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Das Wirtschaftslexikon

 

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Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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24. 03. 2025

Pensionsgeschäfte - Verkäufe von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere), bei denen die Vertragspartner zugleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis zurückerwerben muß. Für die Deutsche Bundesbank sind Wechsel- und Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität. >>> Pensionsgeschäfte


Rechnungswesen - Gesamtheit der Rechnungen, Rechnungsverfahren und Rechenschaftslegung einer Bank, die dazu bestimmt ist, eine quantitative, abstrakte Darstellung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten, Informationen über Geschäftsabläufe und deren Ergebnis usw. zu liefern. Zu unterscheiden nach den Informationsempfängern: externes und internes Rechnungswesen. gewährt ein abstraktes quantifizierbares Abbild komplexer ökonomischer Aktivitäten. Während das Gesamtwirtschaftliche R. makroökonomische Zusammenhänge (Makroökonomik) zum Gegenstand hat, ist das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen Bestandteil des gesamten betrieblichen Informationssystems. Es ist abhängig von den verfolgten, den Zielen des R. vorgelagerten Zwecken der Unternehmung. Insofern ist das betriebliche R. nicht Selbstzweck sondern Mittel zum Zweck; es hat instrumentalen Charakter. Diese Zweckbezogenheit des R. wird in der Praxis u.a. darin deutlich, daß der Inhalt, der organisatorische Aufbau und die Einbindung in die gesamte Unternehmensorganisation (Organisation) sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Unter der Mehrzahl der durch die Unternehmung verfolgten Zwecke sind das Gewinnstreben und die langfristige Sicherung der Existenz der Unternehmung von hervorragender Bedeutung. Generelles Ziel des betrieblichen R. ist es daher, zu informieren, inwieweit die Unternehmung durch ihre vergangenen und/od. zukünftigen Wahlhandlungen ihre Zwecke verfolgt und sich ihren gesteckten Zielen nähert (Abrechnungs- und Dokumentationsfunktion, Steuerungs- und Dispositionsfunktion). Dabei gilt generell, daß die Informationen des R. beschreibende, feststellende Aussagen über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige ökonomisch relevante Sachverhalte darstellen, also deskriptiver Natur sind. Im einzelnen kann differenziert werden in          -           protokollarische Informationen (erstmalige Aussagen) aufbereitete Informationen (protokollarische Informationen werden mittels eines  rechnungstechnischen Syntax verdichtet, modifiziert oder umgeformt).          -           erklärende und prognostische Informationen (aufgrund geeigneter, empirisch  gehaltvoller Wenn-Dann- Hypothesen unter Anknüpfung an reale  Anfangsbedingungen)          -           strategische Informationen (Aussagen über empirisch mögliche und zweckoptimale  Handlungen zur Zielerreichung). Von maßgeblichem Einfluß auf die Art und den Inhalt der Informationen und damit auf das gewährte abstrakte Abbild der komplexen betrieblichen Aktivitäten ist der Informationsadressat. Zu differenzieren ist vor allem zwischen externen und internen Informationsadressaten. 1. Externe Informationsadressaten sind Personen und/od. Institutionen, die außerhalb der rechnungslegenden Unternehmung stehen. Ihre Struktur ist sehr heterogen und reicht von Anteilseignern einer Publikumsgesellschaft über Gläubiger, Banken , Finanzverwaltung bis zur interessierten Öffentlichkeit und den Mitarbeitern des Unternehmens. Entsprechend dieser Spannweite sind auch die Informationsinteressen sehr heterogen. Darüberhinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen rechnungslegender Unternehmung und externem Informationsadressat. Um eine einseitige Lösung des Konflikts zu verhindern, hat der Gesetzgeber durch kodifiziertes Recht Art und Weise der zur Verfügung zu stellenden (zu publizierenden) Informationen (protokollarische Informationen und aufbereitete Informationen) meist als Mindestanforderungen normiert. Die Informationsinteressen der Gläubiger  finden so vor allem ihren Niederschlag im Dritten Buch des HGB als lex generalis. Als wesentliche Informations- und Rechnungslegungsinstrumente werden eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz sowie Anhang und Lagebericht normiert. Die GuV weist aufbauend auf eine ordnungsgemäße Buchführung als Zeit-Raum-Rechnung sämtliche Aufwendungen (Aufwand) und Erträge eines Abrechnungszeitraums sowie als Saldo den Gewinn bzw. Verlust aus. Die Bilanz weist als Zeit-Punkt-Rechnung (Status), aufbauend auf eine Inventur , sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden >>> Rechnungswesen


Liquidität - (liquidity) Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und in voller Höhe nachkommen zu können. Lat. liquidus = flüssig; bezeichnet zum einen die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Bank den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können; zum anderen versteht man darunter die „ Geldnähe" von Vermögensobjekten. Die Liquidität eines Vermögensobjekts ist um so größer, je leichter dieses ohne Verlust in Bargeld verwandelt werden kann. (A)  (allgemeine Charkterisierung). Anhand der Liquidität eines Unternehmens ist erkennbar, inwieweit es in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie stellt eines der elementaren unter­nehmerischen Ziele dar, da das Zahlungspotenzial als Existenzgrundlage von Unternehmen >>> Liquidität



23. 03. 2025

Beizulegender Wert - Der beizulegende Wert ist der Wert, mit dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vermö-gensgegenstände im   Umlaufvermögen >>> Beizulegender Wert


Technikfolgenabschätzung - In der Wirtschaftssoziologie: nach amerik. technology assessment, TA, wissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Instrument zur planmässigen, systematischen und organisierten prospektiven Analyse technischer Entwicklungen insbesondere hinsichtlich ihrer nicht intendierten Folgen auf Menschen und Umwelt einschliesslich der Herausarbeitung von Alternativen, >>> Technikfolgenabschätzung


Grundbuch - Bei den Amtsgerichten (Grundbuchamt) geführte Register, in denen die im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke nach Größe, Parzellen, Eigentümern und Belastungen aufgeführt sind. Einsichtsrecht besteht für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Hypothekengläubiger; Hypothek. Auch >>> Grundbuch



22. 03. 2025

Aktienanalyse - Untersuchung und Prognose der Kurs- und Renditen-Entwicklung von Aktien. Wichtige Verfahren der Aktienanalyse sind: - Fundamentalanalyse: >>> Aktienanalyse


Kommunikationsnetze - beinhalten die Gesamtheit der Kommunikationsendgeräte,derÜbertragungsinstallationen sowie die Vermittlungseinrichtungen für mediale Kommunikationsprozesse (Tele­kommunikationstechniken). Für die wich­tigsten Telekommunikationsdienste werden durch die Deutsche Bundespost öffentliche Kommunikationsnetze betrieben (z.B. Fernsprech-, Telex-, Datex-L-/-P-/-PII- Netz), auf denen z.T. mehrere simultane Dienstarten realisiert werden (z.B. Fern­sprech-, Bildschirmtext-, Telefax- und Da­tenfernübertragungsdienste auf dem Fern­sprechnetz). Neben diesen öffentlichen Kommunika­tionsnetzen bestehen private Kommunika­tionsnetze (z.B. Local Area Network (LAN), Private Branch Exchange (PBX)) für verschiedene Kommunikationsdienste (z.B. Fernsprechen, Datenfernübertragung, Tele­tex). Uber eine Vermittlungseinrichtung (Hauptstelle) wird der netzinterne Informa­tionsaustausch sowie der Zugriff auf die Hauptanschlußleitung zu externen bzw. öf­fentlichen Kommunikationsnetzen gesteu­ert. Digitale Nebenstellenanlagen (Compu- terized Private Automatic Branch Exchange, PABX) mit einer schmalbandigen Netz­struktur ermöglichen eine interne, kombi­nierte Übermittlung von Text- und Sprach- informationen sowie Daten. Die Innovationen im Bereich der Digital­technik ermöglichen die Umwandlung jeder Informationsart in digitale Signale, deren Übertragung auf einem einheitlichen Lei >>> Kommunikationsnetze


Selbstbeteiligung - (Versicherungswirtschaft) liegt vor, wenn sich der Versicherungsnehmer nach im Vertrag festgelegten Regeln explizit am Schaden selbst beteiligt. Hierbei unterscheidet man drei Grundformen: beim (pro­zentualen) Selbstbehalt trägt der Versicherungsnehmer einen festgesetzten Prozentsatz des Schadens selbst. In der Praxis wird hier häufig eine Obergrenze vereinbart. Bei der Abzugsfranchise zahlt der Versicherungsnehmer von jedem Schaden >>> Selbstbeteiligung



21. 03. 2025

Internationaler Währungsfonds (IWF) - (International Monetary Fund, IMF) ist eine supranationale Finanzinstitution, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, in Fragen der internationalen   Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zah­lungsverkehrs eng zusammenzuarbeiten. Internetadresse: http://www.imf.org. internationale Abk.: IMF = International Monetary Fund 1944 im Bretton Woods-Abkommen beschlossene und 1945 in Kraft getretene Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington. Dem I. gehören 179 Staaten an (August 1944). Aufgabe des I. ist die Förderung des internationalen Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit; Stabilisierung der Wechselkurse , die bis 1971 innerhalb bestimmter Bandbreiten zu halten waren; Bereitstellung befristeter Kredite zur Überbrückung von Zahlungsbilanzstörungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der I. mit einem Fonds ausgestattet, den die Mitgliedsländer in Höhe zugeteilter Quoten durch Gold, Landeswährung oder seit 1969 durch Sonderziehungsrechte zu speisen haben. I. war ursprünglich als Teil eines umfassenden Wirtschafts- und Währungssystems gedacht, von dem aber nur der währungspolitische Teil des Projektes realisiert wurde. Er hatte bis 1973 Bestand und war maßgeblich für den Wiederaufbau der westlichen Industrieländer nach dem Zweiten Weltkrieg. Ist auch für die Länder der Dritten Welt von großer Bedeutung, die ihm fast ausnahmslos beigetreten sind. Die in den 60er Jahren besonders stark wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung und damit einhergehende Zunahme des Welthandels führte zu Schwierigkeiten >>> Internationaler Währungsfonds (IWF)


Geldmarktfonds - Geldmarktfonds sind eine Spielart von Investmentfonds (Investmentgesellschaft), die Gelder von Anlegern sammeln und den Gegenwert am US-Geldmarkt oder am Euro-Geldmarkt anlegen. Sie bestehen u. a. in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien und in Luxemburg (Englisch: money market funds). In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Anteile an € -Geldmarktfonds nicht begeben werden. sind Investmentfonds (Investmentgesellschaften), >>> Geldmarktfonds


Internationaler Währungsfonds (IWF) - (International Monetary Fund, IMF) ist eine supranationale Finanzinstitution, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, in Fragen der internationalen   Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zah­lungsverkehrs eng zusammenzuarbeiten. Internetadresse: http://www.imf.org. internationale Abk.: IMF = International Monetary Fund 1944 im Bretton Woods-Abkommen beschlossene und 1945 in Kraft getretene Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington. Dem I. gehören 179 Staaten an (August 1944). Aufgabe des I. ist die Förderung des internationalen Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit; Stabilisierung der Wechselkurse , die bis 1971 innerhalb bestimmter Bandbreiten zu halten waren; Bereitstellung befristeter Kredite zur Überbrückung von Zahlungsbilanzstörungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der I. mit einem Fonds ausgestattet, den die Mitgliedsländer in Höhe zugeteilter Quoten durch Gold, Landeswährung oder seit 1969 durch Sonderziehungsrechte zu speisen haben. I. war ursprünglich als Teil eines umfassenden Wirtschafts- und Währungssystems gedacht, von dem aber nur der währungspolitische Teil des Projektes realisiert wurde. Er hatte bis 1973 Bestand und war maßgeblich für den Wiederaufbau der westlichen Industrieländer nach dem Zweiten Weltkrieg. Ist auch für die Länder der Dritten Welt von großer Bedeutung, die ihm fast ausnahmslos beigetreten sind. Die in den 60er Jahren besonders stark wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung und damit einhergehende Zunahme des Welthandels führte zu Schwierigkeiten >>> Internationaler Währungsfonds (IWF)



20. 03. 2025

Bilanzkennzahlen - (balance sheet ratios) Die Aufbereitung und Auswertung von Bilanzen erfolgt mit Hilfe von Bilanzkennzahlen. Die verschiedenen Positionen der Bilanz werden zu Hauptpositionen zusammengefasst: Sachanlagen, Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel auf der Aktivseite, entsprechend auf der Passivseite Eigenkapital, langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital. Die Hauptpositionen werden sodann in Prozent der Bilanzsumme ausgedrückt. Vermögensstruktur und Kapitalaufbau werden erkennbar, wenn die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bekannt >>> Bilanzkennzahlen


Anlagevermögen - (fixed assets) Das Anlagevermögen beinhaltet die zur langfristigen Nutzung im Unternehmen bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anteile an anderen Unternehmen, Geschäfts­ oder Firmenwert. Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Zum Anlagevermögen gehören u. Anlagevermögen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Finanzanlagen. Gegenteil: Umlaufvermögen. - Bilanzierung und Bewertung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen 1. Begriffsabgrenzung Nach HGB.. Das Anlagevermögen umfasst nach § 247 Abs. 2 HGB die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, das heisst in der Regel länger als ein Jahr. Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder   Umlaufvermögen ist somit von seiner Zweckbestimmung und nicht von seiner Art abhängig. Nach   IAS/IFRS und   US-GAAP: Die Unterscheidung zwischen non-current assets und current assets entspricht materiell der Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und   Umlaufvermögen des HGB. 2. Gliederung und Ausweis der Entwicklung des Anlagevermögens Nach HGB: Das Anlagevermögen ist nach § 266 Abs. 2 HGB in drei Blöcke unterteilt, die ihrerseits weiter aufzugliedern sind: (1)   Immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets): z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen,   Firmenwert (Goodwill), (2) Sachanlagen (Property, plant and equipment): z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlagenvermögen) (3)  Finanzanlagen (long-term financial assets): z B.  Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Grundsätze geben eine dem HGB vergleichbare Grobgliederung des Anlagevermögens vor. Allerdings sind als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment property) nach IAS/IFRS in den Finanzanlagen unter den lang term investments gesondert auszuweisen, während sie nach HGB dem  Sachanlagevermögen zugerechnet werden. Im   Abschluss nach den US-GAAP enthält das Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) nur das betriebsnotwendige Vermögen. Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien werden als other investments, sonstige nicht betriebsnotwendige Anlagen als other assets gesondert ausgewiesen. Die weitere Aufgliederung der Blöcke ist im Detail nicht vorgegeben. Sie ist so vorzunehmen, dass der Jahresabschluss verständlich ist. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage muss die Kapitalgesellschaft nach HGB die Entwicklung aller Posten des Anlagevermögens, nach den IAS/IFRS nur der Posten des Sachanlagevermögens und des   Goodwill in einem   Anlagengitter darstellen. Die US-GAAP verlangen kein Anlagengitter, aber vergleichbare Angaben in den notes. 3. Bilanzierung des Anlagevermögens Nach HGB: Nach dem   Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind im Anlageverrnögen sämtliche Vermögensgegenstände mit langfristiger Nutzungsbestimmung anzusetzen, soweit hinsichtlich   Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind aktivierungsfähig, wenn sie für das Unternehmen nützlich, bewertbar und einzeln veräusserbar sind. Von dem   Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit gibt es Ausnahmen in Form von   Aktivierungsverboten und   Aktivierungswahlrechten. Ein Aktivierungsverbot besteht nach § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte   immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, z.B.   originärer Firmenwert, selbst entwickelte Patente. Ein Aktivierungswahlrecht besteht nach § 255 Abs. 4 HGB für den   derivativen Firmenwert in der   Bilanz des Käufers eines Unternehmens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze enthalten keine Ausnahme vom Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit. Damit weichen sie wesentlich vom HGB ab, weil ein derivativer Firmenwert und originäre, selbst erstellte Vermögenswerte des   immateriellen Anlagevermögens (Ausnahme  originärer Firmenwert) aktivierungspflichtig sind. In den IAS/IFRS ist die Aktivierungsfähigkeit als  asset im framework und in postenspezifischen Standards geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich materiell nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Grundsätzen. Werden alle Kriterien für die Aktivierungsfähigkeit zugleich erfüllt, und können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden (reliable measurement), dann besteht eine Ansatzpflicht, ansonsten ein Ansatzverbot. Die Ansatzkriterien der US-GAAP sind mit denen der IAS/IFRS >>> Anlagevermögen


Plankostenrechnung - Teil des internen Rechnungswesens der Bank. Planung der Kosten von Bankabteilungen und -leistungsarten als Plan- oder Standardkosten, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitens Ersterer bzw. die Selbstkosten Letzterer möglichst exakt zu planen. Diese werden als Sollkosten vorgegeben. In der späteren Kontrollphase werden die Abweichungen der Plan- von den Istkosten >>> Plankostenrechnung



19. 03. 2025

Aktienanalyse - Untersuchung und Prognose der Kurs- und Renditen-Entwicklung von Aktien. Wichtige Verfahren der Aktienanalyse sind: - Fundamentalanalyse: >>> Aktienanalyse


Diskontkredit - siehe   Wechseldiskontkredit. der von einer Bank aufgrund des Ankaufes von Wechseln gewährte Kredit >>> Diskontkredit


Bank - Aus ital. banco = Tisch, den die Geldwechsler im Mittelalter zur Abwicklung ihrer Geschäfte aufstellten. Oberbegriff für Geldinstitute, insbesondere private Banken, die Bankgeschäfte gem. § 1 KWG (Kreditwesengesetz) >>> Bank



18. 03. 2025

Goldene Bankregel - Traditionelle Regel für die Liquiditätspolitik von Banken; danach soll die Fristigkeit der Anlagen einer Bank der Fristigkeit ihrer Mittel zur Refinanzierung >>> Goldene Bankregel


Wandelanleihe - (Convertible Bond). Neben den normalen Gläubigerrechten — Zinszahlung und Rückzahlung — wird dem Anleger ein zusätzliches Recht auf Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt. Durch das Um­tauschrecht wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, da das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital in Eigenkapital (siehe   Aktien und   Aktienarten) um­gewandelt wird. Die   Emission >>> Wandelanleihe


Innenfinanzierung - (internal financing) Das Unternehmen beschafft sich bei der Innenfinanzierung die Finanzmittel aus der Betriebstätigkeit bzw. aus dem Umsatzprozess. Die Innenfinanzierung kann auf verschiedene Weise erfolgen: Einbehaltung von Gewinnen, Abschreibungsgegenwerte, Bildung von Pensionsrückstellungen, Ver mö gens umschichtungen. Während   „Aussenfinanzierung” die Beschaffung von Finanzmitteln durch „ausserhalb” des laufenden Leistungs- und Absatzprozesses gelagerte gesonderte Finanzkontrakte bezeichnet, bezieht sich „Innenfinanzierung” auf die Möglichkeit, „innerhalb” dieses Prozesses Zahlungsüberschüsse zu erzielen und damit einen Beitrag zur Finanzierung weiterer betrieblicher Aktivitäten zu leisten (Cash Flow). Dies setzt voraus, dass (1) die aus diesem Prozess resultierenden „laufenden” Einzahlungen, insbeson­dere aus der Umsatztätigkeit, (2) die zu seiner Durchführung erforderlichen „laufenden” Auszahlungen, insbesondere für Löhne und Gehälter, Werkstoffe, Mieten, Zinsen, Steuern etc., übersteigen. Die der Innenfinanzierung zuzurechnenden Zahlungsströme sind in erster Linie Ergebnis von Entschei­dungen im Leistungs- und Absatzbereich; ihre Gestaltung stellt somit zunächst kein Instrument des Fi­nanzmanagements dar. >>> Innenfinanzierung



17. 03. 2025

Buchführung - (bookkeeping, accounting) Die Buchführung ist die planmäßige Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge; sie liefert die Daten für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Grundlagen der Buchführung 1. Charakterisierung, geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen Charakterisierung: Buchführung (synonymer Begriff: Buchhaltung) ist die systematische Aufzeich­nung sämtlicher betrieblicher Geschäftsvorfälle zum Zwecke der Dokumentation, Kontrolle und Infor­mationsgewinnung. Als Teil des betrieblichen Rechnungswesens hat die Buchführung die Aufgabe, die realen güterwirtschaftlichen Umwandlungsprozesse eines Betriebes in Werteinheiten zu transformieren und damit Informationsgrundlagen für wirtschaftliche Erkenntnisse und Entscheidungsprozesse zu vermitteln. Geschichtliche Entwicklung: Eine erste systematische Darstellung der Buchführung als kaufmännisches Aufzeichnungssystem erschien im Jahre 1494 von dem italienischen Mathematiker Luca Pacioli. In der Folgezeit entwickelten sich (z.T. national geprägte) Varianten, die sich in inhaltlicher und formaler Ausgestaltung unterschieden. Weiterentwicklungen unter Einsatz technischer Hilfsmittel (insbesondere der EDV) haben die Möglichkeiten der Erfassung, Verarbeitung und Auswertung der Daten vervoll­kommnet. Das grundlegende System der Buchführung hat jedoch in seiner ursprünglichen Form unver­ändert Bestand. Rechtliche Grundlagen: Jeder Kaufmann ist nach Handelsrecht (§ 238 HGB) und Steuerrecht (§ 140 AO) zur Buchführung verpflichtet. Er muss die Bücher nach den  Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung so gestalten, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens für einen sachverständigen Dritten ersichtlich wird. Der Kaufmann hat jährlich eine Bestandsaufnahme (Inventur) zu machen, ein Bestandsverzeichnis (Inventar) und einen   Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung, aufzustellen. 2. Buchführungssysteme: Die einfache Buchführung beschränkt sich darauf, Veränderungen von Vermögen und Schulden zu do­kumentieren. Aus der Differenz Vermögen minus Schulden kann das Eigenkapital ermittelt werden. Durch Gegenüberstellung des Eigenkapitalbestandes am Ende und am Anfang des Geschäftsjahres er­gibt sich der Erfolg des Geschäftsjahres. Um als Informationsgrundlage für betriebliche Entscheidungen und als Kontrollinstrument geeignet zu sein, muss die kaufmännische Buchführung jedoch die von jedem Geschäftsvorfall ausgehende zweifa­che Wirkung in einem geschlossenen System von  Konten erfassen. Dies geschieht im Rahmen der doppelten Buchführung, bei der jeder Vorgang im Soll (linke Seite) und im Haben (rechte Seite) unter­schiedlicher  Konten gebucht wird. Von der kaufmännischen Buchführung ist die  kameralistische Buchführung zu unterscheiden. Sie wurde in der Vergangenheit von öffentlichen Verwaltungen für die Rechnungslegung öffentlicher Haushalte verwendet, wird jedoch wegen zu geringer Aussagekraft mehr und mehr von der kaufmänni­schen Buchführung verdrängt. 3. Bücher der kaufmännischen Buchführung: Grundlage der Buchführung sind schriftliche Belege, aus denen sich alle relevanten Informationen über einen Geschäftsvorfall ergeben. Die belegten Vorgänge werden in chronologischer Folge im  Grund­buch (Journal) erfasst. Im  Hauptbuch werden sie, nach sachlichen Kriterien geordnet, in Kontoform (Konto) dargestellt. Für die Erfassung weiter gehender oder differenzierender Informationen können zusätzlich   Nebenbücher geführt werden (Anlagenbuch,   Kontokorrentbuch). 4. System der kaufmännischen Buchführung: Ausgehend vom Aufbau der Bilanz (Jahresabschluss), in der sich die Vermögenswerte (Aktiva) auf der linken Seite und das im Unternehmen eingesetzte Kapital (Passiva), untergliedert in  Eigenkapi­tal und   Fremdkapital, auf der rechten Seite in Kontoform (Konto) gegenüberstehen, wird in der Buchführung für jeden der ausgewiesenen Bilanzposten ein eigenes Bestandskonto eingerichtet. In den Bestandskonten werden, ausgehend vom Anfangsbestand zu Beginn eines Geschäftsjahres, die Be­standsveränderungen in der Weise erfasst, dass die Bestandsmehrungen stets auf der Seite des An­fangsbestandes und die Minderungen auf der gegenüber liegenden Seite gebucht werden. Bringt man beide Seiten des Kontos betragsmässig >>> Buchführung


Marktaustrittsbarrieren - 714 Exogene Faktoren, auf deren Entwicklung die Unternehmung keinen Einfluß hat, sind u.a. neue gesetzliche Bestimmungen, die konjunkturelle Entwicklung, Inflationswir- kungen oder auch der Außenwert der Wäh­rung. Änderungen bei einer der drei Größen kön­nen die Marktattraktivität beeinflussen und somit eine veränderte stay-or-exit-Entschei- dung herbeiführen.      Literatur:  Wieselhu her, N., Phasen und Prozeß der strategischen Planung, in: Töpfer, A.; Afheldt, H. (Hrsg.), Praxis der strategischen Unternehmens­planung, 2. Aufl., Landsberg a. >>> Marktaustrittsbarrieren


Finanzierung aus Abschreibungen - Der Begriff der Finanzierung „aus   Abschreibungen” kann im Zusammenhang mit der Analyse und Gestaltung der   Innenfinanzierung in dreifacher Weise interpretiert werden: (1) Bei dem primär im Bereich der Jahresabschlussanalyse anzutreffenden Versuch, das Volumen der Innenfinanzierung als   Cash Flow auf indirektem Wege aus Jahresabschlussgrössen zu ermitteln, stel­len Abschreibungen eine Korrekturgrösse dar. Der Betrag der in die GuV-Rechnung als Aufwand ein­gegangenen Abschreibungen ist als nicht zahlungswirksame Aufwandsgrösse zum Jahresüberschuss hinzuzuaddieren und damit letztlich aus der Rechnung zu eliminieren. Im Endeffekt wird dadurch er­reicht, dass die Höhe der vorgenommenen Abschreibungen für den als Ergebnis der Rechnung zu er­mittelnden Cash Flow ohne Bedeutung ist. (2) Die Gestaltung von Abschreibungen stellt ein Instrument im Rahmen des >>> Finanzierung aus Abschreibungen



16. 03. 2025

Stückverzeichnis - Führt ein Kommissionär - z. B. eine Bank im Rahmen ihres Effektengeschäfts - einen Auftrag zum Kauf von Wertpapieren durch, muss er dem Kommittenten unvzgl., spätest. innerhalb 1 Woche ein Verzeichnis der gekauften Stücke übersenden. In diesem sind die Wertpapiere nach Gattung, Nennbetrag, Nummern oder sonstigen Bezeichnungsmerkmalen anzugeben. >>> Stückverzeichnis


Kapitalertragsteuer - (withholding tax an capital yields) ist eine Vorauszahlung auf die (deutsche)   Einkommensteuer bei Dividendenzahlungen von Aktien im Quellensteuerabzugsverfahren (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. la EStG). Gemäss § 43a Abs. 1 Satz 1 EStG beträgt die Kapitalertragsteuer (Abk.: KapESt) 20 v.H. der ausge­schütteten Dividende. Die KapESt wird auf die   Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). besondere Erhebungsform der Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag wie Dividenden >>> Kapitalertragsteuer


Securitisation - Der Begriff Securitisation leitet sich aus dem englischen Ausdruck für Effekten ab. Securitisation be­deutet >>> Securitisation



15. 03. 2025

Export - Die Vornahme von Exporten bildet die erste Stufe der Internationalisierungsstrategie. Export (Ausfuhr) bezeichnet (a) Waren und/oder Dienstleistungen, welche ins Aus­land verbracht wurden, (b) das Ausfuhrge­schäft selbst (Außenhandelsgeschäft). Beim Erwerb von Vermögen im Ausland (Direktinvestitionen) handelt es sich um Kapitalexport. Von der Warenseite her spricht man von sichtbarem Export, bei Dienstleistungen von unsichtbarem Export. DerdirekteExportumfaßtinsb. Investitions­güter (etwa Industrie-, Hafen- und Kraft­werksanlagen, Werkzeugmaschinen, Indu­striegüter zur Gestaltung der Infrastruktur). Daneben werden Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) infolge der zunehmenden Industrialisierung direkt exportiert. >>> Export


Zuschlagskalkulation - Verfahren der Bankkalkulation, bei dem die Selbstkosten einer Leistungsart auf die Weise errechnet werden, dass die spezif. Einzelkosten direkt auf die Kostentröger, die Leistungen, zugerechnet werden, wöhrend die Gemeinkosten mittels geeigneter Zuschlagssötze oder Verrechnungsgrössen umgelegt, d.h. indirekt verteilt werden. Anders als bei Divisionskalkulation wird also eine Trennung in Einzel- und Gemeinkosten vorgenommen. Zu unterscheiden: summarische und differenzierende Zuschlagskalkulation. 1. Grundlagen Kalkulationsverfahren, bei dem die   Gemeinkosten mittels Kalkulationssätzen (i.d.R. prozentuale Zuschläge auf die jeweiligen Einzelkosten) verrechnet werden. Im Rahmen der   Kostenstellen-rechnung wird für jede   Hauptkostenstelle ein Zuschlagssatz ermittelt, indem die dort aufgelaufenen Gemeinkosten (Summe aus   primären und   sekundären Gemeinkosten) ins Verhältnis zu den Einzelkosten gesetzt werden. 2. Bildung von Zuschlagssätzen Die Grundform >>> Zuschlagskalkulation


Konto - (account) Die Geschäftsvorfälle werden in der Buchhaltung auf Konten chronologisch und systematisch aufgezeichnet. Jedes Konto hat zwei Seiten, Soll und Haben. In der Bankbuchhaltung zur Aufnahme und wertmässigen Erfassung von Geschäftsvorgängen bzw. deren Ergebnis bestehende Rechnung. Bei jedem Konto existieren eine Soll-, Aktiv- oder Debet- und eine Haben-, Passiv- oder Kreditseite. Bei Aktivkonten - Konten der Aktivseite der Bankbilanz und der Aufwandseite der Bank-GuV-Rechnung - stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll, Abgänge und Endbestand im Haben; bei Passivkonten - Konten auf der Passivseite der Bankbilanz und der Erträgeseite der Bank-GuV-Rechnung - stehen Anfangsbestand und Zugänge im Haben, Abgänge und Endbestand im Soll. Weiter: Bestandskonten, als über die Bilanz >>> Konto