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Das Wirtschaftslexikon

 

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09. 06. 2023

Sensitivitätsanalyse - In der Wirtschaftssoziologie: sensitivity analysis, Bezeichnung für Untersuchungen des Ausmasses an Veränderungen oder der Stärke der Reaktionen in einem System von Variablen, die bei Änderungen des Zustands einzelner Variablen hervorgerufen werden. Die Sensitivitätsanalyse wird u.a. zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Validität von Simulationsmodellen eingesetzt. Bei Planungs- und Entscheidungsmodellen soll mit Hilfe der Sensitivitätsanalyse festgestellt werden, inwieweit Abweichungen einzelner Variablen von ihren Sollzuständen in bezug auf ein bestimmtes Ziel tolerierbar sind. (A)  (allgemeine Charakterisierung) erlaubt unsichere Erwartungen bei Entscheidungen (z.B. Investitions­entscheidungen) zu berücksichtigen. Im Unterschied zur   Risikoanalyse bleiben dabei Wahrschein­lichkeitsverteilungen der möglichen Daten explizit unberücksichtigt. Es lässt sich damit die Empfind­lichkeit (Sensitivität) des Entscheidungskriteriums (z.B. Kosten, Rentabilität, Kapitalwert) hinsichtlich verschiedener Einflussgrössen ermitteln. Dabei wird meistens nur der Wert einer einzigen Einflussgrösse variiert (ceteris-paribus-Bedingung). Ermittelt man   kritische Werte, kann man diese mit der pessimistischen, der wahrscheinlichsten und der optimistischen Erwartung vergleichen. Ergibt sich nur beim pessimistischen Wert ein unzulässiger Wert für das Entscheidungskriterium, können subjektive Wahrscheinlichkeitseinschätzungen den Aus­schlag geben, ob eine Alternative noch als vorteilhaft anzusehen ist. Siehe auch   Analysemethoden, betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben).  (B)  (im  Risikocontrolling). Mittels einer Sensitivitätsanalyse wird der Einfluss einzelner Risiken auf ökonomische Grössen untersucht. Im Fall von finanziellen Marktrisiken lassen sich Bewertungsmodelle formulieren. Auf dieser Grundlage kann man untersuchen, zu welchen Wirkungen die Veränderung von einzelnen Einflussvariablen führt; wird die gleichzeitige Veränderung mehrerer Variablen betrachtet, so kommt man zur  Szenario-Analyse. Sensitivitätsanalysen weisen dort ein hohes Anwendungspotenzial auf, wo die Auswirkungen verschiedener Parameter relativ genau bekannt ist und der Einfluss eines stark variierenden Faktors analysiert werden soll. Ein derartiger Modellkontext liegt vielfach bei Wechselkurs-, Zins- und Marktpreisrisiken vor (siehe auch   Währungsmangement und   Zinsmanagement). Im Fall betrieblicher Risiken fehlt dieser dagegen vielfach; wird dieser empirisch ermittelt >>> Sensitivitätsanalyse


Zins - Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld oder Kapital. Allgemein kann der Z. als Preis für die zeitweise Überlassung von Kapital definiert werden. Je nachdem, unter welchem Aspekt der Z. betrachtet wird, kann man verschiedene Z.-begriffe unterscheiden. Fristigkeit: kurzfristiger Z. und langfristiger Z. Anlageart: Geldz., Z. für Tagesgelder, Wochengelder, Monatsgelder, Ultimogelder, Kreditz., Z. für Wechselkredit (Diskont), Darlehensz., >>> Zins


Direktinvestitionen - kennzeichnen allgemeine grenzüberschreitende Investitionen, die mit der Absicht erfolgen, einen dau­erhaften und damit verbunden auch strategischen Einfluss auf eine oder mehrere Unternehmungen aus­zuüben, die in einem anderen Land als dem   Mutterland der investierenden Unternehmung ansässig sind. Direktinvestitionen sind von sog.   Portfolioinvestitionen abzugrenzen, die meist nur aus kurz-oder mittelfristigen Interessen heraus getätigt werden und bei denen ausschliesslich Finanzressourcen transferiert werden, während bei Direktinvestitionen auch Sachressourcen übertragen werden können. Siehe auch   Globalisierung (mit Literaturangaben).   bezeichnen eine spezielle Form von der Internationalisierungsstrategie. Sie um­fassen sowohl einseitige direkte Auslandsin­vestitionen als auch Gemeinschaftsinvesti­tionen in Form von Joint Ventures. Einseitige Direktinvestitionen können als Neugründungen oder Akquisitionen in Form von Auslandsniederlassungen, Aus­landsbetriebsstätten und eigenständigen T ochtergesellschaften erfolgen. sind Kapitalanlagen >>> Direktinvestitionen



08. 06. 2023

Abschreibung - Geldausdruck des Verschleißes der Grundmittel. Die Höhe der Abschreibung ist Ausdruck des im Produktionsprozeß allmählich auf das neue Produkt übertragenen Wertteiles der Grundmittel. Die Abschreibungsregeln unterstützen die Bilanzkosmetik eines Unternehmens und die Wertsteigerung wird aus Steuermitteln gefördert. Siehe Grundmittel 1. Verfahren im Rechnungswesen zur Erfassung der Wertherabsetzung abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens. Die A.-sbeträge sind Aufwandsposten (Aufwand) in der Erfolgsrechnung des Unternehmens (Betrieb, I., 2.) und verteilen somit die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten periodengerecht auf die Nutzungsjahre des Anlagegegenstandes. Durch die A. wird die richtige, d.h. periodengerechte, Darstellung des Betriebsvermögens und entsprechende Ermittlung des Betriebsergebnisses sowie die Erhaltung der Kapazität der Betriebsanlagen erreicht. Ursachen der A. sind abnutzungsbedingter und natürlicher (Rost, Fäulnis) Verschleiß, technischer Fortschritt, wirtschaftliche Überholung (Modelländerung) oder Ablauf zeitlich beschränkter Rechte (Verträge, Patente). Es ist zwischen planmäßiger A. und außerplanmäßiger A. (Sonder-A.) zu unterscheiden. Letztere werden vorgenommen, wenn sich ein niedrigerer Stichtagswert infolge von z.B. außerordentlichem Verschleiß oder falscher Schätzung der Nutzungsdauer ergibt. Für abnutzbares Anlagevermögen kommen A. in plan- und außerplanmäßiger Form in Betracht, für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände nur außerplanmäßige A. Bei der A. dürfen nur betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter >>> Abschreibung


Finanzplan - Niederschlag der Finanzplanung als systematische Zusammenstellung der Zahlungsströme, die ein Unternehmen über bestimmte kommende Zeiträume erwartet bzw. plant. Finanzpläne werden für kurze, mittlere und lange Fristen aufgestellt. Sie sind umso detaillierter, je kurzfristiger sie sind. Die Grundstruktur ist bei unterschiedlichem Detaillierungsgrad stets wie folgt: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + in der Planperiode erwartete Einnahmen - in der Planperiode erwartete Ausgaben = Endbestand an Zahlungsmitteln; auf den sich ergebenden Saldo (Endbestand) sind dann entspr. Deckungs- oder Anlagemassnahmen auszurichten. Banken >>> Finanzplan


Kommunalkredit - 1. Auch: Kommunaldarlehen. Kreditvergabe, Darlehen von Banken an bestimmte öffentliche Stellen, vor allem Gebietskörperschaften. Kommunalkredite weisen hins. der Verwendung für Infrastruktur-und Bauinvestitionen Gemeinsamkeiten zum Hypothekarkredit auf. Kreditgeber sind vor allem Landesbanken, Hypothekenbanken, >>> Kommunalkredit



07. 06. 2023

Kapazität - Das Leistungspotenzial einer Bank zur Erstellung von Bankleistungen in einer bestimmten Periode. Kapazitätsausnutzungsgrad ist das Verhältnis zwischen tatsächl. beanspruchter Kapazität und möglicher Kapazitätsauslastung. Leistungsvermögen des   Leistungspotenzials in einer bestimmten Periode, gemessen am möglichen Output (z.B.  Dienstleistungen) und dem erforderlichen Umfang externer und interner Leistungen. Die Kapazität drückt somit die Obergrenze der Leistungsmöglichkeit aus. das Leistungspotential eines Betriebsmittels , Unternehmens (Betrieb , I.), Kapitalstocks einer Volkswirtschaft (Wirtschaft) oder einer Volkswirtschaft selbst in einer Zeitperiode. Es ist sinnvoll, zwischen technischer K. und Optimal-K. zu unterscheiden. Optimal-K. ist >>> Kapazität


Forfaitierung - Spezielle Form der Außenhandelsfinanzierung. Bei der Forfaitierung kauft z. B. eine Bank später fällig werdende Forderungen aus Warenlieferungen gegen entsprechende Sicherheiten, z. B. Garantie (Aval) einer ausländischen Bank, von einem Exporteur an und verzichtet dabei gleichzeitig auf einen Rückgriff auf den Verkäufer der Forderung oder andere vorherige Forderungseigentümer. Abtretung. 1. Charakterisierung und Merkmale: Die Forfaitierung ist neben dem   Factoring eine Form des For­derungsverkaufs, die insbesondere bei Exportgeschäften Anwendung findet: Die Exporteure verkaufen mittel- bis langfristigen Exportforderungen ä forfait, d.h. mit Überwälzung der Forderungsrisiken an Forfaiteure (Banken). Echte Forfaitierung liegt bei vorbehaltloser Übernahme aller mit der angekauften Exportforderung verbundenen Risiken (d.h. Übernahme des   Delkredererisikos, der  politischen Risiken und des   Wechselkursrisikos bei Fremdwährungsforderungen) durch den Forfaiteur vor. Die maximale Laufzeit ankauffähiger Exportforderungen ist wegen des politischen Risikos abhängig von jenem Land, in dem der Importeur bzw. die für die Zahlung haftende Bank den Sitz hat. Die Forfaiteure kaufen sowohl Euro-Exportforderungen als auch Fremdwährungs-Exportforderungen an. Der Mindest­betrag (die Höhe einer vom Importeur zu zahlenden Rate) sollte nicht unter 30.000 Euro bzw. Fremd­währungsgegenwert liegen. Die Forfaitierungskosten beruhen i.d.R. auf internationalen Zinssätzen, wie z.B.   LIBOR oder   EURIBOR zuzüglich einer Risikoprämie für die forfaitierende Bank. Die Risi­koprämie ist gestaffelt nach Importländern, nach Laufzeiten der anzukaufenden Exportforderungen sowie nach weiteren Kriterien, die das Risiko der forfaitierenden Bank beeinflussen. 2. Sicherheiten zugunsten des Forfaiteurs: Neben den Zahlungsansprüchen an den Importeur sind für den forderungsankaufenden Forfaiteur i.A. weitere Sicherheiten bestellt: (1) Die zu forfaitierenden >>> Forfaitierung


Niederstwertprinzip - (lower of cost or market principle) Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz auszuweisen. Wenn der Wiederbeschaffungspreis darunter liegt, dann ist dieser für das Umlaufvermögen zwingend (strenges Niederstwertprinzip). Im Anlagevermögen kann vorübergehend der höhere Anschaffungspreis beibehalten werden (gemildertes Niederstwertprinzip). Gesetzlicher Bilanzierungsgrundsatz, nach dem von zwei möglichen Wertansätzen (z. B. An-schaffungs- oder Tageswert) aus Vorsichtsgründen stets der niedrigere anzusetzen ist. Bilanz. (deutsches Recht). Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 und 3 HGB) leitet sich aus dem   Vor­sichtsprinzip und aus dem   Imparitätsprinzip ab. Man unterscheidet: (1) Das gemilderte Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 2 S. 3 HGB: Bei Vermögensgegenständen des An­lagevermögens besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Wenn es sich al­lerdings um eine >>> Niederstwertprinzip



06. 06. 2023

Grundkapital - (capital stock) Gezeichnetes Kapital der AG. Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Aktien (Stammaktien >>> Grundkapital


Marketingmix - Als Marketingmix wird die von einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegte Aus­wahl, Gewichtung und Ausgestaltung der   Marketinginstrumente zur Erreichung der   Marketing­ziele bezeichnet. Durch die Gestaltung des Marketingmix wird die   Marketingstrategie in konkrete Massnahmen umgesetzt. Geprägt wurde der Begriff des Marketingmix bereits Ende der 40er Jahre, um dann in den 50er und 60er Jahren genauer definiert zu werden. Der Marketingmix integriert das damals bestehende Marketingverständnis im Rahmen der 4Ps und bezeichnet die Gesamtheit der   Marke­tinginstrumente (siehe auch   Marketing, Grundlagen des). Diese Systematik hat bis heute ihre Bedeu­tung beibehalten. Darüber >>> Marketingmix


Abschreibung - Geldausdruck des Verschleißes der Grundmittel. Die Höhe der Abschreibung ist Ausdruck des im Produktionsprozeß allmählich auf das neue Produkt übertragenen Wertteiles der Grundmittel. Die Abschreibungsregeln unterstützen die Bilanzkosmetik eines Unternehmens und die Wertsteigerung wird aus Steuermitteln gefördert. Siehe Grundmittel 1. Verfahren im Rechnungswesen zur Erfassung der Wertherabsetzung abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens. Die A.-sbeträge sind Aufwandsposten (Aufwand) in der Erfolgsrechnung des Unternehmens (Betrieb, I., 2.) und verteilen somit die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten periodengerecht auf die Nutzungsjahre des Anlagegegenstandes. Durch die A. wird die richtige, d.h. periodengerechte, Darstellung des Betriebsvermögens und entsprechende Ermittlung des Betriebsergebnisses sowie die Erhaltung der Kapazität der Betriebsanlagen erreicht. Ursachen der A. sind abnutzungsbedingter und natürlicher (Rost, Fäulnis) Verschleiß, technischer Fortschritt, wirtschaftliche Überholung (Modelländerung) oder Ablauf zeitlich beschränkter Rechte (Verträge, Patente). Es ist zwischen planmäßiger A. und außerplanmäßiger A. (Sonder-A.) zu unterscheiden. Letztere werden vorgenommen, wenn sich ein niedrigerer Stichtagswert infolge von z.B. außerordentlichem Verschleiß oder falscher Schätzung der Nutzungsdauer ergibt. Für abnutzbares Anlagevermögen kommen A. in plan- und außerplanmäßiger Form in Betracht, für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände nur außerplanmäßige A. Bei der A. dürfen nur betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter >>> Abschreibung



05. 06. 2023

Schuldscheindarlehen - Aufnahme eines Darlehens gegen Schuldschein, in dem Rückzahlung und Verzinsung geregelt sind. Der Schuldschein ist eine Beweisurkunde, aber kein Wertpapier. ist ein anleiheähnlicher, langfristiger Grosskredit, der von Kapitalsammelstellen — die nicht Kreditinsti­tute sind — gegen Ausstellung eines   Schuldscheins vergeben wird. Der Schuldschein ist allerdings kein konstitutives Merkmal des Schuldscheindarlehens, sodass in der Praxis vielfach auf die Ausstellung des Schuldscheines verzichtet wird. Stattdessen wird ein individuel­ler Kreditvertrag abgeschlossen („schuldscheinloses Schuldscheindarlehen”). Obwohl es sich damit nicht mehr um ein Schuldscheindarlehen im engeren Sinne handelt, wurde der Terminus des Schuld­scheindarlehens für bei Kapitalsammelstellen aufgenommene langfristige Grosskredite beibehalten. Grundsätzlich können alle Unternehmen unabhängig >>> Schuldscheindarlehen


Konkurs - Gerichtliches Verfahren, durch welches das Vermögen zahlungsunfähiger oder überschuldeter Schuldner zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Insolvenz. gerichtliches Verfahren zur gleichmäßigen, aber nur anteiligen Befriedigung der Forderungen >>> Konkurs


Vorsichtsprinzip - dominanter Rechnungslegungsgrundsatz der deutschen Rechnungslegung. Die Dominanz ergibt sich aus der Finanzierungsstruktur deutscher Unternehmen, die vorwiegend durch  Fremdfinanzierung gekennzeichnet ist. Das Vorsichtsprinzip besagt, dass die Rechnungslegung keinen zu optimistischen Eindruck der Lage des Unternehmens vermitteln soll. Als inhaltliche Ausgestaltung des Vorsichtsprinzips gelten das   Realisations- und das   Imparitätsprinzip. Das   Imparitätsprinzip >>> Vorsichtsprinzip



04. 06. 2023

Marktanalyse - Marktforschung Marktanteil Der mengenmäßige (wertmäßige) Marktan­teil ist der Anteil des Absatzes (Umsatzes) ei­ner Unternehmung am Absatz (Umsatz) al­ler Unternehmen der relevanten Branche, d.h. dem Marktvolumen. Der relative Marktanteil >>> Marktanalyse


Selbstkosten - Berechnungsschema siehe   Zuschlagskalkulation, die totalen Stückkosten (Kosten), also variable >>> Selbstkosten


Preis - Aktionsparameter der Preispolitik, der üblicherweise als monetäre Gegenleistung („Entgelt“) eines Käufers für eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes bestimmter Qualität („Leistungsumfang“) definiert wird. Insofern besitzen Preise also stets einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Letzterer wird in der Preispolitik üblicherweise als konstant ange­sehen. In einer abnehmerorientierten Perspektive läßt sich der Güterpreis auch umfassender als alle mit der Beschaffung, der Nutzung und der Beseitigung des Gutes verbundenen Ko­sten interpretieren. In diesem Fall zählen zum Preis neben dem eigentlichen Verkaufs­entgelt auch die Beschaffungsnebenkosten, z. B. für die Lieferung, Installation und Kre­ditierung, die zwischen verschiedenen Gü­tern oft differierenden Kosten des Produkt­unterhalts sowie der Reparatur und der Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. (als Negativposten) die Wiederverkaufserlöse. Eine solche Perspektive bietet Ansatzpunkte für eine Differenzierung der >>> Preis



03. 06. 2023

Marktaustrittsbarrieren - 714 Exogene Faktoren, auf deren Entwicklung die Unternehmung keinen Einfluß hat, sind u.a. neue gesetzliche Bestimmungen, die konjunkturelle Entwicklung, Inflationswir- kungen oder auch der Außenwert der Wäh­rung. Änderungen bei einer der drei Größen kön­nen die Marktattraktivität beeinflussen und somit eine veränderte stay-or-exit-Entschei- dung herbeiführen.      Literatur:  Wieselhu her, N., Phasen und Prozeß der strategischen Planung, in: Töpfer, A.; Afheldt, H. (Hrsg.), Praxis der strategischen Unternehmens­planung, 2. Aufl., Landsberg a. >>> Marktaustrittsbarrieren


Selbstkosten - Berechnungsschema siehe   Zuschlagskalkulation, die totalen Stückkosten (Kosten), also variable >>> Selbstkosten


EFTA - Abk. für European Free Trade Association. Abk. für: European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone) mit Sitz eines Sekretariates in Genf. 1960 als Gegenentwicklung zur EWG von Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz gegründet mit späterem Beitritt von Island (1970) und Finnland (1985). 1973 Austritt Großbritanniens und Dänemarks wg. Beitritts zur EG . Die Mitgliedsländer behielten i. Ggs. zur EG ihre handelspolitische >>> EFTA



02. 06. 2023

Zahlungsverkehr - Ein freier Kapital- und Zahlungsverkehr ist das gemeinsame Merkmal des Außenhandels der (EU). Er betrifft die Gegenleistung, die im Rahmen des Waren-und Dienstleistungsaustauschs zu erbringen ist. Danach verpflichtet sich jeder Mitgliedstaat, in der Währung der Mitgliedstaaten, in denen die Gläubiger oder die Begünstigten ansässig sind, die Zahlung zu genehmigen, die sich auf den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr bezieht (vgl. Bundesanzeiger, 1997, S. 223ff.). Die Beschränkung des internationalen Zahlungsverkehrs stellt einen unmittelbaren, dirigistischen staatlichen Eingriff zur Beeinflussung des Wirtschaftsverkehrs über die monetäre Seite dar. Zu den Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs zählen alle administrativen Bestimmungen und Maßnahmen eines Landes, die einen (genehmigungs-) freien An- und Verkauf von Fremdwährungen behindern. Es handelt sich um >>> Zahlungsverkehr


Securitisation - Der Begriff Securitisation leitet sich aus dem englischen Ausdruck für Effekten ab. Securitisation be­deutet >>> Securitisation


image - In der Wirtschaftssoziologie: (engl.), Bild, Vorstellungsbild, [1] Bezeichnung für die Gesamtheit der Vorstellungen, Einstellungen, Gefühle usw., die eine Person oder Gruppe im Hinblick auf etwas Spezielles (z.B. einen Markenartikel, einen Parteiführer, ein Nachbarvolk, die eigene Person oder Gruppe) besitzt. >>> image



01. 06. 2023

Kostenartenrechnung - Teilbereich der Bankkostenrechnung, der die Grundlagen für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bietet. Erfassung und Gliederung der Gesamtkosten nach der Art ihrer Entstehung. Die Kostenartenrechnung bildet eine wesentliche Basis für die übrigen Rechnungssysteme, da nur die Daten in die Kostenstellen- sowie Kostenträgerrechnung einfliessen können, die bereits differenziert in der Kostenartenrechnung aufbereitet worden sind. Zusätzlich zu dieser rein technisch vollständigen Aufbereitung ist es jedoch notwendig, die zusätzlichen Erfassungsmerkmale zur weiteren Systematisierung der Kostenarten im Kostenarten-stammsatz festzulegen und damit die Informationsbasis für die Kosten(-struktur)analyse und die gezielte Beeinflussung der Kosten zu vertiefen. Bei Banken sind die Hauptkostenarten die Zinskosten im externen Leistungsbereich sowie die Personal-, Sach- und Betriebsmittelkosten im internen Leistungsbereich. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Kostenartenaufschlüsselung über die Ausrichtung am Kontenrahmen hinaus steht die qualitative Systematisierung im Vordergrund. Zusätzlich zu den traditionellen Differenzierungskriterien - wie Kostenstelle, direkter Marktleistungsbezug sowie direkter Kundengruppenbezug usw. - wird eine weitere Aufschlüsselung bzw. Kennzeichnung der Kosten nach dem Kriterium der Beeinflussbarkeit vorgenommen. Die weitergehende Berücksichtigung des Kriteriums Beeinflussbarkeit führt z.B. dazu, dass die Kostenarten weiter untergliedert und teilw. zusätzlich strukturiert werden. Diese Überlegungen betr. sowohl die Gesamtbank als auch die einzelnen Kostenstellen, bei denen gleichfalls eine entspr. Kostenartenanalyse durchgeführt wird. 1. Die Aufgaben der Kostenartenrechnung Die Aufgaben der Kostenartenrechnung sind das Erfassen und Gliedern sämtlicher Kosten, die in einer Abrechnungsperiode anfallen. Im Zusammenwirken von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträ­gerrechnung ist die Kostenartenrechnung der rechnerische Einstieg in die Kostenrechnung. Die Kos­tenartenrechnung liefert das Zahlenmaterial, das dann in der daran anschliessenden   Kostenstellenoder der Kostenträgerrechung weiter verrechnet wird und gibt Aufschluss über die Kostenstruktur des Unternehmens. Die Zwecke der Kostenrechnung (Kostenkontrolle, Kalkulation oder dispositive Ent­scheidungen) machen einen differenzierten Ausweis der einzelnen Kostenarten notwendig. Die Kostenartenrechung unterteilt die anfallenden Kosten in drei Dimensionen: · Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten bezieht sich auf die Zurechenbarkeit der Kosten auf ein Objekt. Dies kann eine Kostenstelle (Kostenstelleneinzel- und Kostenstellengemeinkosten) oder ein Kostenträger (Kostenträgereinzel- und Kostenträgergemeinkosten) sein. · Die Unterteilung in fixe und proportionale Kosten bezieht sich das Verhalten der Kosten bei Än­derungen der Beschäftigungslage. · Die Unterteilung nach der Art des verbrauchten Gutes führt zu Material-, Personal-, Betriebsmit­tel-, Kapital-, Wagnis- und Dienstleistungskosten sowie Steuern, Gebühren und Abgaben. 2. Die Kostenerfassung Die Erfassung der Kosten kann auf zwei Arten geschehen. Zum einen können Daten aus anderen Re­chen- und Informationssystemen wie Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenbuchhaltung, Personalab­rechnung oder Lagerbestandsrechnung übernommen werden. Die Kostenartenrechnung ist somit das Bindeglied zwischen Kostenrechnung und diesen anderen Systemen. Bei der direkten Übernahme der Kosten aus der Finanzbuchhaltung handelt es sich um aufwandsgleiche Kosten, da diese in derselben Höhe Aufwand (Zweckaufwand) und Kosten (Grundkosten) darstellen. Aufwandsgleiche Kosten sind bspw. der bewertete Verbrauch an Materialien, Löhne und Gehälter, Mietaufwand). Zum anderen ermittelt die Kostenartenrechung auch für ihre Zwecke Kosten, denen kein Aufwand ge­genübersteht (kalkulatorische >>> Kostenartenrechnung


Armut - In der Wirtschaftssoziologie: in den Sozialwissenschaften vieldeutig gebrauchter Begriff zur Beschreibung ökonomischer und/oder sozialer Randlagen. Es muss dabei unterschieden werden zwischen freiwilliger Armut - etwa des Franziskaner-Ordens - sowie absoluter Armut (auch Urarmut), die das physische Überlebensproblem kennzeichnet, und relativer A., die die wirtschaftliche Lage einer Person oder Gruppe, in der diese Person oder Gruppe den Lebensunterhalt, gemessen an einem gesellschaftlichen Mindestbedarf oder am Existenzminimum, nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, bezeichnet. Armut ist somit relativ zu dem, was in einer bestimmten Gesellschaft oder >>> Armut


Grenzrate der Substitution - Differentialquotient, der die Menge eines Gutes B angibt, auf die ein Nachfrager ver­zichten muß, um durch eine entsprechende Erhöhung der Nachfragemenge des Gutes A denselben Nutzen wie bei unveränderten Nachfragemengen bezüglich A und B zu er­zielen. Es handelt >>> Grenzrate der Substitution



31. 05. 2023

Prämienlohn - variable Entgeltkomponente, die in Abhängigkeit von festgelegten Kriterien, z.B. Qualität, vergeben wird. Siehe >>> Prämienlohn


Handelsforschung - Forschung über und für den Handel, die sich auf Betriebe, Betriebs- oder Verbundgrup­pen oder auf gesamtwirtschaftliche Proble­me beziehen kann. Aus betrieblicher Sicht stehen die Beschreibung, Erklärung, Vorher- sage oder Entscheidungsvorbereitung in al­len Managementbereichen im Vordergrund des Interesses. Die spezifischen Marketing­probleme werden überwiegend in der Marketing-Wissenschaft behandelt, etwa bei der Erforschung von Handelserfolgs­faktoren. Die Handelsforschung strebt v. a. eine Ver­besserung der Kenntnisse über die Position des betrachteten Unternehmens >>> Handelsforschung


Gesellschaft - In der Wirtschaftssoziologie: [1] das jeweils umfassendste System menschlichen Zusammenlebens. Über weitere einschränkende Merkmale besteht kein Einverständnis. [2] Der G.sbegriff ist immer Teil einer Theorie des menschlichen Zusammenlebens, als theoretischer Begriff immer abhängig von der sozialen Realität der Gesellschaft als seiner Praxis. Mit dem Erstarken des Bürgertums, das an der öffentlichen Gewalt nicht teilhat, kommt es in der Sozialphilosophie seit dem 17. Jahrhundert im Rahmen der herrschenden societas-civilis-Vorstellung zur Problematisierung der Legitimität politischer Herrschaft (T. Hobbes, B. Pascal, J. Locke), die erst nach der französischen Revolution zur Trennung des Verständnisses von Staat und Gesellschaft führt (C.H. de Saint-Simon, G.W.F. Hegel, L. von Stein). Die Erkenntnis, dass die Gesellschaft ihre politische Verfassung nach Stand der eigenen Entwicklung ändern kann, schlägt sich in der klassischen Soziologie im Begreifen der Gesellschaft als eine werdende nieder (A. Com-te, Frühsozialismus, deutscher Idealismus). Von ihr ist dann die jeweils statisch verstandene politische Verfassung abhängig. Damit wird das Wesen des G.sbegriffs geändert, indem die Einheit der Gesellschaft nun nicht mehr in der politisch-staatlichen Bedürfnisbefriedigung, sondern - sozialhistorisch synchron mit der Industrialisierung - in der Wirtschaft, in einem System der Befriedigung ökonomischer Bedürfnisse (Saint-Simon, C. Fourier, K. Marx) liegt. Ganz im Sinne der Aufklärung geht die Soziologie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts davon aus, dass im Verstehen der Gesellschaft als einer letztlich natürlichen Ordnung nicht die Gesellschaft selbst problemati-sierbar ist, sondern nur ihre „ pathologischen Auswüchse “ müssen offenkundig gemacht und damit heilbar werden (Saint-Simon: Herrschaft; C. Fourier: Handel; RJ. Proudhon: Eigentum; von Stein, Marx, F. Engels: Klassenstruktur). Erst als der Begriff der -y bürgerlichen Gesellschaft durch das Anwachsen des vierten Standes (Proletariat) nicht mehr synonym mit Gesellschaft verwendbar ist, wird die Koppelung von Vernunft und Gesellschaft suspekt und in der Soziologie reflektiert (F. Tönnies); einerseits wird nun der emotional orientierte Gemeinschaftsbegriff zum Gegenbegriff der G.(Gemeinschaft - G.), andererseits wird die Gesellschaft nun als weitestgehend unbeeinflussbar >>> Gesellschaft