinssatzfestlegung über die Gesamtlaufzeit beider Kontrakte kommt für die Kunden eine hohe Zins- und Planungssicherheit zum Tragen. Da Bausparen auf dem Gedanken eines „ Sparerkollektivs “ beruht, das nur funktionieren kann, wenn alle Mitglieder ihre Pflichten erfüllen und keine zweckfremde Verwendung der Mittel durch das Management erfolgt, sind Bausparkassen in besonderer Weise reguliert.

c) Realkreditinstitute


Als Realkreditinstitute – synonym: Hypothekenbanken – werden Banken bezeichnet, die sich auf der Aktivseite auf die Finanzierung von privat und gewerblich genutzten Immobilien sowie die Finanzierung der öffentlichen Hand spezialisiert haben und sich auf der Passivseite über Pfandbriefe refinanzieren. Die Emission von Pfandbriefen unterliegt dabei einem speziellen regulatorischen Rahmen, während die Institution des Realkreditinstitutes seit Inkrafttreten des Allgemeinen Pfandbriefgesetzes Mitte 2005 nicht mehr reguliert ist.

3.  Versicherungsunternehmen


Durch Versicherungsverträge kommt es zu einem Risikotransfer. Ein Versicherungsnehmer reduziert durch Abschluss des Finanzkontraktes „ Versicherung “ seinen Missnutzen aus Unsicherheit dadurch, dass ihm das Versicherungsunternehmen gegen Zahlung einer Prämie eine Ausgleichszahlung für einen vorab definierten Schadenfall verspricht. Das abstrakte Risiko, dass es zu dem Schaden kommt, wird dadurch allerdings nicht verändert, sondern nur seine finanziellen Konsequenzen. Zusätzlich erweitert der Versicherungsschutz den Aktionsraum des Versicherungsnehmers, der jetzt riskante Handlungsalternativen wählen kann (Zweifel, Peter/Eisen, Roland 2003, S. 186 f.). Versicherungsunternehmen lassen sich mithin als solche Finanzdienstleister abgrenzen, die durch den Eintritt in bedingte Finanzkontrakte endogene und exogene Risiken verarbeiten. Für Rückversicherer gilt diese Definition gleichermaßen, wobei hier die Betonung endogener Risiken zurück- und die Risikoverarbeitungskapazität in den Vordergrund tritt.

4.  Leasing-Gesellschaften


Leasing ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Investitions- oder (seltener) von langlebigen Konsumgütern, die wirtschaftlich selbstständig nutzbar und verwertbar sind. Rechtlich sind Leasing-Verträge Mietverträge mit einer atypischen Zuordnung von Rechten und Pflichten. In ökonomischer Hinsicht dominiert beim Leasing die Finanzierungsfunktion; deshalb werden Leasing-Gesellschaften den Finanzdienstleistern zugeordnet (Büschgen, Hans E. 1998, S. 1 – 20).

5. Factoring-Gesellschaften


Factoring ist der laufende Ankauf und die Verwaltung von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen auf der Basis längerfristiger Rahmenvereinbarungen. Neben dem Inkasso und der Übernahme des Delkredererisikos erbringen Factoring-Gesellschaften offensichtlich eine Finanzierungsfunktion. Sie gehören damit zu denjenigen Finanzdienstleistern, die selbst in Finanzierungsverträge eintreten (Schwarz, Werner 2002, S. 26 – 31).

6. Venture-Capital-Gesellschaften


Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen. Sie sind damit Finanzdienstleister im Bereich der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung durch Eigenkapital. Das investierte Kapital stammt von privaten oder institutionellen Anlegern oder von der Konzernmuttergesellschaft (Corporate Venture Capital). Häufig werden die Beteiligungen in einem Fondsmodell verwaltet; dann ist die Venture-Capital-Gesellschaft als reine Managementeinheit ein Finanzkontrakte vermittelnder Finanzdienstleister (Börner, Christoph J. 2005, S. 90 ff.).

7.  Börsen


Der Begriff der Börse wird unterschiedlich abgegrenzt, wobei in der ökonomischen Sichtweise zumeist die Markt- und Preisbildungsfunktion von Börsen betont wird (Fernholz, Frank 2005, S. 14 ff.). Fokussiert man hingegen die institutionelle Struktur der Börsen – also das Börsen-Unternehmen – so ist evident, dass Börsen zugleich auch Finanzdienstleister sind, weil sie mit unternehmerischen Zielsetzungen wichtige Leistungen bei der Vermittlung von Finanzkontrakten erbringen.

8.  Makler


Finanzmakler-Unternehmen stellen eine spezielle Form des Finanzkontrakte vermittelnden Finanzdienstleisters dar (Traub, Wolfgang 1995). Ihr Geschäftsmodell fokussiert den unmittelbaren Vertrieb, ihr Sortiment erstreckt sich typischerweise über das Leistungsspektrum mehrerer originärer Anbieter, wobei der Absatz von Versicherungen, Investmentfonds sowie neuerdings privaten Immobilienfinanzierungen im Vordergrund steht.

9. Rating-Agenturen


Rating-Agenturen sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darin besteht, gegen Entgelt Urteile über das Kreditausfallrisiko von Emittenten oder konkreten Anleihen auszusprechen und diese Urteile – zum Ausdruck gebracht über Rating-Symbole, die z.B. von AAA bis D reichen  – zu veröffentlichen. Rating-Agenturen reduzieren also dadurch, dass sie selbst Informationsanstrengungen übernehmen und ihre Reputation einsetzen, Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Kapitalnehmern. Da sie dies in unternehmerischer Weise tun, sind sie den kontraktvermittelnden Finanzdienstleistern zuzuordnen.
Literatur:
Bernet, Beat : Institutionelle Grundlagen der Finanzintermediation, München et al. 2003
Bitz, Michael : Finanzdienstleistungen, 6. A., München et al. 2002
Börner, Christoph J. : Allfinanz, neue Bankvertriebswege und Resource Based View, in: Mitteilungen und Berichte des Institutes für Bankwirtschaft und Bankrecht – Abteilung Bankwirtschaft, Jg. 31, H. 83/2000, S. 49 – 73
Börner, Christoph J. : „ Finanzdienstleistungen “ im Kontext der Theoriediskussion in der Bankbetriebslehre und der Versicherungsbetriebslehre, in: Jahrbuch der Heinrich-Heine-Universität 2002, hrsg. v. Kaiser, Gert, Düsseldorf 2003, S. 347 – 361
Börner, Christoph J. : Gründungs- und Wachstumsfinanzierung als Finanzdienstleistung, in: Entrepreneurial Finance. Kompendium der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, hrsg. v. Börner, Christoph J./Grichnik, Dietmar, Heidelberg 2005, S. 81 – 101
Büschgen, Hans E. : 1. Teil. Allgemeine Grundlagen, in: Praxishandbuch Leasing, hrsg. v. Büschgen, Hans E., München 1998, S. 1 – 64
Büschgen, Hans E./Börner, Christoph J. : Bankbetriebslehre, 4. A., Stuttgart 2003
Dinauer, Josef : Allfinanz: Grundzüge des Finanzdienstleistungsmarkts, München et al. 2001
Fernholz, Frank : Börse und ihre Alternativen. Eine Transaktionskostensicht, Lohmar et al. 2005
Greenbaum, Stuart J./Thakor, Anjan V. : Contemporary Financial Intermediation, Fort Worth et al. 1995
Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin et al. 2004
Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold : BankAssurance, 4. A., Stuttgart 1998
Schwarz, Werner : Factoring, 4. A., Stuttgart 2002
Traub, Wolfgang : Marktfunktion und Dienstleistung des Versicherungsmaklers auf der Grundlage informationsökonomischer Ergebnisse, Karlsruhe 1995
Zweifel, Peter/Eisen, Roland : Versicherungsökonomie, 2. A., Berlin, Heidelberg et al. 2003

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Finanzcontrolling
 
Finanzhoheit