Bilanzanalyse
Inhaltsübersicht
I. Begriffliche Abgrenzung
II. Erkenntnisziele, Grenzen, Vorbereitung und Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse
III. Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse
IV. Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
I. Begriffliche Abgrenzung
Mit Jahresabschluss- oder kurz Bilanzanalyse werden bestimmte Verfahren der Informationsgewinnung und -auswertung bezeichnet, mit deren Hilfe aus den Angaben des Jahresabschlusses und im Lagebericht Erkenntnisse über die Finanzlage und Ertragslage der Unternehmung gewonnen werden. Durch die unternehmensexterne Stellung des Analytikers unterscheidet sich die Bilanzanalyse von der Betriebs- oder Unternehmensanalyse, bei der dem Betrachter auch unternehmensinterne Daten (interner Abschluss, Kostenrechnung, Finanzplanung, Auftragsbestand, Kreditlinien u.Ä.) zur Verfügung stehen. Die (interne) Unternehmensanalyse ist umfassender und zuverlässiger als die (externe) Bilanzanalyse. Sie gleichen sich in dem Maße an, wie die Unternehmen an einer umfassenden Information der externen Kapitalgeber interessiert sind. Die Unternehmensanalyse fragt, inwieweit das Unternehmen in der Lage war (retrospektiv) bzw. sein wird (prospektiv), die interdependenten betriebswirtschaftlichen Ziele Liquidität, Erfolg und Erfolgspotenzial zu erreichen. Hieraus ergeben sich als Analysebereiche die finanzwirtschaftliche, erfolgswirtschaftliche und strategische Analyse (Coenenberg, 2005). Traditionell untersucht die Bilanzanalyse die beiden erstgenannten Bereiche. Je mehr sich jedoch die Rechnungslegung internationalisiert und, insbes. bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, von der Finanzberichterstattung auf ein umfassenderes Business Reporting übergegangen wird, muss die Bilanzanalyse in einem weiteren Kontext betrachtet werden. Im Rahmen der strategischen Bilanzanalyse sind folglich auch die Erfolgspotenziale eines Unternehmens im Hinblick auf die zukünftige Fähigkeit eines Unternehmens zur Generierung von Unternehmenswert zu untersuchen (Coenenberg, 2003b).
II. Erkenntnisziele, Grenzen, Vorbereitung und Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse
1. Erkenntnisziele und Grenzen der Bilanzanalyse
Gemäß der Generalnorm des § 264 II HGB hat der Jahresabschluss „ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage “ zu vermitteln. Die Vermögenslage und Finanzlage sind so eng miteinander verknüpft, dass sie im Rahmen der Bilanzanalyse als ein zusammengehöriges Informationsziel betrachtet werden können. Die Bilanzanalyse ist damit auf zwei Erkenntnisziele gerichtet: Im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Bilanzanalyse steht die finanzielle Stabilität, im Rahmen der erfolgswirtschaftlichen Bilanzanalyse die Ertragskraft im Mittelpunkt.
In Anlehnung an die doppelte Informationszielsetzung lassen sich die externen Adressaten einer Bilanzanalyse schwerpunktmäßig danach aufteilen, ob sie primär Informationen über die finanzielle Stabilität oder über die Ertragskraft suchen. Der ersten Adressatengruppe sind jene Personen zuzuordnen, deren Beziehungen zu dem Unternehmen primär durch ein vertraglich geregeltes Schuldner-Gläubiger-Verhältnis gekennzeichnet sind: hierzu zählen aktuelle und potenzielle Gläubiger, Lieferanten, Kunden sowie Arbeitnehmer. Für diese Personengruppen gilt es, anhand der Jahresabschluss- und Lageberichtsinformationen das Risiko einzuschätzen, inwieweit finanzielle Instabilitäten des „ Schuldner-Unternehmens “ die planmäßige Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen gegenüber den Adressaten beeinträchtigen (Illiquiditätsrisiko). Die zweite Adressatengruppe verfolgt als Erkenntnisziel in erster Linie die Messung der Ertragskraft; hierzu zählen die Anteilseigner, Führungskräfte, die Gewerkschaften und die Konkurrenz, die sich bei ihren Entscheidungen von der Ertragslage des Unternehmens leiten lassen (Ertragsrisiko) (vgl. ausführlich auch Baetge, /Kirsch, /Thiele, 2004).
Neben finanzieller Stabilität und Ertragskraft kommt als drittes Analyseziel das Erfolgspotenzial hinzu. Da das Erfolgspotenzial Voraussetzung für finanzielle Stabilität und Ertragskraft ist, erscheint dieses Erkenntnisziel für alle Adressatengruppen in gleicher Weise von Bedeutung. Alle drei Erkenntnisziele stehen in so enger Interdependenz, dass Bilanzanalysen stets ganzheitlich zu betrachten sind. Denn: Finanzielle Stabilität (Liquidität) ist eine notwendige Voraussetzung für die kontinuierliche Erwirtschaftung von Erträgen und den Aufbau von Erfolgspotenzialen, wie umgekehrt ohne hinreichende Erfolgspotenziale und Erträge das finanzielle Gleichgewicht zumindest langfristig gefährdet ist (Coenenberg, 2005).
Bilanzanalysen sind auch für interne Adressaten von Bedeutung. Im Rahmen des operativen und strategischen Controllings dienen sie den Verantwortlichen zur Schaffung von Transparenz über die aktuelle Situation. Gerade vor dem Hintergrund einer zunehmenden Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen kann die Unternehmensleitung ihre Entscheidungen zunehmend auch auf externe Informationen stützen. Bilanzanalysen sind außerdem Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prüfungsberichterstattung. Über diesen Weg werden sie oft zu einer wichtigen Informationsgrundlage für Kontrollorgane wie Aufsichtsrat oder Beirat.
Die Grenzen der Bilanzanalyse zeigen sich unmittelbar in den beiden Forderungen nach Zukunftsbezogenheit und möglichst weitgehender Vollständigkeit der Jahresabschlussinformationen. Die Rechnungslegungsinformationen beziehen sich auf abgeschlossene, vergangene Zeiträume. Aussagen über die künftige Entwicklung der Unternehmung, die durch den Vergleich mehrerer aufeinander folgender Jahresabschlüsse extern gewonnen werden können (Zeitvergleich), beruhen auf der Annahme, dass eine in der Vergangenheit sichtbare Tendenz in die Zukunft extrapoliert werden kann. Aufgrund der zunehmenden Marktdynamik und des sich ständig ändernden Unternehmensumfeldes kann von dieser Voraussetzung nur bedingt ausgegangen werden. Auch der Prognosebericht als Bestandteil des Lageberichts kann für die Zugrundelegung zukunftsbezogener Rechnungslegungsinformationen nur einschränkend Hilfestellung bieten, auch wenn künftig in stärkerem Maße zu potenziellen Chancen und Risiken Stellung zu nehmen ist. Zudem beinhalten die offenlegungspflichtigen Jahresabschlussbestandteile nicht alle für die bilanzanalytische Unternehmensbeurteilung relevanten Daten. Der Jahresabschluss ist – seiner primären Erfolgsermittlungsfunktion entsprechend – vielmehr auf die Abbildung tatsächlicher Geschäftstransaktionen beschränkt. Hinzu kommt, dass die Jahresabschlussinformationen im HGB-Abschluss gem. § 252 I Nr. 4 HGB im Rahmen einer vorsichtigen Vermögensdarstellung und Erfolgsermittlung ausgewiesen werden. Zur Realisierung bilanzpolitischer Ziele besteht schließlich die Möglichkeit, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte zu Lasten des Informationsgehaltes des Jahresabschlusses zu nutzen. Diese Einschränkungen sind bei der Interpretation der gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen, gelten allerdings nicht im selben Maße für einen IFRS- oder US-GAAP-Abschluss, da hier das Vorsichtsprinzip nicht im Vordergrund steht und Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte weitgehend nicht existieren. Problematisch sind hier jedoch die häufig anzutreffenden Regelungen, die Ermessensentscheidungen durch den Bilanzierenden erfordern, da sie enorme bilanzpolitische Spielräume bieten, die von Außenstehenden nicht beurteilt werden können. Ein verhältnismäßig neues Problem resultiert aus der zunehmenden Anzahl internationaler Jahresabschlüsse, da diese auf investororientierten Rechnungslegungsprinzipien beruhen, die vom eher gläubigerschützenden System des HGB mitunter stark abweichen. Eine Bilanzanalyse hat deshalb unter dem Bewusstsein der Spezifika des jeweiligen Rechnungslegungssystems zu erfolgen. Sofern ein Vergleich von Unternehmen angestrebt wird, die ihre Abschlüsse nach unterschiedlichen Grundsätzen erstellen, muss durch eine Angleichung der Unterschiede zuerst die Vergleichbarkeit hergestellt werden.
Aufgabe der Bilanzanalyse ist es daher, das mit dem Jahresabschluss und dem – zumindest nach HGB zu erstellenden – Lagebericht verfügbare Datenmaterial möglichst weitgehend für die Beurteilung der künftigen finanz- und erfolgswirtschaftlichen Unternehmensentwicklung auszuschöpfen. Durch systematische Aufbereitung des Zahlenmaterials und durch den Einsatz leistungsfähiger Auswertungsmethoden ist den genannten Informationsmängeln des Jahresabschlusses soweit wie möglich Rechnung zu tragen.
2. Aufbereitung des Jahresabschlusses
Die Kennzahlenanalyse erfordert zunächst eine geeignete Aufbereitung der jahresabschlussanalytischen Datenbasis. Zu den Aufbereitungsarbeiten gehört zum ersten die Prüfung des verfügbaren Datenmaterials. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Informationsinstrument Anhang zu, der als integrierter Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften wesentliche quantitative und qualitative Angaben enthält. Dies gilt insbes. für nach IFRS erstellte Jahresabschlüsse (Notes). Ferner eignen sich die in den Rechenwerken eines Jahresabschlusses ausgewiesenen Positionen nicht immer für eine eingehende Analyse. Deshalb ist es zweckmäßig, durch Umstrukturierung, Zusammenfassung, Aufspaltung und Saldierung von einzelnen Positionen für die Bilanzanalyse zweckmäßige Basisgrößen herzuleiten. a) Aufbereitung der Aktivpositionen
Für Zwecke der Analyse werden die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten unter das Umlaufvermögen subsumiert. Unter Berücksichtigung erforderlicher Korrekturen ergibt sich für das Umlaufvermögen folgendes Definitionsschema:
Einzelne Positionen werden dabei zum monetären Umlaufvermögen zusammengefasst, welches bei der Berechnung der Liquiditätskennzahlen und der Effektivverschuldung herangezogen wird. Das monetäre Umlaufvermögen stellt den Betrag am Bilanzstichtag dar, der sich kurz- bzw. mittelfristig in Form von Barliquidität umschlagen lässt. Nach IFRS bzw. US-GAAP sind das Umlaufvermögen und das monetäre Umlaufvermögen aus der Mindestgliederung der Bilanz eindeutig ableitbar (IAS 1.68 bzw. Regulation S-X, Rule 5-02). Den Warenforderungen entspricht im US-GAAP-Abschluss die Position trade receivables; im IFRS-Abschluss werden diese allerdings mit den other receivables vermischt ausgewiesen. Unter Liquiditätsgesichtspunkten sind die liquiden Mittel von Interesse. Sofern eine Kapitalflussrechnung gem. DRS 2, IAS 7 oder SFAS 95 vorliegt, kann auf den Endbestand des Finanzmittelfonds (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) zurückgegriffen werden. Andernfalls empfiehlt sich die Zusammenfassung der Aktivpositionen „ Flüssige Mittel “ und „ Wertpapiere “ zur Position „ Liquide Mittel “ . Im Abschluss nach IFRS bzw. US-GAAP sind die cash and cash equivalents auch unmittelbar aus der Bilanz zu entnehmen.
Im Rahmen der bestandsorientierten Liquiditätsanalyse ist eine Abgrenzung des langfristig und kurzfristig gebundenen Vermögens notwendig. Da die langfristigen Forderungen (Restlaufzeit > 5 Jahre) nicht wie die entsprechenden Verbindlichkeiten gesondert angegeben werden müssen, beschränkt sich das langfristig gebundene Vermögen auf das Anlagevermögen. Zum kurzfristig gebundenen Vermögen wird analog das gesamte Umlaufvermögen gerechnet. Im Falle von IFRS- oder US-GAAP-Abschlüssen ist die Unterteilung in kurz- und langfristiges Vermögen durch die bilanzielle Aufgliederung in non-current assets und current assets gegeben, wobei als Abgrenzungskriterium der Zeitraum eines Jahres verwendet wird.
Unter Rentabilitätsgesichtspunkten ist es ferner sinnvoll, eine Abgrenzung hinsichtlich der betrieblichen Relevanz der Vermögenswerte zu treffen. Ausschließlich oder zumindest überwiegend für die betriebliche Tätigkeit notwendiges Vermögen ist vom restlichen Vermögen, im Wesentlichen dem finanziellen Vermögen, zu trennen. Die Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens in der anglo-amerikanischen Bilanzanalyse führt zur Abgrenzung der operating assets. Hierbei wird grundsätzlich in finanzielle und nicht finanzielle Werte unterschieden, wobei ein gewisser Bestand an liquiden Mitteln ebenfalls als betriebsnotwendig angesehen wird (Penman, 2004). Als nicht betriebsnotwendig lassen sich nach IFRS und US-GAAP insbes. diejenigen Vermögenswerte absetzen, deren Verkauf beschlossen ist oder die auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfallen. b) Aufbereitung des Eigenkapitals
Bei den Passiva ist zwischen Eigen- und Fremdmitteln zu unterscheiden. Das Eigenkapital lässt sich für Zwecke der Analyse wiederum in bilanzielles und bereinigtes Eigenkapital untergliedern. Das bilanzielle Eigenkapital ist durch Saldierung mit den als Wertberichtigungen zum Eigenkapital aufzufassenden Positionen zu ermitteln. Als solche Wertberichtigungen sind ausstehende Einlagen, Ausschüttungen, eigene Anteile und der Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklageanteil, der aus Vereinfachungsgründen mit 50 % zu bemessen ist, zu interpretieren. Für einen HGB-Abschluss, der wie üblich nach teilweiser Gewinnverwendung (§ 268 I HGB) aufgestellt ist, ergibt sich für das bilanzielle Eigenkapital folgendes Ermittlungsschema:
Bei Bilanzierung nach IFRS (IAS 1.68, 1.76, 1.96) oder US-GAAP (SFAS 129; Kieso, /Weygandt, /Warfield, 2004) setzt sich das bilanzielle Eigenkapital prinzipiell aus vergleichbaren Positionen wie in einem HGB-Abschluss zusammen. Allerdings kann das Eigenkapital im IFRS- bzw. US-GAAP-Abschluss nicht realisierte Ergebnisbestandteile aus dem Ansatz von Marktwerten z.B. aufgrund der Neubewertungsmethode, bei bestimmten Wertpapieren oder aus dem Ansatz latenter Steuern aus nicht ergebniswirksamen temporary differences beinhalten (sog. other comprehensive income). Diese sollten dann auch als Bestandteile des Eigenkapitals betrachtet werden.
Beim Konzernabschluss kommt als zusätzlicher Bestandteil des Eigenkapitals der Unterschied aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungsabschlüssen hinzu. Bei der Frage, ob Fremdanteile aus Minderheitenbeteiligungen, sog. minority interests, dem Eigenkapital zugerechnet werden müssen, ist zu unterscheiden, ob eine Analyse aus Gesamtkonzernsicht oder aus Sicht der Anteilseigner des Mutterunternehmens erfolgt. In letzterem Fall dürfen Minderheitenanteile nicht als Eigenkapital betrachtet werden.
Ferner sollte das bilanzielle Eigenkapital um mögliche Verzerrungen aufgrund der steuerlichen Maßgeblichkeit und ihrer Rückwirkungen (im Falle eines HGB-Abschlusses) sowie um den Eigenkapitalanteil von wahrgenommenen Ansatz- und Bewertungswahlrechten bereinigt werden. c) Aufbereitung des Fremdkapitals
Im Rahmen der Analyse der Kapitalstruktur und der Liquidität können die Fremdmittel und Gesamtschulden entsprechend den Aufgliederungsvorschriften der §§ 268 V Satz 1 und 285 Nr. 1 und 2 HGB in kurz-, mittel- und langfristige Schulden und Fremdkapital unterteilt werden:
Die exakte Einordnung der sonstigen Rückstellungen als lang-, mittel- oder kurzfristiges Fremdkapital hängt wesentlich von dem Erläuterungsumfang im Anhang gem. § 285 Nr. 12 HGB ab. Sofern sich hieraus Angaben über Rückstellungsart und Fristigkeiten ergeben, kann eine Zuordnung erfolgen. In Zweifelsfällen sollte jedoch i.S. der bilanzanalytischen Vorsicht eine Subsumierung unter das kurzfristige Fremdkapital erfolgen. Demnach beinhalten langfristige Fremdmittel folgende Positionen:
Die Fristengliederung der Liabilities im IFRS- bzw. US-GAAP-Abschluss beruht auf der Trennung von current und non-current liabilities (IAS 1.51, 1.57 – 67; Regulation S-X, Rule 5-02). Insofern ist hier nur eine Gliederung in kurzfristige und nicht-kurzfristige Schulden möglich. Als maßgebendes Kriterium für eine Einordnung als kurzfristig gilt eine Restlaufzeit von einem Jahr. Latente Steuerverbindlichkeiten werden nach IFRS grundsätzlich zu den langfristigen Fremdmitteln gerechnet (IAS 1.70), während nach US-GAAP eine Aufteilung der kurz- und langfristigen Anteile erfolgt (SFAS 109).
Die Ermittlung der Warenschulden erfolgt analog zu den oben dargestellten Warenforderungen. Im Abschluss nach IFRS bzw. US-GAAP entspricht den Warenschulden die Position trade payables, die im IFRS-Abschluss allerdings mit den other payables zusammengefasst ausgewiesen wird.
Im Hinblick auf Rentabilitätsanalysen ist die Ermittlung des Gesamtkapitals notwendig. Hierbei kann einerseits ausgehend vom oben ermittelten bilanziellen Eigenkapital unter Addition der Fremdmittel das bilanzielle Gesamtkapital errechnet werden. Eine weitere Kapitalgröße, die insbes. bei der Ermittlung wertorientierter Rentabilitätskennzahlen von Bedeutung ist, stellt das capital employed dar. Dieses gebundene Kapital ergibt sich aus der Summe von Eigenkapital und verzinslichem Fremdkapital, das neben den Finanzschulden v. a. auch Pensionsverpflichtungen umfasst. d) Aufbereitung der Gewinn- und Verlustrechnung
In der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 II und III HGB geben die Positionen Nr. 20 (GuV nach dem Gesamtkostenverfahren) bzw. 19 (GuV nach dem Umsatzkostenverfahren) „ Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag “ das nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelte Ergebnis der gesamten Unternehmenstätigkeit einer Periode wieder. Es ist Ausdruck des in der Periode erwirtschafteten Gewinns bzw. Verlusts. Der Jahresüberschuss (bzw. -fehlbetrag) stellt somit einen globalen Erfolgsmaßstab dar. Nach der GuV-Mindestgliederung gem. IAS 1.81 wird das Gesamtergebnis unter der Bezeichnung „ profit/loss for the period “ und nach US-GAAP (Regulation S-X, Rule 5.03) unter der Bezeichnung "net income/net loss" zusammengefasst.
Bei der Berechnung des Jahresüberschusses sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen abgezogen. Zu Analysezwecken ist es jedoch sinnvoll, bestimmte Bereinigungen am ausgewiesenen Ergebnis vorzunehmen. Nahe liegend ist zunächst die Berechnung eines um die gewinnabhängigen Steuern korrigierten Jahresergebnisses, der sog. earnings before taxes (EBT). Eine für Analysezwecke besonders wichtige und in der Praxis häufig berichtete Ergebnisgröße sind die earnings before interest and taxes (EBIT). Da hier aufbauend auf dem EBT zusätzlich Zinseffekte korrigiert werden, zeigt der EBIT die operative Ertragskraft einer Unternehmung. Wird lediglich um Zinsaufwendungen bereinigt, erhält man das Ergebnis auf das gesamte im Unternehmen eingesetzte Kapital, Ergebnisverzerrungen durch Finanzierungseffekte werden ausgeschlossen. Der EBIT ist folglich für Analysen besonders geeignet, da er eine von der Kapitalstruktur unabhängige Vergleichsbasis bietet. Als weitere relevante Größe in diesem Kontext gelten die earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (EBITDA). Diese Erfolgsgröße enthält aufbauend auf dem EBIT zusätzlich die Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf derivativen Goodwill und eliminiert somit wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen, weshalb der EBITDA auch als vereinfachende Approximation für eine ertragsorientierte Cashflow-Ziffer betrachtet werden.
Als besonders markante Größen der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Folgenden drei Positionen näher betrachtet. Soweit in der Jahresabschlussanalyse der Umsatz verwendet wird, kann die Position Umsatzerlöse übernommen werden.
Bei der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) empfiehlt sich die Zusammenfassung aller personalbezogenen Aufwendungen, soweit dies nicht bereits vom bilanzierenden Unternehmen im Rahmen der Gliederungsverkürzungsmöglichkeit des § 265 VII HGB vorgenommen wurde. Da die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 III HGB) nach sekundären Kostenarten gegliedert ist, sind die Personalaufwendungen der GuV in diesem Falle nicht zu entnehmen. Eine der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechende Zusammenfassungsmöglichkeit ergibt sich jedoch aus der Anhangsberichtspflicht gem. § 285 Nr. 8b HGB. Dies gilt auch im Falle des IFRS-Abschlusses, nicht jedoch im Falle des US-GAAP-Abschlusses, der eine Angabepflicht für die Löhne und Gehälter bzw. Personalkosten nicht kennt.
Die Materialaufwendungen ergeben sich bei der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren aus den Positionen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen, bei der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren im Rahmen des Einzelabschlusses aus der Anhangsberichtspflicht gem. § 285 Nr. 8a HGB. Diese Angabepflicht gilt jedoch nicht für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 HGB) und – größenunabhängig – nicht für den Konzernabschluss. Die Angabe der Materialkosten ist ferner weder im IFRS-Abschluss (bei Wahl des Umsatzkostenverfahrens) noch im US-GAAP-Abschluss verpflichtend.
3. Auswertungsmethoden der Bilanzanalyse
Die Beurteilung der Daten setzt Vergleichsmaßstäbe voraus. Diese können aus Daten früherer Perioden, anderer Betriebe oder aus Soll-Normen gewonnen werden. Dementsprechend kann zwischen dem Zeitvergleich, dem Betriebsvergleich und dem Soll-Ist-Vergleich unterschieden werden. Der Zeitvergleich hat den Vorteil, dass die Wirkungen bilanzpolitischer Maßnahmen, die eine Verschiebung oder Vorwegnahme von Ergebnissen bewirken, langfristig wieder aufgehoben werden. Beim Betriebsvergleich werden Unternehmen der gleichen Branche miteinander verglichen, wobei darauf zu achten ist, dass absolute Zahlen nur bei gleicher Größe der Unternehmungen vergleichbar sind und deshalb meist Verhältniszahlen angewendet werden müssen. Besonders aussagefähig ist hier der Vergleich mit dem stärksten Wettbewerber in der Branche (sog. Benchmarking). Ein Soll-Ist-Vergleich ist nur in Ausnahmefällen durchführbar, weil i.A. aussagefähige Soll-Daten nicht zur Verfügung stehen.
Neben der Art des Vergleichs müssen jeweils zweckentsprechende Auswertungs- und Darstellungstechniken gewählt werden, um die Bilanzanalyse zu einem geeigneten Instrument der Informationsgewinnung zu machen. In einfachster Form werden die Daten als absolute Zahlen (Grundzahlen) angegeben. Die Aussagekraft dieser Angaben ist gering, solange jeder Vergleichsmaßstab fehlt. Setzt man absolute Zahlen zueinander ins Verhältnis, so wird damit ein erster Vergleich dieser Zahlen vorgenommen und die Aussagekraft erhöht. Den Ausdruck dieser zueinander in Beziehung gesetzten betriebswirtschaftlich relevanten Größen nennt man Kennzahl. Für die Bildung aussagefähiger Kennzahlen gilt das Entsprechungsprinzip, d.h. Zähler und Nenner der Kennzahl müssen in einem sinnvollen inneren Zusammenhang stehen. Man unterscheidet dabei Gliederungs-, Beziehungs- und Indexzahlen:
Werden Teilgrößen der Gesamtgröße gegenübergestellt, so spricht man von Gliederungszahlen. Sie zeigen das relative Gewicht einzelner Größen im Verhältnis zum Ganzen und machen Vergleiche von Betrieben unterschiedlicher Größe möglich.
Beziehungszahlen entstehen dadurch, dass verschiedenartige Gesamtheiten aufeinander bezogen werden, die in einem sachlogischen Zusammenhang stehen. So stellt man z.B. den Gewinn als verursachte Größe dem Gesamtkapital als verursachende Größe gegenüber, um die Gesamtkapitalrentabilität zu messen.
Indexzahlen bzw. Messzahlen eignen sich zur Darstellung von zeitlichen Veränderungen bzw. Entwicklungen einer Größe. Der Wert eines Basiszeitpunktes wird gleich 100 % gesetzt, und alle weiteren Werte verschiedener Zeitpunkte werden im Verhältnis zu diesem Basiswert gemessen; Beispiele sind die Aktien- und Preisindizes.
Die bisher genannten Darstellungstechniken der Bilanzanalyse ermöglichen es, Unterschiede und Entwicklungstendenzen nur im Hinblick auf eine oder mehrere Kennzahlen nebeneinander festzustellen. Insbes. auf der Ebene hoch verdichteter Konzernabschlüsse besteht sowohl für interne als auch externe Analysezwecke Bedarf, Kennzahlen und ihre Veränderung im Hinblick auf ihre Herkunft zu disaggregieren (Jacobs, O. H./Oestreicher, /Rheinboldt, et. al.1999). Für diesen Zweck bedient sich die Praxis zahlreicher Kennzahlensysteme. Mit Hilfe dieser Analyseinstrumente wird versucht, die Ursachen für die Veränderung einer ausgewählten Spitzenkennzahl durch untergeordnete Kennzahlen zu erklären, die in einer direkten Ursache-Wirkungs-Beziehung zur jeweils übergeordneten Kennzahl stehen. Eines der bedeutendsten Kennzahlensysteme ist das Return on Investment-Kennzahlensystem.
Umgekehrt führt auch die parallele Betrachtung zahlreicher Kennzahlen nicht zwangsläufig zu einer Gesamtaussage. Vielmehr ist eine Verdichtung einzelner Kennzahlen zu einem Gesamtergebnis notwendig. Theoretische Ansätze hinsichtlich der Verdichtung von Kennzahlen bedienen sich mathematisch orientierter Verfahren. Ausgehend von einer empirischen Datenanalyse wird versucht, Trennwerte zur Klassifikation von Jahresabschlüssen zu ermitteln (Hauschildt, 2000). Zielsetzung der Verfahren ist es, anhand von gewichteten Kennzahlen zu einer Gesamtaussage zu gelangen, die es ermöglicht, zukünftige Eintritte von Insolvenzen oder sonstigen Leistungsstörungen vorherzusagen. Dabei können mathematisch-statistische Ansätze wie die Diskriminanzanalyse (Beaver, 1966; Baetge, /Huß, /Niehaus, 1986; Baetge, /Beuter, /Feidicker, 1992) oder mit dem Einsatz von Neuronalen Netzen (Baetge, 1994) auch Verfahren der künstlichen Intelligenz zur Anwendung kommen.
Auch praktische Ansätze versuchen, die Fülle möglicher Kennzahlen auf wenige repräsentative Kennzahlen zu verdichten, für die dann i.d.R. Grenzwerte vorgegeben werden. Die Auswahl der als repräsentativ angesehenen Kennzahlen erfolgt nach Plausibilitätsüberlegungen, Erfahrungen oder neuerdings auch auf Grundlage der Ergebnisse empirischer Untersuchungen. Der verwendete Kennzahlenkatalog ist insbes. abhängig von den Interessen, die ein Analyst mit dem Unternehmen verbindet. Eine solche Verdichtung von Einzeldaten zu einem Bonitätsurteil wird beispielsweise von Rating-Agenturen praktiziert (Bonse, /Linnhoff, /Pellens, 2002. Auch der Kreditleitfaden des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV), der vier Kennzahlen zur Bonitätsanalyse verwendet, ist ein Beispiel für ein verdichtetes Kennzahlensystem (Bald, 2000).
III. Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse
Das Erkenntnisziel der finanzwirtschaftlichen Bilanzanalyse ist die Gewinnung von Informationen über die Kapitalverwendung (Investitionsanalyse), Kapitalaufbringung (Finanzierungsanalyse) und über die Beziehung zwischen Kapitalverwendung und -aufbringung (Liquiditätsanalyse). Die gewonnenen Erkenntnisse über die finanzielle Stabilität der Unternehmung bilden zugleich eine wichtige Grundlage für die Analyse der Ertragskraft.
1. Investitionsanalyse
Untersuchungsobjekt der Investitionsanalyse sind Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung. Mit abnehmender Fristigkeit der Vermögensbindung wird einerseits das Liquiditätspotenzial erhöht und damit die Gefahr der Illiquidität verringert, zum anderen die Dispositionselastizität der Unternehmensleitung erhöht und damit die Anpassungsfähigkeit an Beschäftigungs- und Strukturänderungen verstärkt.
Unter diesem Aspekt liegt es nahe, das Verhältnis von langfristig investiertem Vermögen zu kurzfristig investiertem Vermögen zu untersuchen. Dazu werden in der Bilanzanalyse i.A. Vermögens-Intensitätskennzahlen, wie z.B. Anlageintensität (= Anlagevermögen/Gesamtvermögen), gebildet. In Abschlüssen nach IFRS und US-GAAP kann eine inhaltsgleiche Kennzahl auf Basis der abweichenden Bilanzstruktur, die sich in current und non-current assets gliedert, gebildet werden. Aufgrund der nach IFRS zahlreichen Vorschriften, die eine Bilanzierung zum Zeitwert vorsehen, ist eine genauere Abschätzung des Liquiditätspotenzials möglich, die durch die Pflicht zum gesonderten Ausweis zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte noch unterstützt wird. Ferner ist i.d.R. eine verfeinerte Vermögensanalyse mittels weiterer Kennzahlen angezeigt. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung des immateriellen Vermögens kann es z.B. sinnvoll sein, dessen Anteil am Gesamtvermögen zu bestimmen.
Besondere Bedeutung kommt zudem den Umsatzrelationen, wie z.B. Vorräte-Bindung (= Vorräte/Umsatzerlöse), zur Verfeinerung der Analyse zu, da sie am ehesten erkennen lassen, inwieweit eine Änderung einzelner Vermögenspositionen auf wachsende oder schrumpfende Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist.
Genauere Schlüsse über die Bindungsdauer des Vermögens und einzelner Vermögensteile im Zeitvergleich lassen Umschlagskoeffizienten zu. Sie geben an, wie häufig ein Vermögensposten in der Periode umgeschlagen wurde (Umschlagshäufigkeit). Der jeweils reziproke Wert gibt Auskunft darüber, in welcher Zeit der Bestand einmal umgeschlagen wird (Umschlagsdauer bzw. Bestandsreichweite):
Der durchschnittliche Bestand wird durch das arithmetische Mittel aus Anfangs- und Endbestand errechnet. Bestandsabgänge sind im Einzelnen nur für die Positionen des Anlagevermögens bekannt. Bei anderen Positionen tritt deshalb an die Stelle des Abgangs ersatzweise der Umsatz. Um den Ursachen für veränderte Umschlagshäufigkeiten nachzugehen, können diese Kennzahlen durch Aufgliederung der Bestandsgrößen in einzelne Vermögensposten verfeinert werden.
Für die Beurteilung der finanziellen Stabilität einer Unternehmung ist die Durchschnittszeit in Tagen wichtig, in der die Kunden die Liefer- und Leistungsforderungen bezahlen. Das Kundenziel – auch als days sales outstanding (DSO) bezeichnet – lässt sich annähernd durch folgende Relation berechnen:
Verschlechterungen dieser Kennzahl deuten auf wirtschaftliche Schwierigkeiten bei wichtigen Kunden hin. Möglicherweise werden auch zur Verbesserung der Auftragslage Konditionenzugeständnisse gemacht oder zusätzliche Kundensegmente minderer Bonität beliefert. Schließlich ist ein erhöhtes Kundenziel häufig auch das Resultat von eigenen Qualitätsproblemen, die zu verzögerter Abnahme und Rechnungsbegleichung von Seiten der Kunden führen.
Im Rahmen der Abschreibungs- und Investitionsanalyse werden die Unternehmenswachstumstendenzen untersucht. An dieser Stelle ist einerseits das durchschnittliche Alter der Sachanlagen, andererseits die Frage von Interesse, in welcher Höhe sich die Bestandsveränderungen im Anlagevermögen auf Nettoinvestitionen und Abschreibungen zurückführen lassen, d.h. ob Unternehmenswachstum oder Substanzverzehr gegeben ist. In diesem Zusammenhang sind insbes. folgende Kennzahlen von Interesse:
2. Finanzierungsanalyse
Die Analyse der Kapitalstruktur soll über Quellen und Zusammensetzung nach Art, Sicherheit und Fristigkeit des Kapitals zum Zwecke der Abschätzung der Finanzierungsrisiken Aufschluss geben. Im Mittelpunkt der Kapitalstrukturanalyse steht zunächst der Verschuldungsgrad im statischen Sinne, der in der deutschen Analysepraxis häufig anhand der Eigenkapitalquote gemessen wird:
In der amerikanischen Analysepraxis wird der Verschuldungsgrad oft an der Relation des Fremdkapitals zum Börsenkurswert des Eigenkapitals gemessen. Mittels dieser Kennzahl wird auf die Fähigkeit geschlossen, gegebenenfalls durch Kapitalerhöhung die Eigenkapitalbasis zu erweitern.
Die Verwendung des Verschuldungsgrades zur Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unternehmens erfordert notwendigerweise eine Vorstellung über das optimale Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital. Hierfür sind zwei verschiedene Gesichtspunkte zu beachten: Der Gesichtspunkt der Rentabilität und der Gesichtspunkt des Risikos. Dieser Rendite-Risiko-Zusammenhang wird als Leverage-Effekt bezeichnet. Demnach führt die Erhöhung des Verschuldungsgrades grundsätzlich solange zu einer Erhöhung der Eigenkapitalrendite, wie die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalkostensatz liegt. Allerdings sind hiermit zweierlei Risiken verbunden: einerseits das Geschäftsrisiko (operating leverage) und andererseits das Finanzstrukturrisiko (financial leverage). Es geht bei der Leverage-Analyse daher um die Abstimmung dieser Risiken. Das Geschäftsrisiko bemisst sich dabei an der potenziellen Renditeschwankung des unverschuldeten Unternehmens. Das Finanzstrukturrisiko dagegen hängt von der Zinskostenbelastung ab und folglich bei gegebenem Zinssatz vom Fremdkapitalanteil. Bei einem erhöhten Ertragsrisiko sollte daher auch der Eigenkapitalanteil entsprechend höher sein (vgl. im Detail Coenenberg, 2005).
In einem IFRS- bzw. US-GAAP-Abschluss lässt sich aufgrund der Eigenkapitalveränderungsrechnung der Betrag der GuV-neutralen Veränderungen des Eigenkapitals (other comprehensive income (OCI)) feststellen, die nicht aus Kapitaleinzahlungen oder -auszahlungen resultieren. Es handelt sich um noch nicht realisierte, aber künftig realisierbare Teile des Eigenkapitals. Wird das OCI in Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital gesetzt, spiegeln Höhe und Veränderung dieser Kennzahl wider, inwieweit aus der Tätigung von Transaktionen künftig mit Veränderungen des realisierten Eigenkapitals gerechnet werden kann.
Ein besonderer Aussagegehalt in der Finanzierungsanalyse wird auch der Kennzahl Lieferantenziel beigemessen. Sie gibt im Durchschnitt die Zeit in Tagen an, mit der ein Lieferantenkredit in Anspruch genommen wurde:
Der Wareneingang errechnet sich dabei näherungsweise anhand der Materialaufwendungen zuzüglich Mehrungen bzw. abzüglich Minderungen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
3. Liquiditätsanalyse
Unter Liquidität wird die Fähigkeit eines Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, verstanden. Diese Fähigkeit hängt vom Grad der Abstimmung von Zahlungspotenzial und Zahlungsverpflichtung aufeinander ab. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung hat die Liquiditätsanalyse danach zu fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen ist, dass es zur Zahlungsunfähigkeit und damit zum Risikofall der zwangsweisen Liquidation kommt. Je nach Art der verwendeten Daten sind zwei Vorgehensweisen für eine bilanzielle Liquiditätsanalyse denkbar: Die Liquiditätsanalyse aufgrund von Bestandsgrößen (statische Liquiditätsanalyse) und die Liquiditätsanalyse aufgrund von Stromgrößen (dynamische Liquiditätsanalyse). a) Liquiditätsanalyse aufgrund von Bestandsgrößen
Die Liquiditätsanalyse aufgrund von Bestandsgrößen basiert auf dem Versuch, aus den aktuellen Beständen an Aktiva und Passiva auf die Höhe und den zeitlichen Anfall aller künftigen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Gemäß dem Grundsatz der Fristenkongruenz darf zur Erhaltung der Liquidität die Kapitalbindungsdauer nicht länger sein als der Kapitalüberlassungszeitraum. Dieser Überlegung entsprechend gelten folgende Finanzierungsregeln und somit Beurteilungskriterien der Liquidität:
Die grundsätzlichen Beurteilungsregeln werden durch die sog. Deckungs- bzw. Liquiditätsgrade operationalisiert. Deckungsgrade spiegeln dabei die langfristige Liquiditätssituation wider.
Entsprechend der goldenen Bilanzregel ist vom Deckungsgrad B ein Wert > 1 zu fordern, wohingegen beim Deckungsgrad A branchenbezogene Vergleichswerte heranzuziehen sind.
Zur Charakterisierung der kurzfristigen Liquiditätssituation des Unternehmens verwendet man im Fall der bestandsorientierten Liquiditätsanalyse sog. Liquiditätsgrade, die sich durch die unterschiedliche Fristigkeit der einbezogenen Aktiv- und Passivposten voneinander unterscheiden:
Für HGB-Abschlüsse ist bei diesen Kennzahlen ein in vergangenheitsorientierten Bewertungsmaßstäben liegender Aktualitätsverlust zu berücksichtigen. Diese Kritik kann – zumindest ansatzweise – bei der Analyse von IFRS-Abschlüssen dahingehend abgemildert werden, als hier die in die Liquiditätskennziffern einfließenden Daten zum Bilanzstichtag nahezu vollständig zum Fair Value bewertet sind.
Als Indikator der Finanzkraft wird vielfach auch die Größe net working capital herangezogen.
Sie entspricht – als Differenzgröße gemessen – im Grundsatz der Liquidität 3. Grades. In der Quotientendarstellung spricht man von working capital ratio. Das Umlaufvermögen sollte dabei alle sich innerhalb eines Jahres monetisierenden Vermögensgegenstände enthalten, auch wenn sie im Anlagevermögen enthalten sind.
Im Rahmen der bestandsorientierten Liquiditätsanalyse ist auch die Effektivverschuldung von Bedeutung, die wie folgt ermittelt werden kann:
Aufgrund ihrer Eigenschaft als Zustandsbild zu einem bestimmten Zeitpunkt kommt der statischen Liquiditätsanalyse insgesamt nur eine beschränkte Aussagekraft zu. Allerdings ist eine Betrachtung der Kennzahlen im Zeitvergleich durchaus dazu geeignet, Trendentwicklungen zu indizieren. Die Interpretation der Kennzahlen sollte insbes. anhand von Betriebs- bzw. Branchenvergleichen erfolgen, da allgemeingültige Aussagen zu Normrelationen nicht getroffen werden können. Die abgeleiteten Kennzahlen gelten jedoch als Spielregeln soliden Finanzierungsgebarens (Wysocki, 1962), weshalb ihnen auch die Funktion einer „ self fulfilling prophecy “ beizumessen ist. b) Liquiditätsanalyse aufgrund von Stromgrößen
Die stromgrößenorientierte Liquiditätsanalyse zielt auf eine Prognose künftiger Zahlungsströme aus den Zahlungsströmen der Vergangenheit ab. Ein erster Ansatz greift hierzu auf die Informationen zurück, die aus der periodengerechten Abgrenzung der Erfolgsrechnung ermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit der stromgrößenorientierten Liquiditätsanalyse besteht darin, den aus dem Jahresabschluss extern ableitbaren zahlungsorientierten bzw. ertragsnahen Cashflow im Hinblick auf die Innenfinanzierungskraft sowie die Verschuldungsfähigkeit des Unternehmens zu analysieren (, /Coenenberg, /Alvarez, /Meyer, 2001). Zusätzliche Informationen kann eine zahlungsorientierte Kapitalflussrechnung bieten, wenn diese als Teil des Jahresabschlusses aufgestellt wird.
Wird in einem ersten Schritt auf die Größen der Erfolgsrechnung zurückgegriffen, so können durch Verwendung der Umsatzerlöse die Umschlagskoeffizienten als Maßgröße für die zukünftigen Liquiditätszu- und -abflüsse verstanden werden. Um die durchschnittliche Zeitdauer zu bestimmen, in der die Liquidität im operativen Geschäftszyklus des Unternehmens gebunden ist (Liquiditätskreislauf), wird der Zeitraum der Vorräte-Bindung um das Kundenziel (in Tagen) erhöht und um das Lieferantenziel (in Tagen) reduziert. Je kürzer der Liquiditätskreislauf eines Unternehmens ist, umso effizienter ist dessen Net Working Capital-Management.
Für die Beurteilung der Innenfinanzierungskraft eignet sich insbes. die Kennzahl Investitionsdeckung. Als reziproken Wert erhält man den Investitionsgrad des Cashflow. Die finanzwirtschaftliche Situation ist dabei umso günstiger zu beurteilen, je höher die Investitionsdeckung bzw. je niedriger der Investitionsgrad des Cashflow ausfällt. Zur Erhöhung der Aussagefähigkeit ist es dabei zweckmäßig, die Wachstumsquote des Anlagevermögens zu berücksichtigen sowie eine segmentierte Analyse vorzunehmen (Coenenberg, 2005).
Für die Ermittlung von Cashflow und Nettoinvestition bieten sich zwei Alternativen an: Ein Weg besteht darin, die einschlägigen Daten der veröffentlichten Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Auf der Grundlage einer Kapitalflussrechnung gem. DRS 2, IAS 7 bzw. SFAS 95 ist als „ Cashflow “ der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und als „ Nettoinvestition in das Anlagevermögen “ der Cashflow aus Investitionstätigkeit anzusehen. Die Investitionsdeckung ist dann als zahlungsorientierte periodenbezogene Größe zu interpretieren. Eine periodenübergreifende, nachhaltigere Interpretation der Investitionsdeckung ergibt sich, wenn als Cashflow ein ertragsnaher Cashflow etwa i.S.d. cash earnings nach DVFA/SG oder des EBITDA und als Nettoinvestition die Differenz von bilanziellem Zugang abzüglich Abgängen zu Buchwerten auf der Grundlage des Anlagespiegels verwendet wird (vgl. im Einzelnen Coenenberg, 2005).
Als Maßstab der Verschuldungsfähigkeit dient der dynamische Verschuldungsgrad.
Diese Kennzahl gibt die Zahl der Jahre an, in denen ceteris paribus eine vollständige Tilgung der Effektivschulden aus dem selbsterwirtschafteten Cashflow möglich wäre. Je nach konkreter Berechnung der Effektivverschuldung und des Cashflow ergeben sich unterschiedliche Ausprägungen dieser Kennzahl und somit unterschiedliche Interpretationen.
Des Weiteren kann im Rahmen der dynamischen Liquiditätsanalyse auf die in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Bereichs-Cashflows zurückgegriffen werden. Ein erster Schritt besteht darin, die Veränderung der einzelnen Cashflows zu erklären. Darauf aufbauend sollte der free cashflow ermittelt werden. Er bringt den Anteil des Zahlungsüberschusses aus der operativen Geschäftstätigkeit zum Ausdruck, der nach Berücksichtigung der geplanten Investitionstätigkeit für die Bedienung der Kapitalgeber und weitere Investitionen „ frei “ zur Verfügung steht.
IV. Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
Die Zielsetzung der erfolgswirtschaftlichen Bilanzanalyse besteht in der Gewinnung von Informationen zur Beurteilung der Ertragskraft des Unternehmens. Unter der Ertragskraft einer Unternehmung versteht man die Fähigkeit dieses Unternehmens, in der Zukunft Erfolge zu erwirtschaften. Als Verfahren der erfolgswirtschaftlichen Bilanzanalyse dienen die Ergebnis-, Rentabilitäts- und Wertschöpfungsanalyse.
1. Ergebnisanalyse
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat die GuV primär die Aufgabe, das Ergebnis der Unternehmenstätigkeit seiner Höhe und seinem Zustandekommen nach zu dokumentieren. Es liegt daher nahe, zunächst die in der GuV ausgewiesenen Ergebnisinformationen zu analysieren. Hierfür sind die Gesamtergebnisse nach ihren Ursachen in Teilergebnisse zu zerlegen und die Struktur der Aufwands- und Ertragsgrößen zu untersuchen (= Ergebnisquellenanalyse).
Die Ergebnis- und Erfolgsspaltung bezweckt, die nachhaltigen prognosefähigen Erfolgsbestandteile von den nicht nachhaltigen, kurzfristig starken Schwankungen ausgesetzten Erfolgsbestandteilen zu trennen. Ferner soll der betrieblich bedingte, operative Erfolgsbereich von den nicht unmittelbar operativen, vorwiegend aus dem finanziellen Geschehen resultierenden Erfolgsbestandteilen isoliert werden. Daraus resultiert grundsätzlich eine Aufgliederung des in der GuV ausgewiesenen Gesamtergebnisses vor Steuern nach den Kriterien der Regelmäßigkeit und der Betriebszugehörigkeit in die drei Ergebniskategorien ordentliches Betriebsergebnis, Finanzergebnis und außerordentliches Ergebnis (vgl. Abb. 1). Für die Beurteilung der nachhaltigen Ertragskraft ist das ordentliche Betriebsergebnis eine besonders relevante Größe. Zur Ermöglichung von Ergebnisprojektionen ist es deshalb wesentlich, nach Maßstäben für die Erklärung der Veränderungen des ordentlichen Betriebsergebnisses zu suchen.
Abb. 1: Kriterien der Erfolgsspaltung
Im Vergleich zum HGB weisen die IFRS im Hinblick auf die Erfolgsspaltung zwei wesentliche Unterschiede auf (vgl. Abb. 2): Erstens durch eine umfassendere Erfolgskonzeption, die neben dem in der GuV erfassten Jahresergebnis weitere direkt im Eigenkapital verbuchte Erfolgskomponenten kennt, und andererseits durch eine andere Erfolgsspaltungskonzeption in der GuV, derzufolge keine außerordentlichen Erfolgskomponenten existieren. Dafür bieten die IFRS unter der Position Discontinued Operations einen expliziten Ausweis sämtlicher Erfolgskomponenten aus Unternehmensbereichen, von denen sich das Unternehmen getrennt hat bzw. in Zukunft trennen will. Damit sind für den Bilanzleser sämtliche in der Zukunft nicht wiederkehrenden Erträge und Aufwendungen unmittelbar ersichtlich und können von nachhaltigen, wiederkehrenden Erfolgsbestandteilen in einem nicht fortgeführten Ergebnis abgegrenzt werden.
Ein weiterer Unterschied zur Vorgehensweise nach HGB liegt in der Abgrenzung regelmäßiger Erfolgsbestandteile von unregelmäßig anfallenden Erfolgskomponenten. Insbes. aufgrund der zunehmenden Fair Value-Bewertung in den IFRS sind in der GuV Ergebnisbestandteile enthalten, von denen nicht unbesehen angenommen werden kann, dass sie sich in zukünftigen Perioden wiederholen werden. Diese „ aperiodischen Erfolgskomponenten “ sind dem Grunde und der Höhe nach volatil und nur schwer planbar bzw. vorhersehbar. Zur Ableitung eines nachhaltigen betrieblichen Ergebnisses sollten solche so verstandenen aperiodischen Komponenten daher, ebenfalls getrennt nach der Betriebszugehörigkeit, in einem aperiodischen betrieblichen Ergebnis bzw. einem aperidischen beriebsfremden Ergebnis getrennt erfasst werden.
Abb. 2: Kriterien der Erfolgsspaltung nach IFRS
Aufgrund des umfassenderen Erfolgskonzepts (Comprehensive Income) wäre es ferner zweckmäßig, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Erfolge ebenfalls in die weitere Analyse der Ertragskraft einzubeziehen, was bspw. durch eine entsprechende Erweiterung der aperiodischen Ergebnisse erfolgen könnte (, /Coenenberg, /Defner, /Schultze, 2005).
Unter Rückgriff auf die Segmentberichterstattung ist es ferner insbes. bei diversifizierten Unternehmen angezeigt, die Erfolgslage im Rahmen einer Ergebnissegmentierung differenziert nach Geschäftssegmenten zu betrachten (vgl. hierzu ausführlich Alvarez, 2004).
Für die Analyse der Aufwandsstruktur werden bei einer Gliederung der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren üblicherweise die Material- und Personalintensität sowie die Abschreibungsquote verwendet.
Material- und Personalintensität verdeutlichen den relativen Anteil der Aufwendungen für die gewichtigen Produktionsfaktorgruppen „ Arbeitsleistung “ und „ Material “ . Daneben liefert die Abschreibungsquote Anhaltspunkte für den Rationalisierungsgrad eines Unternehmens. Eine hohe Abschreibungsquote indiziert ceteris paribus einen hohen Rationalisierungsgrad.
Die vorstehenden Kennzahlen beziehen sich auf eine nach dem Gesamtkostenverfahren gegliederte GuV. Bei international tätigen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, ist die Anwendung des Gesamtkostenverfahrens erlaubt, aber unüblich. Nach US-GAAP dagegen ist ausschließlich die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens möglich.
Die nach Funktionen gegliederte Kostenstruktur eines Unternehmens spielt für die Beurteilung der Ertragskraft zunehmend eine wichtige Rolle, da vermehrt Unternehmen im Rahmen von Gemeinkostenwertanalysen oder einer laufenden prozessorientierten Kostenanalyse versuchen, die wachsenden, überwiegend fixen Kosten der Unternehmensfunktionen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und ggf. zu senken (Coenenberg, 2003a). Zur Analyse der funktionalen Aufwands- bzw. Kostenstruktur bieten sich insbes. folgende Kennzahlen an:
Diese Kennzahlen sind im zwischenbetrieblichen und zeitlichen Vergleich wichtige Indikatoren der Effizienz des Unternehmens. Es liegt nahe, diese Funktionskostenintensitäten mit Benchmarks von Wettbewerbsunternehmen zu vergleichen. Zwischenbetriebliche Vergleiche der Kostenstruktur werden allerdings dadurch erschwert, dass dem externen Analytiker die Schlüsselgrößen für die Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellenbereiche nicht bekannt sind.
Unabhängig von der GuV-Gliederung stellt die Zins-Deckung (interest coverage ratio) eine wichtige Kennzahl der Aufwands- und Ertragsanalyse dar. Sie spiegelt aus der Sicht der Kreditgeber das Risiko der Zinsbedienung durch das Unternehmen wider (Gray, /Needles, 1999)
2. Rentabilitätsanalyse
Mittels der Rentabilitätsanalyse wird eine in Bezug auf die jeweils gewählte Einflussgröße relativierte Erfolgsbeurteilung ermöglicht. Diese ist notwendig, da ein Vergleich des zu analysierenden Unternehmens mit branchendurchschnittlichen Ergebnissen oder den Ergebnissen einzelner Wettbewerber aufgrund unterschiedlicher Betriebsgrößen eine relativierte Betrachtung erfordert. In Abhängigkeit von der Interessenlage der Eigentümer bzw. aller Kapitalgeber und der Bewertung des eingesetzten Vermögens bzw. Kapitals zu Buch- oder Marktwerten lassen sich mehrere Ansätze einer Rentabilitätsanalyse unterscheiden (vgl. Abb. 3).
Abb. 3: Ansätze der Rentabilitätsanalyse
Aus der Sicht der Unternehmenseigentümer ist insbes. die Eigenkapitalrentabilität von Bedeutung. Die Kapitalgröße sollte dabei – gem. dem Entsprechungsprinzip – als Durchschnittsgröße aus Jahresanfangs- und Endbestand erfasst werden. Aus der Sicht des Anlegers zeigt die so ermittelte Eigenkapitalrentabilität die Verzinsung des von den Eigentümern in das Unternehmen eingebrachten Eigenkapitals einschließlich der durch offene Thesaurierung im Unternehmen verbliebenen Gewinne. Kurs und Wertsteigerungen bleiben bei der Verzinsung allerdings unberücksichtigt. Wird die Eigenkapitalrentabilität aus der Sicht der Eigentümer des Mutterunternehmens eines Konzerns betrachtet, so ist als Jahresüberschuss der um die Ergebnisanteile von Fremdgesellschaftern bereinigte Gewinn und das Eigenkapital ohne Anteile von Fremdgesellschaftern zu erfassen.
Der Nachteil der Eigenkapitalrentabilität besteht in der Bezugnahme auf den Buchwert des Eigenkapitals. Aus der Sicht des Aktionärs ist jedoch insbes. das Verhältnis von Ergebnis und Gewinnausschüttung zum Marktwert des Eigenkapitals von Bedeutung.
Eine zentrale Kennzahl der aktienanalytischen Rentabilitätsbeurteilung ist der Gewinn pro Aktie (earnings per share). Der Gewinn pro Aktie ist sowohl in einem Abschluss nach IFRS als auch nach US-GAAP angabepflichtig (IAS 33 bzw. SFAS 128). Ein nach HGB aufgestellter Abschluss braucht dagegen keine entsprechende Angabe zu enthalten. Bei der Ausgabe von Nennwertaktien ergibt sich folgende Ermittlungsformel:
Im Rahmen der Preiswürdigkeitsprüfung von Aktien findet das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) oder price earnings ratio (PER) Anwendung. Aufgrund branchendurchschnittlicher price earnings ratios lassen sich Vorstellungen über die vom zu analysierenden Unternehmen zu fordernden Kurs-Gewinn-Verhältnisse (multiples) ableiten. Durch Multiplikation dieser Norm-price-earnings-ratio mit dem Gewinn je Aktie ergibt sich näherungsweise geschätzt der angemessene Preis je Aktie des Unternehmens. Für die Aktienanalyse stellt diese Kennzahl insofern eine wertvolle Ergänzung der bilanziellen Eigenkapitalrentabilität dar, als diese Kennzahl den Gewinn auf das investierte Kapital des Aktieninvestors (Kurswert der Aktie) und nicht auf das Unternehmenskapital (Eigenkapital) bezieht.
Da der Aktienkurs Zukunftserwartungen reflektiert, sind zur Verbesserung der Aussagefähigkeit sinnvollerweise die Erwartungen bzgl. des Gewinnwachstums in die Aktienanalyse zu integrieren. Dies hat in der Praxis zu der Kennzahl price earnings growth factor (PEG) geführt (Holmes, /Sudgen, /Gee, 2002). Ein PEG > 1 deutet auf eine Überbewertung, ein PEG < 1 auf eine Unterbewertung hin.
Eine aus der Sicht aller Kapitalgeber bedeutsame Kennzahl stellt die Gesamtkapitalrentabilität (GKR) bzw. der return on investment (ROI) dar. Während bei der Eigenkapitalrentabilität der dem Eigenkapital zufließende Gewinn betrachtet wird, ist bei der Gesamtkapitalrentabilität zusätzlich der dem Fremdkapital zufließende Zinsaufwand mit einzubeziehen. Es wird damit gleichsam unterstellt, dass das Unternehmen unverschuldet sei. Da der Steueraufwand von der Verschuldung abhängt, ist gem. dem Entsprechungsprinzip die Gesamtkapitalrentabilität vor Abzug von Ertragsteuern, also unter Verwendung des EBIT als Gewinngröße, zu ermitteln.
Eine im zwischenbetrieblichen Vergleich und im Zusammenhang mit der Gesamtkapitalrentabilität aussagefähige Kennzahl ist die Umsatzrentabiltität. Sie gibt die durchschnittliche aus dem Umsatz erwirtschaftete Marge an. Zur Wahrung der Kompatibilität mit der Gesamtkapitalrentabilität wird diese wie folgt definiert:
Gesamtkapital- und Umsatzrentabilität sind über den Kapitalumschlag miteinander verknüpft. Der Kapitalumschlag misst, wie häufig das in der Periode gebundene Kapital bzw. Vermögen durch den Umsatz der Periode umgeschlagen wird. Je höher der Kapitalumschlag ist, umso höher ist bei vorgegebener Umsatzrentabilität die Gesamtkapitalrentabilität.
Vor allem bei internen und wertorientierten Steuerungsrechnungen sowie im Rahmen der Segmentpublizität ist es üblich, statt des Gesamtkapitals die Summe aus Anlagevermögen und Nettoumlaufvermögen als Bezugsbasis zu verwenden. Der Unterschied zum Gesamtkapital besteht im Abzug von Kundenanzahlungen und Lieferverbindlichkeiten von der Bilanzsumme. Man spricht bei dieser Vorgehensweise statt von Gesamtkapitalrentabilität bzw. return on investment auch von return on net asset (RONA) bzw. return on capital employed (ROCE).
Wertorientierte Kennzahlen(systeme) rücken zunehmend in den Mittelpunkt unternehmerischer Rentabilitätsbetrachtungen. Im Grundsatz bauen derartige Kennzahlen auf den bekannten Gesamtkapitalrentabilitäten auf. Durch Vergleich mit den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (weighted average cost of capital (WACC)) wird indiziert, inwieweit der gesamte Kapital- bzw. Vermögenseinsatz in der Berichtsperiode Wert geschaffen oder Wert vernichtet hat. Dieses Ermittlungsverfahren liegt dem Konzept des economic value added (EVA(TM)) zugrunde. Daneben hat aus der Zielsetzung der wertorientierten Unternehmensführung der cashflow return on investment (CFROI) als Cashflow-orientierte Kennziffer für die Gesamtkapitalrentabilität in der letzten Zeit eine stärkere Verbreitung erfahren (Coenenberg, 2003a).
Aufbauend auf den ermittelten Rentabilitätskennziffern liegt es nahe, in einem weiteren Analyseschritt innewohnende Ursache-Wirkungs-Beziehungen durch Kennzahlensysteme explizit zu erfassen und die betrachtete Kennzahl so zu zerlegen, dass die Treiber der Kennzahl erkennbar werden (vgl. ausführlich Coenenberg, 2005).
3. Wertschöpfungsanalyse
Das Charakteristikum in der Wertschöpfungsrechnung liegt in einer Ausdehnung des Erfolgsbegriffs; neben den Eigenkapitalerträgen gehören auch Fremdkapitalerträge, Gemeinerträge und Arbeitserträge zum Erfolg, die dementsprechend nicht – wie in der GuV – als Aufwand in der Entstehungsrechnung, sondern als Erfolgsposition in der Verteilungsrechnung erscheinen (Weber, H. K. 1999). Der Gesamterfolg wird in der Ermittlungsrechnung von der Entstehungsseite her als Wertschöpfung der Periode bestimmt. Die Wertschöpfung ergibt sich als Differenz des gesamten Produktionswertes und der empfangenen Vorleistungen (vgl. Abb. 4).
Abb. 4: Ermittlung der Wertschöpfung
Die Anwendung der Entstehungsrechnung ist bei Gliederung der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren nur sehr bedingt bzw. überhaupt nicht möglich, sodass in diesem Falle auf die Verteilungsrechnung zurückzugreifen ist. Im Rahmen der Analyse eines Abschlusses nach US-GAAP ist die Wertschöpfungsanalyse nicht anwendbar, da die Aufstellung der GuV zwingend nach dem Umsatzkostenverfahren vorzunehmen ist und es keine gesonderte Angabepflicht für den Material- und Personalaufwand gibt.
Die Wertschöpfung wird bei verschiedenen Kennzahlen als Basisgröße verwendet. So liegt es nahe, die Mitarbeiterproduktivität nicht nur an der Gesamtleistung, sondern auch an der Wertschöpfung zu messen.
Für Zwecke internationaler Vergleichbarkeit ist es empfehlenswert, statt der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl – sofern verfügbar – den Umfang der eingesetzten Arbeitsstunden zu wählen (Deger, 1995). Eine wichtige Ergänzung der Arbeitsproduktivität ist die Personalkostenproduktivität. In dieser Kennzahl ist neben der Mengenkomponente auch die Wertkomponente des Arbeitseinsatzes enthalten.
Daneben ist auch die in engem Zusammenhang zum Unternehmenserfolg – und insbes. zur Gesamtkapitalrendite – stehende Kapitalproduktivität von Bedeutung (Haller, 1997).
Für eine zusammenfassende Analyse von Arbeits- und Kapitalproduktivität bietet sich der totale Wertschöpfungsquotient an (Müller-Merbach, 1993). Da in dieser Kennzahl Substitutionseffekte zwischen den Einsatzfaktoren Kapital und Arbeit berücksichtigt sind, indiziert ein Ansteigen der Kennzahl einen Anstieg der tatsächlichen Produktivität.
Außer zur Produktivitätsanalyse lässt sich die Wertschöpfung auch zur Analyse der Fertigungstiefe heranziehen. Diese wird durch die Wertschöpfungsquote gemessen, die v.a. beim bilanzanalytischen Unternehmensvergleich Aussagen über die produktionswirtschaftliche Flexibilität und Vorteile durch realisierbare Synergiepotenziale zulässt.
Die Wertschöpfungsrechnung liefert als Analyseinstrument einen von der formalrechtlichen Gestaltung und vom Ausmaß der Unternehmertätigkeit sowie von der Finanzierungsstruktur unabhängigen Beurteilungsmaßstab (Pohmer, /Kroenlein, 1970). Allerdings ist die Wertschöpfungsanalyse bei internationalen Abschlüssen nur eingeschränkt möglich.
V. Strategische Bilanzanalyse
Gegenstand der strategischen Bilanzanalyse ist das Erfolgspotenzial des Unternehmens. Entsprechend der Vorsteuerungsfunktion der Zielgröße »Erfolgspotenzial« für Erfolg und Liquidität ist die strategische Bilanzanalyse somit auf die Treiber des zukünftigen Erfolgs und der zukünftigen Liquiditätsgenerierung des Unternehmens gerichtet und fragt nach dem Wert eines Unternehmens. Dieser wird durch den Barwert der zukünftigen Ausschüttungen an die Eigentümer gemessen (= Zukunftserfolgswert). Letztlich zielt die Zukunftserfolgsbewertung auf die Ermittlung des fundamentalen inneren Wertes eines Unternehmens ab. Entsprechend den drei Ansätzen einer Unternehmensbewertung, nämlich Substanzwert, Marktwert und Zukunftserfolgswert, lassen sich folglich drei Ansätze der strategischen Bilanzanalyse unterscheiden: Die ressourcenorientierte (substanzorientierte), marktorientierte und zukunftserfolgswertorientierte Analyse (Coenenberg, 2003b).
1. Ressourcenorientierte Analyse
Die Substanzbewertung ist ein die Zukunftserfolgsbewertung ergänzender Bestandteil der Bewertung eines Unternehmens. Wären alle wertrelevanten materiellen und immateriellen Vermögenswerte, unabhängig von ihrer Bilanzierungsfähigkeit, mit ihrem Wertpotenzial in einem Vermögensinventar erfassbar, dann würde der Wert des Inventars den Zukunftserfolgswert approximieren. Je mehr es gelingt, die Vermögenswerte eines Unternehmens zu identifizieren und zu quantifizieren, umso mehr lässt sich deshalb auch der Zukunftserfolgswert durch die ihn tragenden Vermögenswerte substanziieren. Die substanzorientierte strategische Bilanzanalyse, insbes. des immateriellen Vermögens, ist deshalb ein Ansatzpunkt der wertorientierten Bilanzanalyse.
Während das substanzielle Vermögen in der Bilanz abgebildet ist, beruht ein weiterer, kurzfristig realisierbarer Beitrag zum Unternehmenswert auf vorhandenen Wettbewerbsvorteilen, die mit Hilfe besonderer, z.B. markt- oder innovationsbezogener Fähigkeiten des Unternehmens geschaffen wurden. Vorhandene immaterielle Vermögenswerte und darauf beruhende strategische Wettbewerbsvorteile sind einem ständigen Erneuerungsprozess zu unterwerfen. Gelingt die Erneuerung nicht, wird das Unternehmen langfristig auf den Durchschnitt seiner Risikoklasse zurücksinken und ein langfristiger Geschäftswert ist nicht mehr zu erwarten. Ein positiver langfristiger Geschäftswert setzt damit Fähigkeiten im Unternehmen voraus, neue strategische Wettbewerbsvorteile zu generieren. Er beruht daher im Prinzip auf zukünftigen potenziellen Wettbewerbsvorteilen. Eine Abschätzung darüber, ob es dem Unternehmen je gelingen wird, diese Wettbewerbspotenziale zu schaffen, lässt sich im Prinzip nur über bereits vorhandene strategisch relevante Fähigkeiten vornehmen. Im Zentrum der strategischen Ressourcenanalyse steht daher insbes. das intellectual capital. Aus analytischer Sicht lässt es sich bspw. in sieben Kategorien unterteilen, in denen jeweils nach eigenen Kriterien die Existenz von überdurchschnittlichen Erfolgspotenzialen untersucht werden kann. Insgesamt soll die Analyse des intellectual capital zu Aussagen darüber führen, ob auch nach dem überschaubaren Prognosehorizont mit Wettbewerbsvorteilen und somit langfristigen Erfolgspotenzialen zu rechnen ist (Coenenberg, 2005). Da immaterielle Vermögenswerte in den Bilanzen aber nur im Falle ihres entgeltlichen Erwerbs und bei originärer Entstehung nur unter sehr einschränkenden Bedingungen erfasst werden, ist die Ressourcenanalyse auf die Angaben im Lagebericht oder auf freiwillige Zusatzinformationen etwa im Rahmen eines „ Value Reporting “ angewiesen.
2. Marktwertorientierte Analyse
Die Analyse von Kapitalmarktdaten und der in den Kapitalmarktdaten implizit enthaltenen Investorerwartungen ist ein weiterer Ansatzpunkt im Rahmen der strategischen, wertorientierten Bilanzanalyse. Einerseits ist die Frage nach der auf den Marktwert des Unternehmens bezogenen Rentabilität (total return to shareholders (TRS)) zu stellen. Andererseits wird untersucht, welcher Marktwert dem Unternehmen von Investoren beigemessen wird (Marktkapitalisierung) und ob dieser gemessen am erwirtschafteten Ergebnis bzw. am Buchwert angemessen ist. Aktienrentabilität und Marktwert sind im Hinblick auf ihre tatsächliche Entwicklung bereits Gegenstand der erfolgswirtschaftlichen Bilanzanalyse (vgl. oben Abschnitt IV.2). Unter der strategischen Perspektive stellen sich für beide Größen weitergehende Fragen.
In Bezug auf die Aktienrentabiltität ist zu untersuchen, welche Faktoren diese beeinflussen und inwiefern diese auf besondere strategische Fähigkeiten des Unternehmens zurückzuführen sind. Hierzu wird der TRS in die vier Faktoren Branchenrendite (BR), relative Dividendenrendite (RD), kurzfristige (KPE) und langfristige Performance-Erwartung (LPE) untergliedert. Die einzelnen Bestandteile können dann multiplikativ zu einer Erklärungsgleichung verknüpft werden.
(1+TRS) = (1+BR)×(1+RD)×(1+KPE)×(1+LPE)
Daneben lassen sich durch eine Analyse des Marktwertes die in der Bewertung reflektierten Annahmen über die strategische Positionierung sowie Erwartungen hinsichtlich des Wachstums eines Unternehmens aus Sicht der Investoren ableiten. Vier mögliche Positionierungseinschätzungen sind zu unterscheiden: „ Fokussierte Angreifer “ sind auf ihr Kerngeschäft spezialisierte Unternehmen mit hohen Wachstumserwartungen. Wenn sie ihre hohe Bewertung halten wollen, müssen sie die Wachstumserwartungen erfüllen und in die Branchenführerschaft hineinwachsen. Sonst besteht die Gefahr, in das „ zweite Glied “ abzurutschen. „ Branchenführer “ prägen ihre Industrie. Sie sind in der Regel Umsatzriesen mit globalem Auftritt sowie zugleich hohen Wachstumserwartungen. Unternehmen in der „ Volumenfalle “ sind ebenfalls Umsatzriesen, erfüllen aber – sei es mangels Innovationen, mangels Flexibilität oder aus kulturellen oder standortbedingten Gründen – nicht die anspruchsvollen Wachstumserwartungen des Kapitalmarkts. Hier stellt sich aus Sicht der strategischen Analyse die Frage, ob mit grundlegenden Änderungen zu rechnen ist. Daneben gibt die Wachstumsrate wichtige Hinweise auf die Einschätzung der strategischen Wettbewerbspositionen durch den Kapitalmarkt. Durch Vergleich der Wachstumsrate mit dem durchschnittlichen Wachstum des Bruttosozialproduktes oder anderen Vergleichswerten können Hinweise gewonnen werden, inwieweit die Annahmen des Marktes realistisch oder überzogen sind (, /Coenenberg, /Salfeld, 2003).
3. Zukunftserfolgswertorientierte Analyse
Die zukunftserfolgswertorientierte Analyse setzt an den fundamentalen Treibergrößen des Zukunftserfolgswertes an. Diese liegen insbes. in den Geschäftsaktivitäten begründet. Soweit das Unternehmen verschiedene Geschäftsfelder betreibt, ist die zukunftserfolgswertorientierte Analyse deshalb stets auf der Ebene einzelner Segmente durchzuführen. In der zusammenfassenden Betrachtung ist sie eine Analyse des Geschäftsportfolios im Hinblick auf die Beiträge zum Zukunftserfolgswert.
Einerseits geht es um eine prospektive Analyse des Geschäftsportfolios. Hier stehen die Stärken und Schwächen der Segmente und die Chancen und Bedrohungen im Mittelpunkt der Analyse (SWOT-Analyse). Andererseits sind die retrospektiven Ergebnisse der finanz- und erfolgswirtschaftlichen Segmentanalyse für die strategische Analyse des Geschäftsportfolios nutzbar zu machen. Auf diese Weise soll versucht werden, die qualitativen Ergebnisse der auf das Erfolgspotenzial gerichteten SWOT-Analyse mit den quantitativen Ergebnissen der auf die Finanz- und Ertragslage gerichteten Portfolioanalyse zu verbinden.
Unter Rückgriff auf die Angabepflichten zur Segmentberichterstattung bieten sich für eine kennzahlengestützte Portfolioanalyse die Untersuchung der Investitionspolitik und Innenfinanzierungskraft, der Wertgenerierung und deren Kombination an. Die Investitionspolitik wird anhand der Wachstumsquote, die Innenfinanzierungskraft anhand des Investitionsgrades des Cashflow gemessen. Für eine Analyse der Wertgenerierung kann auf das Return on Investment-Kennzahlensystem zurückgegriffen werden. Aus einer Betrachtung von Umsatzrendite und Kapitalumschlag auf Segmentebene lassen sich strategische und operative Handlungsempfehlungen ableiten. Abschließend liegt es nahe, die wertorientierte Rentabilität im Zusammenhang mit der Innenfinanzierungskraft – gemessen am Investitionsgrad des Cashflow – zu betrachten. In einer Matrix lassen sich dann Wert- bzw. Cashgenerierer und -verzehrer darstellen (Coenenberg, 2005).
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