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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


08. 02. 2025

Bezugsrecht - Recht des Aktionärs, bei der Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft entsprechend seinem bisherigen Anteil berücksichtigt zu werden. Wird das Grundkapital z. Bezugsrecht um ein Drittel erhöht, erhält der Aktionär gegen Zahlung des Bezugspreises eine neue Aktie im Verhältnis 3:1 (zu den 3 alten eine neue Aktie). Da das Bezugsrecht nicht zum Bezug verpflichtet, können während der etwa dreiwöchigen Bezugsfrist Bezugsrechte an der Börse verkauft oder gekauft werden (Bezugsrechthandel). ist das Recht des   Aktionärs bei der ordentlichen   Kapitalerhöhung zum Bezug junger  Aktien, um der Verwässerung seines Mitgliedschaftsrechts >>> Bezugsrecht


Bankgeschäfte - 1. I.w. S. von Banken entspr. ihren Unternehmenszielsetzungen betriebenen Geschäfte. 2.1. e. S. Bez. des KWG in § 1 für diejenigen Geschäfte, die ein Unternehmen, >>> Bankgeschäfte


Hypothek - Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Die Hypothek wird in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen. Sie dient in der Regel der Absicherung langfristiger Kredite. Die Kredite werden u. a. für die Finanzierung von Wohnhäusern und anderen Gebäuden eingeräumt. Die Hypothekenvergabe ist der Hauptgeschäftszweig der Hypothekenbanken und anderer Realkreditinstitute sowie der Bausparkassen. Grundpfandrecht; Rentenwerte. Die Hypothek zählt neben der   Grundschuld zu den in der Praxis wichtigsten dinglichen Sicherungs­rechten an einem Grundstück (Grundpfandrechten). Sie verleiht dem Inhaber der Hypothek (Hypothe­kar) das Recht, den ihm geschuldeten Geldbetrag durch die Zwangsversteigerung eines fremden Grundstücks zu erlangen (§§ 1113 ff. BGB). Der Eigentümer des Grundstücks muss in diesem Fall die Zwangsversteigerung seines Eigentums dulden (§ 1047 BGB). Forderungsschuldner und Hypothekenbesteller müssen nicht identisch sein. Ein (nichtvermögender) Schuldner kann auch einen Dritten ver­anlassen, an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen und dadurch eine ihm (dem Dritten) fremde Schuld abzusichern. Die Beststellung einer Hypothek erfolgt durch eine entsprechende i.d.R. notariell beurkundete Einigung der Parteien (§ 873 BGB) sowie durch den Eintrag der Hypothek in das Grund­buch (Dritte Abteilung) (§ 1115 BGB). Die Hypothek ist streng akzessorisch; d.h. ihr Bestand und ihre Höhe hängen unmittelbar von dem je­weiligen Bestand und der jeweiligen Höhe der Forderung ab, zu deren Sicherung die Parteien sie be­stellt haben (§ 1113 BGB). Dies bedeutet in der Praxis der Kreditsicherung im wesentlichen zweierlei: Der Hypothekeninhaber kann die Hypothek nie selbständig, sondern immer nur gemeinsam mit der Forderung — quasi als deren Anhang — übertragen (§ 1153 BGB): Die >>> Hypothek



07. 02. 2025

Dividende - Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag wird Dividende genannt; bei Aktien im Nennwert von 50 € erfolgt die Angabe häufig in € pro Aktie; wird die Dividende als Prozentsatz >>> Dividende


Lizenzpolitik - Die Lizenzpolitik betrifft die langfristigen Ziele, Prinzipien und Strategien der Lizenzvergabe und -nahme (Lizenz). Ziele der Lizenzvergabe sind: - die Erschließung neuer Märkte bei be­grenzten finanziellen Ressourcen, - die Senkung von Transportkosten bei gro­ßer geographischer Distanz, - die Realisierung relativ niedriger Produk­tionskosten, - die Sicherung eines kundennahen Service bei relativ niedrigen Servicekosten, - die Überwindung von Kapazitätsengpäs­sen und eigener Know-how-Defizite in Forschung und Entwicklung, Ferti­gung und Marketing, - die Erschließung von Marktnischen, - die Überwindung von Schutzzöllen, Ein­fuhrsperren, Devisentransferregelungen, Local Content-Vorschriften oder tech­nischen Normen, - die Unterbindung von Konkurrenzerfin­dungen, - die Umgehung wettbewerbsrechtlicher Marktanteilsbegrenzungen, - die Senkung des Auslandsinvestitionsrisikos, - die Förderung des Absatzes komplemen­tärer Produkte, - die Erzielung von Einnahmen durch Li­zenzgebühren, - die schnellere Amortisation von FuE- Aufwendungen, - die Verlagerung der Gewinnentstehung in Konzernen sowie die Ermöglichung von Gegenlizenzen. Motive für die Ablehnung einer Lizenzver­gabe sind die eingeengten eigenen Verwer­tungsmöglichkeiten des technischen Wis­sens, die Gefährdung des eigenen Erfinder-Image, die Konkurrenzsituation nach Ablauf des Lizenzvertrags, konfliktäre Marketing­ziele, mangelhafte Qualifikation sowie ein schlechtes Image des Lizenznachfragers. Analog sind z. B. Ziele der Lizenznahme der totale oder partielle Ersatz eigener FuE, die Erschließung eines neuen Marktes mit neuen Produkten, die weitere Wachstumssicherung, die Risikostreuung, schnellerer Markt­zugang, die Überwindung fremder techni­scher Schutzrechte und die Vermeidung von >>> Lizenzpolitik


Roll-over-Kredit - Längerfristiger Kredit, dessen Zinssatz kurzfristig (meist im 6-Monats-Rhythmus) der Marktentwicklung angepaßt wird. Kreditnehmer sind hauptsächlich Großunternehmen und Staaten. >>> Roll-over-Kredit



06. 02. 2025

Besitzkonstitut - Constitutum-Possessorium. Form eines Besitzmittlungsverhältnisses, das auf unmittelbaren und mittelbaren Besitz bzw. Besitzer abstellt. Im bankmässigen Kreditgeschäft tritt es vor allem dann auf, wenn ein Gegenstand - z. Besitzkonstitut eine Maschine - wegen des Faustpfandprinzips (Übergabe des Pfandobjekts an den Gläubiger der damit gesicherten Forderung) nicht als Kreditsicherheit in >>> Besitzkonstitut


Werbemittel - Die ausschl. für Zwecke der Werbung eingesetzten personellen und sachlichen Tröger und Faktoren (Elemente) der Werbung von Banken als Ganzwerbemittel. Anders: Werbehilfen als Teilwerbemittel. umfassen alle Instrumente, die in der Werbung zur Erfüllung der Werbeziele eingesetzt werden, z.B. Anzeigen, Werbespots im Hörfunk, Femsehen und Kino, Plakate, Werbebriefe, Beilagen, Flugblätter usw. Dadurch werden Werbebotschaften materialisiert, also sinnlich wahrnehmbar gemacht. Für die Erreichung bestimmter Werbeziele sind sie unterschiedlich gut geeignet und müssen daher zielorien-fiert ausgewählt werden. Für Imagewerbung reichen beispielsweise kurze Kontakte, für erklärungsbedürftige Produkte werden Werbemittel benötigt, die der Werbeempfänger genauer ansehen und aufbewahren kann. Die Begriffe Werbemittel und  Werbeträger werden häufig verwechselt. Siehe auch   Medienökonomie und   Werbung,  jeweils mit Literaturangaben. Darstellung und kreative Bündelung einer Werbebotschaft, die im Rahmen der Werbung an die Stelle des persönlichen Kontakts zwischen Werbungtreibenden und Werbezielgruppe oder neben diesen tritt (W erbeformen). Damit die Werbe­botschaft für die Zielgruppe verständlich gemacht werden kann, bedient sich der Wer­bungtreibende zumeist einer Kombination der Darstellungsfaktoren: Sprache, Schrift, Bild, Ton oder Handlung des Werbeob­jekts selbst bzw. Begünstigungen, die mit dem Konsum oder Gebrauch des Werbeob­jekts verbunden sind. Aus der Kombination dieser Faktoren ergibt sich eine bestimmte Werbemittelgestaltung, die in enger Be­ziehung zu den gesetzten Werbezielen, den Eigenschaften der anzusprechenden Zielgruppe und den ausgewählten Werbe­trägern stehen >>> Werbemittel


Fragebogen - In der Wirtschaftssoziologie: questionnaire, Zusammenstellung der bei einer schriftlichen oder mündlichen Befragung zu verwendenden >>> Fragebogen



05. 02. 2025

Zentralisation - In der Wirtschaftssoziologie: heisst bei A.J.E. Fouillee, dass in einem differenzierten System die Teile nur für das Ganze existieren. Zentralisation ist damit in der klassischen Evolutionstheorie ein Massstab für den Entwicklungsstand von Gesellschaften, deren Ziel es sei, dass die Interessen des Ganzen und die der Teile ohne Zwang sich decken. (in der   Organisation). Die Zentralisation (auch Zentralisierung) ist die Zusammenfassung von gleichartigen Teilaufgaben auf eine Organisationseinheit nach bestimmten Kriterien. Wichtige >>> Zentralisation


Konsolidierung - (consolidation) Einzelabschlüsse von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren haben, werden im Konzernabschluss zusammengefasst, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind, z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten. Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige, z. B. durch Ausgabe einer Anleihe zur Ablösung von Bankkrediten. Bedeutet außerdem: >>> Konsolidierung


Anleihe - Bankanleihe. Eine Anleihe — in der Bankpraxis auch verzinsliches Wertpapier, Schuldverschreibung, Obligation oder Gläubigerpapier genannt — ist ein Wertpapier, das auf einen bestimmten   Nennbetrag lautet und ein Forderungsrecht verkörpert, das gegenüber dem  Emittenten der Anleihe geltend gemacht werden kann. Das dem Kreditgeber (Anleihekäufer) zustehende Forderungsrecht bezieht sich auf die Rückzahlung des gewährten Kreditbetrages und den Anspruch auf regelmässige Zinszahlungen. Das Instrument der Anleihe ist nicht auf Unternehmen einer bestimmten Rechtsform beschränkt. In der Praxis treten allerdings vorwiegend Grossunternehmen, Kreditinstitute und öffentliche Institutionen als Emittenten auf, weil die Anleihe-Nebenkosten für kleinere Unternehmen zu hoch wären und diese die Bonitätsanforderungen nicht erfüllen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Nebenkosten ist die  Emission einer Anleihe erst ab einer Grössenordnung von mehreren Millionen Euro >>> Anleihe



04. 02. 2025

Fremdkapital - (borrowed capital, debt) Zum Fremdkapital rechnet man Lieferantenverbindlichkeiten, Bankschulden, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Fremdkapital ist die Gesamtsumme der über die Fremdfinanzierung aufgenommenen Geldmittel. Banken, Lieferanten und Dritte stellen diese Geldmittel zur Verfügung. Nach der Fristigkeit ist zwischen kurz­, mittel­ und langfristigem >>> Fremdkapital


Innovation - In der Wirtschaftssoziologie: Neuerung, die Hervorbringung, Durchsetzung, Übernahme und Anwendung neuer Ideen und Techniken, bisher unbekannter Produkte oder Rollen in einem sozialen System oder Subsystem. In modernen industriellen Gesellschaften ist Innovation zur Norm geworden: in einer Umwelt steigender Aufnahmefähigkeit und I.sbereitschaft wird Neuerung im institutionalisierten I.sprozess zur Routine. I.sinitiativen gehen zumeist von kreativen Einzelnen, den Innovatoren, aus. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sind Innovationen Neuerungen für ein Un­ternehmen in Form von Prozessen im Unter­nehmen (Prozeß-Innovationen) oder von Produkten am Markt (Produkt-Innovationen). Aus Marketingsicht ist der Innovationsbegriff folgendermaßen zu spezifizie­ren: - Produkt- und Verfahrensinnovationen: Ergebnisse (Produkte) und Prozesse (Ver­fahren) lassen sich theoretisch trennen, in der Praxis nicht immer. In der Industrie wird aus der Produktinnovation eines Herstellers ggf. eine Verfahrensinnovation beim Verwender. Dienstleistungsangebote können gleichzei­tig Produkt und Verfahren sein. Prozeß-In­novationen können auch Veränderungen im menschlichen Verhalten sein, z. B. als organi­satorische Regeln oder als umweltorientier­tes Konsumentenverhalten. Solche Innova­tionen werden als Sozial-Innovationen bezeichnet. Produkt-Innovationen dienen v.a. dem Ausbau oder der Verteidigung der Wettbewerbsposition, Verfahrens-Innovationen der Produktivitätssteigerung. Im Marketing geht es meist um erstere, weshalb wir im folgenden den kürzeren Ausdruck In­novation bzw. Innovations-Management verwenden, wenn Produktinnovationen (Innovationsmanagement) gemeint sind. - Subjektiv, nicht absolut: Auch etwas (anderen Anbietern und Ziel­gruppen) schon Bekanntes kann aus der Sicht des Unternehmens >>> Innovation


Clearing - Aufrechnung (Saldierung) der gegenseitigen Forderungen zwischen zwei oder mehreren (bilaterales oder multilaterales Clearing) Wirtschaftseinheiten (Staaten, Kreditinstitute), wobei nur die Spitzenbeträge durch Zahlung oder Kreditierung ausgeglichen werden. >>> Clearing



03. 02. 2025

OECD - Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development. Abk. für Organization for Economic Cooperation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Abk. für: Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation >>> OECD


Programmiersprachen - In der Wirtschaftssoziologie: aus Symbolen, Befehlen und Regeln zur Bildung von Anweisungen bestehende formalisierte Sprachen zur Programmierung von Digitalrechnern. In den Maschinensprachen werden die Anweisungen an den Rechner in detaillierter und unmittelbar „ lesbarer “ Form gegeben. Die problemorientierten Programmiersprachen sind dagegen in ihrer Struktur der mathematischen Formelsprache >>> Programmiersprachen


Internet - Abk. für „Interconnected Networks”. Das Internet bezeichnet ein weltweites Netz von Computer-Netzwerken, zwischen denen Informationen in einem einheitlichen Standard, dem  TCP/IP (Trans­mission Control Protocol/Internet Protocol), ausgetauscht werden. Der Begriff des Internets lässt sich zurückführen auf „Inter” (zwischen) und „Net” (Netz). Grundsätzlich handelt es sich beim Internet um einen weltweiten Verbund von Computer-Netzwerken, die wiederum in Subnetzwerke aufgegliedert werden können. Die kleinsten Einheiten des Internets bilden die einzelnen Server bzw. Personal Com­puter >>> Internet



02. 02. 2025

Vergleich - Bezeichnet sowohl die Vereinbarung zwischen Gläubigern und Schuldner bei Insolvenz des Schuldners zur Abwendung eines Konkurses (geregelt in der Vergleichsordnung) als auch die Beilegung einer Rechtsstreitigkeit durch gegenseitiges Nachgeben. gegenseitiger Vertrag, durch den >>> Vergleich


Brainstorming - (als   Kreativitätstechnik). Spezielle Form einer Gruppensitzung, in der durch ungehemmte Diskussi­on mit phantasievollen Einfällen kreative Leistungen erbracht werden. Sie arbeitet nach dem Prinzip freier Assoziation. Menschen werden ermutigt, spontan eine grosse Anzahl von Ideen zu produzieren. Insofern kommen eher Problemstellungen in Frage, die wenig komplex, aber dafür klar definierbar sind. Dabei sind einige wenige Regeln zwingend einzuhalten: (1) Die Teilnehmer können und sollen ih­rer Phantasie freien Lauf lassen. Jede Anregung ist willkommen. Ideen sollen originell und neuartig sein (Freewheeling is welcomed!). (2) Ideenmenge geht vor Ideengüte. Es sollen möglichst viele Ideen erzeugt werden, auf die Qualität kommt es zunächst nicht an (Quantity is wanted!). (3) Es gibt keinerlei Urheberrechte. Die Ideen anderer Teilnehmer können und sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden. So kommt es zu Assoziationsketten (Combinations and improvements are sought!). (4) Kritik oder Wertung sind während des Brainstorming streng verboten. Es kommt auf eine positive Einstellung gegenüber eigenen und fremden, selbst abstrus erscheinenden Ideen an (Criticism ruled out!). Das Wissen mehrerer Personen wird damit zur Lösung eines Problems genutzt. Denkpsychologische Blockaden werden ausgeschaltet. Die Aufhebung gedanklich restriktiver Grenzen zum Problem erwei­tert die Lösungsvielfalt. Das Kommunikationsverhalten der Beteiligten wird gestrafft und demokrati­siert, unnötige Diskussionen werden vermieden. Die optimale Teilnehmerzahl liegt erfahrungsgemäss zwischen fünf und acht Personen. Die Zusammen­setzung der Gruppe sollte möglichst homogen hinsichtlich der hierarchischen Stufe und möglichst hete­rogen hinsichtlich Kenntnissen und Erfahrungen sein. Erforderlich >>> Brainstorming


Anderkonto - Konto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, >>> Anderkonto



01. 02. 2025

Allfinanz - Verbund von Versicherungsgeschäften und anderen Finanzdienstleistungen, d.h. u.a. aller Bankgeschäfte. immer stärker vordringendes gemeinsames Angebot von unterschiedlichen Finanzdienstleistungen wie Finanzierung, Vermögensanlage, Bausparen, Versicherungsarten. Da traditionelle Anbieter wie Banken, Bausparkassen, Versicherungen, >>> Allfinanz


Körperschaftsteuer - 1. Definition Die Körperschaftsteuer ist die  Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unter­liegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1-4 KStG), die nichtrechtsfähigen Personenvereini­gungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juris­tischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). 2. Steuerpflicht Ähnlich wie die Einkommensteuer unterscheidet die Körperschaftsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. · Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 KStG aufge­führt sind, und ihre Geschäftsleitung oder Sitz im Inland haben. § 5 KStG enthält einige persönli­che Befreiungen (z.B. Pensionskassen, Deutsche Bundesbank oder gemeinnützige Körperschaf­ten). Die unbeschränkt steuerpflichtigen — und nicht nach § 5 KStG befreiten — Körperschaften sind mit ihrem „Welteinkommen” (inländische und ausländische Einkünfte; ausgenommen abwei­chender Regelungen durch   Doppelbesteuerungsabkommen) steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer wird bei Körperschaften, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, durch Veranlagung erhoben. · Der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen ausländische Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (§ 2 Nr. 1 KStG) sowie Körperschaften des öffentli­chen Rechts (§ 2 Nr. 2 KStG). Bei der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur die inländischen Einkünfte (§ 49 EStG) der Steuerpflicht. Die Körperschaftsteuer wird bei beschränkter Steuer­pflicht nach § 2 Nr. 1 KStG grundsätzlich durch Veranlagung erhoben (Ausnahme: ausländische Körperschaft unterhält im Inland keine Betriebsstätte und erzielt nur kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte; in diesem Fall findet keine Veranlagung statt und die Körperschaftsteuer ist gemäss § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch Steuerabzug abgegolten.) Bei den nach § 2 Nr. 2 KStG beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften findet keine Veranlagung statt, sondern es erfolgt nur Steuerab­zug. 3. Beginn und Ende der Steuerpflicht Die Steuerpflicht beginnt bei rechtsfähigen Körperschaften im Regelfall schon vor Eintragung der Ge­sellschaft in das entsprechende Register (rechtliches Entstehen), nämlich mit Abschluss eines formgül­tigen Gesellschaftsvertrages (Entstehung der Vorgesellschaft), falls zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind: · Vorhandensein von Vermögen, · keine ernsthaften Hindernisse für die Eintragung in das (Handels-)Register, · alsbaldiges Erfolgen der Eintragung und · Aufnahme einer nach aussen gerichteten Geschäftstätigkeit (H 2 KStR). Bei nichtrechtsfähigen Körperschaften beginnt die Steuerpflicht mit Abschluss des Gesellschaftsvertra­ges bzw. Feststellung der Satzung. Die Steuerpflicht endet, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: · tatsächliche Beendigung der geschäftlichen Betätigung, · Beendigung der Verteilung des gesamten Vermögens und · gegebenenfalls Ablauf eines gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahres. 4. Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteu­ernde Einkommen ermittelt sich nach folgendem (verkürztem) Berechnungsschema (vgl. Abschn. 29 KStR): Die der Körperschaftsteuer unterliegenden Wirtschaftssubjekte (z. B. eingetragener Verein) können grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten erzielen. Für die Einkunftsermittlung gelten dann auch Steuer­ermittlungsvorschriften des EStG, sofern sie nicht auf die Besonderheiten der Besteuerung natürlicher Personen zugeschnitten sind (Abschnitt 32 Abs. 1 KStR). Steuerpflichtige, die jedoch nach handels­rechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind (§ 238 HGB), können ausschliesslich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (z.B. Kapitalgesellschaften). Im Zuge des Übergangs von Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körper­schaftsteuer wurde § 8 b KStG eingeführt. Dem Halbeinkünfteverfahren liegt innerhalb der Sphäre der der Körperschaftsteuer unterliegenden Wirtschaftssubjekte die Überlegung zugrunde, dass eine einma­lige (nicht anrechenbare) Besteuerung der Erträge bei demjenigen erfolgt, der sie erstmals erzielt hat (eine Anrechnung der von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer bei dem die Dividende empfangenden Unternehmen ist ausgeschlossen). Dementsprechend zählen Dividenden und grundsätzlich auch Veräusserungsgewinne von Körperschaften, die ebenfalls der Körperschaftsteuer un­terliegen, zu den >>> Körperschaftsteuer


Regelkreis - In der Wirtschaftssoziologie: geschlossenes System mit Rückkopplung, das aus Regler, Stellgrösse, Steuer- oder Regelstrecke und Regelgrösse besteht. Die Regelstrecke besteht aus den Teilen des Systems, die in der Regelung so beeinflusst werden, dass die Regelgrösse einem vorgegebenen Sollwert, auch Führungsgrösse, entspricht. Stellt >>> Regelkreis



31. 01. 2025

Werkvertrag - ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung >>> Werkvertrag


Regressionsanalyse - Die Regressionsanalyse ist ein häufig eingesetztes Analyseverfahren (Datenanalyse), das sowohl für die Beschreibung und Erklärung von Zusammenhängen als auch für die Durchführung von Prognosen grosse Bedeutung besitzt. Untersucht werden die Wirkungsbeziehungen zwischen einer abhängigen Va­riablen (Regressand) und einer oder mehreren unabhängigen Variablen (Regressoren). Die Regressi­onsanalyse ist anwendbar, wenn sowohl die abhängige als auch die unabhängige Variablen metrisches Skalenniveau (Messniveau) besitzen. Ein Beispiel für die Anwendung der Regressionsanalyse bildet die Frage, ob und wie die Absatzmenge eines Produktes vom Preis (und ggf. zusätzlich von den Werbeausgaben und der Zahl der Verkaufsstät­ten) abhängt. Nach der Anzahl der einbezogenen Variablen wird zwischen der einfachen (zwei Variab­len) und der multiplen Regressionsanalyse (mehr als zwei Variablen) unterschieden. Ferner wird nach der Art der Zusammenhänge zwischen linearer und nicht-linearer Regressionsanalyse differenziert. Die Regressionsanalyse untersucht die lineare Abhängigkeit zwi­schen einer metrisch skalierten abhängigen Variablen (Regressand) und einer oder meh­reren (Regressionsanalyse, multiple) me­trisch skalierten unabhängigen Variablen (Regressoren). Der Zwei-Variablen-Fall bil­det die einfachste stochastische Beziehung zwischen zwei Variablen x und y ab mit dem Modell oder für die Stichprobe y ist hier die abhängige Variable, x die unab­hängige oder erklärende Variable, £ eine sto­chastische Störgröße und ßo und ßi die unbe­kannten Regressionsparameter, bo, bi, e; die geschätzten Parameter. Das Subskript i be­zeichnet die i-te Beobachtung. Die Werte für x und y sind beobachtbar, die für e nicht. Beobachtungen können über die Zeit (Zeitreihenanalyse), über Personen bzw. Objekte (Querschnittsanalyse) oder glei­chermaßen über Zeit und Personen vorlie­gen. Aufgrund der stochastischen Eigen­schaft des Modells durch die Störgröße e existiert für jeden der Werte von x auch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung für die Werte von y. Dem Regressionsmodell liegen fünf Annah­men über die Eigenschaft der Störgrößen zu­grunde: Ei ist normalverteilt. & hat einen Erwartungswert von Null: E (£i) = 0- . , Jedes Residuum hat die gleiche Varianz er (Homoskedastizität): E (£;2) = CT2 für alle i. Die Residuen sind nicht autoregressiv, d.h. sie sind paarweise unkorreliert: E (£i£j) = 0,i*j. Die erklärende Variable x; ist nicht stocha­stisch und hat bei Meßwiederholungen fe­ste Werte. Das Regressionsproblem besteht darin, Schätzwerte für ßi und £ zu finden. Die Schät­zung der Regressionsparameter kann über die Kleinste-Quadrate-Schätzung erfol­gen. Durch die Punkte der Beobacntungs- werte (x, y) wird dabei eine Gerade gelegt, so dass die Summe der quadrierten Abweichun­gen (Residuen) minimiert wird. Sind die An­nahmen des Modells erfüllt, dann sind nach dem Gauss-Markov- Theorem die geschätz­ten Koeffizienten b beste lineare erwartungs­treue Schätzer (BLUE) für die gesuchten Parameter. Aus der Gleichung des linearen Regressionsmodells ergibt sich die Zielfunk­tion für die Schätzung Nach der Methode der Kleinsten Quadrate ergeben sich die Parameter aus: wenn bi festgelegt ist. Unter den Annahmen des klassischen linearen Regressionsmodells sind die Kleinste-Quadrate-Schätzung und die Maximum Likelihood Schätzung äquivalent. Durch die Annahme normalverteilter Resi­duen besteht die Möglichkeit Hypothesen über den Einfluß des Regressors zu testen. Soll der Einfluß als statistisch gesichert ange­sehen werden, so ist die Nullhypothese Ho: ß = 0 gegen die Alternativhypothese Hi : ß  0 zu prüfen. Sind die Annahmen des Re­gressionsmodells erfüllt, dann ergibt sich für die Nullhypothese die Teststatistik über t = b/Sb- Die Prüfgröße folgt einer t-Vertei­lung mit (n-2) Freiheitsgraden. Ist der empi­rische t-Wert gleich oder größer als der kriti­sche Tabellenwert ta/2, bei vorgegebenem Signifikanzniveau a, dann ist statistisch gesi­chert, dass der Regressionskoeffizient von 0 verschieden ist. Die Güte des Regressionsmodells wird über das Bestimmtheitsmaß (Determinationsko­effizienten) R2 gemessen. Er erfaßt den An­teil der Varianz in y, der auf die Varianz von x zurückzuführen ist. Das Bestimmtheitsmaß des einfachen Regressionsmodells ist defi­niert über R2 hat einen Wertebereich zwischen 0 und 1. Ein Wert von 0 gibt den schlechtesten Fit, der Wert 1 den besten Fit an. Die Probleme des einfachen Regressionsmodells entstehen bei Verletzung der Modellannahmen wie: Nichtlinearität, Autoregressiven Residu­en (Autokorrelation), Heteroskedastizität. Das Modell eignet sich sowohl zur Prognose als auch zur Diagnose von Beziehungen und ist in fast allen statistischen Datenanalyseprogrammenenthalten. Siehe auch Regression, Literatur:  Kmenta, Elements of Econometrics, New York 1986. Schneeweiß, H., Ökonometrie, Würzburg 1971. Literatur: Backhaus K., Erichson B., Plinke W., Weiber R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungsorientierte Einführung, 10. Auflage, Springer, Berlin u.a., 2003. faßt Verfahren zusammen, die sich mit der Untersuchung von Zusammenhängen, stochastischen Abhängigkeiten zwischen Variablen befassen, wobei i. Ggs. zur Korrelationsanalyse die betrachteten Größen unterschiedlich aufgefaßt und behandelt werden: Zu klären ist für eine Größe, welche Einflußfaktoren auf sie einwirken und welcher Art dieser Einfluß ist. Folgendes einfache Beispiel verdeutlicht die anstehende Fragestellung: Es bezeichne C die Konsumausgaben eines Haushalts und Y das verfügbare Einkommen . Man wird erwarten, daß die Konsumausgaben wesentlich vom verfügbaren Einkommen abhängen. Trifft diese Erwartung in voller Strenge zu, so liegt ein funktionaler Zusammenhang der Gestalt (1)  C = g(Y) vor, wobei die Funktion g i.a. nicht bekannt ist. Zur Klärung der genannten Fragen geht man so vor, daß man für die als relevant erachteten Größen Beobachtungen sammelt. Im Beispiel erhält man so etwa T Datensätze (C1, Y1), ..., (CT, YT), u. zw. in Form von Zeitreihendaten oder Querschnittsdaten oder in Form einer Mischung dieser Datentypen. Die Auswertung zeigt dann in aller Regel, daß ein strenger funktionaler Zusammenhang der Art (1) nicht besteht. Zwar kann man leicht Funktionen g mit der Eigenschaft (2)  Ct = g(Yt)  ,t = 1, ..., T, ermitteln, jedoch trifft (2) nicht für alle möglichen Wertepaare (Y¢, C¢) zu, wie es die Beziehung (1) verlangt. Auch bei Berücksichtigung weiterer Einflußgrößen ergibt sich  abgesehen von Extremfällen  die gleiche Situation wie zuvor, daß nämlich ein strenger funktionaler Zusammenhang nicht unterstellt werden kann. Dies läßt sich dadurch erklären, daß neben den explizit berücksichtigten Größen, denen eine systematische Wirkung auf die Konsumausgaben zukommt, noch weitere Einflußfaktoren vorhanden sind. Diese üben zwar einzeln keine erkennbare, systematische Wirkung aus, sie überlagern sich >>> Regressionsanalyse


Kundenzufriedenheit - 1. Charakterisierung der Kundenzufriedenheit Der Begriff der Kundenzufriedenheit sagt aus, welchen Grad an Kundenorientierung (siehe auch  Produkt-,  Kommunikations-,  Preis-,  Vertriebspolitik) ein Anbieter erreicht hat d.h. inwie­weit er den Bedürfnissen und Wünschen seiner Kunden entspricht. Zufriedenheit spiegelt dabei die Be­urteilung der Kunden im Hinblick auf deren Kauf- und Konsumerfahrungen wider. Der Grad der Zu­friedenheit hängt davon ab, inwieweit die wahrgenommenen Leistungen mit den Erwartungen überein­stimmen. · Ist die wahrgenommene Leistung, d.h. die Leistungsbeurteilung durch den Kunden, grösser als die erwartete Sollleistung, so führt dies zu Zufriedenheit auf hohem Niveau. · Ist die wahrgenommene Leistung, d.h. die Leistungsbeurteilung durch den Kunden, genauso gross wie die erwartete Sollleistung, so führt dies zu Zufriedenheit auf einem konstanten Niveau. · Ist die wahrgenommene Leistung, d.h. die Leistungsbeurteilung durch den Kunden, kleiner als die erwartete Sollleistung, so führt dies zu Unzufriedenheit. Kundenzufriedenheit ist eine subjektive Erfahrung, die sich beim Kunden durch folgende Erwartungen manifestiert: durch das individuelle Anspruchsniveau des Kunden, durch früher gemachte Erfahrungen, durch das Image des Anbieters, durch das Leistungsversprechen des Anbieters, durch das Wissen um alternative Angebote. Kunden zahlen einen Preis für ein Leistungsversprechen und erwarten die Erfüllung diese Leistungs­versprechens. Wird es lediglich erfüllt, so werden sie nichts besonderes darin erblicken, denn dies wur­de erwartet und bezahlt. Bekommen sie mehr als erwartet, so werden sie „zufriedener” reagieren und eine Loyalität (vgl. Customer Relationship Management, CRM) entwickeln. Bekommen sie weniger als erwartet, so wird dies in „Unzufriedenheit” münden und der Kunde geht langfristig verloren. Die Erwartungen der Kunden haben dabei eine affektive, gefühlsmässige und eine kognitive, erkennt­nismässige Seite — unklar ist, welche davon wichtiger ist und die Entscheidungen der Kunden stärker beeinflusst. In der DIN EN ISO 9000 ff Norm (vgl. DIN ISO 9000) nimmt die Kundenzufriedenheit eine zentrale Stellung ein. Sie formuliert allgemein akzeptierte Forderungen an die Gestaltung von Qualitätsma­nagementsystemen (QM-Systemen; siehe  Qualitätsmanagement) in Unternehmen. In der DIN 9000 wird postuliert, dass die Kundenzufriedenheit durch die Erfüllung von Kundenanforderungen erhöht werden soll, wobei die Norm der prozessorientierte Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung der Wirksamkeit eines Qualitätsmanagementsystems ist. 2. Elemente der Kundenzufriedenheit Dabei wird die Kundenzufriedenheit als die Wahrnehmung des Kunden zu dem Grad, in dem seine An­forderungen erfüllt worden sind, definiert. Leistungen sollen dabei im Sinne des Kunden erstellt wer­den. Die Qualität produziert Zufriedenheit. Folgende Kategorien können Massstab für die Messung der Kundenzufriedenheit sein: · Generell: Absicht, ein Produkt erneut zu kaufen oder ein Geschäft erneut zu besuchen. · Unternehmensanmutung: Gebäude, Räume, Grundstück, Erscheinungsbild des Personals, techni­sche Ausstattung · Verlässlichkeit: >>> Kundenzufriedenheit



30. 01. 2025

Kundendienst - Produktbegleitende Dienstleistungen lassen sich i.W. nach zwei Dimensionen einteilen. Zunächst nach dem Inhalt in den kaufmännischen Service (z.B. Kostenvoranschlag, Rentabilitätsrechnung) und den technischen Service (z.B. Massanfertigung, Installation). >>> Kundendienst


Personalarbeit - Die Personalarbeit kennzeichnet den funktionalen Aspekt der Tätigkeit im Personalbereich und gilt deshalb als Bezeichnung für sämtliche Personalfragen. >>> Personalarbeit


Anpassungsformen - (in der   Produktions- und Kostentheorie) beschreiben die beiden wichtigsten Optionen der Anpassung an Beschäftigungsschwankungen, die   zeitliche und die  intensitätsmässige Anpassung. Da das geringst mögliche Kostenwachstum für einen >>> Anpassungsformen