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Kostenarten, Kostenartenrechnung


Inhaltsübersicht
I. Kostenarten
II. Kostenkategorien
III.  „ Kostenarten “ und Kostengruppen in Sonderrechnungen und Kostenmanagement
IV. Kostenartenrechnung

I. Kostenarten


Der in Wertgrößen (Währungseinheiten) ausgedrückte Einsatz von Produktionsfaktoren für die betriebliche Leistungserstellung wird als Kosten bezeichnet. Unabhängig vom jeweils zugrunde gelegten Kostenbegriff wird die Gesamtsumme der Kosten stets nach einzelnen Kostenarten gegliedert, die nach den zu unterscheidenden Arten von Einsatzgütern gebildet werden.
Eine Kostenartengliederung soll eine ausreichende Aufgliederung der (wertmäßig erfassten) Gütereinsätze erkennbar machen, aber durch Systematisierung auch die Erfassung erleichtern.
Kostenarten sind entsprechend der unterschiedlichen Zwecksetzung und Definition von den Aufwandsarten zu unterscheiden: Aufwand ist als Begriff des externen Rechnungswesens gesetzlichen Regelungen unterworfen, i.d.R. auf Zahlungsvorgängen basierend und auf die gesamte Unternehmenstätigkeit bezogen. Kosten sind im Gegensatz dazu durch den Bezug zur betrieblichen Leistungserstellung und (vor allem beim wertmäßigen Kostenbegriff) durch die von Zahlungsvorgängen stärker gelöste Bewertung der Einsatzgüter gekennzeichnet. Am deutlichsten zeigen sich die Unterschiede bei den kalkulatorischen Kosten (vgl. Franz, K.-P.  1993, Sp. 1043 ff.).
Trotz der theoretischen und systematischen Unterscheidung von Kosten und Aufwand baut in der Praxis die Erfassung der Kostenarten stark auf der buchhalterischen Erfassung des Aufwands auf und ist oft durch den Kontenrahmen bzw. den Kontenplan der Buchhaltung des Betriebes vorstrukturiert. Kennzeichen einer guten, die Besonderheiten der Kostenrechnung berücksichtigenden Kostenartenerfassung ist aber die sorgfältige, dem jeweiligen Rechnungszweck und Kostenkonzept entsprechende Lösung von der bloßen Aufwandserfassung: Kennzeichen dieses Vorganges sind die Berücksichtigung kalkulatorischer Kostenarten, die besondere Kostenbewertung und ggf. unterjährige zeitliche Abgrenzungen, um entstandenen Aufwand für längere Zeiträume in Kosten der Abrechnungsperiode umzurechnen.

II. Kostenkategorien


Grundlegend ist die Einteilung in Primärkosten und Sekundärkosten:
Als Primärkosten bezeichnet man die von außerhalb des Betriebes bezogenen ursprünglichen Kostenarten bei der ersten Erfassung (auch reine oder natürliche Kostenarten, Kosten für originäre Einsatzgüter). Dabei unterscheidet man vor allem Material- oder Stoffkosten, Personalkosten (Löhne, Gehälter, andere Personalkosten), Anlagen- oder Betriebsmittelkosten (Abschreibungen, Instandhaltung und Reparatur usw.) einschließlich der kalkulatorischen Kostenarten.
Sekundärkosten sind Kosten aus dem Bereich der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zwischen Kostenstellen. Sie werden aus den entstandenen Kosten der leistenden Kostenstelle gebildet und sind die Basis für deren Abrechnung mit den Leistungen empfangenden Kostenstellen (Kosten für derivative Einsatzgüter). Dementsprechend werden die Sekundärkostenbeträge für die empfangenden Kostenstellen i.d.R. aus dem Kostensatz der leistenden Kostenstelle berechnet. Sie bestehen aus einer nur als Wertgröße definierten Summe, hinter der anteilig die Primär- und Sekundärkosten der leistenden Kostenstelle stehen.
Bei der Bildung von Kostenkategorien (vgl. Schweitzer, M.  1993, Sp. 1208 ff.) sind außer der Einteilung in Primär- und Sekundärkosten die Unterscheidungen von Einzelkosten und Gemeinkosten sowie von Fixkosten und variablen Kosten wesentlich.
Einzelkosten sind alle Kosten, die direkt einem verursachenden betrieblichen Geschehen zugerechnet werden (können). Den Gegensatz bilden die Gemeinkosten; sie können nicht direkt zugerechnet werden.
Nach traditioneller Begriffsfassung versteht man unter Einzelkosten nur die Kosten, die einem Kostenträger bzw. einer Kostenträgereinheit (vor allem: Produkt) direkt zugerechnet werden können, so z.B. Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne sowie Sondereinzelkosten der Fertigung und des Vertriebs. Auch direkt zurechenbare Energiekosten (notwendiger Energiebedarf), Kosten von Verpackungen der Produkteinheiten usw. gehören begrifflich dazu, auch wenn sie bei geringer Höhe zur Vereinfachung der Erfassung mit den Gemeinkosten erfasst und abgerechnet werden (unechte Gemeinkosten). Dies ist auch heute noch die Hauptbedeutung von „ Einzelkosten “ .
Paul Riebel hat allerdings mit seinem Begriff der „ Relativen Einzelkosten “ den Begriff auf jede direkte, logisch einwandfreie Zurechnungsmöglichkeit erweitert (vgl. Riebel, P.  1994): Demnach werden die traditionellen Einzelkosten als Kostenträger-Einzelkosten bezeichnet; daneben gibt es z.B. Kostenstellen-Einzelkosten, Bereichs- oder Werks-Einzelkosten usw. Kostenstellen-Einzelkosten sind nach traditioneller Terminologie Gemeinkosten, die aber unmittelbar ( „ einzeln “ , ohne Schlüsselung) einer Kostenstelle zugeordnet werden können, da sie eindeutig nur dort verursacht sind. Das können Hilfslöhne und Gehälter von Mitarbeitern dieser Kostenstelle, Werkzeug- und Anlagenkosten der Kostenstelle sein usw.; entsprechend werden die übrigen Einzelkosten gebildet.
Mit der Ausweitung des Begriffs Einzelkosten sollte die Bedeutung der Gemeinkosten eigentlich abgenommen haben; stattdessen wird eine steigende Bedeutung der Gemeinkosten festgestellt, da die zunehmende Vernetzung und Verflechtung des betrieblichen Geschehens zu einem Anstieg der Kostensummen führt, die nicht eindeutig zuzurechnen sind.
Sondereinzelkosten sind direkt zurechenbare Kosten für spezielle Ausführungen oder Qualitäten (SEK der Fertigung) bzw. für spezielle Vertriebsausstattungen oder -wege (SEK des Vertriebs). Sie werden bei der Kalkulation dieser Sonderleistungen berücksichtigt und gestatten die Ableitung der Kosten für spezielle Ausführungen oder Kundenaufträge aus der Basiskalkulation. Sondereinzelkosten gehen nicht in die Basis für Zuschlagsberechnungen ein und werden nicht mit Zuschlägen belastet.
Als Fixkosten (vgl. Küpper, H.-U.  1993, Sp. 647 ff.) bezeichnet man Kosten, die von der jeweiligen Beschäftigung (Ausbringung, Produktionsmenge usw.) unabhängig, also „ fest “ sind (ausführlich: „ beschäftigungsfixe Kosten “ ). Sie sind keineswegs unveränderlich, sondern werden als abhängig von der gewählten (realisierten) Kapazität und Betriebsbereitschaft des Unternehmens bzw. der Kostenstelle usw. angesehen, sind also längerfristig variierbar. Genauer betrachtet bestimmen die vorhandenen Maschinen und Anlagen, der Personalbestand und die fertigungstechnische sowie organisatorische Gestaltung der Betriebsprozesse einerseits Kapazität und Betriebsbereitschaft, andererseits die Fixkosten (vgl. Kilger, W./Pampel, J./Vikas, K.  2002, S. 105 ff.; Vormbaum, H./Rautenberg, H.G.  1985, S. 67 ff.). Demnach sind Fixkosten durch eine Änderung der betrieblichen Ausstattung beeinflussbar; ggf. entstehen sprungfixe Kosten bei bestimmten Variationen von Kapazität und Betriebsbereitschaft.
Im Gegensatz dazu ändern sich variable Kosten mit jeder Veränderung der Beschäftigung, also der Produktionsmenge, der Fertigungszeit usw. sofort, sozusagen „ automatisch “ . Variable Kosten können sich gleichstark, stärker oder schwächer verändern, als die Beschäftigung; entsprechend bezeichnet man sie als proportionale, überproportionale oder unterproportionale Kosten. Außerdem gibt es Einzelfälle von regressiven Kosten, d.h. abnehmenden Kosten bei zunehmender Beschäftigung.
Da für Zwecke der Kostenrechnung i.d.R. von einer linearen Gesamtkostenfunktion ausgegangen wird, werden variable Kosten oft auch als proportionale Kosten bezeichnet. In diesem Fall entsprechen die proportionalen Stückkosten den Grenzkosten (zusätzlichen Kosten einer zusätzlich produzierten Einheit). Ob die Annahme eines linearen Kostenzusammenhanges realistisch ist, hängt von der Existenz und der Verwendung einer geeigneten Bezugsgröße als Maß der Leistung und Kostenverursachung ab.

III.  „ Kostenarten “ und Kostengruppen in Sonderrechnungen und Kostenmanagement


Begriffe wie Fertigungs-, Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Kosten der Forschung und Entwicklung und andere bezeichnen Zusammenfassungen sowie Ergebnisse der Kostenrechnung und gehören daher nicht in den Bereich der Kostenarten. Auch „ Materialkosten “ wird entsprechend zur Bezeichnung einer Zwischensumme in der Kalkulation verwendet und umfasst dann auch Materialgemeinkosten inkl. von Kostenbestandteilen, die nicht aus dem Bereich der Stoffkosten stammen. Daneben wird „ Materialkosten “ aber auch in der Kostenartenrechnung zur Bezeichnung einer Kostengruppe verwendet; hier würde man besser nur von „ Stoffkosten “ sprechen; das entspricht aber nicht der verbreiteten Terminologie der Kostenarten. Nicht aus der Kostenartenrechnung stammen auch Kostenbezeichnungen wie Ist- oder Plankosten und Kosten der Sonderrechnungen über Querschnittsfunktionen wie Logistikkosten, Qualitätskosten, Ökologiekosten usw. (vgl. dazu Fischer, T.M.  2000).
Verschiedene Verfahren des Kostenmanagements (Prozesskostenmanagement, Target Costing, Lebenszykluskosten- und -erlösmanagement, Kosten- und Erlösmanagement, vgl. Franz, K.-P./Kajüter, P.  2002) knüpfen zwar in ihrer Terminologie an Begriffe der Kostenartenrechnung an, bauen aber entsprechend ihrer speziellen, meist längerfristigen Orientierung ihrer Kostenbetrachtung nicht auf der traditionellen Kostenartenrechnung auf, die für kurzfristige, periodisch durchzuführende Rechnungen konzipiert ist.

IV. Kostenartenrechnung


Bei der üblichen Dreiteilung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung wird die Kostenartenrechnung als Ausgangspunkt der Kostenrechnung angesehen. Nach traditioneller Betrachtung hat sie die Aufgabe, zu dokumentieren: „ Welche Kosten sind angefallen? “
Allerdings könnte diese traditionelle Sichtweise zu einseitig interpretiert werden, denn die Kostenartenrechnung ist nur systematisch, nicht aber zeitlich den anderen Bereichen der Kostenrechnung vorgeordnet. Außerdem wird die Kostenartenrechnung oft allein mit der Erfassung der Istkosten identifiziert, obwohl sie auch eine Basis der Kostenplanung darstellt: Eine Kostenartensystematik, also ein Kostenartenplan, ist die Grundlage sowohl der Erfassung der Istkosten als auch jeder Kostenplanung. Die Erfassung bzw. Planung der Kostenhöhe erfolgt dann meist gleichzeitig mit der Kontierung auf Kostenträger bzw. Kostenstelle: Einzelkosten werden erfasst und auf Kostenträger kontiert, Kostenstellen-Einzelkosten werden sofort den Kostenstellen zugeordnet. Entsprechendes gilt bei der Kostenplanung. Nur bei den Gemeinkosten, also Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger oder einer Kostenstelle zugeordnet werden können, erfolgt zuerst die Erfassung des Gemeinkostenbetrages, danach die anteilige Zuordnung (Schlüsselung) auf Kostenstellen. Bei der Planung der Gemeinkosten wird aber wieder die enge Verbindung von Kostenarten- und Kostenstellenrechnung deutlich, denn die Gemeinkostenplanung erfolgt je Kostenstelle; die Gesamtsumme einer Gemeinkostenart kann erst nach der Gemeinkostenplanung für alle betroffenen Kostenstellen gebildet werden.
Neben der Funktion, Ausgangsdaten der Kostenrechnung bereitzustellen, kann die Kostenartenrechnung auch eigenständige Auswertungen ermöglichen: sie schafft z.B. Einblicke in die Kostenstruktur des Betriebes und stellt Daten für Betriebsvergleiche bereit. Besonders bei Kleinbetrieben, die keine ausgebaute Kostenrechnung haben, sichert dies einige Einblicke in die Kostensituation (vgl. Hummel, S./Männel, W.  2000, S. 128).

1. Kostenartenverzeichnisse oder Kostenartenpläne


Kostenartenverzeichnisse oder Kostenartenpläne orientieren sich oft am entsprechenden Bereich der Kontenrahmen für die Buchhaltung. So erfolgt eine Orientierung am Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie von 1948/49 (Kontenklasse 4) oder am IKR von 1986 oder an einem Kontenrahmen der DATEV, der vor allem von steuerberatenden Berufen für Betriebe mittelständischer Mandanten angewendet wird.
Die Tiefe der Kostenartengliederung und die Detaillierung der Kostenerfassung können je nach dem Zweck der Kostenrechnung und dem Kostenrechnungssystem verschieden sein: Während für die Istkostenerfassung ein kleineres, gut überschaubares System von Kostenarten die Kontierung erleichtert, kann für die Kostenplanung ein detaillierteres System von Kostenarten verwendet werden. Durch geeignete Gruppierung kann die Abstimmbarkeit verschieden detaillierter Kostenartenpläne miteinander gesichert werden. In der Kostenplanung werden außerdem oft Mengenkomponente und Einzelpreis je Kostengut angegeben, was bei buchhalterischer Erfassung der Istkosten meist nicht erfolgt. Bei einer großen Zahl von Kostenarten kann die Akzeptanz verbessert werden, wenn klargestellt wird, dass ein kontierender Mitarbeiter i. d .R. nur aus einer begrenzten Zahl dieser Kostenarten zu kontieren hat und andere Kostenarten nur für andere Kostenstellen oder Betriebsbereiche typisch sind.
Nur die Primärkosten werden in der Kostenartenrechnung erfasst; sie bilden die Ausgangsdaten der Kostenrechnung. Diese Erfassung muss vollständig erfolgen. Die Bildung der Kostenarten soll so vorgenommen werden, dass eine eindeutige und überschneidungsfreie Zuordnung (Kontierung) der Kostenart sicher und wirtschaftlich möglich ist. In jedem Fall ist die Einheitlichkeit der Kontierung durch klare Regeln für die Abgrenzung der Kostenarten zu gewährleisten.
Wichtige, jeweils weiter zu unterteilende Primärkostengruppen sind:

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Stoff- oder Materialkosten: Fertigungsmaterial und fremdbezogene Teile, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Büromaterialien usw.

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Personalkosten: Fertigungslöhne und Hilfslöhne sowie lohnbezogene Personalnebenkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Feiertagslöhne, Sonderzuwendungen, freiwillige Sozialleistungen), Gehälter sowie gehaltsbezogene Personalnebenkosten und andere Personalkosten, z.B. Sonderentgelte.

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Anlagen- bzw. Betriebsmittelkosten: Abschreibungen, Anlagen- oder Raummieten, Kosten der Instandhaltung und Reparatur (durch Fremdleistungen).

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Energiekosten: Strom, Gas, usw., aber oft auch Treibstoffe, die dann nicht zu den Stoffkosten gezählt werden.

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Kosten für fremde Dienstleistungen, Versicherungen und fremde Rechte: eine vertiefte Gliederung der Kosten für Dienstleistungen und fremde Rechte entspricht der steigenden Verflechtung und Ausgliederung von Tätigkeiten.

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Abgaben und Beiträge: betriebliche Steuern, Beiträge, Gebühren und andere Abgaben; sie werden allerdings teilweise anderen Bereichen zugeordnet, soweit ein enger Zusammenhang besteht: So kann die Grundsteuer den Grundstücks- und Raumkosten und die Kraftfahrzeugsteuer den Kosten der Kraftfahrzeughaltung zugeordnet werden.

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Kalkulatorische Kostenarten: Wesentliche kalkulatorische Kostenarten sind kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Wagnisse, Mieten sowie kalkulatorischer Unternehmerlohn (vgl. Coenenberg, A.G.  2003, S. 44 ff.; Franz, K.-P.  1993, Sp. 1043 ff.). Dazu können im Einzelfall weitere vom Aufwand verschiedene kalkulatorische Kosten kommen, z.B. andere kalkulatorische Löhne (= Löhne für unentgeltliche Mitarbeit) oder kalkulatorische Kosten für Leitungstätigkeiten durch verbundene Unternehmen (andere Unternehmen einer Gruppe).
Kalkulatorische Kostenarten bilden vor allem dann eine eigene Gruppe von Kostenarten, wenn die Kostenerfassung grundsätzlich dem buchhalterischen Kontenplan zur Aufwandserfassung folgt und eine Ergänzung der so ermittelten Grundkosten um kalkulatorische Kosten zweckmäßig ist. In anderen Kostenartenverzeichnissen oder -plänen werden auch kalkulatorische Kostenarten nach sachlicher Zuordnung eingearbeitet, z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn zu den Personalkosten, Kalkulatorische Zinsen zu den Kapitalkosten, Kalkulatorische Wagnisse zu den Kosten für Versicherungen usw.

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Ergänzend zum Kostenplan für die Primärkostenerfassung können auch Sekundärkostenarten in das Kostenartenverzeichnis aufgenommen werden; sie dienen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zwischen Kostenstellen. Diese Sekundärkostenarten strukturieren die Vorgänge der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung vor.
Sekundärkostenarten werden teilweise auch als kalkulatorische Kosten bezeichnet: z.B. kalkulatorische Stromkosten, kalkulatorische Kosten für innerbetriebliche Transporte, Raumbereitstellungen usw. sowie kalkulatorische Personalnebenkosten oder Sozialkosten.


2. Kostenerfassung, Kostenplanung


Die Ermittlung der Kostenbeträge für die Kostenartenrechnung basiert weitgehend auf der Buchhaltung (Durchbuchungen, die für Finanzbuchhaltung und Kostenerfassung wirken) und einigen Nebenrechnungen, z.B. der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für die Ableitung der Personalkosten aus dem entsprechenden Aufwand, der Anlagenbuchhaltung oder -rechnung für Betriebsmittelkosten usw. (vgl. Reblin, E.  1993, Sp. 467 ff.; Hummel, S./Männel, W.  2000, S. 138) und besonders auf Nebenrechnungen für die kalkulatorischen Kosten.
Bei Kostenarten, die grundsätzlich entsprechend dem betrieblichen Aufwand erfasst werden (sog. Grundkosten), ist bei der Buchung die Erfassung von Zusatzangaben für die Kostenrechnung nötig, z.B. der zu belastende Kostenträger oder die Kostenstelle. Es kann zunächst eine Sammlung einzelner Beträge erfolgen (Kostennachweis, Postennachweis); die Kostensumme der abzurechnenden Periode wird dann in die Kostenartenrechnung übernommen. Alternativ ist auch eine Erfassung aller Einzelbelege bei der Kostenart möglich (Real-Time-Kostenerfassung).
Weil Kostendaten i.d.R. für den Monat ermittelt werden, erfolgt bei Bedarf eine Lösung von den meist zahlungsorientiert erfassten Aufwandsbeträgen, indem unregelmäßig anfallender Aufwand anteilig je Monat, nach Arbeitstagen je Monat oder nach anderen Verteilungsmaßstäben in die Kostenartenerfassung übertragen wird. Diese Periodisierung entspricht dem Grundgedanken einer unterjährigen Rechnungsabgrenzung nach für die Kostenrechnung geeigneten Kriterien. So können z.B. Versicherungsaufwand oder Jahresmieten usw. unabhängig vom Monat der Zahlung anteilig in die Kosten aller Abrechnungsperioden einbezogen werden. Auch einmal im Jahr gezahlte Vergütungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Erfolgsbeteiligungen) werden zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern anteilig auf die Produktionsperioden verrechnet und meist zusammen mit regelmäßigen Nebenkosten wie Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung usw. als „ kalkulatorische Personalnebenkosten “ oder „ kalkulatorische Sozialkosten “ erfasst.
Eine für Zwecke der Kostenrechnung nötige Neubewertung der Verbrauchsmengen mit aktuellen Wiederbeschaffungswerten oder Festwerten je Verbrauchseinheit usw., vor allem beim Verbrauch von Fertigungsmaterial und anderen wichtigen Kostengütern ab Lager, gehört ebenfalls zu den Maßnahmen der Ableitung von Kosten aus dem Aufwand. Daneben wird in der Kostenrechnung oft auch von den tatsächlichen Aufwandshöhen abgesehen und z.B. bei Lohn- und Gehaltskosten mit den durchschnittlichen Kosten einer solchen Personalstelle gerechnet, ohne die von Alter und Anstellungsvertrag des einzelnen Arbeitnehmers abhängige individuelle Höhe der Bezüge zu berücksichtigen.
Die vielfältigen Methoden der Kostenerfassung (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T./Homburg, C.  2005, S. 84 ff.; Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  2003, S. 86 ff.; Laßmann, G.  1993, Sp. 1188 ff.) können im Einzelnen hier nicht dargestellt werden. Generalisierend soll darauf verwiesen werden, dass teils die sachliche Erfassung von Verbrauchsmengen, teils rechnerische Maßnahmen zugrunde liegen: Kosten für Verbrauchsgüter (Repetierfaktoren) werden weitgehend nach Aufschreibungen erfasst, können aber auch rechnerisch ermittelt werden: Materialverbrauch wird z.B. durch Kontierung von Rechnungen, Materialentnahmescheine (Skontrationsmethode) oder Erfassung nach der Inventurmethode (eher für Aufwandserfassung) ermittelt. Das entspricht der Erfassung von Istkosten. Daneben kann er aber auch rechnerisch aus Produktmenge und Planverbrauch je Produkteinheit hergeleitet werden (Plan-/Standard- oder Soll-Materialkosten). Entsprechendes gilt für Löhne, Energiekosten und viele weitere Kostenarten. Andere Kostenarten, vor allem die Kosten der Nutzung von Gebrauchsgütern (Potenzialfaktoren materieller oder immaterieller Potenziale) basieren stets auf Berechnungen, so z.B. die Abschreibungen, die von der angenommenen Nutzungsdauer, der Wahl der Abschreibungsmethode und vielen zusätzlichen Annahmen abhängig sind. Diese Kosten sind also von den gewählten Berechnungsgrundlagen abhängig.

3. Verfahren der Kostenauflösung/-spaltung


Die Unterscheidung von Fixkosten und variablen (proportionalen) Kosten ist grundlegend für viele moderne Kostenrechnungen. Dennoch kann die Spaltung von Fixkosten und variablen Kosten nur dann innerhalb der Kostenartenrechnung erfolgen, wenn eine Kostenart einheitlich zu beurteilen ist, d.h. in voller Höhe als Fixkosten (z.B. Gehälter, übliche Mieten oder Pachten) oder als variable Kosten (z.B. Fertigungsmaterial) anzusehen ist oder unabhängig von der Kostenstelle der Verwendung stets im gleichen Anteil fix bzw. variabel ist.
In vielen Fällen wird aber die Zugehörigkeit zu diesen Kategorien je nach dem Verwendungsort verschieden sein. In diesen Fällen ist die Kostenspaltung je Kostenstelle durchzuführen; dies erfolgt i.d.R. bei der Kostenplanung. Viele Kostenarten umfassen also fixe und variable Anteile in je nach dem Verwendungsort (Kostenstelle) wechselndem Umfang. Auf eine grob vereinfachende Zuordnung ganzer Kostenarten nach dem überwiegenden Anteil muss im Interesse der Genauigkeit der Kosteninformation verzichtet werden. Nur bei Unternehmensanalysen durch Externe kann mangels besserer Informationsmöglichkeiten so vorgegangen werden.
Auch andere Formen der Kostenspaltung, z.B. in leistungsmengeninduzierte bzw. leistungsmengenneutrale Kostenbestandteile bei der Prozesskostenrechnung, werden im Rahmen besonderer Rechnungen vorgenommen und sind bei der Kostenartenerfassung i.d.R. ebenfalls nicht ausreichend genau möglich.
Literatur:
Brink, Hans-Josef : Einzel- und Gemeinkosten, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 499 – 506
Coenenberg, Adolf Gerhard : Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 5. A., 2003
Fischer, Thomas M. : Kosten-Controlling, Stuttgart 2000, S. 453 – 624
Franz, Klaus-Peter : Kalkulatorische Kosten, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 1043 – 1048
Franz, Klaus-Peter/Kajüter, Peter : Kostenmanagement – Wettbewerbsvorteile durch systematische Kostensteuerung, USW-Schriften für Führungskräfte Band 33, Stuttgart, 2. A., 2002
Hummel, Siegfried/Männel, Wolfgang : Kostenrechnung, Wiesbaden, 4. A., 2000
Kilger, Wolfgang/Pampel, Jochen/Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Kloock, Josef/Sieben, Günther/Schildbach, Thomas/Homburg, Carsten : Kosten- und Leistungsrechnung, Stuttgart, 9. A., 2005
Küpper, Hans-Ulrich : Fixe und variable Kosten, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 647 – 656
Laßmann, Gert : Kostenerfassung, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 1188 – 1194
Reblin, Erhard : EDV und Kostenrechnung, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 462 – 473
Riebel, Paul : Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 7. A., 1994
Schweitzer, Marcell : Kostenkategorien, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 1208 – 1216
Schweitzer, Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München, 8. A., 2003
Vormbaum, Herbert/Rautenberg, Hans Günter : Kostenrechnung III für Studium und Praxis, Baden Baden et al. 1985

 

 


 

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