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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

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Unsere neuesten Artikel sind :


03. 10. 2024

Geringwertige Wirtschaftsgüter - (low value items) Geringwertige, einer selbständigen Nutzung unterliegende Vermögensgegenstände können im Jahre der Anschaffung >>> Geringwertige Wirtschaftsgüter


Diskontkredit - siehe   Wechseldiskontkredit. der von einer Bank aufgrund des Ankaufes von Wechseln gewährte Kredit >>> Diskontkredit


Weltbank - Offizielle Bezeichnung: International Bank for Reconstruction and Development = Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; die Weltbank wurde zufolge des Bretton-Woods-Abkommens gegründet und hat ihren Sitz in Washington. Sie hatte ursprünglich die Aufgabe, bei der Bereitstellung langfristigen Kapitals für den Wiederaufbau der durch den 2. Weltkrieg zerstörten Gebiete mitzuwirken. Heute finanziert sie vorwiegend Projekte in Entwicklungsländern. Ihre Refinanzierung erfolgt im wesentlichen über die nationalen und internationalen >>> Weltbank



02. 10. 2024

Faschismus - In der Wirtschaftssoziologie: [1] ursprünglich Bezeichnung für die rechtsextreme Bewegung Mussolinis in Italien, später sowohl für ähnliche Bewegungen in verschiedenen Ländern wie für Staats- und Herrschaftsformen solcher Bewegungen, die in Deutschland, Italien, Ungarn usw. die Macht erobert hatten. Manchmal werden auch andere autoritäre Regimes (Spanien unter Franco, Portugal unter Salazar, Argentinien unter Peron usw.) als faschistisch bezeichnet. In den politischen Kämpfen der zwanziger, dreissiger und vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts war Faschismus häufig ein Kampfbegriff und wurde inflationär benutzt (z.T. bis heute). [2] Ein engerer F.begriff der Politischen Wissenschaft berücksichtigt in erster Linie die Herrschaftsformen (eindeutige Befehlsgewalt von Personen und wenigen Organen; Führerprinzip; Ausschaltung parlamentarischer Opposition; Ignorierung von Gesetz und Verfassung), die ideologischen Äusserungen (Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus überhaupt, Minderheitendiskriminierung, Antikommunis-mus, Demokratiefeindschaft, rückwärtsgerichteter Antikapitalismus, z.B. Verherrlichung vorindustrieller Lebensformen), die Herrschaftsmethoden (quasi-militäri-sche Kampfverbände, eine alle gesellschaftlichen >>> Faschismus


Produktdifferenzierung - Politik eines Unternehmens, eine Produktart in verschiedenen Varianten auf den Markt zu bringen. Dabei begehen nach empirischen Untersuchungen die meisten Firmen den sog. Mehrheitsirrtum, weil sie ihre Produkte in der oder den Varianten auf den Markt bringen, in der oder in den auch schon Kon­kurrenzangebote existieren. Das mag aus Ri­sikoüberlegungen resultieren, nur nicht zu abweichend zu erscheinen, oder aus reinem Nachahmen entspringen. Wie auch immer, es läßt die Frage nach dem optimalen Grad der Produktdifferenzierung aufkommen, der unter Berücksichtigung von Kunden-, Konkurrenz- und Kostenaspekten zu be­stimmen ist. Das schwierigste Problem solcher Entscheidungen stellt das Informa­tionsproblem dar, da die potentielle Nachfrage bei alternativen Marktangeboten zu ermitteln ist, um die optimale Kombina­tion für das anbietende Unternehmen her­auszufinden. Produktdifferenzierung steht in engem Zu­sammenhang zur Marktsegmentierung >>> Produktdifferenzierung


Firma - (A)(deutsches Recht) ist der Name, unter dem ein  Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Siehe auch   Handelsrecht,   Firmenbeständigkeit,  Firmenunterscheidbarkeit,   Firmenwahrheit,  Priorität (Firma). (B)Firma (österreichisches Recht) Die Firma ist der in das   Firmenbuch eingetragene Name eines   Unter­nehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 öUGB). Je nachdem, ob die Firma den Namen eines oder mehrer Gesellschafter enthält oder sich auf den Geschäftsgegens­tand bezieht, wird zwischen Personen- und Sachfirmen unterschieden. Auch das Verwenden der Ge­schäftsbezeichnung oder das Führen einer Fantasiefirma ist möglich, sofern diese sich zur Kennzeich­nung von Unternehmen eignet und nicht irreführend ist. Die Rechts- oder Gesellschaftsform des Unter­nehmens ist zwingend in die Firma aufzunehmen (§ 19 öUGB). ist im Handelsrecht der Handelsname des Vollkaufmannes, unter dem der Vollkauf­mann sein Geschäft betreibt, unterzeichnet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). In der Umgangssprache wird der Begriff Firma häufig fälschlicher­weise mit dem des Unternehmens oder des Betriebes gleichgesetzt. >>> Firma



01. 10. 2024

Standortfaktoren - Gegebenheiten bzw. Bestimmungsfaktoren, die für die Auswahl des Standorts einer Bank bzw. ihrer Zweigstellen bzw. für die Standortentscheidung massgebend sind. jene Eigenschaften eines Standortes, die Einfluß auf die Zielerreichung einer Un­ternehmung haben. Da Unternehmungen im Regelfall kosten-, erlös- und finanzwirtschaftliche Ziele anstreben, ent­halten Kataloge von Standortfaktoren jene Merkmale eines Standortes, die Einfluß auf die Höhe der Kosten, der Erlöse und der fi­nanziellen Situation einer Unternehmung haben. Für den Industriebetrieb stehen dabei die kostenwirtschaftlichen Auswirkungen im Vordergrund, im Handelsbetrieb sind zusätzlich die absatzwirtschaftlichen Ge­sichtspunkte von vorrangiger Bedeutung (Standort im Handel). Die Kataloge von Standortfaktoren sind in der theoretischen Literatur zunehmend dif­ferenziert und systematisiert worden. Beh­rens (1965) unterscheidet: Absatz und Standort Bedarf Verkehr Kaufkraft Absatzkonkurrenz Gütereinsatz und Standort Betriebsraum Arbeit Waren Umfangreicher ist der von Nauer (1970) für die Standortbewertung im Handel zusam­mengestellte Katalog, der folgende Faktoren auflistet: DemographischeFaktoren Bevölkerungsbestand und Verteilung >>> Standortfaktoren


Konditionierung - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die Herstellung bedingter ( „ konditionierter “ ) Reaktionen. Die Konditionierung kann sowohl im Laboratoriumsexperiment als auch durch die Erfahrungen herbeigeführt werden, >>> Konditionierung


Sozialhilfe - In der Wirtschaftssoziologie: nach dem Bundessozialhilfegesetz „ Hilfe zum Lebensunterhalt “ und „ Hilfe in besonderen Lebenslagen “ , die den Empfänger der Sozialhilfe die Führung eines Lebens ermöglichen soll, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben (Subsidiaritätsprinzip); hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken. Mit dem Begriff Sozialhilfe >>> Sozialhilfe



30. 09. 2024

Automation - In der Wirtschaftssoziologie: Automatisierung, die Einrichtung der Produktionsgänge als weitgehend sich selbst regulierender Zusammenhang von Maschinen- und Kontrollsystemen, die die Anwendung einfacher Arbeit mehr und mehr überflüssig macht und die Arbeit des Menschen überhaupt aus dem Fertigungsprozess in die wissenschaftlich-technische Vorbereitung und Überprüfung der Fertigung verschiebt. Die einschlägige Debatte schwankt, ob Automation eine Fortsetzung der Mechanisierung oder eine qualitativ neue Stufe der Produktivkräfte ist. Die industrie- und arbeitssoziologische Forschung hat sich seit Jahrzehnten auf die Folgen von Automation für die innerbetriebliche Arbeitskräftestruktur, die Veränderungen von Qualifikations- und Berufsstruktur und das Verhältnis zur Arbeit konzentriert. Anfängliche Befürchtungen einer allgemeinen Dequalifikation sind inzwischen durch differenziertere Beobachtungen und Beurteilungen ersetzt worden. die durch den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt seit Anfang der 50er Jahre des 20. Jh. >>> Automation


Rechnungswesen - Gesamtheit der Rechnungen, Rechnungsverfahren und Rechenschaftslegung einer Bank, die dazu bestimmt ist, eine quantitative, abstrakte Darstellung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten, Informationen über Geschäftsabläufe und deren Ergebnis usw. zu liefern. Zu unterscheiden nach den Informationsempfängern: externes und internes Rechnungswesen. gewährt ein abstraktes quantifizierbares Abbild komplexer ökonomischer Aktivitäten. Während das Gesamtwirtschaftliche R. makroökonomische Zusammenhänge (Makroökonomik) zum Gegenstand hat, ist das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen Bestandteil des gesamten betrieblichen Informationssystems. Es ist abhängig von den verfolgten, den Zielen des R. vorgelagerten Zwecken der Unternehmung. Insofern ist das betriebliche R. nicht Selbstzweck sondern Mittel zum Zweck; es hat instrumentalen Charakter. Diese Zweckbezogenheit des R. wird in der Praxis u.a. darin deutlich, daß der Inhalt, der organisatorische Aufbau und die Einbindung in die gesamte Unternehmensorganisation (Organisation) sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Unter der Mehrzahl der durch die Unternehmung verfolgten Zwecke sind das Gewinnstreben und die langfristige Sicherung der Existenz der Unternehmung von hervorragender Bedeutung. Generelles Ziel des betrieblichen R. ist es daher, zu informieren, inwieweit die Unternehmung durch ihre vergangenen und/od. zukünftigen Wahlhandlungen ihre Zwecke verfolgt und sich ihren gesteckten Zielen nähert (Abrechnungs- und Dokumentationsfunktion, Steuerungs- und Dispositionsfunktion). Dabei gilt generell, daß die Informationen des R. beschreibende, feststellende Aussagen über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige ökonomisch relevante Sachverhalte darstellen, also deskriptiver Natur sind. Im einzelnen kann differenziert werden in          -           protokollarische Informationen (erstmalige Aussagen) aufbereitete Informationen (protokollarische Informationen werden mittels eines  rechnungstechnischen Syntax verdichtet, modifiziert oder umgeformt).          -           erklärende und prognostische Informationen (aufgrund geeigneter, empirisch  gehaltvoller Wenn-Dann- Hypothesen unter Anknüpfung an reale  Anfangsbedingungen)          -           strategische Informationen (Aussagen über empirisch mögliche und zweckoptimale  Handlungen zur Zielerreichung). Von maßgeblichem Einfluß auf die Art und den Inhalt der Informationen und damit auf das gewährte abstrakte Abbild der komplexen betrieblichen Aktivitäten ist der Informationsadressat. Zu differenzieren ist vor allem zwischen externen und internen Informationsadressaten. 1. Externe Informationsadressaten sind Personen und/od. Institutionen, die außerhalb der rechnungslegenden Unternehmung stehen. Ihre Struktur ist sehr heterogen und reicht von Anteilseignern einer Publikumsgesellschaft über Gläubiger, Banken , Finanzverwaltung bis zur interessierten Öffentlichkeit und den Mitarbeitern des Unternehmens. Entsprechend dieser Spannweite sind auch die Informationsinteressen sehr heterogen. Darüberhinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen rechnungslegender Unternehmung und externem Informationsadressat. Um eine einseitige Lösung des Konflikts zu verhindern, hat der Gesetzgeber durch kodifiziertes Recht Art und Weise der zur Verfügung zu stellenden (zu publizierenden) Informationen (protokollarische Informationen und aufbereitete Informationen) meist als Mindestanforderungen normiert. Die Informationsinteressen der Gläubiger  finden so vor allem ihren Niederschlag im Dritten Buch des HGB als lex generalis. Als wesentliche Informations- und Rechnungslegungsinstrumente werden eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz sowie Anhang und Lagebericht normiert. Die GuV weist aufbauend auf eine ordnungsgemäße Buchführung als Zeit-Raum-Rechnung sämtliche Aufwendungen (Aufwand) und Erträge eines Abrechnungszeitraums sowie als Saldo den Gewinn bzw. Verlust aus. Die Bilanz weist als Zeit-Punkt-Rechnung (Status), aufbauend auf eine Inventur , sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden >>> Rechnungswesen


Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization - (engl.: EBITDA) Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen >>> Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization



29. 09. 2024

Cash flow - (engl. Bargeldfluß) Kennzahl des Gewinnanteils einer Periode, der zur (Selbst)Finanzierung von Investitionen sowie zur Gewinnausschüttung eingesetzt werden kann. 1. in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Unternehmens (Betrieb, I., 2.) bei der Kostenvergleichsrechnung >>> Cash flow


Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds


Bankgeheimnis - Durch Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, einem Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über Konten und Depots ihrer Kunden sowie über sonstige ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden >>> Bankgeheimnis



28. 09. 2024

Wertpapiere - (Bilanzierung im   Umlaufvermögen). Nach § 266 (2) HGB sind die Wertpapiere des Umlaufvermö­gens wie folgt zu gliedern: Anteile an   verbundenen Unternehmen,  Eigene Anteile, Sonstige Wertpapiere. Die Bewertung der im   Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertpapiere erfolgt grund­sätzlich zu den Anschaffungskosten (einschliesslich der Nebenkosten wie Provisionen). Wertpapiere der gleichen Art werden i.a. zu Durchschnittskosten bewertet. Sofern der Börsenkurs am Bilanzstichtag un­ter den Anschaffungskosten liegt, muss nach dem strengen  Niederstwertprinzip auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden (§ 253 (3) und S. 2 HGB). Sofern die Kurse später >>> Wertpapiere


Exportkreditversicherung - siehe   Kreditversicherungen, privatwirtschaftliche. in der Bundesrepublik zur Bearbeitung und für den Abschluß von Ausfuhrgarantien sowie Bürgschaften >>> Exportkreditversicherung


Informationstechnologie - In der Wirtschaftssoziologie: eine technisch auf Basis der Mikroelektronik entwickelte Form der Wissensspeicherung u. -Verarbeitung (Computer), die universell anwendbar ist. Die Informationstechnologie >>> Informationstechnologie



27. 09. 2024

Kontenrahmen - Systematische Organisations- und Kontenübersicht bzw. -Zusammenstellung. Für Banken bestimmter Geschäftsarten einheitliches Schema für die Aufstellung von Kontenplänen. Enthält eine Systematik und Aufgliederung der Kontengruppen und -Massen. Ordnungssystem ist das Dezimalsystem. Ordnungssystem, mit dem die in der Buchführung eines Wirtschaftszweiges benötigten Konten durch Zuordnung einer Kontonummer nach sachlich-systematischen Kriterien geordnet werden. Die numeri­sche Gliederung folgt dem dekadischen System: Zehn Kontenklassen (Klasse 0 bis 9) werden durch >>> Kontenrahmen


Reaktanz - Im Rahmen der   Personalauswahl und der Testanwendung wird damit der (mögliche) Widerstand der Testperson gegen das Verfahren bezeichnet. Die Verweigerung der Kooperation kann zu Verfäl­schungen der Ergebnisse führen. nennt man in der Werbepsychologie die Gegenreaktion eines Umworbenen auf eine versuchte Beeinflussung. Die Grundhypo­these lautet: Wenn eine Person eine Bedro­hung oder Einschränkung ihrer Verhaltens­freiheit wahrnimmt, wird sie veranlaßt, sich der erwarteten Einengung zu widersetzen oder nach erfolgter Einengung ihre Freiheit zurückzugewinnen. >>> Reaktanz


Preisdifferenzierung - Liegt grunds. vor, wenn ein Anbieter - z. B. eine Bank - gleiche Bankleistungen zu unterschiedlichen Preisen absetzt, er also unterschiedliche Preise für ein und dieselbe Leistungsart nach bestimmten Gesichtspunkten festsetzt, um seinen Gesamterlös bei gleichen Kosten zu steigern (räumliche, zeitliche, persönliche Preisdifferenzierung). Die Preisdifferenzierung geht dabei von der Vorstellung aus, dass der Gesamtmarkt in Teilmärkte mit voneinander abweichenden Nachfrageelastizitäten aufgespalten werden kann. Die mit der Anwendung der Preisdifferenzierung von der Bank verbundene Intention besteht darin, das vorhandene Marktpotential mittels einer flexiblen Preisgestaltung effektiver auszuschöpfen. Als Differenzierungskriterium für die Höhe des Preiszählers bieten sich folgende Ansatzpunkte an: 1. räumliche und zeitliche Unterschiede bei der Bereitstellung gleicher Leistungen, 2. Umfang der Leistungsabnahme bzw. Mehrleistungsinanspruchnahme, 3. Bonität des Kunden, 4. Grad der Verhandlungsmacht des Kunden. Preisdifferenzierung nach der Bonität des Kunden bedeutet, dass z.B. der Kreditpreis eine von der Bonität des Kreditnehmers abhängige kalkulatorische Risikoprämie beinhaltet, die um so kleiner ist, je besser die Bonität des Kunden seitens der Bank eingeschätzt wird. Entspr. könnten Banken bei zunehmendem Geschäftsvolumen einer Kundenverbindung grössere Preisabschläge gewähren als bei einer nur geringen Leistungsabnahme eines Kunden. Der wahrgenommene Nutzen eines Produkts, der sich in der maximalen Zahlungsbereitschaft der Nachfrager konkretisiert, deren Kaufkraft oder die Wettbewerbsverhältnisse auf einem Markt können sich in vielfacher Weise unterscheiden: Hieraus resultieren in der   Preispolitik Ansatzpunkte für eine Preisdifferenzierung: Unter bestimmten Konstellationen setzt der Anbieter dann unterschiedliche Preise für die (annähernd) gleiche Produktleistung an. Siehe auch   Predatory pricing und Preispolitik (mit Literaturangaben). Literatur: Pechtl, H. (2005): Preispolitik, Stuttgart. Skiera, B. (1999): Mengenbezogene Preisdiffe­renzierung bei Dienstleistungen, Wiesbaden. Begriff Preisdifferenzierung ist die im Rahmen der Preispolitik betriebene völlige oder teil­weise Aufhebung von Einheitlichkeit, die den Preisen gegenüber unterschiedlichen Kosten- und Angebotsbedingungen und (oder) Nachfrage- und Absatzbedingungen anhaften kann. Diese allgemeine Definition bezieht sehr verschiedene Spezialfälle mit ein: Preisdifferenzierung i.e.S. liegt vor, wenn für völlig gleiche Güter, welche die gleichen Kosten verursachen, verschiedene Preise gefordert werden, entsprechend den unterschiedlichen Absatzbedingungen, die die segmentierten Nachfrager mit sich brin­gen. Bei der Preisdifferenzierung i. w. S. sind folgende Fälle zu unterscheiden: Gleiche Güter können durch die verschie­densten Begleitumstände, z.B. unter­schiedliche Transportwege oder unter­schiedliche Mengenabnahme je Auftrag, unterschiedliche Kosten verursachen. Preisstellungen bei qualitativ gleichen Gü­tern, die solchen Kostenunterschieden entsprechen (“unechte“ Preisdifferenzie­rung), können der Preisdifferenzierung w.S. zugeordnet werden, da sie ein we­sentliches Merkmal des allgemeinen Preis- differenzierungsbegriffs aufweisen, in­dem die sonst mögliche Einheitlichkeit gegenüber den unterschiedlichen Kosten­bedingungen aufgehoben ist. Insbesondere bei Ablehnung der vorste­henden Begriffassung wird folgender Sonderfall zur Preisdifferenzierung i. w. S. gerechnet: Gleiche Güter können durch die verschiedenen Begleitumstände unter­schiedliche Kosten verursachen und den­noch gleiche Preishöhen erhalten. Trotz gleicher Preishöhen wird in diesem Fall von Preisdifferenzierung gesprochen, weil die Preise dann in bezug auf ihr Preis- Kosten-Verhältnis differenziert sind, das bei einer kostenverursachungsgemäßen Preiskalkulation und unterschiedlich ho­hen Preisen gleich und einheitlich wäre. Werden die Preise für gleiche Güter, die durch die Begleitumstände unterschiedli­che Kosten verursachen, nicht nur unter Berücksichtigung der Kosten, sondern auch unter Beachtung von unterschiedli­chen Nachfragebedingungen voneinander abweichend fixiert, so kann erst recht von einer Preisdifferenzierung i. w. S. gespro­chen werden. Neben der Preisdifferenzierung bei glei­chen Gütern gibt es auch solche bei ähnli­chen oder verschiedenen Gütern. Die auf­zuhebende Einheitlichkeit der Preise ähnlicher oder verschiedener Güter kann darin bestehen, dass die Preise jeweils in gleicher Relation zu den Kosten stehen oder die Preise die Nachfrageverhältnisse der Güter auf gleiche Weise berücksichti­gen. Auch bei Aufhebung solcher Einheit­lichkeit der Preise kann im weiteren Sinne des Begriffs von Preisdifferenzierung ge­sprochen werden. Sie ergibt sich z.B., wenn die Preise für ähnliche oder ver­schiedene Güter überproportional zur Höhe der Kosten dieser Güter und (oder) überproportional zu den Qualitätsan­sprüchen der Nachfrager gesteigert wer­den. Preisdifferenzierung i. w.S. kann mit Produktdifferenzierung einhergehen. Auch durch völlig gleiche Preishöhen für die ähnlichen oder verschiedenen Güter könnte die sonst mögliche Einheitlichkeit der Preise in ihrer Relation zu den Kosten oder gegenüber den Nachfrageverhältnis- sen aufgehoben werden. Ziele Folgende spezifischen Ziele können im Zu­sammenhang mit der Preisdifferenzierung verfolgt werden: eingehendere Ausschöpfung der hetero­genen Marktverhältnisse, effizientere Marktbearbeitung (z.B. durch segment­spezifische Preisanpassung und Rabatte, Preislagenpohtik, Preishmenpoh- tik); Kundengewinnung, Kundenbindung (z.B. durch Aktionsrabatt, Sonderange­botsrabatt, Bonus, Gesamtumsatzrabatt, Treuerabatt); Marktabsahnung, Skimming-Strategie, Abschöpfung der Konsumentenrente Konkurrenzabwehr (z.B. durch Rabatte zur Anpassung oder Unterbietung); Produkteinführung (z.B. durch Einfüh­rungsrabatt); Lagerräumung, Auslauf, Ausverkauf (durch zeitliche Preisdifferenzierung, Schlußverkaufspreise, Sonderrabatte); Steigerung von Gesamtumsatz, Beschäfti­gung, Kapazitätsauslastung (durch di­verse Rabatte); Nivellierung von Umsatz, Beschäftigung, Kapazitätsauslastung (z.B. durch Saison­rabatt, Frühbezugsprämie); Rationalisierung der Produktion (durch preisliche Begünstigung der Stand­ardausführungen, Benachteiligung von Sonderausführungen); Auftragsgrößensteigerung, Losgrößen­steigerung (durch Mengenrabatt, Minder- mengenzuschlag, Auftragsrabatt, Sam­melrabatt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsge­rechtigkeit der Preise in bezug auf die Ko­sten und Leistungen der Abnehmer (z.B. durch Funktionsrabatt, Großhandelsra­batt, Einzelhandelsrabatt, Handwerksra­batt); Erhöhung der Kosten- und Leistungsge­rechtigkeit der Preise hinsichtlich der Auf­teilung der Kosten und Leistungen zwi­schen Anbieter und Abnehmer (z.B. durch Skonto, Mitnahmerabatt, Abholra- batt, Montagerabatt, Lieferungs- und Zahlungskonditionen). Datenkranz Das Entscheidungsfeld der Preisdifferenzie­rung wird durch die Unternehmensbedin­gungen, insb. die Kosten der Unternehmung, die Marktbedingungen mit den Nachfrage- und Konkurrenzgegebenheiten und die Rechtsordnung gekennzeichnet. Davon sei­en nur die folgenden Sachverhalte hervorge­hoben: Außer den üblichen Produktions­und Absatzkosten können Kosten zu beach­ten sein, die durch die Preisdifferenzierung selbst hervorgerufen werden (zusätzliche Kosten für Marktinformation und Markt­spaltung, für Preisauszeichnung und Preisli­sten, für Rechnungswesen und Verwaltung, für Käuferabfertigung, für Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung). Diese Ko­sten wachsen mit der Zahl der Preis- und Ra­battstufen. Für eine Preisdifferenzierung i. e. S. müssen im Markt mehrere Teilmärkte (Marktseg­mente) vorhanden oder zu bilden sein, zwi­schen denen die Reaktionen der Nachfrager voneinander abweichen. Die Teilmärkte müssen voneinander so isoliert oder isolier­bar sein, dass eine Arbitrage ausgeschlossen ist. Konsumenten werden z. B. mit Hilfe von Studenten-, Rentner-, Mitglieder-, Beleg­schaftsausweisen oder Berechtigungsschei­nen, gewerbliche Abnehmer aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit mit Hilfe ihrer An­schrift oder ihrer Firmenausweise den Teil­märkten so zugeordnet, dass eine Fluktuation zwischen den Teilmärkten nicht möglich ist. Bei Preisdifferenzierung nach Maßgabe der Abnahmemengen und -Zeitpunkte ist die Zuordnung selbsttätig. Regionale Teilmärk­te werden ggf. durch Export- und Importre­striktionen, durch Zollvorschriften, durch vertraglichen Ausschluß des Weiterverkaufs oder auch nur durch die Transportkosten des Gutes voneinander isoliert. Preisdifferenzie­rung und unterschiedliche Käuferbehand­lung setzen nicht eine bestimmte Marktform voraus; sie kommen im Monopol, Oligopol und Polypol vor. Allerdings ist der Spiel­raum für Preispolitik und Preisdifferenzie­rung von den Marktformen mit abhängig. Die rechtliche Zulässigkeit der Preisdifferen­zierung wird von den Marktformen ebenfalls faktisch mitbestimmt. Durch § 26 Abs. 2 des GWB ist es marktbeherrschenden Unter­nehmen und preisbindenden Unternehmen untersagt, andere Unternehmen „in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unter­nehmen üblicherweise zugänglich ist“, un­mittelbar oder mittelbar unbillig zu be­hindern oder „gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unter­schiedlich“ zu behandeln. Die Kartellbehör­de hat nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB die Befugnis, ein mißbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen zu untersagen, bei dem ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen ohne sachliche Berechtigung gefordert werden (Diskriminierung). Handlungsalternativen Bei der Preisdifferenzierung stellt die Höhe der Preise das Hauptproblem dar. Der An­bieter ist damit zugleich aber vor die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Preisdif­ferenzierung, zwischen unterschiedlichen Kriterien der Marktaufspaltung und zwi­schen einigen Techniken der Preisdifferen­zierung gestellt. Arten der Preisdifferenzierung Es kann zwischen vertikaler und horizonta­ler Preisdifferenzierung unterschieden wer­den: Bei ersterer findet der Anbieter mehrere sich unterscheidende Teilmärkte bereits vor. Auf jedem dieser Teilmärkte gibt es Käufer aller oder einiger Preisschichten, so dass die Nachfrage auf jedem Teilmarkt i. d. R. in ei­ner von links oben nach rechts unten verlau­fenden Preis-Absatzfunktion zum Aus­druckkommt. Bei horizontaler Preisdifferenzierung zerlegt der Anbieter selbst den Gesamtmarkt in Käuferschichten mit unterschiedlicher Zah­lungswilligkeit. Eine die Gesamtnachfrage widerspiegelnde Preis-Absatzfunktion wird dementsprechend in mehrere Teile zerlegt. Jeder Käufer zahlt den Preis in Höhe der un­teren Grenze der Schicht, welcher er mit sei­ner Zahlungswilligkeit zugehört. Kriterien der Marktaufspaltung und Preisdifferenzierung Für die Marktaufspaltung und Preisdifferen­zierung können unterschiedliche (Segmen- tierungs-)Kriterien herangezogen werden, die zu verschiedenen „Formen der Preisdif­ferenzierung“ führen: Personelle - käufergruppenhezogene - Preisdifferenzierung Konsumentengruppen werden z. B. nach so- ziodemographischen, sozialen oder Kauf- verhakensmerkmalen, gewerbliche Käufer­gruppen nach Branchen, Betriebsformen, Betriebsgrößenklassen usw. unterschieden und preispolitisch unterschiedlich behan­delt. Die Preisdifferenzierung nach dem Ver­wendungszweck des Produkts, bei der z.B. Stromtarife für gewerbliche und private Ab­nehmer oder die Preise von Eisenwaren für Handwerkerund Konsumenten abweichend gestaltet werden, kann als Sonderfall der per­sonellen Preisdifferenzierung erachtet wer­den. Räumliche - regionale - Preisdifferenzie­rung Der Markt wird nach Standorten der Nach­frage (evtl. auch des Angebots) unterschie­den und preislich divergierend behandelt. Zeitliche Preisdifferenzierung Der Markt wird im Zeitablauf preislich un­terschiedlich behandelt (Preisvariation). Quantitative Preisdifferenzierung Der Preis wird differenziert nach der Abnah­memenge eines Gutes pro Auftrag, nach dem Gesamtumfang des Auftrags, nach der Ab­nahmemenge pro Periode, nach >>> Preisdifferenzierung



26. 09. 2024

Vertriebspolitik - Vertriebswegepolitik Vertriebssystem Von Vertriebssystem wird gesprochen, wenn die im Rahmen der Vertriebswege­politik geregelten Beziehungen zwischen einem Hersteller und den absetzenden Wirt­schaftssubjekten innerhalb seines Vertriebs­weges eine bestimmte Struktur angenommen haben. Es handelt sich dabei um eine auf Dauer gerichtete, vertraglich geregelte Orga­nisationsform des Vertriebs. Die vertragliche Regelung kann von Einzelbindungen, wie etwa Vertriebsbindungen, Ausschließ­lichkeitsbindungen >>> Vertriebspolitik


Amortisation - Ratenweise Tilgung einer Schuld nach einem festgelegten Plan. 1. i.d.R. planmäßige Rückzahlung einer Verbindlichkeit neben der Zinszahlung (Annuität). 2. freiwillige oder zwangsweise Einziehung >>> Amortisation


Standort - In der Wirtschaftssoziologie: ist das durch die besondere Leiblichkeit des Menschen hervorgehobene Hier und Jetzt seines gesamten Handelns und ErlebenStandort Der Mensch lebt in, mit seinem und vermöge seines Körpers und ist durch ihn an seinen sozial determinierten S., auch >>> Standort



25. 09. 2024

Exportkreditversicherung - siehe   Kreditversicherungen, privatwirtschaftliche. in der Bundesrepublik zur Bearbeitung und für den Abschluß von Ausfuhrgarantien sowie Bürgschaften >>> Exportkreditversicherung


Markttransparenz - In der Wirtschaftssoziologie: ein Merkmal des vollkommenen Marktes. Marktformen bezeichnet den Grad der Informiertheit von Wirtschaftssubjekten über relevante Aspek­te der Marktstruktur und der Marktprozes­se. Ein hohes Maß an Markttransparenz ver­mindert das Risiko von Fehlentscheidungen und ermöglicht den Marktteilnehmern ratio­nales und flexibles Agieren und Reagieren, weshalb es zu den Oberzielen der Ver­braucherpolitik zählt. Nachfrager sind v. a. an Informationen über die Struktur des Angebots (Mengen, Preise, Qualitäten sowie zeitliche und räumliche Aspekte der Beschaffungsbedingungen) in­teressiert (Preistransparenz), während für Anbieter Transparenz bezüglich Zahl, Handlungspotential und Vernähen aller Marktteilnehmer (Konkurrenten, Absatz­mittler, Kunden) von Bedeutung ist. Herstel­ler- und Handelsunternehmen setzen Me­thoden der Marktforschung ein, um ihre Marktübersicht und damit ihre Entschei­dungsgrundlage zu verbessern. Von vollständiger Markttransparenz spricht man, wenn alle Wirtschaftssubjekte über alle wesentlichen Marktinformationen verfügen. Die vollständige Markttransparenz geht als Prämisse in volkswirtschaftliche Modellbe­trachtungen zum vollkommenen >>> Markttransparenz


Kapitalwert - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Ertragswert. Allgemein der für einen Bezugszeitpunkt errechnete Nettowert eines Kapitals (Gegenwartswert). Den Wert erhält man durch die Addition aller erwarteten und auf die Gegenwart abgezinsten Nettoerträge. Zentraler Begriff der Theorie des Humankapitals. >>> Kapitalwert



24. 09. 2024

Produktdifferenzierung - Politik eines Unternehmens, eine Produktart in verschiedenen Varianten auf den Markt zu bringen. Dabei begehen nach empirischen Untersuchungen die meisten Firmen den sog. Mehrheitsirrtum, weil sie ihre Produkte in der oder den Varianten auf den Markt bringen, in der oder in den auch schon Kon­kurrenzangebote existieren. Das mag aus Ri­sikoüberlegungen resultieren, nur nicht zu abweichend zu erscheinen, oder aus reinem Nachahmen entspringen. Wie auch immer, es läßt die Frage nach dem optimalen Grad der Produktdifferenzierung aufkommen, der unter Berücksichtigung von Kunden-, Konkurrenz- und Kostenaspekten zu be­stimmen ist. Das schwierigste Problem solcher Entscheidungen stellt das Informa­tionsproblem dar, da die potentielle Nachfrage bei alternativen Marktangeboten zu ermitteln ist, um die optimale Kombina­tion für das anbietende Unternehmen her­auszufinden. Produktdifferenzierung steht in engem Zu­sammenhang zur Marktsegmentierung >>> Produktdifferenzierung


Gewinn - (profit) Positiver Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen siehe Jahresüberschuss, siehe auch Gewinnkonzept der Rechnungslegung. Differenz zwischen den bewerteten Leistun­gen (Erlösen) und den Kosten, im Marke­tingkontext meist gleichbedeutend mit Deckungsbeitrag verwendet (Marketingziele, Marketing-Controlling). I. in der Volkswirtschaftslehre : 1. Differenz zwischen Erlösen aus verkaufter Produktion und vollständigen Opportunitätskosten (Kosten) der für diese Produktion eingesetzten Produktionsfaktoren . In dieser Definition enthält der Gewinn den Unternehmerlohn, Eigenkapitalverzinsung sowie Risikoprämie für Vermögensverlust (Vermögen) bei Mißerfolg. 2. Unternehmerlohn als Einkommen für dispositive Arbeit. Hierunter fallen auch Einkommen der freien Berufe. 3. G.i.e.S., das Unternehmereinkommen vermindert um Unternehmerentlohnung und Eigenkapitalverzinsung, oft als Nicht-Faktoreinkommen oder auch Residualeinkommen (Einkommen) bezeichnet. Wird in der Theorie allgemein als Differenz zwischen Erlösen und Kosten einer bestimmten Periode definiert und in den Modellen der Preisbildung in der Analyse des kurzfristigen oder langfristigen >>> Gewinn


Termineinlage - Geld, das einer Bank für eine vorher bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Zu unterscheiden: Festgelder und Kündigungsgelder. >>> Termineinlage