Das Wirtschaftslexikon
Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.
Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.
Wenn Ihnen die Darstellung in unserem Lexikon gefällt, dann kommen sie doch regelmässig vorbei und nutzen unser kostenloses Informationsangebot.
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Suchfunktion rechts oben, damit Sie schnell an Ihr Ziel kommen. Hunderte Fachbegriffe lassen sich so am schnellsten durchforsten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Studium und Praxis mit unseren Qualitätsinformationen,
Ihr Team
dasWirtschaftslexikon.com
Unsere neuesten Artikel sind :
03. 02. 2023
Handelsmarken - (Private Labels).
(1) Arten/Typen von Handelsmarken: Handelsmarken (Private Labels) bilden ein Element der Markenpolitik des Handels und zugleich ein wesentliches Instrument des Handelsmarketing. Ein Handelsunternehmen ist bei Handelsmarken der Inhaber der gesetzlichen Schutzrechte. Deren Vertrieb erfolgt durch das Handelsunternehmen (bei Verbundmarken durch die Verbundgruppe) in den eigenen (angeschlossenen) Verkaufsstellen. Typen von Handelsmarken sind:
(1) klassische Handelsmarken,
(2) Gattungsmarken (Generics, No Names),
(3) Premiummarken des Handels. Klassische Handelsmarken sind gegenüber Herstellermarken bei vergleichbarer Qualität durch einen Preisvorteil diesen gegenüber gekennzeichnet. Gattungsmarken weisen bei sehr niedrigem Preis eine wesentlich einfachere Produktgestaltung auf. Premiumhandelsmarken bieten eine hohe Qualität bei entsprechend hohem Preisniveau. Oft weisen sie einen Zusatznutzen für die Konsumenten auf, z.B. durch Öko-Orientierung (Liebmann/Zentes 2001, S. 495).
2. Markenstrategien: Im Rahmen der strategischen (horizontalen) Handelsmarkensicht sind analog zu Markenstrategien bei Herstellermarken Monomarken-, Mehrmarken-, Markenfamilien- und Dachmarkenstrategien realisierbar. Sie dienen v.a. der Differenzierung und Profilierung im horizontalen und vertikalen Wettbewerb.
3. Funktionen von Handelsmarken: Im Einzelnen erfüllen Handelsmarken als strategische Sortimentseinheiten (Sortimentspolitik) des Handels folgende Funktionen (Schenk 1997, S. 82 f.):
(1) PreisLeistungs-Funktion (Dokumentation der preislichen Leistungsfähigkeit durch niedrigeres Preisniveau als Herstellermarke),
(2) Sortimentsleistungsfunktion (Dokumentation des exklusiven Sortiments),
(3) Profilierungsfunktion (Abhebung von der Konkurrenz),
(4) Polarisierungsfunktion (Abgrenzung zu Betriebstypen der Konkurrenz),
(5) Ertragsverbesserungsfunktion (Spielraum bei der Kalkulation und den Spannen),
(6) Gewerbliche Schutzfunktion (Warenzeichenschutz),
(7) Solidarisierungsfunktion (Stärkung der Corporate Identity),
(8) Innovationsfunktion (Möglichkeit der Entwicklung neuer Produkte bzw. Marken). Siehe auch Eigenmarke, Händlermarke (Retail Brand), Handelsmarketing (mit Literaturangaben), Markenpolitik des Handels und Produktpolitik (mit Literaturangaben).
Literatur: Liebmann, H.-P., Zentes, J., Swoboda, B.: Handelsmanagement, 2. Aufl., München 2007; Schenk, H.-O.: Funktionen, >>> Handelsmarken
Export - Die Vornahme von Exporten bildet die erste Stufe der Internationalisierungsstrategie. Export (Ausfuhr) bezeichnet (a) Waren und/oder Dienstleistungen, welche ins Ausland verbracht wurden, (b) das Ausfuhrgeschäft selbst (Außenhandelsgeschäft). Beim Erwerb von Vermögen im Ausland (Direktinvestitionen) handelt es sich um Kapitalexport. Von der Warenseite her spricht man von sichtbarem Export, bei Dienstleistungen von unsichtbarem Export. DerdirekteExportumfaßtinsb. Investitionsgüter (etwa Industrie-, Hafen- und Kraftwerksanlagen, Werkzeugmaschinen, Industriegüter zur Gestaltung der Infrastruktur). Daneben werden Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) infolge der zunehmenden Industrialisierung direkt exportiert. >>> Export
Betriebsmittel - (in der Produktions- und Kostentheorie) umfassen zum einen Faktoren, die in einem einzigen Produktionsvorgang verzehrt werden (Betriebsstoffe), und zum anderen solche, die für viele Produktionsvorgänge im Zeitablauf eingesetzt werden können. Diese Unterscheidung entspricht derjenigen zwischen Repetier- oder Verbrauchsfaktoren >>> Betriebsmittel
02. 02. 2023
Vertriebspolitik - Vertriebswegepolitik Vertriebssystem Von Vertriebssystem wird gesprochen, wenn die im Rahmen der Vertriebswegepolitik geregelten Beziehungen zwischen einem Hersteller und den absetzenden Wirtschaftssubjekten innerhalb seines Vertriebsweges eine bestimmte Struktur angenommen haben. Es handelt sich dabei um eine auf Dauer gerichtete, vertraglich geregelte Organisationsform des Vertriebs. Die vertragliche Regelung kann von Einzelbindungen, wie etwa Vertriebsbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen >>> Vertriebspolitik
Vorzugsaktie - (A) (deutsches Recht) räumt dem Aktionär in irgendeiner Weise ein Vorrecht ein, insbesondere einen Vorzug auf den Bilanzgewinn. Dabei ist es gesetzlich verboten, einen Vorzug beim Aktienstimm-recht zu gewähren. Siehe auch Aktienarten sowie Aktiengesellschaft, deutsche (mit Literaturangaben). (B) (österreichisches Recht). Vorzugsaktien vermitteln neben den normalen Mitgliedschaftsrechten an der AG besondere Vorrechte im Hinblick auf Gewinnverteilung (z.B. vorrangige Befriedigung >>> Vorzugsaktie
Daten - (in der Wirtschaftsinformatik) stellen gespeicherte Ergebnisse von wertschöpfenden Aktivitäten in der Informationsgewinnung dar. Bei Daten im engeren Sinne handelt es sich um alphanumerische Zeichen, welche eine Repräsentationsform von Informationen (neben Text, Bild, Ton und Algorithmen) darstellen. Daten im weiteren Sinne umfassen alle Repräsentationsformen von Informationen.
1. in der Wirtschaftstheorie den ökonomischen Ablauf beeinflussende Fakten, die von ihr als Gegebenheiten in der kurzen Frist und als von anderen Wissenschaften erklärungsbedürftig erachtet werden. D. sind: die Bedürfnisse >>> Daten
01. 02. 2023
Simulation - In der Wirtschaftssoziologie: [1] dynamisches Modell eines Gegenstandsbereiches, insbesondere des zeitabhängigen Verhaltens von Systemen, wobei in einer analogen Abbildung (z.B. durch ein Gleichungssystem in einem Rechnerprogramm, gelegentlich auch unter Einschluss von Versuchspersonen) reale Vorgänge nachgeahmt werden. Das Modell kann allerdings nur einen Teil der realen Eigenschaften und des realen Verhaltens repräsentieren, so dass stets geprüft werden muss, inwieweit die Ergebnisse der Simulation auf die Realität übertragen werden können. S.en werden angewandt, wenn die zu erforschenden Vorgänge entweder nicht beobachtbar sind (z.B. weil sie in der Zukunft liegen und die Simulation eine Prognose liefern soll) oder wenn sie in zu geringer Zahl auftreten, um einer statistischen Analyse zugänglich zu sein, oder wenn für die Problemlösung kein Algorithmus zur Verfügung steht, so dass in verschiedenen Wiederholungen der Simulation der Bereich der möglichen Ergebnisse abgesteckt werden musSimulation S.en dienen im wesentlichen der Forschung (durch ihren heuristischen und prognostischen Nutzen) und der Entscheidungsvorbereitung (durch Prognosen >>> Simulation
Markentreue - ist ein verfestigtes Verhaltensmuster bei der Markenwahl, das als Ausdruck des Bindungsgrades zwischen Konsument und Marke dessen Zufriedenheit mit ihr widerspiegelt. Sie kann gemessen werden durch die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Konsument die gleiche Marke (das gleiche Produkt) wiederkauft (Wiederkaufverhalten; Gegensatz: Markenwechsel). Markentreue ist das Festhalten an bewährten Kaufentscheidungen und kann als ein Mittel zur Risikoreduktion im Kaufentscheidungs- prozeß bezeichnet werden. Sie äußert sich als habituelles oder Wiederholungskaufverhalten in einer vereinfachten, bereits vorentschiedenen Produkt-/Markenwahl (eine weitere Möglichkeit, einem wahrgenommenen Kaufrisiko zu begegnen, ist bspw. auch die Orientierung am Preis). Die Markentreue führt im Extremfall über kognitive Dissonanzen zu einer reduzierten Informationsaufnahme. Je höher das wahrgenommene Kaufrisiko, desto größer die Neigung, sich markentreu zu verhalten. Nach empirischen Untersuchungen existiert für verschiedene Produktgruppen eine unterschiedliche Produkt-/Markentreue: eine geringe bis mittlere Produkttreue für schwach markierte Güter des täglichen Bedarfs, >>> Markentreue
Marktformen - In der Wirtschaftssoziologie: Bedingungen für die Tauschbeziehungen zwischen Anbietern und Nachfragern einer Ware. Die wichtigsten Merkmale sind Anzahl und Verhältnis von Anbietern und Nachfragern. Durch sie werden die neun folgenden Marktformen gebildet: Zu den Marktformen des Teilmonopols, des Teiloli-gopols, des Teilmonopsons, des Teiloligop-sons gelangt man, wenn man danach unterscheidet, ob neben einem oder wenigen grossen oder mittleren Anbietern bzw. Nachfragern noch weitere kleine Anbieter bzw. Nachfrager bestehen. Eine wichtige Unterscheidung ist weiterhin die zwischen vollkommenen und unvollkommenen Märkten. Ein Markt ist vollkommen, a) wenn die Waren homogen, nach Zahl, Gewicht >>> Marktformen
31. 01. 2023
E-Commerce - 1. Begriff Der Begriff E-Commerce (Electronic Commerce) wird in Wissenschaft und Praxis uneinheitlich verwendet, wobei sich bisher keine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition herausgebildet hat. Als expliziter oder impliziter Bestandteil der zahlreichen, existierenden Definitionen stellt sich die Inanspruchnahme elektronischer Netze dar, um die Gestaltung von Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen zu realisieren. Dabei reicht der Umfang der Geschäftsprozesse von der ausschliesslichen Unterstützung von Handelsaktivitäten durch elektronische Netze über Electronic Shopping und der elektronischen Durchführung sämtlicher geschäftlicher Aktivitäten bis zur komplexen Vernetzung von Unternehmen und ihren Partnern (Wamser 2000, S. 27). Bei einer näheren Betrachtung kristallisieren sich zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse heraus, die als Ansatzpunkte zur Abgrenzung des E-Commerce im engeren und weiteren Sinne dienen sollen. E-Commerce im engeren Sinne bezeichnet die elektronisch realisierte Anbahnung, Vereinbarung und Abwicklung von ökonomischen (Geschäfts-/Handels-)Transaktionen zwischen Wirtschaftssubjekten über Telekommunikations- bzw. Computernetzwerke. Grundsätzlich kann dabei zwischen absatzseitigem, d.h. dem elektronisch realisierten Verkauf von Unternehmensleistungen auf dem Absatzmarkt (Electronic Marketing), und beschaffungsseitigem Electronic Commerce im Sinne eines elektronisch realisierten Einkaufs von Leistungen auf dem Beschaffungsmarkt eines Unternehmens (Electronic Procurement) unterschieden werden. Electronic Commerce im engeren Sinne beschränkt sich aber nicht nur auf den eigentlichen Einkauf beziehungsweise Verkauf von Informationen, Produkten oder Dienstleistungen, sondern umfasst darüber hinaus auch alle elektronisch realisierten Aktivitäten sowie Informations- und Kommunikationsprozesse, die den Handel mit Informationen, Produkten und Dienstleistungen für alle beteiligten Marktparteien in den einzelnen Transaktionsphasen unterstützen (Wamser 2000, S. 6 f.; Wirtz 2001, S. 33). Unter E-Commerce im weiteren Sinne werden alle Formen der elektronischen Geschäftsabwicklung über öffentliche und private Computer- bzw. Telekommunikations-Netze verstanden (Hermanns/Sauter 2001, S. 8). Das Anliegen dieser weiteren Begriffsauslegung besteht darin, die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der neuen Technologien möglichst umfassend zu subsumieren. E-Commerce umfasst damit auch „die Unterstützung der verschiedenen unternehmensinternen oder -übergreifenden Wertschöpfungsprozesse durch die innovative Nutzung von Computernetzwerken” (Wamser 2000, S. 7), wobei die Transaktionen innerhalb des Unternehmens (Intranet), zwischen Unternehmen (Extranet) oder aber über öffentliche und private Netzwerke (z.B. Internet) abgewickelt werden können (Hermanns/Sauter 2001, S. 17). E-Commerce ist dabei nicht auf bestimmte Unternehmensbereiche (z. B. Beschaffung, Vertrieb) oder Branchen (z. 13. Computer, Telekommunikation) beschränkt, sondern stellt einen synonymen Begriff zum E-Business dar und integriert damit zahlreiche ökonomische Anwendungsbereiche wie z.B. Electronic Collaboration, Electronic Banking, Electronic Education, Electronic Publishing oder Electronic Retailing (Corsten 2003, S. 26f.; Hermanns/Sauter 2001, S. 8).
2. Eigenschaften des E-Commerce Obwohl E-Commerce wesentlich mehr als die Nutzung des Internets durch Unternehmen sein kann und auch — wie in der Begriffsklärung ausgeführt — über andere Netzwerke erfolgen kann, stellt das Internet die wesentliche Basistechnologie des E-Commerce dar und trug massgeblich zu dessen zunehmender Bedeutung bei. Das Internet beschreibt im weiteren Sinne ein globales Netzwerk von Rechnern und Rechnerteilnetzwerken, die auf dem Übertragungsprotokoll TCP/IP basieren, das eine standardisierte, plattformunabhängige Kommunikation und damit die Verbindung von unterschiedlichsten Hardware- und Software-Konfigurationen ermöglicht. Zur fortschreitenden globalen Verbreitung des Internets trug neben der flächendeckenden Einführung des TCP/IP die Entwicklung des World Wide Web (WWW) im Jahre 1992 bei, das aufgrund seiner grafischen Benutzeroberfläche die Möglichkeit bietet, Text, Grafiken sowie Video- und Audio-Applikationen mit hoher Qualität zu übermitteln. Das Internet bildet auch die technologische Basis für eine neue Marktplattform, den elektronischen Markt (siehe Markt, elektronischer und Marktplatz, virtueller). Eine besondere Bedeutung gewinnen in diesem Zusammenhang Marktplatzbetreiber, die eine Integration und Bündelung von Anbietern und Nachfragern in bestimmten Branchen oder Produktsegmenten anstreben und im Wesentlichen eine Informations- und Vermittlungsleistung anbieten, wie z.B. www.atradapro.de oder www.ebay.de. Die hieraus resultierende erhöhte Markttransparenz führt zu reduzierten Such-, Informations- und Transaktionskosten und generiert damit eine erhöhte Effizienz des elektronischen Marktes (Wamser 2000, S. 20). Diese erhöhte Markttransparenz in Verbindung mit relativ geringen Marktzutrittsbarrieren führt zu einer veränderten Wettbewerbssituation. Durch die Ubiquität des Internets und die vielfältigen Möglichkeiten zum virtuellen, d.h. netzwerkbasierten Markteintritt — auch für kleine Unternehmen — wird die internationale Konkurrenz stärker, vor allem in Bereichen, in denen ein Grossteil des bisherigen Geschäfts elektronisch abgewickelt werden kann. Auf der anderen Seite ermöglicht E-Commerce aber auch neue Formen der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition, wie z.B. die Bildung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften im Sinne des Simultaneous Engineering. Durch die Möglichkeiten der kontinuierlichen Marktpräsenz — 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr —, der Schaffung neuer Angebote und der Bearbeitung neuer Kundensegmente über die bisherigen geographischen Grenzen hinaus kann zudem das Absatzpotenzial gesteigert und neue Märkte erschlossen werden. Auch für den Konsumenten erschliesst sich ein globales, jederzeit verfügbares, von Standorten und Ladenschlusszeiten unabhängiges Angebot mit einer Vielzahl an Alternativen, aus denen er die für ihn passendste auswählen kann. E-Commerce kann aber auch zu Veränderungen in der Wertschäpfungsstruktur führen. Betrachtet man den klassischen Zweistufenvertrieb über Gross- und Einzelhandel, so können die Unternehmen/Hersteller durch eigene E-Commerce-Anwendungen Handelsfunktionen übernehmen oder in Teilen auslagern. Dabei lassen sich die Phänomene der Intermediation und Disintermediation unterscheiden, die nicht nur eine Neuorganisation der Wertschöpfungsstrukturen bewirken, sondern sowohl Hersteller als auch Handelsunternehmen vor die Herausforderung stellen, profitable Positionen in der Wertschöpfungskette zu besetzen (Wamser 2000, S. 24).
3. Markt- und Transaktionsbereiche >>> E-Commerce
Solidarität - In der Wirtschaftssoziologie: [1] das Zusammengehörigkeitsgefühl der Teile in einem sozialen Ganzen.
[2] Das Zugehörigkeitsgefühl in einem sozialen Ganzen, das als Einheit handelt.
[3] Begriff zur Beschreibung der Vorbedingungen und Resultate gemeinsamer Kampferfahrungen in der Arbeiterbewegung: Das Bewusstsein von der gleichen Interessen- und Klassenlage, die Bereitschaft zu kollektiver politischer Durchsetzung und gegenseitiger Unterstützung. Sie sind Ausdruck der gemeinsamen Interessenlage der Arbeiter und gründen in der Gesellschaftlichkeit des ProduktionsprozesseSolidarität
[4] Natürliche S., im Anarchismus Naturgesetz der Gegenseitigkeit, >>> Solidarität
Anlagevermögen - (fixed assets)
Das Anlagevermögen beinhaltet die zur langfristigen Nutzung im Unternehmen bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anteile an anderen Unternehmen, Geschäfts oder Firmenwert.
Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Zum Anlagevermögen gehören u. Anlagevermögen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Finanzanlagen. Gegenteil: Umlaufvermögen.
- Bilanzierung und Bewertung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
1. Begriffsabgrenzung Nach HGB.. Das Anlagevermögen umfasst nach § 247 Abs. 2 HGB die Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, das heisst in der Regel länger als ein Jahr. Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist somit von seiner Zweckbestimmung und nicht von seiner Art abhängig. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die Unterscheidung zwischen non-current assets und current assets entspricht materiell der Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen des HGB.
2. Gliederung und Ausweis der Entwicklung des Anlagevermögens Nach HGB: Das Anlagevermögen ist nach § 266 Abs. 2 HGB in drei Blöcke unterteilt, die ihrerseits weiter aufzugliedern sind:
(1) Immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets): z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen, Firmenwert (Goodwill),
(2) Sachanlagen (Property, plant and equipment): z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlagenvermögen)
(3) Finanzanlagen (long-term financial assets): z B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Grundsätze geben eine dem HGB vergleichbare Grobgliederung des Anlagevermögens vor. Allerdings sind als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment property) nach IAS/IFRS in den Finanzanlagen unter den lang term investments gesondert auszuweisen, während sie nach HGB dem Sachanlagevermögen zugerechnet werden. Im Abschluss nach den US-GAAP enthält das Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) nur das betriebsnotwendige Vermögen. Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien werden als other investments, sonstige nicht betriebsnotwendige Anlagen als other assets gesondert ausgewiesen. Die weitere Aufgliederung der Blöcke ist im Detail nicht vorgegeben. Sie ist so vorzunehmen, dass der Jahresabschluss verständlich ist. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage muss die Kapitalgesellschaft nach HGB die Entwicklung aller Posten des Anlagevermögens, nach den IAS/IFRS nur der Posten des Sachanlagevermögens und des Goodwill in einem Anlagengitter darstellen. Die US-GAAP verlangen kein Anlagengitter, aber vergleichbare Angaben in den notes.
3. Bilanzierung des Anlagevermögens Nach HGB: Nach dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind im Anlageverrnögen sämtliche Vermögensgegenstände mit langfristiger Nutzungsbestimmung anzusetzen, soweit hinsichtlich Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind aktivierungsfähig, wenn sie für das Unternehmen nützlich, bewertbar und einzeln veräusserbar sind. Von dem Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit gibt es Ausnahmen in Form von Aktivierungsverboten und Aktivierungswahlrechten. Ein Aktivierungsverbot besteht nach § 248 Abs. 2 HGB für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, z.B. originärer Firmenwert, selbst entwickelte Patente. Ein Aktivierungswahlrecht besteht nach § 255 Abs. 4 HGB für den derivativen Firmenwert in der Bilanz des Käufers eines Unternehmens. Nach IAS/IFRS und US-GAAP: Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze enthalten keine Ausnahme vom Aktivierungsgebot bei Aktivierungsfähigkeit. Damit weichen sie wesentlich vom HGB ab, weil ein derivativer Firmenwert und originäre, selbst erstellte Vermögenswerte des immateriellen Anlagevermögens (Ausnahme originärer Firmenwert) aktivierungspflichtig sind. In den IAS/IFRS ist die Aktivierungsfähigkeit als asset im framework und in postenspezifischen Standards geregelt. Diese Regelungen unterscheiden sich materiell nicht wesentlich von den handelsrechtlichen Grundsätzen. Werden alle Kriterien für die Aktivierungsfähigkeit zugleich erfüllt, und können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden (reliable measurement), dann besteht eine Ansatzpflicht, ansonsten ein Ansatzverbot. Die Ansatzkriterien der US-GAAP sind mit denen der IAS/IFRS >>> Anlagevermögen
30. 01. 2023
Direktinvestitionen - kennzeichnen allgemeine grenzüberschreitende Investitionen, die mit der Absicht erfolgen, einen dauerhaften und damit verbunden auch strategischen Einfluss auf eine oder mehrere Unternehmungen auszuüben, die in einem anderen Land als dem Mutterland der investierenden Unternehmung ansässig sind. Direktinvestitionen sind von sog. Portfolioinvestitionen abzugrenzen, die meist nur aus kurz-oder mittelfristigen Interessen heraus getätigt werden und bei denen ausschliesslich Finanzressourcen transferiert werden, während bei Direktinvestitionen auch Sachressourcen übertragen werden können. Siehe auch Globalisierung (mit Literaturangaben).
bezeichnen eine spezielle Form von der Internationalisierungsstrategie. Sie umfassen sowohl einseitige direkte Auslandsinvestitionen als auch Gemeinschaftsinvestitionen in Form von Joint Ventures. Einseitige Direktinvestitionen können als Neugründungen oder Akquisitionen in Form von Auslandsniederlassungen, Auslandsbetriebsstätten und eigenständigen T ochtergesellschaften erfolgen.
sind Kapitalanlagen >>> Direktinvestitionen
INCOTERMS - Abkürzung für International Commercial Terms. Systematisierung und Interpretation der internationalen handelsüblichen Vertragsklauseln. Instrument der Lieferungssicherung und Transport-, Risiko- usw. -kostenver-teilung im Aussenhandel. Von der Internationalen Handelskammer in Paris 1936 erstmals als standardisierte Regeln für vor allem den Übergang des Risikos des Untergangs versandter Waren und die Aufteilung der für den Transport entstehenden Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgestellt. Die Klauseln wurden vielfach überarbeitet.
Abk. für: International Commercial Terms 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris aufgrund im internationalen Handel üblicher Bräuche und Usancen >>> INCOTERMS
Daten - (in der Wirtschaftsinformatik) stellen gespeicherte Ergebnisse von wertschöpfenden Aktivitäten in der Informationsgewinnung dar. Bei Daten im engeren Sinne handelt es sich um alphanumerische Zeichen, welche eine Repräsentationsform von Informationen (neben Text, Bild, Ton und Algorithmen) darstellen. Daten im weiteren Sinne umfassen alle Repräsentationsformen von Informationen.
1. in der Wirtschaftstheorie den ökonomischen Ablauf beeinflussende Fakten, die von ihr als Gegebenheiten in der kurzen Frist und als von anderen Wissenschaften erklärungsbedürftig erachtet werden. D. sind: die Bedürfnisse >>> Daten
29. 01. 2023
Merkantilismus - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die staatliche Wirtschafts- und Handelspolitik im Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts, deren Ziel, Erhöhung des nationalen Reichtums, durch Drosselung der Einfuhren und Förderung von Ausfuhren und der inländischen Industrie erreicht werden sollte. Besonders gegen die Einfuhrbeschränkungen und Schutzzölle des Merkantilismus richteten sich die Angriffe der Physiokraten und Liberalisten.
siehe unter Merkantilsystem Wirtschaftssystem, das insbesondere in der Zeit von ca. 1600 bis 1750 in Westeuropa einseitig der Steigerung der inländischen Erzeugung den Vorrang gab, und wie es in Frankreich von Colbert, in England von Cromwell, in Preußen vom Großen >>> Merkantilismus
Export - Die Vornahme von Exporten bildet die erste Stufe der Internationalisierungsstrategie. Export (Ausfuhr) bezeichnet (a) Waren und/oder Dienstleistungen, welche ins Ausland verbracht wurden, (b) das Ausfuhrgeschäft selbst (Außenhandelsgeschäft). Beim Erwerb von Vermögen im Ausland (Direktinvestitionen) handelt es sich um Kapitalexport. Von der Warenseite her spricht man von sichtbarem Export, bei Dienstleistungen von unsichtbarem Export. DerdirekteExportumfaßtinsb. Investitionsgüter (etwa Industrie-, Hafen- und Kraftwerksanlagen, Werkzeugmaschinen, Industriegüter zur Gestaltung der Infrastruktur). Daneben werden Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) infolge der zunehmenden Industrialisierung direkt exportiert. >>> Export
Varianz - (A) (Definition) entspricht dem Erwartungswert der quadratischen Abweichungen einer Zufallsvariablen von ihrem Erwartungswert. (B) (Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung).
(1) in der beschreibenden Statistik, siehe dazu Statistik (mit Literaturangaben) und Empirische Momente;
(2) in der Wahrscheinlichkeitsrechnung, siehe dazu Wahrscheinlichkeitsrechung und Zufallsvariable.
1. Gebräuchliches Streuungsmaß einer statistischen Reihe bzw. Häufigkeitsverteilung. >>> Varianz
28. 01. 2023
Niederstwertprinzip - (lower of cost or market principle) Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz auszuweisen. Wenn der Wiederbeschaffungspreis darunter liegt, dann ist dieser für das Umlaufvermögen zwingend (strenges Niederstwertprinzip). Im Anlagevermögen kann vorübergehend der höhere Anschaffungspreis beibehalten werden (gemildertes Niederstwertprinzip).
Gesetzlicher Bilanzierungsgrundsatz, nach dem von zwei möglichen Wertansätzen (z. B. An-schaffungs- oder Tageswert) aus Vorsichtsgründen stets der niedrigere anzusetzen ist. Bilanz.
(deutsches Recht). Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 und 3 HGB) leitet sich aus dem Vorsichtsprinzip und aus dem Imparitätsprinzip ab. Man unterscheidet:
(1) Das gemilderte Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 2 S. 3 HGB: Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Wenn es sich allerdings um eine >>> Niederstwertprinzip
Akzeptkredit - Beim Akzeptkredit (Akzept) verpflichtet sich eine Bank, einen Wechsel, den der Kunde als Aussteller auf sie zieht, zu akzeptieren und bei Fälligkeit einzulösen. Der Kunde ist verpflichtet, den Wechselbetrag 1 bis 2 Tage vor Fälligkeit der Bank zur Verfügung zu stellen.
Der Akzeptkredit wird von einer Bank gewährt, indem diese Bank von einem Kunden ausgestellte, auf sie gezogene Wechsel akzeptiert (Bankakzept) und sich damit verpflichtet, dem Wechselinhaber den Wechselbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Basis des Akzeptkredites ist ein Kreditvertrag zwischen der den Akzeptkredit gewährenden Bank und ihrem Kunden, in dem sich der Kunde seinerseits verpflichtet, spätestens einen Werktag vor Fälligkeit des Bankakzepts, den für die Deckung notwendigen Betrag anzuschaffen. Das akzeptleistende Kreditinstitut geht gegenüber Dritten eine wechselrechtliche Verpflichtung ein und ist demjenigen Dritten gegenüber, der ihm den Wechsel >>> Akzeptkredit
Bank - Aus ital. banco = Tisch, den die Geldwechsler im Mittelalter zur Abwicklung ihrer Geschäfte aufstellten. Oberbegriff für Geldinstitute, insbesondere private Banken, die Bankgeschäfte gem. § 1 KWG (Kreditwesengesetz) >>> Bank
27. 01. 2023
Körperschaftsteuer -
1. Definition Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1-4 KStG), die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG).
2. Steuerpflicht Ähnlich wie die Einkommensteuer unterscheidet die Körperschaftsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. · Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt sind, und ihre Geschäftsleitung oder Sitz im Inland haben. § 5 KStG enthält einige persönliche Befreiungen (z.B. Pensionskassen, Deutsche Bundesbank oder gemeinnützige Körperschaften). Die unbeschränkt steuerpflichtigen — und nicht nach § 5 KStG befreiten — Körperschaften sind mit ihrem „Welteinkommen” (inländische und ausländische Einkünfte; ausgenommen abweichender Regelungen durch Doppelbesteuerungsabkommen) steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer wird bei Körperschaften, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, durch Veranlagung erhoben. · Der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen ausländische Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (§ 2 Nr. 1 KStG) sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2 Nr. 2 KStG). Bei der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nur die inländischen Einkünfte (§ 49 EStG) der Steuerpflicht. Die Körperschaftsteuer wird bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG grundsätzlich durch Veranlagung erhoben (Ausnahme: ausländische Körperschaft unterhält im Inland keine Betriebsstätte und erzielt nur kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte; in diesem Fall findet keine Veranlagung statt und die Körperschaftsteuer ist gemäss § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch Steuerabzug abgegolten.) Bei den nach § 2 Nr. 2 KStG beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften findet keine Veranlagung statt, sondern es erfolgt nur Steuerabzug.
3. Beginn und Ende der Steuerpflicht Die Steuerpflicht beginnt bei rechtsfähigen Körperschaften im Regelfall schon vor Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register (rechtliches Entstehen), nämlich mit Abschluss eines formgültigen Gesellschaftsvertrages (Entstehung der Vorgesellschaft), falls zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sind: · Vorhandensein von Vermögen, · keine ernsthaften Hindernisse für die Eintragung in das (Handels-)Register, · alsbaldiges Erfolgen der Eintragung und · Aufnahme einer nach aussen gerichteten Geschäftstätigkeit (H 2 KStR). Bei nichtrechtsfähigen Körperschaften beginnt die Steuerpflicht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. Feststellung der Satzung. Die Steuerpflicht endet, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: · tatsächliche Beendigung der geschäftlichen Betätigung, · Beendigung der Verteilung des gesamten Vermögens und · gegebenenfalls Ablauf eines gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahres.
4. Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich nach folgendem (verkürztem) Berechnungsschema (vgl. Abschn. 29 KStR):
Die der Körperschaftsteuer unterliegenden Wirtschaftssubjekte (z. B. eingetragener Verein) können grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten erzielen. Für die Einkunftsermittlung gelten dann auch Steuerermittlungsvorschriften des EStG, sofern sie nicht auf die Besonderheiten der Besteuerung natürlicher Personen zugeschnitten sind (Abschnitt 32 Abs. 1 KStR). Steuerpflichtige, die jedoch nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind (§ 238 HGB), können ausschliesslich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (z.B. Kapitalgesellschaften). Im Zuge des Übergangs von Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer wurde § 8 b KStG eingeführt. Dem Halbeinkünfteverfahren liegt innerhalb der Sphäre der der Körperschaftsteuer unterliegenden Wirtschaftssubjekte die Überlegung zugrunde, dass eine einmalige (nicht anrechenbare) Besteuerung der Erträge bei demjenigen erfolgt, der sie erstmals erzielt hat (eine Anrechnung der von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer bei dem die Dividende empfangenden Unternehmen ist ausgeschlossen). Dementsprechend zählen Dividenden und grundsätzlich auch Veräusserungsgewinne von Körperschaften, die ebenfalls der Körperschaftsteuer unterliegen, zu den >>> Körperschaftsteuer
Banknoten - 1. In ihren Ursprüngen schriftliches Zahlungsversprechen einer Bank, ohne den Charakter von Geld im heutigen Sinne zu haben. Von dem Charakter einer einlösbaren Forderung an die ausgebende Notenbank (»Zettelbank«) weiterentwickelt zum heutigen gesetzlichen Zahlungsmittel, das eine Forderung an die emittierende Zentralbank auf Einlösung in ein anderes Medium nicht mehr darstellt. 2. Kurzbezeichnung : Noten. Grösster Teil (neben den Geldmünzen) des Bargeldumlaufs in einer Volkswirtschaft. Von der (Zentral-) Notenbank ausgegebene Geldscheine, die heute alleiniges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel (Legaltender) darstellen. Das bedeutet, dass sie von jedermann zum (aufgedruckten) Nennwert in jeder Höhe zur Zahlung, Tilgung von Schuldverhältnissen usw. angenommen werden müssen (gesetzlicher Annahmezwang); Repudiation ist nicht zulässig bzw. führt zur Hinterlegung der zu zahlenden Summe bei Gericht. Banknoten sind daher definitives Geld. In früheren Jahren hatten >>> Banknoten
Akzept - Die Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen. Durch das Akzept wird der Bezogene zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit verpflichtet. Wechsel. >>> Akzept
26. 01. 2023
Armut - In der Wirtschaftssoziologie: in den Sozialwissenschaften vieldeutig gebrauchter Begriff zur Beschreibung ökonomischer und/oder sozialer Randlagen. Es muss dabei unterschieden werden zwischen freiwilliger Armut - etwa des Franziskaner-Ordens - sowie absoluter Armut (auch Urarmut), die das physische Überlebensproblem kennzeichnet, und relativer A., die die wirtschaftliche Lage einer Person oder Gruppe, in der diese Person oder Gruppe den Lebensunterhalt, gemessen an einem gesellschaftlichen Mindestbedarf oder am Existenzminimum, nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, bezeichnet. Armut ist somit relativ zu dem, was in einer bestimmten Gesellschaft oder >>> Armut
Sammelbewertung - (Bilanzierung). Die Sammelbewertung setzt gleichartige Vorräte voraus. Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen (Durchschnittsmethode) oder Verbrauchsfolgefiktionen bewertet. Die Verbrauchsfolgefiktionen sind >>> Sammelbewertung
Internet - Abk. für „Interconnected Networks”. Das Internet bezeichnet ein weltweites Netz von Computer-Netzwerken, zwischen denen Informationen in einem einheitlichen Standard, dem TCP/IP (Transmission Control Protocol/Internet Protocol), ausgetauscht werden. Der Begriff des Internets lässt sich zurückführen auf „Inter” (zwischen) und „Net” (Netz). Grundsätzlich handelt es sich beim Internet um einen weltweiten Verbund von Computer-Netzwerken, die wiederum in Subnetzwerke aufgegliedert werden können. Die kleinsten Einheiten des Internets bilden die einzelnen Server bzw. Personal Computer >>> Internet
25. 01. 2023
Zertifizierung - Prüfung bestimmter festgelegter Qualitötseigenschaften durch einen Dritten. So kann bspw. die Echtheit einer elektronischen Unterschrift o. ö. zertifiziert werden, im Finanzwesen spez. Zertifizierung B. die Güte einer Ratingerstellung bzw. -agentur.
(allgemeine Charkterisierung). Durch eine Zertifizierung werden die Anforderungen der Kunden durch einen unabhängigen und anerkannten Dritten gleichsam stellvertretend geprüft. Das Zertifikat sagt aus, dass die in einem >>> Zertifizierung
Aussenhandel -
1. Charakterisierung Der Aussenhandel umfasst als Oberbegriff alle betriebswirtschaftlichen Aktivitäten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland im Rahmen des grenzüberschreitenden Waren-und Dienstleistungsverkehrs einschliesslich Rechtsübertragungen. Grundformen sind Import als Bezug von Wirtschaftsleistungen aus dem Ausland und Export als Bereitstellung von Warenleistungen für das Ausland. Weitere Formen sind Transithandel, Veredelungsverkehr, Lizenzgeschäfte und Kompensationsgeschäfte. Im Gegensatz zum Binnenhandel, der ausschliesslich in einem Land abgewickelt wird, beteiligen sich am Aussenhandel staatliche Institutionen sowie Unternehmen und Privatpersonen aus verschiedenen Ländern. Damit unterliegt die Geschäftsabwicklung im Aussenhandel anderen Rahmenbedingungen als im Binnenhandel. Dazu gehören unterschiedliche nationale Rechts- und Währungssysteme und spezifische gesetzliche Grundlagen wie u.a. in Deutschland das Aussenwirtschaftsgesetz (AWG). Zusätzlich wird der Abschluss internationaler Kaufverträge und die Geschäftsabwicklung durch eine Vielzahl von Handelshemmnissen, Sprachproblemen, Mentalitätsunterschieden, die Einbeziehung von mehr Beteiligten, wie z.B. Absatzmittlern, und das notwendige Management der Risiken im Aussenhandel erschwert.
2. Bedeutung Dem gegenüber stehen aber grosse Geschäftschancen und positive betriebswirtschaftliche Effekte, die die Unternehmen zu internationalen Geschäften motivieren. Durch Exporte weichen die Unternehmen den gesättigten Inlandsmärkten aus und realisieren neue Wachstumsziele. Über die geschickte Auswahl attraktiver Absatzmärkte erzielen sie bessere Preise als im Inland und erhöhen so ihre Gewinne bzw. Deckungsbeiträge. Durch die zusätzlichen Absatzmengen im Ausland wird der Skaleneffekt (Economies of Scale) ausgelöst und vorhandene Kapazitäten werden besser ausgelastet. Durch Importe verbreitert sich die Versorgungsbasis der Unternehmen und es werden Kostenvorteile durch die weltweite Anbieterkonkurrenz wahrgenommen. Die ausländischen Lieferanten verftigen häufig über spezifische Know-how-Vorteile und neue Technologien, die ebenfalls die Beschaffungssituation verbessern. Das fallweise Ausnutzen von Währungsschwankungen ermöglicht weitere Kosteneinsparungen. Die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten ins Ausland reduziert auf der Absatz- wie Beschaffungsseite die Abhängigkeit von den Entwicklungen eines einzelnen Marktes (Inlandsmarkt) und führt zu einer ervvünschten Streuung der Risiken. Durch die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen >>> Aussenhandel
Lohnstruktur - In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die Struktur der Löhne und Gehälter der Lohnabhängigen in einem Betrieb, einer Region, einer Gesellschaft, nach Höhe, Form, Häufigkeit, >>> Lohnstruktur
|