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Bilanztheorie


Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
II.  Normative Bilanzforschung
III. Positive Bilanzforschung
IV. Jahresabschlusskonzeptionen

I. Grundlagen


1. Inhalte


Als Bilanztheorie sei ein Aussagensystem über die Zielsetzungen der finanziellen Rechnungslegung (Schneider, D.  1997, S. 233) – d.h. des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie der Steuerbilanz – und die Grundlinien der Zielerreichung verstanden. Damit bezieht sich der Begriff der Bilanz (Balance Sheet) hier auf die periodische Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen, Schulden und Eigenkapital im Rahmen des Handelsrechts oder zwecks steuerlicher Gewinnermittlung. Zusätzlich enthält der Jahresabschluss eine Gewinn- und Verlustrechnung (Profit and Loss Account), um das Jahresergebnis zu spezifizieren, sowie – zumindest für Unternehmungen bestimmter Rechtsformen oder in bestimmten Situationen – weitere Informationen etwa im Anhang (Notes), ggf. einschließlich Kapitalflussrechnung (Cashflow Statement) und Segmentberichterstattung.
Zusätzlich zum Jahresabschluss kann ein zukunftsorientierter Lagebericht gefordert sein (in USA z.T. gleichgerichtet: Management\'s Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations). In bestimmten Fällen (so nach § 44b BörsG) wird im Übrigen eine Zwischenberichterstattung verlangt. Bei Einbeziehung dieser Aspekte wäre von einer Theorie der externen Rechnungslegung zu sprechen.

2. Jahresabschluss und Steuerbilanz: Grundfunktionen und Adressaten


Der Jahresabschluss ist Instrument der Informationsübermittlung der rechnungslegenden Geschäftsführung an die Jahresabschlussadressaten. Neben der Klärung der Frage, auf welche Adressaten der Jahresabschluss auszurichten ist, hat die Bilanztheorie die Aufgabe, zu diskutieren, welche Aussagen wie zu übermitteln sind.
Die Arbeitsteilung zwischen Eigenkapitalgebern und Management führt bei ersteren zu Informationsbedürfnissen: Sie benötigen neben einer Aufstellung über das ihnen zuzurechnende Reinvermögen insbesondere eine Abrechnung über das Ergebnis der abgelaufenen Periode, woraus sich ihr Ausschüttungsanspruch ergibt. Von noch größerem Interesse dürfte ihre Vorstellung vom Wert der Unternehmung bzw. ihrer Beteiligung sein. Insbesondere Anleger (bzw. für sie tätige Analysten), die den Kapitalmarkt nutzen, um Engagements in Eigenkapital einzugehen oder zu lösen, erwarten aus der externen Berichterstattung Informationen, auf die sie solche Entscheidungen stützen können. Damit ist eine Zukunftsorientierung offenbar wichtiger als eine Vergangenheitsorientierung; doch ergeben sich Grenzen aus dem Objektivierungsproblem (Baetge, J.  1970) unsicherer Erwartungen und wohl auch aus einem z.T. im gemeinsamen Interesse von Eignern und Management zu akzeptierenden Geheimhaltungsbedürfnis.
Fremdkapitalgeber bedürfen ebenfalls einer Rechnungslegung, damit sie die finanzielle Stabilität des Schuldners beurteilen können, um die Wahrscheinlichkeit der Tilgung gegebener oder beantragter Kredite sowie der Zinszahlungen abzuschätzen.
Für andere Interessenten am Unternehmensgeschehen ist eine Berechtigung zu entsprechenden Informationen zweifelhaft. So können Arbeitnehmer oder ihre Gewerkschaften sowie z.B. Zulieferbetriebe nicht ohne weiteres verlangen, dass sie ein Zugriffsrecht auf den Jahresabschluss erhalten oder dass – im Falle von dessen Publizität – ihre Interessen an Informationen berücksichtigt werden.
Eine Sonderposition nimmt der Fiskus ein. Die der Steuererhebung zugrunde liegende Vorstellung steuerlicher Leistungsfähigkeit bezieht sich insbesondere auf das Einkommen, d.h. im unternehmerischen Bereich den Gewinn. Die entsprechenden Gewinnsteuern stellen eine Hauptsäule der Steuereinnahmen dar. Während die steuerliche Gewinnermittlung international eher nur punktuell oder gar nicht an den Jahresabschluss anknüpft, ist diese Beziehung in Deutschland bislang traditionell eng (Maßgeblichkeitsprinzip) und zudem durch die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit belastet. Daraus folgt, dass der Fiskus in Bezug auf die Steuerbilanz – von zunehmenden Fällen durchbrochener Maßgeblichkeit abgesehen – als indirekter Adressat des (begrifflich handelsrechtlichen) Jahresabschlusses gelten kann.

II.  Normative Bilanzforschung


1. Gegenstände


Aus normativer Sicht befasst sich die Bilanztheorie mit Soll-Vorstellungen der Rechnungslegung. Das Vorgehen kann vom geltenden Bilanzrecht abstrahieren oder dieses zum Ausgangspunkt wählen. Im letzteren Falle kann eine Weiterentwicklung (de lege ferenda) oder die Klärung von Einzelfragen de lege lata diskutiert werden. Einer Bilanztheorie, welche Regelungen deduktiv aus Zweck-Mittel-Beziehungen ableitet, lassen sich drei Fragen zuordnen (Schneider, D.  2001, S. 850 f.):

 

Aus welchen Axiomen (Werturteilen) über die Zwecksetzung des Jahresabschlusses sind welche grundlegenden Inhaltsbestimmungen abzuleiten? (siehe Abschnitt II.2. sowie IV.)

 

Welche Einzelregelungen ergeben sich hieraus?

 

Welche Aussagen, z.B. in einer Jahresabschlussanalyse, lassen sich aus entsprechenden „ Messergebnissen “ ableiten?


Insbesondere zu (2) lassen sich Messtheorien zur Rechnungslegung als normativer Teilbereich einer ökonomischen Analyse des Bilanzrechts verstehen (Schneider, D.  1997, S. 273 ff.); sie haben die Aufgabe, zweckadäquate Einzelregeln der Bilanzierung und Bewertung herzuleiten. Hierbei sind allgemeine Aussagen (GoB = Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung; Döllerer, G.  1959; Leffson, U.  1987), z.B. zur Periodisierung des Erfolges, aber auch Einzelprobleme zu klären, wie z.B. die Bestimmung von Herstellungskosten oder die Frage der Abzinsung von Rückstellungen.
Im deutschsprachigen Raum wird die Diskussion von Betriebswirten und Juristen getragen, z.T. interdisziplinär (z.B. Moxter, A.  1993, S. 79). Wegen des Maßgeblichkeitsprinzips spielen hier Beiträge von Steuerjuristen und Judikate des Bundesfinanzhofs bislang eine erhebliche Rolle.

2. Jahresabschlusszwecke

a) Informationsbereitstellung


Gewinn und Stand des Reinvermögens stellen die Interessenschwerpunkte der Jahresabschlussadressaten dar, sodass zu erörtern ist, zu welcher Konkretisierung diese Orientierung führt. Relevant ist insbesondere die auf die Interessen von Eigenkapitalgebern ausgerichtete Diskussion des Gewinnbegriffs: Dessen Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) tritt mit der gegenwärtigen Internationalisierung der Rechnungslegung stärker in den Vordergrund.
Ob der einzelne Jahresabschlussempfänger Nutzen aus der Gewinninformation ziehen kann, ist indessen fraglich. Von der Begrenztheit der praktischen Möglichkeiten des Einzelnen abgesehen, ist auch theoretisch unklar, ob eine Analyse des Jahresabschlusses Überrenditen ermöglicht. Es werden unterschiedliche Hypothesen über die Informationseffizienz des Kapitalmarkts vertreten ( „ Effizienzthese “ ; Fama, E.F.  1970; R. H. Schmidt, R.  1982). Auf jeden Fall werden Jahresabschlüsse von professionellen Analysten als ein relevantes Instrument – unter mehreren – zur Abschätzung der Unternehmensentwicklung genutzt; zu beachten ist, dass seine Informationen z.T. bereits vorher bekannt werden und dem Jahresabschluss somit eine bestätigende Funktion zukommen kann.
Voraussetzung für den Nutzen des Jahresabschlusses ist dessen Verlässlichkeit; hierfür ist eine grundsätzlich wahlrechtsfreie Regelung der Rechnungslegung erforderlich (Schneider, D.  2000, S. 39). Gelingt es, durch Vorgabe von Rechnungslegungsregeln unter Kostenberücksichtigung nützliche Informationen zu produzieren (Ballwieser, W.  1982), welche die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Kapital den Weg zu optimalen Investionsmöglichkeiten findet, erweist sich ein gesellschaftlicher Nutzen der Rechnungslegung: Die Allokationsfunktion des Kapitalmarkts wird gefördert (Wagner, F.W.  1982, S. 765 ff.).
Der Stand des (Rein-)Vermögens ist ein wichtiges Informationsziel, wenn der Gläubigerschutz für den Jahresabschluss – insbesondere bei Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen – relevant ist. Bereits die Dokumentation des Vermögens schützt vor unbemerktem Vermögensentzug. Für den Gläubigerschutz lässt sich Vermögen nur als Schuldendeckungspotenzial interpretieren, woraus sich zur Erfüllung der Ausschüttungssperrfunktion (Stützel, W.  1967) – abweichend vom geltenden Recht – erhebliche Konsequenzen für Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen sowie Schulden ergeben: Vermögensgegenstände (stringent definiert nach dem Konzept der Selbstständigen Vollstreckungsfähigkeit; Tiedchen, S.  1991, S. 28 ff.) sind mit Einzelveräußerungswerten (siehe Abschnitt IV.2) zu bewerten.

b) Einkommensbemessung und Ausschüttungsfunktion


Eine wesentliche Aufgabe der Erfolgsbestimmung ist neben der Entscheidungshilfe für Anlageentscheidungen die Einkommensbemessung, von der je nach gesetzlichen (im deutschen Recht: § 58 AktG, § 29 GmbHG) und vertraglichen Regelungen die Entscheidung des Managements über die Ausschüttung an die Eigenkapitalgeber abhängt. Implizit wird je nach Rechnungslegungsregeln eine Kompetenzabgrenzung zwischen diesen Gruppen sowie eine Risikoabgrenzung gegenüber den Gläubigern bewirkt (Schildbach, T.  2000 a, S. 39 ff.). Ferner können negative Zahlungsbemessungswirkungen etwa bei der Kommanditistenhaftung sowie bei bilanzieller Überschuldung im Hinblick auf eine Insolvenz eintreten (Rückle, D.  1983, S. 210 f.).
Ob sich ein „ entscheidungsnützlicher “ Gewinn auch als steuerlicher Gewinn eignet, ist zweifelhaft. Gegenwärtig wird aus zwei gänzlich unterschiedlichen Richtungen für eine Entkoppelung plädiert: Einerseits wird von der voraussichtlichen Internationalisierung der Rechnungslegung ein tendenziell früherer Gewinnausweis erwartet, sodass der gegenwärtig eher „ vorsichtige “ Ansatz mit späterem Steueranfall nur bei unabhängiger Steuerbilanz erhalten bliebe. Andererseits wird von Teilen der Literatur die Berechtigung der (handelsrechtlich grundsätzlich nicht bezweifelten) Verlustantizipation für das Steuerrecht bestritten (Schneider, D.  1969; Siegel, T.  1994, S. 2243), während andere Autoren (z.B. Moxter, A.  1997, S. 195) von einer Aufgabenidentität für Handels- und Steuerbilanz ausgehen.

III. Positive Bilanzforschung


1. Theoretische Forschung


Das Paradigma der Neuen Institutionenökonomik, in dem die asymmetrische Verteilung von Informationen und die Existenz von Transaktionskosten berücksichtigt werden, ist besonders geeignet, um Probleme der Rechnungslegung zu erörtern (Kirchner, C.  1997). Die Manager besitzen einen Informationsvorsprung gegenüber den Kapitalgebern, der zu eigennützigem Verhalten führen kann. Berichterstattung im Jahresabschluss ist eine relevante Form der Rechenschaftslegung des Beauftragten und verringert – insbesondere bei unabhängiger Prüfung – die Informationsdifferenz und die Unsicherheit über die Qualität des Verhaltens des Managements.
Wirkungstheorien wollen den Einfluss bestimmter Regelsysteme auf das Verhalten insbesondere der Kapitalgeber und auf unternehmerische Entscheidungen klären (Schneider, D.  2001, S. 851). Beispiele sind die Anwendung von Principal-Agent-Modellen, etwa mit dem Ergebnis, dass höhere Kapitalerhaltung bei bestimmten Annahmen den Gläubigern schaden kann (Ewert, R.  1986) oder dass Ausschüttungssperren auf der Basis von Bilanzdaten gegenüber Cashflow-Daten bevorzugt werden (Leuz, C.  1996). Weitere bedeutsame Fragestellungen der Wirkungsanalyse betreffen etwa Anreize für Manager zur Bereitstellung von Rechnungslegungsinformationen oder die Zweckmäßigkeit der staatlichen Regulierung der Rechnungslegung (Hartmann-Wendels, T.  1991, S. 24 ff.).

2. Empirische Forschung


Eine umfangreiche empirische Bilanzforschung (Möller, H.-P.  1993) befasst sich a) mit der Deskription der Rechnungslegungspraxis, b) mit der Analyse der Wirkungen und Überprüfung des Nutzens der Rechnungslegung und c) mit der Analyse von Determinanten und Gründen realen Rechnungslegungsverhaltens (Coenenberg, A.G./Haller, A.  1993). Angesichts der internationalen Harmonisierung gewinnen deskriptive Vergleiche an Interesse.
Zu b) ist die Prüfung der Thesen über die Informationseffizienz (s. II.2.a) von zentraler Bedeutung (Überblick: Coenenberg, A.G. et al. 2000, S. 1126 ff.). Auch falls ein privater Nutzen des Jahresabschlusses nicht zweifelsfrei erscheint (Beaver, W.H.  1981), kann nur ein Urteil über den Jahresabschluss in praktizierter Form vorliegen; daher kann dieses zu Reformbemühungen Anlass geben (Wagner, F.W.  1982, S. 760). Von großer Praxisrelevanz ist die Prognosefähigkeit von Jahresabschlussinformationen zur Früherkennung von Unternehmenskrisen auf der Basis spezieller kennzahlenbezogener Diskriminanzanalysen (Baetge, J.  1998, S. 560 ff.; kritisch Schneider, D.  1985).
Die „ Positive Accounting Theory “ (Watts, R.L./Zimmerman, J.L.  1986) prüft Hypothesen über das – utilitaristisch angenommene – Verhalten von Rechnungslegenden, aber auch von normsetzenden Institutionen. Ein Beispiel ist die Debt/Equity Hypothesis, nach der bei steigendem Verschuldungsgrad eine Tendenz zur Gewinnausweiserhöhung besteht.

IV. Jahresabschlusskonzeptionen


1. Informationsschwerpunktorientierte Theorien


Eine mögliche Gliederung von Jahresabschlusskonzeptionen ( „ Bilanztheorien “ ; -auffassungen) differenziert nach dem Schwerpunkt der Information: Erfolg oder Vermögen? Eine andere Einteilung unterscheidet nach der Interpretation des Erfolgs, welcher sich je nach Kapitalerhaltungskonzeption ergibt. Jüngere Konzeptionen versuchen, Einseitigkeit zu überwinden oder zusätzliche Aspekte einzubeziehen. (Kompakt zur historischen Entwicklung: Schneider, D.  1974. Aus Raumgründen muss hier auf die Angabe klassischer Quellen verzichtet werden).
Aktuelle und potenzielle Eigenkapitalgeber interessieren sich vornehmlich für den Erfolg der Unternehmung; für erstere hat der Erfolg auch als Abrechnungsgröße Bedeutung. Für Gläubiger ist dagegen eher das Reinvermögen und seine Zusammensetzung bedeutsam, damit sie das Schuldendeckungspotenzial erkennen können. Die Periodisierung mehrperiodenbezogener Erfolgsgrößen führt je nach Interessenlage zu unterschiedlichen Ergebnissen: So ist z.B. eine erfolgversprechende Investition in eine Spezialmaschine unter dem Aspekt der anlegerbezogenen Gewinninformation mit einem geeigneten Verfahren der Zeit- oder Leistungsabschreibung zu verrechnen, während der Einzelveräußerungswert die für eine gläubigerorientierte Abschreibung relevante Basis darstellt.
Gläubigerschutzorientierte Bilanzen werden oft als statisch, auf die Gewinninformation bezogene Bilanzen dagegen als dynamisch bezeichnet (Moxter, A.  1976, S. 245 f.). Die strikteste Form einer statischen Bilanz würde einer Zerschlagungsstatik (v. Strombeck, J.   1882) entsprechen, von der sich die gemilderte Version der nur vereinzelt vertretenen Einzelveräußerungsstatik (Berlage, H.  1993; exit values: Chambers, R.J.  1966; Sterling, R.T.  1981) dadurch unterscheidet, dass für den Wertansatz nicht eine Liquidation der Unternehmung, sondern deren Weiterbestehen bei im Zweifel geordneter Einzelveräußerung unterstellt wird. Unter Verweis auf das Going-Concern-Prinzip wird auch diese Prämisse meist verworfen und eine Fortführungsstatik vertreten, insbesondere von Simon (Simon, H.V.   1899) der das Anlagevermögen mit einem nicht definierten Gebrauchswert ansetzen will (Kritik bei Passow, R.  1923).
Die „ Bilanz im Rechtssinne “ (Moxter, A.  1984, S. 149 ff.; „ Ausschüttungsstatik “ : Moxter, A.  1986) basiert auf der Fortführungsstatik, stellt jedoch letztlich eine Mischform mit erheblichen „ dynamischen “ Elementen, so insbesondere bezüglich der Abschreibung, dar und lässt sich nur schwer von einer „ neodynamischen “ Bilanz mit dem Zweck zukunftsbezogener „ Einkommensapproximation “ (Moxter, A.  1977, S. 684) unterscheiden. Während für erstere ein rechtlicher Rahmen besteht, wurde die eigentliche dynamische Bilanz (Schmalenbach, E./) ohne Bezug zu gesetzlichen Regelungen entwickelt. Dabei stand die Vergleichbarkeit des Erfolges im Zeitablauf im Vordergrund, was z.B. auch zu Abschreibungen „ unter Null “ führen kann. Ein konsistentes System wurde für die dynamische Bilanz nicht entwickelt. Indessen offenbart die Zwecksetzung der dynamischen Bilanz, der (internen) Betriebssteuerung zu dienen, ihre weitgehende Unvereinbarkeit mit den Aufgaben der externen Rechnungslegung (Schneider, D.  2001, S. 203, 996 ff.). Als Weiterentwicklungen der dynamischen Bilanz sind die finanzwirtschaftliche Bilanz von Walb, E./ und die pagatorische Bilanz von Kosiol, E. zu nennen. Von anderen Autoren wird die Eignung des Jahresabschlusses zur Kennzeichnung der Unternehmensentwicklung problematisiert (Nicklisch, H.  1932) und jede Periodisierung eines Totalgewinns als „ Gemisch von Dichtung und Wahrheit “ bezeichnet (Rieger, W.  1959).

2. Kapitalerhaltungstheorien


Da Erfolg als Differenz des Eigenkapitals zweier Stichtage – unter Herausrechnung von Einlagen und Entnahmen – definiert ist, hängt seine Höhe vom Verständnis des zu erhaltenden (Eigen-)Kapitals ab: Nur ein Mehr ist Gewinn. Im weitesten Sinne lässt sich das durch den Ertragswert dargestellte Eigenkapital als Unternehmenswert verstehen. Entnahmefähig ist hier der „ ökonomische “ ( „ kapitaltheoretische “ ) Gewinn, der den Zinsen auf den Ertragswert entspricht, weil dann das Erfolgskapital erhalten bleibt (Schneider, D.  1997, S. 264 ff.; Seicht, G.  1990). Indessen zeigen bereits die Unsicherheit der zugrunde liegenden Zukunftsannahmen und die Problematik des Zinsfußes, dass diese Konzeption für eine externe Rechnung ungeeignet ist.
Auf der anderen Seite steht das traditionelle Verständnis einer Nominalkapitalerhaltung: „ Euro gleich Euro “ , unabhängig von seiner allgemeinen oder speziellen Kaufkraft. Insbesondere in Zeiten hoher Inflation oder starker spezieller Preisbewegungen wird ihre Zweckmäßigkeit bezweifelt. Die Theorie realer Kapitalerhaltung (Schmalenbach, E./, Mahlberg, W.) sieht Gewinn als gegeben, nachdem die Kaufkraft des Eigenkapitals erhalten wurde. Zur Bestimmung des „ realen “ Gewinns ist die Inflationsrate nicht direkt auf den Nominalgewinn zu beziehen, sondern auf die Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, weil nur der Abgang von Vermögen zu einer Verringerung des Nominalgewinns führt. Schuldnergewinne lösen ggf. eine gegenläufige Wirkung aus.
Für das Management stehen oft die konkreten Preisänderungen der jeweiligen Anlagegegenstände im Blickfeld. Die Konzeption substanzieller Kapitalerhaltung stellt ihr Gewinnverständnis auf deren Wiederbeschaffungskosten ab. Bei Preissteigerungen wird das Eigenkapital erfolgsneutral um die Differenz zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erhöht, während die Abschreibungen von den Tageswerten oder erwarteten Wiederbeschaffungskosten vorgenommen werden (F. Schmidt, F./: organische Bilanz). Dieser Bruttoversion wurde die Konzeption einer Nettosubstanzerhaltung (Sieben, G./Schildbach, T.  1973; zu Vorläufern vgl. Schneider, D.  2001, S. 991 ff.) gegenübergestellt, bei der nur der erwartete Eigenfinanzierungsanteil in Bezug auf eine Preissteigerung berücksichtigt wird. Hier besteht das Problem, eine geeignete Fiktion für die Zuordnung der Wiederbeschaffung zu Eigen- und Fremdfinanzierung festzulegen. Fraglich ist, ob Substanzerhaltungskonzeptionen auch bei fallenden Preisen angewendet werden sollen. Eine Version, die diesen Aspekt berücksichtigt, stellt eine kombinierte Kapital- und Substanzrechnung dar, die den relevanten Gewinn als „ doppeltes “ Minimum (K. Hax, K./ sowie bereits Findeisen, F./, ter Vehn, A.) der sich nach nomineller und substanzieller Kapitalerhaltung ergebenden Beträge ermittelt.
Die Beziehungen zwischen nominellem Gewinn (Gnom), realem Gewinn (Greal) und Gewinn bei Brutto- (GsubB) bzw. Netto-Substanzerhaltung (GsubN) läßt sich in Abhängigkeit vom allgemeinen Inflationssatz f und den speziellen Preissteigerungsraten pj je Gegenstand j wie folgt in Bezug auf den Abgang von Sachvermögen ΔSj, die Netto-Geldposition N und den fiktiven jeweiligen Eigenkapitalanteil ej von Wiederbeschaffungen darstellen:
Bilanztheorie
Ob bei erheblichen Preissteigerungen von der nominellen Kapitalerhaltung abgewichen werden soll, betrifft die Kompetenzabgrenzung zwischen Eigenkapitalgebern und Management. Es entspricht der Zielsetzung optimaler Kapitalallokation, diese Entscheidung den Anteilseignern zu überlassen und dem Management die Möglichkeit zu geben, diese von der Zweckmäßigkeit der Thesaurierung zu überzeugen. Demnach erscheint allenfalls bei gravierenden Preissteigerungen eine Konvention angezeigt, die unter zu bestimmenden Umständen automatisch eine (Netto-)Substanzerhaltung vornehmen lässt. Reale Kapitalerhaltung kann hier keinesfalls eine Rolle spielen, weil sie den Kapitalanleger nicht als Unternehmer, sondern als Konsumenten betrachtet. Doch erweist dieser Bezug die Eignung dieser Konzeption für die Besteuerung bei Inflation, weil steuerliche Leistungsfähigkeit von der allgemeinen Kaufkraft abhängt und sich bei nomineller Messung wegen des progressiven Einkommensteuertarifs Verschiebungen in der relativen Steuerlast einstellen.

3. Jüngere Diskussion von Jahresabschlusskonzeptionen


Entwicklungen der ökonomischen Theorie, insbesondere zur Kapitalmarkttheorie sowie zur Informations- und Institutionenökonomie, führten zu einem (Wieder-)Aufleben bilanztheoretischer Diskussion (Ballwieser, W.  1993, S. 133 ff.). Im deutschsprachigen Raum entstanden zunächst als „ Anti-Bilanztheorien “ (Schneider, D.  2001, S. 1010) bezeichnete Konzepte, welche die Relevanz von Informationen über Zukunftserwartungen betonten und Prognose-Finanzpläne verlangten (Busse von Colbe, W.  1966; Moxter, A.  1966).
Gegenwärtig ist die Diskussion – schon aufgrund von § 292a HGB – durch die Auseinandersetzung mit angloamerikanisch geprägter Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS gekennzeichnet, welcher die Literatur z.T. kritisch gegenübersteht (Schildbach, T.  2000 b; Schneider, D.  2000). Insbesondere wird die Eignung einer Bewertung von Finanzinstrumenten mit Zeitwerten betrachtet (Ordelheide, D.  1998a). Der beim Ansatz von Zeitwerten i. Allg. auftretende unrealisierte Gewinn kann leicht durch einen Passivposten entsprechend gekennzeichnet werden (Siegel, T.  1998; vgl. bereits Léautey, E.).
Zur Überwindung des Problems gegenläufiger Anforderungen zur Informationsbereitstellung bzw. zum Gläubigerschutz werden „ duale GoB “ (Ordelheide, D.  1998b, S. 31) vorgeschlagen, nach denen z.B. durch eine Überleitung bei der Gewinn- und Verlustrechnung beiden Zielen gedient werden kann (Siegel, T.  1997, S. 141).
Literatur:
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Schneider, Dieter : Betriebswirtschaftslehre; Band 2: Rechnungswesen, München/Wien, 2. A., 1997
Schneider, Dieter : Eine Warnung vor Frühwarnsystemen, in: DB, Jg. 38, 1985, S. 1489 – 1494
Schneider, Dieter : Entwicklungsstufen der Bilanztheorie, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 3, 1974, S. 158 – 164
Schneider, Dieter : Die Problematik betriebswirtschaftlicher Teilwertlehren, in: WPg, Jg. 22, 1969, S. 305 – 313
Seicht, Gerhard : Zur Theorie des Jahresabschlusses, in: Journal für Betriebswirtschaft, Jg. 44, 1994, S. 195 – 198
Seicht, Gerhard : Die Kapitaltheoretische Bilanz, in: Jahrbuch für Controlling und Rechnungswesen \'90, hrsg. v. Seicht, Gerhard, Wien 1990, S. 11 – 52
Sieben, Günter/Schildbach, Thomas : Substanzerhaltung und anteilige Fremdfinanzierung, in: BFuP, Jg. 25, 1973, S. 577 – 592
Siegel, Theodor : Zeitwertbilanzierung für das deutsche Bilanzrecht?, in: BFuP, Jg. 50, 1998, S. 593 – 603
Siegel, Theodor : Mangelnde Ernsthaftigkeit des Gläubigerschutzes als offene Flanke der deutschen Rechnungslegungsvorschriften, in: Jahresabschluß und Jahresabschlußprüfung: Festschrift zum 60. Geburtstag von Jörg Baetge, hrsg. v. Fischer, Thomas R./Hömberg, Reinhold, Düsseldorf 1997, S. 117 – 149
Siegel, Theodor : Herstellungskosten und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, in: Unternehmenstheorie und Besteuerung: Festschrift zum 60. Geburtstag von Dieter Schneider, hrsg. v. Elschen, Rainer/Siegel, Theodor/Wagner, Franz W., Wiesbaden 1995, S. 635 – 672d
Siegel, Theodor : Saldierungsprobleme bei Rückstellungen und die Subventionswirkung des Maßgeblichkeitsprinzips, in: BB, Jg. 49, 1994, S. 2237 – 2245
Simon, Hermann Veit : Die Bilanzen der Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berlin, 3. A., 1899
Sterling, Robert T. : Costs (Historical versus Current) versus Exit Values, in: Abacus, Jg. 17, 1981, S. 93 – 129
Streim, Hannes/Kugel, Birgit/Müller, Ursula : Grundzüge der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung, Stuttgart et al. 1988
Stützel, Wolfgang : Bemerkungen zur Bilanztheorie, in: ZfB, Jg. 37, 1967, S. 314 – 340
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Tiedchen, Susanne : Der Vermögensgegenstand im Handelsbilanzrecht, Köln 1991
v. Strombeck, J. : Zur Bilanzaufstellung der Aktiengesellschaften, in: Zeitschrift für das Gesammte Handelsrecht, Bd. 28, 1882, S. 459 – 508
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Walb, Ernst : Finanzwirtschaftliche Bilanz, Wiesbaden, 3. A., 1966
Walz, W. Rainer : Ökonomische Regulierungstheorien vor den Toren des Bilanzrechts, in: Ökonomische Analyse des Bilanzrechts (= zfbf-Sonderheft 32), hrsg. v. Wagner, Franz W., Düsseldorf/Frankfurt a. Main 1993, S. 85 – 106
Watts, Ross L./Zimmerman, Jerold L. : Positive Accounting Theory, Englewood Cliffs, N. J. 1986

 

 


 

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