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Das Wirtschaftslexikon

 

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Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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01. 04. 2025

Preiskalkulation - Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung. zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu er­mitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Pro­dukt oder eine Dienstleistung ohne Berück­sichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung be­stimmen, indem den im Rahmen der Kosten­trägerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkula­tion). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu beson­ders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anla­gengeschäft, wo das Fehlen von Marktprei­sen häufig eine kostenorientierte Preisbil­dung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkal­kulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Pro­duktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten er­folgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmit­telbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hil­fe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalku­lationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger diffe­renzierten Abrechnungsgängen auf Pro­dukteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfah­ren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforde­rungen, die aus heutiger Sicht an die Preis­kalkulation zu stellen sind, zu der Auffas­sung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigen­der Weise genügt. Den traditionellen For­men der Vollkostenrechnung sind insb. fol­gende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweili­gen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gege­ben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Re­gelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nach­fragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwal­tungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen >>> Preiskalkulation


Bilanzänderungen - (changes in balance sheet) Bilanzänderung bedeutet, einen richtigen Bilanzansatz durch einen anderen zu ersetzen. Eine Bilanzänderung kann vorgenommen werden, wenn handelsrechtlich oder steuerrechtlich ein Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrecht >>> Bilanzänderungen


Lineare Abschreibung - Bei der linearen Abschreibung wird stets derselbe Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden bei der linearen Abschreibung in gleichen >>> Lineare Abschreibung



31. 03. 2025

image - In der Wirtschaftssoziologie: (engl.), Bild, Vorstellungsbild, [1] Bezeichnung für die Gesamtheit der Vorstellungen, Einstellungen, Gefühle usw., die eine Person oder Gruppe im Hinblick auf etwas Spezielles (z.B. einen Markenartikel, einen Parteiführer, ein Nachbarvolk, die eigene Person oder Gruppe) besitzt. >>> image


Zölle - für das Marketing wichtige Art von Abgaben (Marketing, steuerliche Aspekte), die von Staaten oder Staatengemeinschaften (Zoll­union) auf den grenzüberschreitenden Wa­renverkehr (Einfuhr, Durchfuhr oder Aus­fuhr) erhoben werden. Nach deutschem Recht gibt es nur Einfuhrzölle, die wie Steu­ern behandelt werden (§ 3 AO). Zweck der Erhebung von Zöllen ist i. d. R. die Erzielung von Einnahmen und der Wirtschaftsschutz („Schutzzölle“). Bei der Einfuhr aus dem freien Verkehr der EG werden keine (Bin­nen-) Zölle erhoben. Die bei der Einfuhr von Agrarwaren aus anderen EG-Staaten erho­benen Ausgleichsabgaben sind nicht Zölle, sondern Abschöpfungen. Grenzüberschreitend ist der Warenverkehr über die Zollgrenze. Diese umgibt das Zoll­gebiet, das ist das deutsche Hoheitsgebiet in den Grenzen von 1937 einschließlich der Zollanschlußgebiete (z.B. Jungholz und Mittelberg), aber ohne die Zollausschlußge­biete (z. B. Büsing) und ohne die Zollfreige­biete (z.B. deutsche Schiffe und Luftfahrzeu­ge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören; >>> Zölle


Kostenvergleichsrechnung - (in der   Investitionswirtschaft) (1) Definition: Mit einer Kostenvergleichsrechnung werden zwei oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten verglichen. Bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Ka­pazitäten, werden die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet. Die Erträge der Investiti­onen werden nicht berücksichtigt. Entweder sind die Erträge von der gewählten Investition unabhängig und deshalb für die Entscheidung irrelevant, oder der Nutzen ist nicht in Geldgrössen messbar und muss qualitativ beschrieben werden. Die Kostenvergleichsrechnung kommt unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahrens und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbe­zug zum Einsatz. Nachfolgend werden beide Anwendungsbereiche miteinander verknüpft. (2) Beurteilung: Die Kostenvergleichsrechnung ist einfach zu handhaben und wird in der Praxis häufig eingesetzt. Die Grenzen des Verfahrens liegen in ihren Voraussetzungen: (a) Die Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Erfolgspotentiale, die für das Bestehen im Wettbewerb und das Gewinnziel notwendig sind, ver­nachlässigt werden. (b) Es werden für jedes Jahr der Investitionsdauer gleich hohe Kosten angenom­men. Von Jahr >>> Kostenvergleichsrechnung



30. 03. 2025

Zusatznutzen - Der Nutzen einer Bankleistung für den Bankkunden, der über den Grundnutzen, d.h. die eigentliche Funktion der Finanzdienstleistung, hinausgeht, indem diese Zusatznutzen B. einen besonderen Prestigewert hat. Die Schaffung von Kundennutzen zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen (Unique Selling Propo­sition) ist eine der Hauptaufgaben des Marketing. Das Nutzenkonzept des Marketing folgt klassischer-weise der Systematisierung nach dem „Nutzenschema der Nürnberger Schule”. Dieses geht konzeptio­nell von einer hierarchischen Struktur verschiedener Nutzenarten aus, aus denen sich der Nutzen eines Produkts für den Kunden zusammensetzt: Zunächst sind stofflich-technischer Grundnutzen und psy­chologischer Zusatznutzen zu unterscheiden. Der Grundnutzen deckt dabei den Teil der Kundenbe­dürfnisse, die auf die physisch-funktionalen Eigenschaften eines Produktes abzielen. Der Zusatznutzen teilt sich in Erbauungsnutzen (aus der persönlichen Sphäre) und Geltungsnutzen (aus der Sozialsphäre) auf. Der Erbauungsnutzen dient der Abdeckung der aus ästhetischen Produkteigen­schaften resultierenden Kundenbedürfnisse (z. B. Ansprüche des Individuums an Design). Der Gel­tungsnutzen deckt die Kundenbedürfnisse ab, die auf die sozialen Eigenschaften eines Produkts (z.B. Prestige) abzielen. Erbauungsnutzen wiederum besteht aus den Unterkategorien Schaffensfreude (aus Leistung) und Zuversicht (aus Wertung), letztere setzt sich dann aus Harmonie (durch Ästhetik) und Ordnung (durch Ethik) zusammen. Der Nutzenbegriff des Marketing findet u. a. in der   Konsumentenforschung oder auch im Rahmen der   Produktpolitik insbesondere >>> Zusatznutzen


Ausschreibung - Unter einer Ausschreibung wird allgemein die Aufforderung von Anbietern verstanden, Angebote für eine nachgefragte Leistung ein­zureichen, wobei die Anbieter das vorge­schriebene Verfahren beachten müssen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der or­ganisierten Konkurrenz, dem bestimmte Spielregeln zugrundeliegen (Submission): Die Angebote sind bis zum Ende der Ange­botsfrist >>> Ausschreibung


Lineare Abschreibung - Bei der linearen Abschreibung wird stets derselbe Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden bei der linearen Abschreibung in gleichen >>> Lineare Abschreibung



29. 03. 2025

Unternehmensführung - Grundlagen der Unternehmensführung 1. Dimensionen der Unternehmensführung Unternehmensführung oder Management kann allgemein als die Gesamtheit jener grundsätzlichen Ent­scheidungen und Aktivitäten interpretiert werden, welche auf die Bestimmung, vor allem aber auf die Realisierung der von Unternehmen zu verfolgenden Oberziele gerichtet sind. Bereits mit dieser noch eher unspezifischen Definition dürften die zwei wesentlichen Dimensionen des Begriffs „Unterneh­mensführung” deutlich werden. Es handelt sich hierbei zunächst um einen institutionell orientierten Zugang, in dessen Mittelpunkt der mit Führungsentscheidungen und -aktivitäten befasste Kreis an Ak­teuren und deren hierarchische (Hierarchie) Ansiedlung bzw. Einbettung steht. Die definitorische Betonung von Führungsmassnahmen grundsätzlicher Art verdeutlicht, dass diese Akteure die oberste Ebene von Unternehmen bilden. Unternehmensführung ist insofern Aufgabe des   Top-Managements. Das andere, instrumentale oder funktional-prozessuale Begriffsverständnis fokussiert demgegenüber auf die Prozesse, Methoden und Techniken der Unternehmensführung, wobei mit hieraus abgeleiteten Aufgaben im Sinne der Transmissionsfunktion von Hierarchie durchaus auch Akteure unterhalb des Top-Managements betraut werden können. In einem weiteren, den obigen Ausführungen implizit zugrunde liegenden Sinne lässt sich Unternehmensführung schliesslich noch als Teildisziplin der Be­triebswirtschaftslehre interpretieren. Deren Interesse ist hierbei insbesondere auf die systematische Be­schreibung und Erklärung der institutionellen sowie instrumentalen Aspekte realer Unternehmensfüh­rung gerichtet. Hinzu kommt in Umsetzung eines Verständnisses als angewandte Wissenschaft auch das Bemühen um Erarbeitung von Gestaltungsempfehlungen. Die Betriebswirtschaftslehre des deutsch­sprachigen Raums hat sich allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg in breiterem Umfang mit origi­nären Fragen der Unternehmensführung auseinandergesetzt. Insofern ist es nachvollziehbar, dass sich das derzeitig verfügbare, im Folgenden kursorisch wiedergegebene Wissen (noch) stark aus Arbeiten US-amerikanischer Provenienz speist; in den USA wurde bereits ab ca. 1880 Management als universi­täre Disziplin betrieben. 2. Unternehmensführung als Institution Im modelltheoretischen Idealfall des „Ein-Mann-Unternehmens”, demnach der extremen Form einer Identität von Eigentum und Verfügungsgewalt, könnte sich die institutionelle Dimension der Unter­nehmensführung stark auf personorientierte Fragen konzentrieren. In der Praxis bestünden dann ent­sprechende Herausforderungen nahezu ausschliesslich darin, Nachfolgeprobleme zu klären. Im Sinne eines Forschungsinteresses wird „Personorientierung” jedoch weiter und unabhängig von Eigentums­verhältnissen sowie der zahlenmässigen Besetzung der Geschäftsführung interpretiert. So geht es hier­bei im Wesentlichen um Forschungsansätze, welche sich unter Rückgriff auf soziologische und/oder psychologische Theorien bzw. Methoden mit Geschlecht, Herkunft, Sozialisierung, Rekrutierung, Werten, Einstellungen, Normen und Fähigkeitsprofilen von Unternehmern auseinandersetzen und letztend-lich auf die Entdeckung erfolgsrelevanter Zusammenhänge zielen. Erhöhtes betriebswirtschaftliches Interesse kommt dieser Ausrichtung vor allem in der so genannten Entrepreneurship-Forschung zu. Angesichts der realwirtschaftlichen Bedeutung nicht-eigentiimer- bzw. von mehreren Akteuren geführ-ter Unternehmen stehen jedoch in Theorie und Praxis nicht personorientierte, sondem eher strukturelle Aspekte der institutionell definierten Unternehmensführung im Vordergrund. Zu deren Keminhalten zählt unter der im deutschsprachigen Raum üblichen Bezeichnung „  Unternehmensverfassung”, seltener auch „Unternehmensordnung” zunächst die Auseinandersetzung mit freiwilligen und/oder gesetz-lichen Regelungen in Bezug auf den Kreis derer, welche indirekt oder gar direkt an der Bestimmung und Ausrichtung des Unternelunenshandelns teilhaben bzw. teilhaben sollen. Vor dem Hintergrund fak-tisch interessenpluralistisch angelegter Unternehmen ist im Zusammenhang mit der Unternehmensord-nung insbesondere zu klären, inwieweit Arbeitnehmer oder weitere Interessengruppen neben Eigentü-mern und Top-Managern die Zielsetzungen in Unternehmen sowie entsprechende Realisierungsmass-nahmen beeinflussen können (Mitbestimmung), und welche Rechte bzw. Einflussgrundlagen sowie Pflichten hierbei zu beachten sind. Vor allem bezogen auf grosse Kapitalgesellschaften reichen entspre-chende Modelle der Untemehmensverfassung von einem eher interessenmonisti schen, die faktische Interessenpluralität vernachlässigendem Ansatz anglo-amerikanischer Herkunft (Stockholder-/   Share-holder-Ansatz) bis hin zu einem diese Pluralität der Interessen eher berücksichtigenden Modell (Stakeholder-Ansatz) deutscher Prägung. Des Weiteren gilt es innerhalb der Thematik „Unternehmensverfassung” die Führungsorganisation so zu gestalten, dass die Unternehmensziele bestmöglich erreicht werden können. Mit Führungsorganisa-tion oder -verfassung ist damit jener — mittlerweile häufig als  Corporate Governance bezeichnete — Teilbereich der Unternehmensverfassung angesprochen, der insbesondere die strukturelle Ausdifferen-zierung von Leitungsorganen, deren interne Funktionsweise sowie deren Arbeitsbeziehungen zueinan-der regelt. Für Aktiengesellschaften lassen sich hierfür weltweit vor allem zwei Modelle nachweisen: das aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammende  Board-Modell (Vereinigungsmodell) sowie das aus dem deutschen Rechtskreis stammende  Vorstand-Aufsichtsrat-Modell (Tren-nungsmodell). Eng mit der für Aktiengesellschaften typischen Trennung von Eigentum und Verfügungsgewalt ist schliesslich >>> Unternehmensführung


Programmpolitik - (in der   Produktpolitik) befasst sich mit der (1) Gestaltung der Programmbreite (Programmdiversifi­zierung als Verbreiterung des Programms bzw. Programmunifizierung als Einengung des Programms). Ersteres soll vor allem die Marktabdeckung verbessern und damit über mehr Kontaktchancen zu Nach­fragern die Wahrscheinlichkeit der Umsatzerzielung mit diesen erhöhen, Letzteres soll vor allem durch eine bessere Konzentration auf das verbleibende Angebot und dessen höhere Übereinstimmung mit den Markterfordernissen die Umsatzchancen stärker steigern als es dem ausfallenden Umsatz der nicht mehr angebotenen Produkte entspricht. (2) Gestaltung der Programmtiefe (Programmdifferenzierung als Ausweitung des Programms bzw. Programmstandardisierung als Abflachung des Programms). Inhalt der Programmbreite sind jeweils Produkte, z.B. nach verschiedenen Funktionen unterschieden. Inhalt der Programmtiefe (Produktlinie) sind hingegen Einzelartikel, d.h. die Anzahl verschiedenenartiger Ausprägungen eines Programmele­ments, z.B. nach Gestaltung einer Präsentation (z.B. Light, Luxus) oder einer Konsistenz (z.B. Ge­schmack, Ingredienzen). Das Programm kann aber nicht nur in Breite und Tiefe verändert, sondern auch bereinigt werden (= Programmbereinigung). Dies erfolgt durch (3) Programmaustausch als Innovation und Elimination von Produkten (auch Einzelartikeln). Eine erhöhte Programmbreite/-tiefe ergibt sich, wenn mehr neue Produkte/Einzelartikel hinzukommen als bestehende wegfallen, eine verringerte Programmbreite/-tiefe, wenn mehr bestehende Produkte/Einzelartikel wegfallen als neue hinzukommen, eine gleich bleibende Programmbreite/-tiefe ergibt sich, wenn gleichviel neue Produkte/Einzelartikel hinzukommen wie be­stehende wegfallen. (4) Programmvariation als Ablösung bestehender durch nachfolgende Produkte. Das Programm kann auch unverändert bleiben (Programmkonstanz). Dies impliziert Aktivitäten zur stetigen Pflege der Produkte zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wird die bestehende Mi­schung des Programm-Portfeuilles als optimal angesehen, so dass jede Veränderung nur eine Ver­schlechterung der Situation bewirken könnte. Siehe auch   Programmbreite,   Programmdiversifizierung,   Programmdifferenzierung,   Pro­grammtiefe,  Programmunifizierung sowie   Produktpolitik (mit Literaturangaben). Als Marketing-Instrument und Teil des Marketing-Mix beinhaltet die Programm­politik alle Entscheidungen, Realisierungen und Kontrollen in Bezug auf die Konzeption, Ausgestaltung und Veränderung des Absatz­sortiments und/oder Produktionspro­gramms, in dem ein Unternehmen die Pro­dukte und deren Varianten zusammenfaßt, die es herstellen und/oder anbieten will und worüber es den Markt informiert. Im Handel spricht man von Sortimentspolitik. Mit der Programmpolitik verbunden sind immer zum einen grundlegende Orientie­rungen, zum zweiten eine Fülle verschieden­artigster Alternativen, zum dritten Zulässig- keits- und Optimalitätsfragen. Realisiert wird die Programmpolitik häufig durch Ein­zelentscheidungen über einzelne Varianten, Produkte oder Produktgruppen. Von der be­sonderen Bedeutung des Programms oder Sortiments als der Zusammenfassung einzel­ner Varianten, Produkte, Produktgruppen kann deshalb nur dort die Rede sein, wo ent­weder Produktinterdependenzen vorhan­den sind oder besondere Wirkungen von der Tatsache ausgehen, dass ein Programm exi­stiert (Programmwirkungen). Orientierungen Wenn Unternehmen Programme gestalten, so können dabei unreflektierte Wünsche ebenso beteiligt sein wie strategische Grund­sätze, etwa grundlegende Paradigmen der Gesamtbetrachtung. Unreflektierte Wünsche von Unternehmen findet man in aphoristisch verkürzten Regeln wie den folgenden: Jeder möchte alles“; denn: „Vielfalt erfreut, varietas delectat“; und: „Wer verzichtet schon gern“; vielmehr: „Dabei sein ist alles“; und: „Nur nichts ver­gessen“; „Abschied tut weh“; und: „Was an­dere können, können wir auch“. Strategische Grundsätze werden etwa über herrschende Theorien hergeleitet. So führt die Interpreta­tion der Erfahrungskurve zur These der Programmkonzentration, d. h. derBeschnei- dung des Programms auf Marktführerpro- dukte, und die Markowitz-Theorie >>> Programmpolitik


Konsortium - Zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsformen), zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Banken bilden häufig Konsortien zur Emission von Wertpapieren oder Begebung von Großkrediten. Die Zusammenarbeit kann auch durch Gründung eines gemeinsamen Tochterinstituts, einer „ Konsortialbank", institutionalisiert werden. (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH; Liquiditätskonsor-tialbank; European Banks International Company S.A.; Associated Banks of Europe Corporation S.A.; Europartners; Inter-Alpha-Gruppe). (A)(bei Wertpapieremissionen), ein meistens >>> Konsortium



28. 03. 2025

Markentreue - ist ein verfestigtes Verhaltensmuster bei der Markenwahl, das als Ausdruck des Bin­dungsgrades zwischen Konsument und Mar­ke dessen Zufriedenheit mit ihr widerspie­gelt. Sie kann gemessen werden durch die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Konsument die gleiche Marke (das gleiche Produkt) wie­derkauft (Wiederkaufverhalten; Gegen­satz: Markenwechsel). Markentreue ist das Festhalten an bewährten Kaufentscheidungen und kann als ein Mittel zur Risikoreduktion im Kaufentscheidungs- prozeß bezeichnet werden. Sie äußert sich als habituelles oder Wiederholungskaufverhal­ten in einer vereinfachten, bereits vorent­schiedenen Produkt-/Markenwahl (eine weitere Möglichkeit, einem wahrgenomme­nen Kaufrisiko zu begegnen, ist bspw. auch die Orientierung am Preis). Die Markentreue führt im Extremfall über kognitive Disso­nanzen zu einer reduzierten Informations­aufnahme. Je höher das wahrgenommene Kaufrisiko, desto größer die Neigung, sich markentreu zu verhalten. Nach empirischen Untersuchungen existiert für verschiedene Produktgruppen eine un­terschiedliche Produkt-/Markentreue: eine geringe bis mittlere Produkttreue für schwach markierte Güter des täglichen Be­darfs, >>> Markentreue


Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization - (engl.: EBITDA) Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen >>> Earnings before Interest Taxes Depreciation and Amortization


Kapitalerhöhung - Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt sie aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV) durch Ausgabe neuer Aktien. Im Normalfall wird den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugskurs für die neuen Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuß, Agio genannt, ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Bei der „ genehmigten" Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Zeitpunkt der Ausgabe und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst festzusetzen. Die „ bedingte" Kapitalerhöhung ist zum Umtausch einer begebenen Wandelobligation in Aktien bestimmt. Berichtigungsaktie. vor allem bei der   Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. (a) >>> Kapitalerhöhung



27. 03. 2025

Refinanzierung - Allgemein: Mittelbeschaffung für die Kreditgewährung (hauptsächlich durch Einlagen). Im besonderen: Verkauf von Wertpapieren und Inanspruchnahme von Notenbankkredit durch Rediskontierung von Wechseln oder Aufnahme von Lombardkrediten. >>> Refinanzierung


Kommunikationsnetze - beinhalten die Gesamtheit der Kommunikationsendgeräte,derÜbertragungsinstallationen sowie die Vermittlungseinrichtungen für mediale Kommunikationsprozesse (Tele­kommunikationstechniken). Für die wich­tigsten Telekommunikationsdienste werden durch die Deutsche Bundespost öffentliche Kommunikationsnetze betrieben (z.B. Fernsprech-, Telex-, Datex-L-/-P-/-PII- Netz), auf denen z.T. mehrere simultane Dienstarten realisiert werden (z.B. Fern­sprech-, Bildschirmtext-, Telefax- und Da­tenfernübertragungsdienste auf dem Fern­sprechnetz). Neben diesen öffentlichen Kommunika­tionsnetzen bestehen private Kommunika­tionsnetze (z.B. Local Area Network (LAN), Private Branch Exchange (PBX)) für verschiedene Kommunikationsdienste (z.B. Fernsprechen, Datenfernübertragung, Tele­tex). Uber eine Vermittlungseinrichtung (Hauptstelle) wird der netzinterne Informa­tionsaustausch sowie der Zugriff auf die Hauptanschlußleitung zu externen bzw. öf­fentlichen Kommunikationsnetzen gesteu­ert. Digitale Nebenstellenanlagen (Compu- terized Private Automatic Branch Exchange, PABX) mit einer schmalbandigen Netz­struktur ermöglichen eine interne, kombi­nierte Übermittlung von Text- und Sprach- informationen sowie Daten. Die Innovationen im Bereich der Digital­technik ermöglichen die Umwandlung jeder Informationsart in digitale Signale, deren Übertragung auf einem einheitlichen Lei >>> Kommunikationsnetze


Monopol - Siehe auch: Marktformen; Marktverhaltensweisen Marktform, bei der ein Unternehmen als An­bieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ohne Wettbewerber ist (Marktformen- schema). Die Monopolstellung kann rechtli­che oder tatsächliche Gründe haben. Rechtli­che Monopole sind häufig durch Gesetz dem Staat Vorbehalten (Finanzwesen, Arbeits­vermittlung, Post, Fernmeldehoheit). Tat­sächliche Monopole bestehen häufig für Energieversorgungsunternehmen mit ihren Versorgungsgebieten, für Verwertungsge­sellschaften, für Verkehrsflughäfen und na­tionale Linienflugunternehmen sowie bei sonstigen natürlichen Monopolen aufgrund einer günstigen Marktsituation (z. B. sel­tenen Rohstoffvorkommen). Gesetzliche Monopole bestehen ferner durch Patente, gewerbliche Schutzrechte und Urheber­rechte. Das Monopol unterliegt als Fall der Marktbeherrschung nach >>> Monopol



26. 03. 2025

Konzernbilanzpolitik - (Konzernabschlusspolitik) ist die bewusste und im Hinblick auf die Konzernziele zweckorientierte Be­einflussung des   Konzernabschlusses im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Der Konzernabschluss >>> Konzernbilanzpolitik


Selbstkosten - Berechnungsschema siehe   Zuschlagskalkulation, die totalen Stückkosten (Kosten), also variable >>> Selbstkosten


Steuerüberwälzung - Preispolitik, steuerli­che Aspekte Versuch eines Steuerzahlers sowie der von ihm erreichte Vorgang der Weitergabe einer Steuerbelastung über Preisänderungen für Güter oder Produktionsfaktoren an Lieferanten (Vorwälzung) oder Abnehmer (Weiterwälzung). Die Aussagen zur S. hängen vom Inhalt des Überwälzungskonzeptes ab, u. zw. je nachdem, ob es die durch die S. erreichte Ergebnisänderung einer bestimmten Situation oder ein durch S. ausgelösten ökonomischen Anpassungsprozeß oder sogar im Sinne einer Theorie der Steuerwirkungen (Inzidenz) alle entstehenden ökonomischen Wirkungen >>> Steuerüberwälzung



25. 03. 2025

Kapitalerhöhung - Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt sie aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV) durch Ausgabe neuer Aktien. Im Normalfall wird den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugskurs für die neuen Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuß, Agio genannt, ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Bei der „ genehmigten" Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Zeitpunkt der Ausgabe und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst festzusetzen. Die „ bedingte" Kapitalerhöhung ist zum Umtausch einer begebenen Wandelobligation in Aktien bestimmt. Berichtigungsaktie. vor allem bei der   Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. (a) >>> Kapitalerhöhung


Bankgeheimnis - Durch Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, einem Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über Konten und Depots ihrer Kunden sowie über sonstige ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden >>> Bankgeheimnis


Simulation - In der Wirtschaftssoziologie: [1] dynamisches Modell eines Gegenstandsbereiches, insbesondere des zeitabhängigen Verhaltens von Systemen, wobei in einer analogen Abbildung (z.B. durch ein Gleichungssystem in einem Rechnerprogramm, gelegentlich auch unter Einschluss von Versuchspersonen) reale Vorgänge nachgeahmt werden. Das Modell kann allerdings nur einen Teil der realen Eigenschaften und des realen Verhaltens repräsentieren, so dass stets geprüft werden muss, inwieweit die Ergebnisse der Simulation auf die Realität übertragen werden können. S.en werden angewandt, wenn die zu erforschenden Vorgänge entweder nicht beobachtbar sind (z.B. weil sie in der Zukunft liegen und die Simulation eine Prognose liefern soll) oder wenn sie in zu geringer Zahl auftreten, um einer statistischen Analyse zugänglich zu sein, oder wenn für die Problemlösung kein Algorithmus zur Verfügung steht, so dass in verschiedenen Wiederholungen der Simulation der Bereich der möglichen Ergebnisse abgesteckt werden musSimulation S.en dienen im wesentlichen der Forschung (durch ihren heuristischen und prognostischen Nutzen) und der Entscheidungsvorbereitung (durch Prognosen >>> Simulation



24. 03. 2025

Pensionsgeschäfte - Verkäufe von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere), bei denen die Vertragspartner zugleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis zurückerwerben muß. Für die Deutsche Bundesbank sind Wechsel- und Wertpapier-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität. >>> Pensionsgeschäfte


Rechnungswesen - Gesamtheit der Rechnungen, Rechnungsverfahren und Rechenschaftslegung einer Bank, die dazu bestimmt ist, eine quantitative, abstrakte Darstellung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten, Informationen über Geschäftsabläufe und deren Ergebnis usw. zu liefern. Zu unterscheiden nach den Informationsempfängern: externes und internes Rechnungswesen. gewährt ein abstraktes quantifizierbares Abbild komplexer ökonomischer Aktivitäten. Während das Gesamtwirtschaftliche R. makroökonomische Zusammenhänge (Makroökonomik) zum Gegenstand hat, ist das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen Bestandteil des gesamten betrieblichen Informationssystems. Es ist abhängig von den verfolgten, den Zielen des R. vorgelagerten Zwecken der Unternehmung. Insofern ist das betriebliche R. nicht Selbstzweck sondern Mittel zum Zweck; es hat instrumentalen Charakter. Diese Zweckbezogenheit des R. wird in der Praxis u.a. darin deutlich, daß der Inhalt, der organisatorische Aufbau und die Einbindung in die gesamte Unternehmensorganisation (Organisation) sehr unterschiedlich gestaltet sein können. Unter der Mehrzahl der durch die Unternehmung verfolgten Zwecke sind das Gewinnstreben und die langfristige Sicherung der Existenz der Unternehmung von hervorragender Bedeutung. Generelles Ziel des betrieblichen R. ist es daher, zu informieren, inwieweit die Unternehmung durch ihre vergangenen und/od. zukünftigen Wahlhandlungen ihre Zwecke verfolgt und sich ihren gesteckten Zielen nähert (Abrechnungs- und Dokumentationsfunktion, Steuerungs- und Dispositionsfunktion). Dabei gilt generell, daß die Informationen des R. beschreibende, feststellende Aussagen über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige ökonomisch relevante Sachverhalte darstellen, also deskriptiver Natur sind. Im einzelnen kann differenziert werden in          -           protokollarische Informationen (erstmalige Aussagen) aufbereitete Informationen (protokollarische Informationen werden mittels eines  rechnungstechnischen Syntax verdichtet, modifiziert oder umgeformt).          -           erklärende und prognostische Informationen (aufgrund geeigneter, empirisch  gehaltvoller Wenn-Dann- Hypothesen unter Anknüpfung an reale  Anfangsbedingungen)          -           strategische Informationen (Aussagen über empirisch mögliche und zweckoptimale  Handlungen zur Zielerreichung). Von maßgeblichem Einfluß auf die Art und den Inhalt der Informationen und damit auf das gewährte abstrakte Abbild der komplexen betrieblichen Aktivitäten ist der Informationsadressat. Zu differenzieren ist vor allem zwischen externen und internen Informationsadressaten. 1. Externe Informationsadressaten sind Personen und/od. Institutionen, die außerhalb der rechnungslegenden Unternehmung stehen. Ihre Struktur ist sehr heterogen und reicht von Anteilseignern einer Publikumsgesellschaft über Gläubiger, Banken , Finanzverwaltung bis zur interessierten Öffentlichkeit und den Mitarbeitern des Unternehmens. Entsprechend dieser Spannweite sind auch die Informationsinteressen sehr heterogen. Darüberhinaus besteht ein Interessenkonflikt zwischen rechnungslegender Unternehmung und externem Informationsadressat. Um eine einseitige Lösung des Konflikts zu verhindern, hat der Gesetzgeber durch kodifiziertes Recht Art und Weise der zur Verfügung zu stellenden (zu publizierenden) Informationen (protokollarische Informationen und aufbereitete Informationen) meist als Mindestanforderungen normiert. Die Informationsinteressen der Gläubiger  finden so vor allem ihren Niederschlag im Dritten Buch des HGB als lex generalis. Als wesentliche Informations- und Rechnungslegungsinstrumente werden eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eine Bilanz sowie Anhang und Lagebericht normiert. Die GuV weist aufbauend auf eine ordnungsgemäße Buchführung als Zeit-Raum-Rechnung sämtliche Aufwendungen (Aufwand) und Erträge eines Abrechnungszeitraums sowie als Saldo den Gewinn bzw. Verlust aus. Die Bilanz weist als Zeit-Punkt-Rechnung (Status), aufbauend auf eine Inventur , sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden >>> Rechnungswesen


Liquidität - (liquidity) Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich und in voller Höhe nachkommen zu können. Lat. liquidus = flüssig; bezeichnet zum einen die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Bank den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können; zum anderen versteht man darunter die „ Geldnähe" von Vermögensobjekten. Die Liquidität eines Vermögensobjekts ist um so größer, je leichter dieses ohne Verlust in Bargeld verwandelt werden kann. (A)  (allgemeine Charkterisierung). Anhand der Liquidität eines Unternehmens ist erkennbar, inwieweit es in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie stellt eines der elementaren unter­nehmerischen Ziele dar, da das Zahlungspotenzial als Existenzgrundlage von Unternehmen >>> Liquidität



23. 03. 2025

Beizulegender Wert - Der beizulegende Wert ist der Wert, mit dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vermö-gensgegenstände im   Umlaufvermögen >>> Beizulegender Wert


Technikfolgenabschätzung - In der Wirtschaftssoziologie: nach amerik. technology assessment, TA, wissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Instrument zur planmässigen, systematischen und organisierten prospektiven Analyse technischer Entwicklungen insbesondere hinsichtlich ihrer nicht intendierten Folgen auf Menschen und Umwelt einschliesslich der Herausarbeitung von Alternativen, >>> Technikfolgenabschätzung


Grundbuch - Bei den Amtsgerichten (Grundbuchamt) geführte Register, in denen die im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke nach Größe, Parzellen, Eigentümern und Belastungen aufgeführt sind. Einsichtsrecht besteht für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Hypothekengläubiger; Hypothek. Auch >>> Grundbuch