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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


28. 10. 2025

Kreditbanken - In der Bundesrepublik Deutschland können grundsätzlich alle Kreditinstitute auch Kreditgeschäfte betreiben. Als „ Kreditbanken" werden allerdings einschränkend, gemäss der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank, nur die >>> Kreditbanken


Kostenvergleichsrechnung - (in der   Investitionswirtschaft) (1) Definition: Mit einer Kostenvergleichsrechnung werden zwei oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten verglichen. Bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Ka­pazitäten, werden die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet. Die Erträge der Investiti­onen werden nicht berücksichtigt. Entweder sind die Erträge von der gewählten Investition unabhängig und deshalb für die Entscheidung irrelevant, oder der Nutzen ist nicht in Geldgrössen messbar und muss qualitativ beschrieben werden. Die Kostenvergleichsrechnung kommt unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahrens und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbe­zug zum Einsatz. Nachfolgend werden beide Anwendungsbereiche miteinander verknüpft. (2) Beurteilung: Die Kostenvergleichsrechnung ist einfach zu handhaben und wird in der Praxis häufig eingesetzt. Die Grenzen des Verfahrens liegen in ihren Voraussetzungen: (a) Die Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Erfolgspotentiale, die für das Bestehen im Wettbewerb und das Gewinnziel notwendig sind, ver­nachlässigt werden. (b) Es werden für jedes Jahr der Investitionsdauer gleich hohe Kosten angenom­men. Von Jahr >>> Kostenvergleichsrechnung


Nachfrage - In der Wirtschaftssoziologie: Angebot - Nachfrage In der Marketingtheorie wird - einem Vor­schlag E. Schäfers folgend - zwischen Be­dürfnis (Motiv), Bedarf, Nachfrage und Marktvolumen begrifflich i.S. einer logi­schen Folgekette differenziert. Die Nachfra­ge ergibt sich dabei, wenn ein bestimmter Be­darf angesichts verfügbarer Kaufkraft, eines attraktiven Angebotes und gebotener Dringlichkeit zu konkreten Beschaffungs­dispositionen >>> Nachfrage



27. 10. 2025

Lernen - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für beabsichtigte und eine gewisse Mühe erfordernde Aktionen zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten; im weiteren Sinne die Gesamtheit der hypothetischen Prozesse, die als Folge des Reagierens auf spezifische Reizsituationen denjenigen Verhaltens- und Erlebensänderungen entsprechen, die nicht durch Ermüdung, angeborene Verhaltenstendenzen, Reifung, exogene Eingriffe oder durch Pharmaka aufgetreten sind und die von vorausgegangenen Erfahrungen abhängen können. Lernen kann sich als a) Übung, als Auswendiglernen vollziehen (H. Ebbinghaus), b) Reizsubstitution im Sinne I. Pawlows und W.M. Bechterews (Signallernen, bedingter Reflex, klassisches Konditionieren), c) Verhaltensselektion (E.L. Thorndike, B.F. Skinner). Hier geschieht Lernen durch die Verstärkung von Reaktionstendenzen (C.L. Hüll), selegiert durch den eintretenden Erfolg (instrumentelles Konditionieren). Die Lernarten b) und c) können nach dem Kontiguitätsprinzip oder nach dem Erfolgsgesetz verlaufend gedacht werden, eine theoretische Unterscheidung ist schwer möglich, d) Nach der kognitiven Lerntheorie von E.C. Tolman werden statt der Reiz-Reaktionsfolgen Strukturen (kognitive Landkarten) gelernt, e) In O.H. Mowrers Zwei-Faktoren-Theorie des L.s (1960) wird versucht, Annäherungs- und Vermeidungslernen in ein System zu bringen. Dabei spielen Hoffnungen (z.B. >>> Lernen


Branche - Gruppe von Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die sich aus Sicht des Kunden gegenseitig ersetzen können bzw. einen ähnlichen Nutzen >>> Branche


Beteiligung - (participation) Beteiligungen sind Anteile an einem anderen Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte geschäftliche Beziehung zu der betreffenden Gesellschaft herzustellen. 1. Anteil eines einzelnen oder einer Unternehmung (Betrieb, I.) am Kapital einer Kapital - oder Personengesellschaft (Kapital-Beteiligung), der mit Rechten (Möglichkeit zur Einflußnahme auf Unternehmenspolitik, Anspruch auf Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös (Liquidation , Erlös) bei Auflösung der Gesellschaft) und Pflichten (Haftung für Bilanzverluste) verbunden ist. Wird durch Eintritt als Gesellschafter in offene >>> Beteiligung



26. 10. 2025

Direct Costing - Deckungsbeitragsrech- nung siehe unter Grenzkostenrechnung >>> Direct Costing


Herstellungskosten - (cost of goods manufactured) Herstellungskosten sind die Kosten, die dem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können. Sie sind ein Begriff des Handelsrechts und des Steuerrechts und sind nicht identisch mit den in der Industriekalkulation verwendeten "Herstellkos ten". Herstellungs kosten sind Wertmaßstab für die im Unternehmen hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens. Selbst erstellte >>> Herstellungskosten


Bilanzielle Abschreibungen - sind die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen im   Jahresabschluss vorzunehmenden planmässigen und ausserplanmässigen   Abschreibungen. Ihre Basis sind historische Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten. >>> Bilanzielle Abschreibungen



25. 10. 2025

Ertragsgesetz - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung. siehe unter Gesetz >>> Ertragsgesetz


Arbeitsmarkt - Durch die Verwandlung der Arbeitskraft der Arbeiterinnen in eine Ware entstandener spezifischer Markt der kapitalistischen Gesellschaft, der Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften erfasst. Bis 1995 war die Arbeitsvermittlung ein staatliches Monopol. Privatisiert wurde vor allem die Vermittlung und Vermietung von qualifizierten Facharbeiterinnen und Zeitarbeit. Siehe Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, zweiter, Arbeitsmarktflexibilität. Arbeitsmarktpolitik. Beschäftigungsstand, hoher, Beschäftigungspolitik, Flexibilisierung in der Theorie Teilmarkt einer Volkswirtschaft (Wirtschaft), auf dem Arbeitsleistungen von den Haushalten angeboten (LS) und den Unternehmen (Betrieb , I., 1.) nachgefragt (LD) werden. Der Schnittpunkt von Arbeitsangebots >>> Arbeitsmarkt


Termingeschäfte - Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, bei denen die Lieferung bzw. Abnahme und Bezahlung der gehandelten >>> Termingeschäfte



24. 10. 2025

Prävention - In der Wirtschaftssoziologie: ein insbesonders im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung benutzter Begriff zur Kennzeichnung sehr unterschiedlicher Massnahmen des Staates (Polizei, Justiz, Kriminalpolitik) zur Verhinderung von Kriminalität. Zu unterscheiden sind - in bezug auf entsprechende Straftheorien - insbesondere die Unterscheidung in Generalp. (abschreckende Wirkung angedrohter oder vollzogener Strafen auf die Allgemeinheit bzw. potentielle Täter) und Spezialp. (Vollzug der Strafe zur Abschreckung, >>> Prävention


Gewinn- und Verlustrechnung - (profit and loss account, income statement) Die Gewinn- und Verlustrechnung, auch Ergebnisrechnung genannt, ist ein Teil des Jahresabschlusses. Sie zeigt die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ergibt sich, wenn auch die Zuführungen und Auflösungen von Rücklagen sowie der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag berücksichtigt werden. Kapitalgesellschaften müssen zusammen mit der Bilanz eine Gewinn- >>> Gewinn- und Verlustrechnung


Wirtschaftlichkeitsprüfung - In der Gesundheitswirtschaft: efficiency audit Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung ist eine gemeinsame Aufgabe der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V wird zwischen Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfungen unterschieden. Auffälligkeitsprüfungen werden vorgenommen, wenn die ärztlich verordneten Leistungen die Richtgrößen überschreiten. Auffälligkeitsprüfungen sollen nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) in der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt werden. Sofern der Arzt verpflichtet wird, Rückzahlungen an eine Krankenkasse zu leisten, muss diese Festsetzung innerhalb von zwei Jahren nach Ende des geprüften Verordnungszeitraums erfolgen. Nach dem GKV-WSG sollen insbesondere auch Ärzte geprüft werden, deren ärztlich verordnete Leistungen in bestimmten Anwendungsgebieten deutlich von der Fachgruppe abweichen sowie insbesondere auch verordnete Leistungen von Ärzten, die an einer Untersuchung nach § 67 Abs. 6 des Arzneimittelgesetzes beteiligt sind. Bei Zufälligkeitsprüfungen werden pro Quartal bei zwei Prozent der Ärzte arzt- und versichertenbezogene Stichproben gezogen. Die Zufälligkeitsprüfungen >>> Wirtschaftlichkeitsprüfung



23. 10. 2025

Bewertung - (valuation) Vermögensgegenständen Geldwerte zuzuordnen ist Bewertung. Die einzelnen Posten des Vermögens und des Kapitals sind in der Handelsbilanz in Geldwerten auszudrücken und zu bilanzieren. Bewertungen sind auch in der Steuerbilanz und in der Kostenrechnung vorzunehmen. Unterschiedliche Betrachtungsweisen in der Bewertung führen zu anderen Wertbegriffen. Der Schutz des Gläubigers steht in den Wertbegriffen und Bewertungsvorschriften des Handelsrechts im Vordergrund. Das Prinzip des Teilhaberschutzes wird dadurch erreicht, dass willkürliche Unterbewertungen von Vermögensgegenständen bzw. Überbewertungen von Schulden nicht mehr erlaubt sind. Bewertungsfragen spielen im Rechnungswesen eine wichtige Rolle, und zwar in verschiedenen Bereichen: d Kostenrechnung >>> Bewertung


Transaktion - (in der Datenverabeitung). Eine Transaktion ist eine von einem menschlichen Benutzer oder einem Anwendungsprogramm ausgelöste Verarbeitungseinheit, die vom Datenbankverwaltungssystem als ei­ne unteilbare Operation auf den Daten begriffen wird >>> Transaktion


Umsatzsteuer - Die neben der Lohnsteuer wichtigste Einnahmenquelle der öffentlichen Hand. Sie wird durch alle Stufen der Herstellung eines Produktes durchgereicht und belastet den Endverbraucher als Verbrauchssteuer (z.B. Mehrwertsteuer). 1. Charakterisierung Die Umsatzsteuer wird in der steuerlichen Klassifikation als indirekte Steuer und als Verkehrssteuer eingeordnet. Als indirekte Steuer deshalb, weil Steuerschuldner (Steuersubjekt) und Steuerträger ausei­nanderfallen. Während der Unternehmer die über den Preis eingenommene Umsatzsteuer an die Fi­nanzverwaltung abführen muss, trägt der Endverbraucher mit der Zahlung des Bruttopreises wirtschaft­lich die Steuerlast. Als Verkehrssteuer wird die Umsatzsteuer klassifiziert, da sie an alle Vorgänge anknüpft, die ein „In den wirtschaftlichen Verkehr bringen” darstellen. Hierbei sind nicht nur körperliche Gegenstände gemeint, sondern auch Dienstleistungen und das Dulden und Verschaffen von Rechtsposi­tionen. 2. Gesamtwirtschaftliche Einordnung : Die Umsatzsteuer knüpft an den Konsum im Sinne der volkswirtschaftlichen Einkommensverwen­dungsgleichung an (Y = C + S). Der Staat knüpft bei der Suche nach Steuerquellen sowohl auf der lin­ken Seite der Gleichung (Y) in Form der Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteu­er) an als auch auf der rechten Seite beim Konsum in Form der Verkehrssteuern (Umsatz- und Grund­erwerbsteuer) und in Form der Verbrauchssteuern (Mineralöl-, Tabak-, Branntwein-, Bier-, Kaffeesteu­er u.v.m). Lediglich das Sparen selbst (S) bleibt nach der Aussetzung der Vermögenssteuererhebung ohne Steuerzugriff Allerdings führt das Nutzen von Erspartem (Vermögen) wiederum zu Einkommen, das dann dem Steuerzugriff unterliegt. Bei der Steuererhebung vom Konsum kann anders als bei der Steuererhebung vom Einkommen die persönliche Situation des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt werden. Gleichsam ist aber bekannt, dass Bezieher geringerer Einkommen mehr für den Konsum aus­geben müssen um den Grundkonsum zu befriedigen. Um dennoch dem Postulat der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung zu genügen, gibt es bei der Umsatz­steuererhebung Bereiche, die von der Umsatzsteuer befreit sind, bzw. die mit einem verminderten Um­satzsteuersatz belegt werden. So sind z.B. die Gesundheitsleistungen (ärztliche Behandlung, Medika­mente) und das Wohnen umsatzsteuerbefreit. Die Güter des Grundkonsums (Grundnahrungsmittel, Grundinformationsmittel u.a.) werden mit dem verminderten Steuersatz von 7% besteuert, während die restlichen Umsätze einem regulären Steuersatz von 19% ab 1.1.2007 unterliegen. Gemessen am Aufkommen erbringt die Umsatzsteuer ein Volumen von ca. 160 Mrd. E. Das sind etwa 35% des gesamten Steueraufkommens aller steuererhebenden Ebenen (Staat, Länder, Gemeinden). Als Gemeinschaftssteuer wird das Aufkommen zwischen den drei Ebenen aufgeteilt. Hierbei entfallen auf Bund und Länder mehr als 95%. Der Rest geht an die Gemeinden. Ein Prozent Erhöhung der Umsatz­steuer bringt ein Mehraufkommen von z. Zt. ca. 7,5 Mrd. E. 3. Steuererhebung a) Allphasen-Nettoumsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in Deutschland als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Allphasen bedeutet, dass in alle Phasen des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses Umsatzsteuer erhoben wird. So wird auf der Ebene der Urproduktion (z.B. Erzbergwerksunternehmen) über die klas­sischen Produktionsunternehmen bis zu den Handelsstufen (Grosshandel, Einzelhandel) auf jeder Stufe Umsatzsteuer erhoben, gezahlt und an die Finanzverwaltung abgeführt. Nettoumsatzsteuer bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bemessungsgrundlage der Nettopreis ist auf den der Steuersatz anzu­wenden ist. Wichtig in diesem System ist der Vorsteuerabzug, der letztlich dafür sorgt, dass in der Un­ternehmerkette über die Produktionsstufen hinweg die Umsatzsteuer in der Regel keinen Kostenfaktor darstellt. Vorsteuerabzug bedeutet, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die er beim Einkauf seiner Vorleistungen für die Produktion zwar erst dem Lieferanten bezahlt, dann aber von der Finanzverwal­tung wieder zurück erstattet bekommt. Lediglich dem Endverbraucher bleibt dieser Vorsteuerabzug verwehrt mit der Folge, dass die im Bruttopreis für eine Ware oder Dienstleistung gezahlte Steuer end­gültig zur Belastung führt. b) Anwendungsbeispiel : Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen: Das Erzbergwerk liefert an den Stahlproduzenten Eisenerz. Der Stahlproduzent schmilzt hieraus den Stahl und bearbeitet ihn zu verschiedenen Formen. Diese werden an den Grosshändler zur weiteren Distribution geliefert. Beim Grosshändler kauft schliesslich der Baustoffhändler die Stahlplatten, die in sein Sortiment >>> Umsatzsteuer



22. 10. 2025

Event-Marketing - Die Marktkommunikation von Unternehmen ist einem ständigen Wandel unterworfen. Ursachen dieser Veränderungen sind nicht nur die häufig zitierte Reizüberflutung sowie der „ Information overload “ der Konsumenten, sondern auch der Wandel in Wertvorstellungen, an denen sich das gesellschaftliche Verhalten, Denken und Handeln orientiert. Unternehmen unterliegen daher dem permanenten Zwang, die tradierte Kommunikationspolitik auf den Prüfstand zu stellen und neue innovative Wege der Zielgruppenansprache ausfindig zu machen. Als Ausdruck der Suche nach neuen Wegen der Unternehmenskommunikation ist das Event-Marketing zu sehen. Ein „ Event “ - ein besonderes Ereignis - soll dabei als Plattform zur erlebnisorientierten Kommunikation und Präsentation eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens genutzt werden. Folgerichtig wird unter Event-Marketing die Inszenierung von Ereignissen sowie deren Planung, Organisation und Kontrolle im Rahmen der Unternehmenskommunikation verstanden, so dass durch erlebnisorientierte firmen- oder produktbezogene Veranstaltungen emotionale und physische Reize und starke Aktivierungsprozesse ausgelöst werden. Wesentliches Merkmal des Event-Marketing ist dabei seine „ Dialogfähigkeit “ . Events ermöglichen unmittelbare Kontakte zu den Anwesenden, die ihrerseits in einer für sie angenehmen, zwangfreien Situation angetroffen werden. Event-Marketing kann somit die „ klassischen “ , unpersönlichen Kommunikationsinstrumente Werbung, Verkaufsförderung und Public Relations unterstützen und ergänzen. Andererseits ist Event-Marketing auch in der Lage, als Basis für den integrierten Einsatz der klassischen Kommunikationsinstrumente zu dienen. In diesem Sinn läßt sich das Event-Marketing auch als übergreifendes, aber vor allem komplementäres Instrument der Kommunikationspolitik kennzeichnen. Erfolgreiches Event-Marketing basiert dabei - wie auch >>> Event-Marketing


Bilanzkennzahlen - (balance sheet ratios) Die Aufbereitung und Auswertung von Bilanzen erfolgt mit Hilfe von Bilanzkennzahlen. Die verschiedenen Positionen der Bilanz werden zu Hauptpositionen zusammengefasst: Sachanlagen, Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel auf der Aktivseite, entsprechend auf der Passivseite Eigenkapital, langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital. Die Hauptpositionen werden sodann in Prozent der Bilanzsumme ausgedrückt. Vermögensstruktur und Kapitalaufbau werden erkennbar, wenn die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bekannt >>> Bilanzkennzahlen


Preisfigureneffekt - wissenschaftlich nicht bestätigte Einflüs­se bestimmter Preis-Endziffern auf die Preiswahrnehmung und Preisbeurtei­lung. Manchmal wird z. B. argumentiert, dass „ungerade“ Preise als „knapper kalkuliert“ und deshalb günstiger empfunden werden als runde Preise. Ferner wurde behauptet, dass >>> Preisfigureneffekt



21. 10. 2025

Bildschirmtext - werden die Vermögenswerte (Aktiva) dem Eigen- und Fremdkapital (Passiva) gegenübergestellt. Man unterscheidet zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. (Btx) ist eine schmalbandige Telekommunikationstechnik für die Übertragung von Text, einfachen graphischen Darstellungen und Daten. Jeder Btx-Teilnehmer benötigt ein Btx-Modem, einen Fernsprechapparat mit Btx-Decoder sowie eine Bedienungseinrich­tung als Grundausstattung (vgl. Abb.). Zu­sätzlich können weitere Ein- und Ausgabe­medien (z.B. alphanumerische Tastatur, Drucker), Datenverarbeitungsgeräte, exter­ne Speicher sowie Datenfernübertragungs­einrichtungen in das Btx-System integriert werden, Die Übertragung von Btx-Daten zu externen Teilnehmern erfolgt über das öf­fentliche Fernsprech- oder Datex-L-Netz. Der Btx-Dienst bietet verschiedene Formen der Informationsübertragung. Grundsätz­lich sind der Informationsabruf, die Infor­mationsübermittlung, Transaktionen sowie Datensammlungsprozeduren als Anwen­dungsebenen zu differenzieren. Der Infor­mationsabruf von einer Btx-Zentrale oder ei­nem externen Rechner erfolgt durch Direktwahl einer Btx-Seitennummer, über das Suchbaumverfahren oder ein Informationsretrievalverfahren. Die Informations­übermittlung durch den Btx-Mitteilungsdienst ermöglicht einem Teilnehmer, Textinformationen an jeden Btx-Anschluß zu übermitteln. Die Abwicklung von Trans­aktionen (z.B. Home-banking) erfolgt durch einen Btx-Dialog mit einem externen Rechner. Uber den Btx-Dienst können ne­ben den Text- und Grafikinformationen auch Programmzeilen für Anwendungspro­gramme übertragen >>> Bildschirmtext


Goldene Bankregel - Traditionelle Regel für die Liquiditätspolitik von Banken; danach soll die Fristigkeit der Anlagen einer Bank der Fristigkeit ihrer Mittel zur Refinanzierung >>> Goldene Bankregel


INCOTERMS - Abkürzung für International Commercial Terms. Systematisierung und Interpretation der internationalen handelsüblichen Vertragsklauseln. Instrument der Lieferungssicherung und Transport-, Risiko- usw. -kostenver-teilung im Aussenhandel. Von der Internationalen Handelskammer in Paris 1936 erstmals als standardisierte Regeln für vor allem den Übergang des Risikos des Untergangs versandter Waren und die Aufteilung der für den Transport entstehenden Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgestellt. Die Klauseln wurden vielfach überarbeitet. Abk. für: International Commercial Terms 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris aufgrund im internationalen Handel üblicher Bräuche und Usancen >>> INCOTERMS



20. 10. 2025

Verlustausgleich - 1. Buchungsmössige Abdeckung von bei einer Bank eingetretenen Verlusten durch Verrechnung mit vorhandenen Rücklagen, Nominalkapital oder evtl. durch neue Kapitaleinlagen. 2. Verrechnung von Konzerngewinnen mit -verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhöltnisses, wie bei Banken vielföltig gegeben.  (loss set—off; siehe auch deutsche   Einkommensteuer). Nach Ermittlung der   Einkünfte der sieben   Einkunftsarten ergibt sich durch deren Addition die Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 3 EStG). Der Begriff der  Einkünfte umfasst nicht nur positive, sondern auch negative   Einkünfte. Steuer­pflichtige, die im Veranlagungszeitraum negative Einkünfte erzielen, die nicht einem Verlustaus­gleichsverbot unterliegen, können diese mit positiven   Einkünften >>> Verlustausgleich


Kapitalwert - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Ertragswert. Allgemein der für einen Bezugszeitpunkt errechnete Nettowert eines Kapitals (Gegenwartswert). Den Wert erhält man durch die Addition aller erwarteten und auf die Gegenwart abgezinsten Nettoerträge. Zentraler Begriff der Theorie des Humankapitals. >>> Kapitalwert


Pfandbrief - Von Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibung (Schuldverschreibung), die zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten dient. Ausgegebene Pfandbriefe müssen zu >>> Pfandbrief



19. 10. 2025

Cash-flow - Da der Gewinn keine Zahlungsmittelbe­wegungen, sondern die erfolgswirksamen Teile der Vermögensveränderungen erfaßt und dabei auch nur jene, die nicht erfolgsneu­tral sind, hat man in der Betriebswirtschafts­lehre den Cash-flow als ergänzende Kenn­zahl entwickelt. Er spielt auch als Marketingziel bzw. Kennzahl im Mar­keting eine gewisse Rolle, weil er Aufschluß über die Ertragskraft eines Unternehmens oder Absatzsegmentes gibt. Rechentechnisch ermittelt man den Cash­flow, indem man ausgehend vom Perioden­gewinn die in der Erfolgsrechnung enthalte­nen, nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen neutralisiert sowie alle er­folgsneutralen und deswegen nicht in der Er­folgsrechnung erfaßten Zahlungen berück­sichtigt: >>> Cash-flow


Scheck - Bargeldloses Zahlungsmittel (Zahlungsverkehr) in gesetzlich genau vorgeschriebener Form, durch das der Inhaber eines Kontokorrentkontos oder Gehaltskontos seine Bank anweisen kann, den eingesetzten Betrag zu zahlen. Barschecks können ausgezahlt oder auf ein Konto des Einreichers bei der gleichen oder einer anderen Bank gutgeschrieben werden. Das Scheckrecht ist in einem besonderen Gesetz geregelt. Schecks können als Orderschecks (Orderpapiere) oder als Inhaberschecks (Inhaberpapiere)ausgestellt werden. Durch den Vermerk „ Nur zur Verrechnung" kann der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks untersagen, dass der Scheck in bar bezahlt wird. Der Bezogene (Bank) darf in diesem Fall den Scheck nur durch Kontogutschrift einlösen. Als Blankoscheck bezeichnet man einen Scheck, der vom Aussteller unvollständig (meist ohne Betrag) ausgefüllt worden ist, und bei dem die fehlenden Angaben durch den Schecknehmer zu ergänzen sind. Schecks können nach den folgenden Merkmalen untergliedert werden, wobei jeder Scheck eine Kom­bination von Merkmalen aus diesen Kategorien umfasst. (1) Privatschecks und Bankschecks: Die Bezeichnung   Privatscheck besagt, dass dieser Scheck von einer Privatperson, von einem Unternehmen o.Ä. (sog. Nichtbanken), nicht aber von einer Bank ausge­stellt ist. Dagegen ist Aussteller eines   Bankschecks stets ein Kreditinstitut. Im Auslandsgeschäft werden Bankschecks von den Banken >>> Scheck


Tochtergesellschaft - (allgemeine Charakterisierung). Das abhängige Unternehmen im Rahmen eines   (Unterord-nungs) >>> Tochtergesellschaft