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Finanzierungsarten


Inhaltsübersicht
I. Grundbegriffe und Kriterien
II. Finanzierungsarten und Kapitalherkunft
III. Finanzierungsarten und Standort der Finanzierungsquelle
IV. Finanzierungsarten und Finanzierungsanlass

I. Grundbegriffe und Kriterien


Finanzierung bedeutet die Erhöhung der Ausstattung von Unternehmungen mit Nominalgütern (= Finanzmitteln). Insofern lässt sich Finanzierung einerseits als Prozess der Versorgung mit Finanzmitteln, als raumzeitlicher Vorgang auffassen, andererseits kann Finanzierung als das Ergebnis von Finanzierungsprozessen der verschiedensten Art aufgefasst werden, welche die Finanzmittelausstattung der Unternehmung zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder innerhalb bestimmter Perioden kennzeichnen. Der letztere Aspekt erlangt insbesondere für die Konzeption und die Durchführung der Finanzplanung Bedeutung.
Unabhängig davon, ob Finanzierung als Prozess oder als Zustand der Finanzmittelausstattung von Unternehmungen aufgefasst wird, stellt sich die Frage nach der Systematisierung der Finanzierungsinstrumente, die in großer und wachsender Zahl vorhanden sind und mit deren Hilfe die Unternehmungen Nominalgüter verschiedener Qualitäten an sich binden oder durch Remonetisierungsprozesse in Realgütern gebundene Nominalgüter für Finanzierungszwecke freisetzen kann. Im ersten Falle ermöglichen die Finanzierungsinstrumente die Beschaffung von Risikokapital (= Nominalgüter, deren Zweckbestimmung in der dauerhaften Haltung für Unternehmensrisiken besteht und die als Eigen- oder Beteiligungskapital bezeichnet werden) und Gläubigerkapital (= Nominalgüter, die ohne Haftungseigenschaften der Unternehmung temporär zu reinen Finanzierungszwecken überlassen werden und den Gläubigern als Anlage bzw. Einnahmequelle dienen). Im zweiten Fall wird zwar eine Erhöhung der Kapitalausstattung der Unternehmung nicht primär angestrebt, sondern eine möglichst hohe Freisetzung von in Aktiva gebundenem Kapital für Finanzierungszwecke. Gleichwohl ermöglicht die Remonetisierung von Vermögensgegenständen über den Umsatzprozess auch die Bildung von Risikokapital, wenn die im Preis der abgesetzten Produkte kalkulierten Gewinnanteile und ggf. Risikozuschläge (nach ihrer Versteuerung) den offenen Rücklagen der Unternehmung zugeführt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen, die mit dem Einsatz der Finanzierungsinstrumente verfolgt werden, erweist sich eine Zusammenfassung von Finanzierungsinstrumenten unter Anlegung zweckmäßig gewählter Kriterien zu Finanzierungsarten als den jeweiligen Oberbegriffen einer Klasse von Finanzierungsinstrumenten als erforderlich. Eine derartige Systematisierung dient sowohl den Anforderungen der wissenschaftlichen Bearbeitung als auch den Verhältnissen der Praxis im Sinne einer rationalen Unternehmensführung mit einheitlichen Auffassungen über die Art der Finanzierungsinstrumente und deren Einsatz.
Hinsichtlich der zur Systematisierung der Finanzierungsinstrumente herangezogenen Kriterien finden vor allem die Kriterien Herkunft der aufzubringenden Nominalgüter (entsprechend der Kapitalgeber) und Standort der Finanzierungsquelle Anwendung, wobei letzteres darauf abstellt, ob die Nominalgüter über externe oder interne Prozesse verfügbar gemacht werden. Als weitere grundsätzlich zur Systematisierung geeignete Kriterien kommen der Finanzierungsanlass (laufende Finanzierung bzw. ordentliche Finanzierung und Sonderfinanzierungen bzw. außerordentliche Finanzierung) oder die Bilanzwirksamkeit von Finanzierungsinstrumenten in Betracht, denen jedoch üblicherweise nicht gefolgt wird, weil sie als Unterfälle dann wieder jeweils die beiden erstgenannten Systematisierungen entweder ganz oder zumindest teilweise enthalten. Daneben existieren, insbesondere zur Systematisierung von Teilgruppen der Finanzierungsarten, grundsätzlich weitere Kriterien, beispielsweise die Fristigkeit oder der Markt, über den die Nominalgüter beschafft werden, oder die Kapitalformen.

II. Finanzierungsarten und Kapitalherkunft


Als grundsätzlich mögliche Finanzierungsarten kommen hinsichtlich des Kriteriums der Herkunft des Kapitals die Eigenfinanzierung, die Fremdfinanzierung und die Selbstfinanzierung in Betracht, wobei die jeweiligen Finanzierungsarten zu den in Abb. 1 dargestellten Finanzierungswirkungen führen.


Abb. 1: Systematik der Finanzierungsarten nach der Kapitalherkunft und Finanzierungswirkungen

1. Eigenfinanzierung


Die Eigenfinanzierung umfasst alle Finanzierungsinstrumente, mit deren Hilfe der (die) Eigentümer der Unternehmung Eigenkapital zuführen, das unbefristet und ohne Zinsanspruch zur Verfügung steht. Die Eigentümer haben Anspruch auf Gewinn und auf den Liquidationserlös. Dem steht allerdings grundsätzlich die volle Beteiligung am Verlust gegenüber. Das Verlustrisiko lässt sich jedoch durch die Wahl einer geeigneten Unternehmensrechtsform begrenzen (z.B. haften Kommanditisten einer KG nur im Umfang ihrer Einlage oder die Gesellschafter einer GmbH nur mit ihrem Anteil am Stammkapital oder die Gesellschafter einer AG nur im Umfang ihres nominalen Aktienanteils; auch der stille Gesellschafter beschränkt die Haftung typischerweise auf die Einlage). Einzelunternehmen, Gesellschafter einer OHG und Komplementäre einer KG bzw. KGaA haften nicht nur mit dem eingebrachten Eigenkapital, sondern mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Für Genossen einer Wirtschaftsgenossenschaft besteht nach §22a GenG die Verpflichtung zur Leistung von Nachschüssen auf die Geschäftsanteile (Haftsummenzuschlag). Die Rückzahlung des Kapitals hängt von speziellen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bzw. Regelungen ab. Da mit der Zuführung von Eigenkapital eine Beteiligung an der Unternehmung entsteht, kann diese Klasse von Finanzierungen auch als Beteiligungsfinanzierung bezeichnet werden.

2. Fremdfinanzierung


Erfolgt die Beschaffung von Finanzmitteln über Finanzierungsinstrumente, die Kreditverhältnisse aller Art begründen, liegt Fremdfinanzierung bzw. Kreditfinanzierung vor. Dritte Finanzmittelgeber (Investoren) werden damit zu Gläubigern der Unternehmung, die vertragsgemäß (Kreditvertrag oder Anleihebedingungen bei Emission von Finanzmitteln in Form von Schuldverschreibungen oder bestimmten Geldmarktpapieren) Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung erwerben. Insofern verschafft sich die Unternehmung mit Hilfe derartiger Finanzierungsinstrumente befristete Finanzmittel in Form von Fremdkapital bzw. Gläubigerkapital oder Kreditkapital (als synonym verwendeter Begriff). Die Ansprüche von Gläubigern sog. nachrangiger Verbindlichkeiten gehen den anderen Gläubigern im Insolvenzfall im Range nach, sind aber noch vor den Ansprüchen der Eigenkapitalgeber zu befriedigen. Insofern ergibt sich für nachrangige Verbindlichkeiten in Anbetracht der unmittelbaren Nähe zum Eigenkapital im Insolvenzfall ein erhöhtes Risikopotenzial.

3. Selbstfinanzierung


Werden Finanzmittel in der Weise der Unternehmung zugeführt, dass sie aus dem Umsatzprozess zufließen, sie also weder von den Eigentümern noch von den Gläubigern stammen und damit von der Unternehmung selbst erwirtschaftet werden, liegt Selbstfinanzierung vor. Aufgrund der vorwiegenden Herkunft der Finanzierungsmittel lässt sich diese Finanzierungsart auch als Umsatzfinanzierung bezeichnen. Hinsichtlich der Entstehung der Finanzmittelströme unterscheidet in diesem Zusammenhang die Literatur grundsätzlich zwischen offener und stiller Selbstfinanzierung.

a) Offene Selbstfinanzierung


Zur offenen Selbstfinanzierung können die Finanzierungsinstrumente der Gewinnthesaurierung (Rücklagendotierung aus dem versteuerten Gewinn), der Abschreibungsfinanzierung, der Finanzierung aus langfristigen Rückstellungen sowie der Finanzierung aus Desinvestitionserlösen (Verkauf von Vermögensgegenständen der Unternehmung) gezählt werden. Allerdings ergibt sich im Hinblick auf die Abgrenzung zur Eigenfinanzierung insofern ein Problem, als die offene Selbstfinanzierung im Falle der Gewinnthesaurierung zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen führt, diese aber Eigenkapital darstellen und durch Verzicht der Eigentümer auf den ihnen zustehenden Gewinn finanziert worden sind (im Falle der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln führt die Umdeklaration von Gewinn-Rücklagen in Grundkapital der AG auch tatsächlich zu einer Eigenfinanzierung). Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen bewirken eine Erhöhung der Fremdmittel ( „ Sozialverbindlichkeiten “ ). Dagegen bedeutet die Finanzierung aus Abschreibungen in Höhe der bilanziellen Abschreibungen grundsätzlich eine „ Umfinanzierung “ durch Aktivtausch.

b) Stille Selbstfinanzierung


Setzt die Unternehmung überhöhte (bilanzielle) Abschreibungssätze an, entsteht im Umfang der Differenz zu den zulässigen Abschreibungssätzen eine stille Selbstfinanzierung, da der ansonsten zu versteuernde und ggf. auszuschüttende Periodengewinn vermindert wird. Dasselbe gilt für überhöhte Zuführungen zu den langfristigen Rückstellungen. Allerdings kann die Bindung dieser Mittel aus stiller Selbstfinanzierung an die Unternehmung nicht dauerhafter Natur sein, da es sich letztlich nur um Steuerstundungen handelt. Es treten beispielsweise in Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermögensgegenständen, die überhöht abgeschrieben worden sind, Auflösungen stiller Reserven im Umfang der Differenz zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem höheren Verkaufspreis auf. Dazu kommen Auflösungen stiller Reserven durch Wertaufholung (Zuschreibungen) im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen infolge der Aufdeckung von steuerrechtlich unzulässigen, überhöhten Abschreibungen. Etwas anders stellt sich der Sachverhalt im Falle höherer kalkulatorischer Abschreibungen dar: Diese orientieren sich bei Verfolgung einer Substanzerhaltungsstrategie am Wiederbeschaffungswert und können daher selbst überhöhte (handels- und steuer-)bilanzielle Abschreibungssätze (Anschaffungswert als Bezugsgröße) übertreffen. Erzielt die Unternehmung entsprechende Umsatzerlöse, so werden die kalkulatorischen Abschreibungsgegenwerte nur zum Teil durch die bilanziellen Abschreibungen (gewinnmindernd) kompensiert; die verbleibende Differenz bewirkt somit keine stille Selbstfinanzierung, sondern erhöht den verteilungsfähigen und zu versteuernden Gewinn (= offene Selbstfinanzierung).

c) Echte und unechte Selbstfinanzierung


Auf der Basis der unter 3. a. angestellten Überlegungen kann die offene Selbstfinanzierung ihrerseits weiter in eine echte und eine unechte Selbstfinanzierung unterschieden werden. Echte Selbstfinanzierung führt auf dem Wege der Gewinnthesaurierung zu einer Erhöhung des Eigenkapitalbestandes (Eigenkapitalstock) der Unternehmung. Dagegen werden im Falle der unechten Selbstfinanzierung über den Umsatzprozess Finanzmittel freigesetzt, die der Unternehmung als Nominalgüter frei zur Verfügung stehen und die somit nicht zu einer Rücklagendotierung führen, sondern eine Umfinanzierung darstellen (Finanzierungsmittel aus Abschreibungen, die, solange Reinvestitionen nicht anstehen, verfügbar sind).

4. Kritik an der Systematisierung


Die Systematisierung nach Finanzierungsarten unter dem Kriterium der Kapitalherkunft eignet sich nicht dazu, alle wesentlichen Finanzierungsinstrumente einer der drei Finanzierungsarten problemfrei zuzuordnen. Dies betrifft insbesondere Subventionsfinanzierungen, kapitalsubstitutive Finanzierungsinstrumente (z.B. Leasing) und Finanzierungen aus Anzahlungen und Finanzierungen aus Rationalisierungsmaßnahmen: Subventionsfinanzierung bedeutet entweder eine direkte Zuführung von Finanzmitteln in die Unternehmung von seiten öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften (Subventionsgebern) oder eine analog wirkende Ausgabenersparnis durch indirekt wirkende „ Steuersubventionen “ bzw. „ Abgabensubventionen “ , die weder Eigen- noch Fremd- oder Selbstfinanzierungsinstrumente darstellen (was insbesondere auch an den Finanzierungswirkungen zu erkennen ist: Es entsteht weder Eigen- noch Fremdkapital durch die Subventionsgewährung). Dasselbe gilt für Leasing, das zwar bestimmte Affinitäten zur Kreditfinanzierung aufweist, es letztlich jedoch am wesentlichen Charakteristikum der Kreditfinanzierung fehlt: Es entsteht kein Kreditkapital, sondern genau das Gegenteil, nämlich eine Einsparung an Kapital, das ansonsten in Form von Eigen- oder Fremdkapital erforderlich wäre, wenn nicht Leasing als kapitalsubstitutives Finanzierungsinstrument Einsatz finden würde. Für Finanzierungen aus Rationalisierungsmaßnahmen gilt schließlich ebenfalls, dass diese Instrumente einen sparsameren Einsatz von Kapital bewirken. Finanzierungen aus Anzahlungen schließlich ersetzen eine Kreditaufnahme durch die Unternehmung und können somit derselben Kategorie kapitalsparender Maßnahmen zugerechnet werden.
Aus den angeführten Gründen allein wäre bereits eine Systematisierung nach dem Standort der Finanzierungsquelle in Innen- und Außenfinanzierung vorzuziehen. Dazu kommt, dass bei den Überlegungen zur Konzernfinanzierung sich ebenfalls eine analoge Systematisierung empfiehlt. Hierbei wird analog zwischen Konzerninnen- und Konzernaußenfinanzierung unterschieden, je nachdem, ob die Nominalgüter von Quellen innerhalb oder ausserhalb des Konzerns (ggf. mit anschließender interner Verteilung, die dann als Konzerninnenfinanzierung anzusehen ist) verfügbar gemacht werden.

III. Finanzierungsarten und Standort der Finanzierungsquelle


Grundlage dieses Systematisierungskriteriums ist die Frage, ob das jeweilige Finanzierungsinstrument eine Finanzmittelaufbringung durch externe Prozesse (aus externen Quellen) oder durch interne Prozesse (aus internen Quellen der Unternehmung) bewirkt und dementsprechend eine Zuordnung zur Außenfinanzierung oder zur Innenfinanzierung zu erfolgen hat.

1. Außenfinanzierung


Als wesentliche Quellen der Außenfinanzierung erweisen sich die Finanzmärkte, denen gegenüber den anderen Formen der Außenfinanzierung (Subventionsfinanzierung, kapitalsubstitutiven Finanzierungsformen, Finanzierung durch Anzahlung) relativ starke Bedeutung zukommt. Einen Überblick hinsichtlich der einzelnen Finanzierungsarten innerhalb der Außenfinanzierung vermittelt Abb. 2.


Abb. 2: Systematik der Außenfinanzierung
Finanzmärkte stellen ihrem Wesen nach kommerzielle Beziehungsnetze zwischen den Anbietern von Finanzmitteln sowie Finanzmittelnutzungen und den Nachfragern nach diesen Finanzmitteln dar. Der Preis für die Gewährung von Finanzmitteln als Hauptelement der Finanzierungskosten für Unternehmungen ist abhängig von den Marktverhältnissen. Als Akteure sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite treten neben Bankbetrieben, sonstigen Finanzinstituten und Unternehmungen grundsätzlich vor allem private Haushalte und öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger) in Erscheinung. Dabei ergeben sich insofern Besonderheiten, als Unternehmungen und Gebietskörperschaften vorwiegend Finanzmittel nachfragen und nur in geringem Umfang selbst anbieten, während private Haushalte in erster Linie über den Sparprozess die Finanzmittelmärkte speisen und diese – in Relation zur Mittelaufbringung – in nur geringem Umfang in Anspruch nehmen.
Entsprechend der jeweiligen Finanzierungszwecke, welche die Unternehmung verfolgt, lässt sich zwischen Kreditfinanzierung und Beteiligungsfinanzierung über Finanzmittelmärkte unterscheiden. Alternativ dazu könnte nach den jeweiligen Teilmärkten in Geldmarktfinanzierungen, Kreditmarktfinanzierungen und Kapitalmarktfinanzierungen unterschieden werden (Abb. 3).


Abb. 3: Systematik der Außenfinanzierung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzmittelaufbringung über Finanzmärkte
Eine weitere Detaillierung der Außenfinanzierung nach Finanzierungsarten könnte beispielsweise hinsichtlich der internationalen Kredite erfolgen, indem zwischen der internationalen Kreditfinanzierung i.e.S., für welche die ausländischen Kreditmärkte und der Eurokreditmarkt in Betracht kommen, und der Außenhandelsfinanzierung zu trennen wäre, wobei letztere ihrerseits in weitere (Unter-)Finanzierungsarten mit den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten systematisiert werden kann (Abb. 4 gibt diesen Sachverhalt wieder).
Im Rahmen der Kapitalmarktfinanzierung wurden in den letzten Jahren eine Reihe von neuen Instrumenten entwickelt, die unter den Bezeichnungen Hybride Finanzierung (Mezzanine Finance) bekannt geworden sind. Diese neuen Finanzinstrumente nehmen eine Stellung zwischen der Gläubigerfinanzierung mittels Schuldverschreibungen und der Beteiligungsfinanzierung ein, weisen somit Elemente dieser beiden Finanzierungsarten auf (Genussrechte- bzw. -scheine, nachrangige Verbindlichkeiten, ewige Anleihen) und ergänzen die bislang schon bestehenden Wandelschuld- und Optionsschuldverschreibungen. Darüber hinaus entwickelten Investoren neue Formen der Beteiligungsfinanzierung zusätzlich zu den traditionellen Beteiligungsfinanzierungen nach Rechtsformen im Sinne von Sonderformen der Beteiligungsfinanzierung (Venture Capital-Finanzierungen, Private Equity, Beteiligungen von  Hedgefonds) sowie neue Formen der Aufbringung von Beteiligungskapital durch Initial Public Offerings (IPO\'s). Im Zuge von Kapitalmodernisierungen nutzen Unternehmungen zunehmend Möglichkeiten zur Verringerung der Finanzmittelaufnahme durch fortgeschrittenes Forderungsmanagement: Sie bündeln Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend bestimmter Fristigkeitsgruppen und emittieren diese über spezielle Finanzgesellschaften als Asset Backed Securities (ABS) am Kapitalmarkt. Auf diese Weise erhält die Unternehmung frisches Kapital durch Liquidation von Forderungen, die sie ansonsten durch Kapitalmaßnahmen finanzieren müsste. Dieser rationellere Umgang mit Kapital führt darüber hinaus zu deutlichen Einsparungen an Finanzierungskosten.


Abb. 4: Systematik der Außenhandelsfinanzierungsarten

2. Innenfinanzierung


Unternehmensinterne Finanzierung (Innenfinanzierung) erfolgt in erster Linie aus dem Cashflow. Neben dieser Hauptquelle kommen sonstige betriebliche Finanzquellen, wie Finanzierung aus Desinvestitionserlösen und Finanzierung aus Rationalisierung sowie – im Falle des Bestehens von Unternehmensverbunden – die Finanzierung aus dem „ Konzernbodensatz “ durch effizientes Cash Management, in Betracht (Abb. 5).
Finanzierungsarten
Abb. 5: Möglichkeiten der Innenfinanzierung

a) Cashflow-Finanzierungen


Der Unternehmung fließen aus dem Umsatzprozess einerseits die monetären Gegenwerte der in den Absatzpreisen der Produkte kalkulierten Kosten (Selbstkosten, Einzelvertriebskosten) als Abgeltung für den Einsatz von Realgütern und deren Wertminderung, andererseits Nominalgüter aufgrund der von der Unternehmung für notwendig gehaltenen und kalkulierten Preiselemente (= Zuschläge für Risiken, Finanzierung und Gewinn) zu. Somit handelt es sich auf der einen Seite um die Remonetisierung von Realgütern, die im Produktionsprozess und Absatzprozess eingesetzt waren, und auf der anderen Seite um die Gewinnung zusätzlicher Nominalgüter aus der Umwelt, um spezifische Gegebenheiten der Unternehmenstätigkeit und den Erwartungen über einen notwendigen Gewinn Rechnung zu tragen.
Der Cashflow zeigt in finanzwirtschaftlicher Sicht die Innenfinanzierungskraft einer Unternehmung für Investitionen, Schuldentilgung und Sicherstellung der Liquidität. Die Gewinnung von Finanzmitteln erfolgt dabei über den Umsatzprozess, weshalb die Höhe der auf diese Weise realisierten Erträge mindestens die Summe aus planmäßigen Abschreibungen und Zuweisungen zu den Rückstellungen dieser Periode betragen muss. Damit werden Mittel für Finanzierungsmaßnahmen frei und zusätzliche Finanzmittel verfügbar, die zu Investitionen oder anderweitigen Finanzdispositionen genutzt werden können. Lassen sich jedoch Umsatzerlöse erzielen, die über die Aufwendungen hinausgehen, eröffnet sich bei Thesaurierung der versteuerten Gewinne die Möglichkeit einer Aufstockung der Rücklagen und ggf. einer späteren Umwandlung in nominell festes Beteiligungskapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Die Gewinnthesaurierung aus einbehaltenen, versteuerten Gewinnen setzt entsprechende Gewinnverwendungsentscheidungen voraus und beschränkt sich auf Unternehmensrechtsformen mit fixem Eigenkapital, die eine Rücklagenbildung vorsehen (insbesondere Kapitalgesellschaften). Die durch die Rücklagenbildung erfolgende Eigenkapitalerhöhung hat den Vorteil (gegenüber der Erhöhung des gezeichneten Kapitals), dass auf diesen Teil des Eigenkapitals keine Ausschüttungen erforderlich sind.
Die Finanzierung aus Abschreibungen bedeutet Umfinanzierungen in Form von schrittweisen Desinvestitionen in Höhe der im Preis der abgesetzten Güter der Unternehmung kalkulierten Abschreibungsbeträge, die nicht unmittelbar wieder zu reinvestieren sind. Daher entsteht ein Pool von liquiden Mitteln, die – zumindest vorübergehend – bis zur notwendigen Ersatzbeschaffung für andere Investitionsgüter Verwendung finden und ggf. zu einer Erhöhung der Periodenkapazität führen können (Kapazitätserweiterungseffekt). Zuführungen zu dem angeführten Pool entstehen darüber hinaus durch die Kalkulation langfristiger Rückstellungen insofern, als die Bildung dieser Rückstellungen Aufwand der Rechnungsperiode darstellt, die Auszahlung der zurückgestellten Finanzmittel aber erst später (bei Pensionsrückstellungen häufig erst nach mehreren Jahrzehnten) erfolgen muss. Im Umfang dieser Aufwendungen vermindert sich der Periodengewinn und steht dem Finanzmanagement – unter der Voraussetzung, dass die Unternehmung entsprechende Jahresüberschüsse erzielt – als Finanzierungsmittel zur Verfügung. Somit eignen sich die angesprochenen Cashflow-Finanzierungen nur dann in vollem Umfang als Instrumente der Innenfinanzierung, wenn die Ertragskraft der Unternehmung eine ausreichende Gewinnerzielung ermöglicht.

b) Andere Innenfinanzierungsarten


Finanzierung aus Desinvestitionserlösen vollzieht sich – im Gegensatz zu laufenden Desinvestitionen aus Abschreibungen – in einem Verkaufsakt aufgrund von Desinvestitionsentscheidungen bzw. Desinvestitionsentscheidungsprozessen. Die dadurch ausgelösten Liquidationen von Vermögensgegenständen können bei Realgütern ihre Ursache in planmäßigen Ersatz-, Erneuerungs- und Modernisierungsnotwendigkeiten haben, die zum Verkauf des betreffenden Gutes führen. Daneben können im Bereich des Umlaufvermögens Freisetzungen von gebundenen Mitteln in Gegenständen des Vorratsvermögens und in Finanztiteln dann erfolgen, wenn im Falle des Vorratsvermögens die Lagerhaltung reduzierbar ist (z.B. durch just-in-time-Produktion) oder im Falle der Finanztitel diese als Liquiditätsreserve (Liquidität) gehalten werden.
Während die beiden letztgenannten Fälle von Desinvestitionsanlässen planmäßiger Natur sein können, kommen gleichwohl auch außerplanmäßige bzw. außerordentliche Anlässe in Betracht, wenn die Unternehmung gezwungen ist, sich aufgrund unvorhersehbarer Sachverhalte durch Notverkäufe die notwendige Liquidität durch Umfinanzierung zu beschaffen und dabei ggf. auch – gegenüber planmäßig verlaufenden Desinvestitionsprozessen – Einbußen bezüglich der Höhe des Finanzmittelvolumens aus der Desinvestition in Kauf zu nehmen. Dadurch erhöhen sich die effektiven Kosten der Finanzmittelbeschaffung über dieses Finanzierungsinstrument unter Umständen beträchtlich, da der durch die Notsituation bedingte Zeitdruck die systematische und umsichtige Suche nach Desinvestitionsalternativen oder Verwertungsalternativen beeinträchtigt. Außerplanmäßige Desinvestitionen können neben den angeführten Positionen im Umlaufvermögen auch Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betreffen, wenn beispielsweise zur Ergebnisverbesserung im Rahmen des Bilanzmanagements Grundstücke oder Investitionsobjekte in Form von Produktionsanlagen zu veräußern sind, um das Bilanzbild zu verbessern oder um die Überlebensfähigkeit der Unternehmung zu sichern.
Insgesamt lassen sich in diesem Zusammenhang auch alle Maßnahmen des Kostenmanagements dieser Finanzierungsart zurechnen, die darauf abzielen, durch Verringerung der Kapitalbindung (bei gleichbleibender Qualität der Leistungserstellung) und Erhöhung des Kapitalumschlages (insbesondere im Handel) den verfügbaren Finanzmittelbestand (in Form liquider oder unmittelbar liquidierbarer Vermögensgegenstände) zu erhöhen. In diesen Fällen handelt es sich um Finanzierungen durch Rationalisierung, die in einer Einsparung von Finanzmitteln bestehen. Die dabei zu ergreifenden Maßnahmen lassen sich auch als Working Capital Management bezeichnen, wenn es sich gezielt um eine Verbesserung und Gewährleistung der situativen Liquidität durch koordiniertes Debitoren- und Kreditorenmanagement handelt. Der Ansatz des Working Capital Managements besteht darin, den zum Realgüterzyklus (Operate Cycle) des Warenein- und Warenverkaufs einschließlich der Durchlaufdauer im Produktionsprozess korrespondierenden Nominalgüterzyklus (Cash Cycle) so zu gestalten, dass eine Verringerung der Kapitalbindung für den Beschaffungs- und Produktionsbereich erreicht wird (Eilenberger, G. 1997).

IV. Finanzierungsarten und Finanzierungsanlass


Die Systematisierung der Finanzierungsarten erfolgt nach den Möglichkeiten der Zuordnung zu laufender Finanzierung in Form von Betriebsmittelfinanzierungen und planmäßigen Investitionsfinanzierungen und zu Sonderfinanzierungen. Während im ersten Fall auch von ordentlicher Finanzierung gesprochen werden könnte, liegt im zweiten Fall außerordentliche Finanzierung vor. Dementsprechend lässt sich die in Abb. 6 im Überblick gezeigte Systematisierung der Finanzierungsarten vornehmen, wobei weitere Untergliederungen nach Innen-/Außenfinanzierung oder Eigen-/Fremd-/Selbstfinanzierung möglich sind.


Abb. 6: Systematisierung der Finanzierungsarten nach den Finanzierungsanlässen
Sonderfinanzierungen betreffen insbesondere die Gründungs-Finanzierung und die Capital Venture-Finanzierung (Eilenberger, G. 1997), die Fusions-Finanzierung, die Sanierungs-Finanzierung und die innovativen Formen der Finanzierung von Mergers & Acquisitions in den Hauptformen der Leveraged Buy Outs und der Management Buy Outs sowie der Finanzierung mittels IPO\'s (Eilenberger, G. 2000).
Literatur:
Eilenberger, G. : Bankbetriebswirtschaftslehre, 7. A., München et al. 1997
Eilenberger, G. : IPO. Gabler Wirtschaftslexikon. 15. A., Wiesbaden 2000, S. 1649 ff
Eilenberger, G. : Betriebliche Finanzwirtschaft, 7. A., München et al. 2003
Perridon, L./Steiner, M. : Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. A., München 1999
Schneider, D. : Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. A., Wiesbaden 1992
Spremann, K. : Investition und Finanzierung, 5. A., München et al. 1996

 

 


 

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